Dates of Life
1897 – 1947
Place of birth
Böhmisch-Leipa
Place of death
Prag-Pankraz
Occupation
sudetendeutscher Politiker ; Gouverneur von Radom
Religious Denomination
keine Angabe
Authority Data
GND: 12940683X | OGND | VIAF: 40454521
Alternate Names
  • Kundt, Ernst
  • Cundt, Ernst

Objekt/Werk(nachweise)

Porträt(nachweise)

Relations

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Citation

Kundt, Ernst, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd12940683X.html [25.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V N. N., Arbeiter.

  • Biographical Presentation

    K. meldete sich nach dem Abitur 1915 als Kriegsfreiwilliger. Ein Jahr später geriet er in russ. Gefangenschaft (Sibirien). 1919/20 arbeitete er als Krankenpfleger in einem tschech. Legionärsspital in Wladiwostok und|kehrte dann über Japan in seine Heimat zurück. Er studierte Jura an der Deutschen Univ. Prag und Volkswirtschaft in Marburg. Seit 1922 stand er an der Spitze der von ihm organisierten sudetendeutschen Jugendbewegung; 1925-33 vertrat er sie bei der Mittelstelle deutscher Jugend Europas in Berlin. 1925/26 war er gleichzeitig Sekretär der deutschen Wirtschaftsverbände in Böhmen und Mähren. 1926-38 leitete K. das Deutschpolitische Arbeitsamt, das die von Franz Jesser zu einer Volksfront gegen das dominierende Tschechentum zusammengefaßten deutschen Verbände unterstützte. 1938 wurde er Vizepräsident der Europ. Nationalitätenkongresse. 1933 trat K. der Sudetendeutschen Heimatfront (SHF) bei, was ihm mehrmonatige Inhaftierungen einbrachte. Innerhalb der SHF gehörte er dem Kameradschaftsbund an, einem von ihm sowie von Walter Brand, Hans Neuwirth und Wilh. Sebekovsky geleiteten Geheimbund, der auf der politischen Weltanschauung des Wiener Soziologen Othmar Spann fußte. Der Kameradschaftsbund stand im Gegensatz zum anfangs schwachen nationalsozialistischen Flügel innerhalb der SHF um Karl Hermann Frank. Seit 1933 gehörte K. zu den Mitarbeitern Konrad Henleins und 1935 zu den Mitbegründern der Sudetendeutschen Partei (SdP), in deren Vorstand er 1936 gewählt wurde. 1935 zog er in das Prager Parlament ein und übernahm Anfang 1937 den Fraktionsvorsitz der SdP.

    Während der Sudetenkrise 1937/38 fiel K., der eine „Verschweizerung“ des Nationalitätenstaates Tschechoslowakei anstrebte, eine führende Rolle zu. Im Gegensatz zu Frank, der einen Anschluß an das Deutsche Reich befürwortete, war er der Meinung, die Sudetendeutschen sollten sich um einen modus vivendi mit den Tschechen innerhalb der bestehenden Staatsgrenzen bemühen. Auf der Haupttagung der SdP im April 1938 trat K. mit einer Grundsatzrede über „Entwicklung, Stand und Neubau der Staats- und Rechtsordnung“ hervor (in: Der Lebenswille des Sudetendeutschtums, hrsg. v. K. H. Frank, 1938, S. 36-54). Höhepunkt des Parteitags war die Verkündigung des „Karlsbader Programms“ durch Henlein: Es forderte in acht Punkten eine weitreichende Autonomie für die Sudetenlande. Nachdem Walter Brand im Mai die Unterstützung der brit. Regierung für die Autonomiebestrebungen erreicht hatte, konnte sich die Prager Regierung Verhandlungen mit Vertretern der Sudetendeutschen nicht mehr verschließen. Der Delegation unter Leitung K.s gehörten die SdP-Abgeordneten Alfred Rosche und Gustav Peters als wirtschaftliche Sachverständige an, Wilh. Sebekovsky als Pressesprecher und Rud. Schicketanz als staatsrechtlicher Berater. Seit dem 8. Juni verhandelte die Delegation mit einer Regierungskommission unter Leitung von Ministerpräsident Milan Hodža. Um die Verhandlungen voranzutreiben, entsandte die brit. Regierung Anfang August Walter Lord Runciman als Beobachter nach Prag. Erst nachdem sich Staatspräsident Edvard Beneš Ende August persönlich eingeschaltet hatte, kam Anfang September der „Vierte Plan“ zustande, der praktisch eine Erfüllung des „Karlsbader Programms“ darstellte. Nicht ahnend, daß sich die Lösung des Problems eigentlich Berlin vorbehalten hatte, plädierte K. für die Annahme des „4. Planes“. Frank nahm jedoch einen Zwischenfall vom 7.9., bei dem ein SdP-Abgeordneter in Mähr.-Ostrau von der Polizei mißhandelt worden war, zum Anlaß, die Verhandlungen zu unterbrechen. Auf dem Parteitag in Nürnberg ging Hitler am 12.9. einen Schritt weiter, indem er für die Sudetendeutschen „das freie Recht der Selbstbestimmung“ forderte. Zwei Tage später entband Henlein, der sich während der letzten 3 Monate völlig zurückgehalten hatte, K. seines Auftrags und setzte sich selbst nach Deutschland ab. Zu den Unterzeichnern des Münchener Abkommens Ende Sept. 1938 zählten Hitler und Mussolini, Chamberlain und Daladier, nicht aber Vertreter der Prager Regierung und der Sudetendeutschen.

    K. hielt es dennoch für angezeigt, den Anschluß an die neue Entwicklung nicht zu verpassen. Als Führer der Deutschen in der Rest-Tschechoslowakei baute er die „Volksorganisation“ auf, die sich seit Ende Nov. auf die Büros des „Deutschen Arbeitsamts für Liquidation und Reorganisation“ stützte. Nach dem deutsch-tschechoslowak. Protokoll über die Grenzfrage (20. November 1938) war es den im Sudetenland lebenden Tschechen möglich, in die Tschechoslowakei überzusiedeln; umgekehrt galt das für die Deutschen in der Tschechoslowakei. K. bemühte sich jedoch, diese Deutschen von einer entsprechenden Option abzuhalten. Andererseits klagte er über Benachteiligungen der Deutschen; er schlug vor, sie durch ein „Volksbürgerrecht“ „personell in die deutsche Volksgemeinschaft“ einzugliedern. In einem ausführlichen Memorandum an das Auswärtige Amt vom Okt. 1938 hielt er nur eine politische, nicht aber eine militärische Eroberung Böhmens und Mährens für angezeigt Am 14.3.1939 erklärte Josef Tiso die Slowakei für unabhängig; Staatspräsident Emil Hácha legte das Schicksal der Tschechei in die Hände Adolf Hitlers. Tags darauf wurden Böhmen und Mähren besetzt, am 16.3. wurde der Protektoratsstatus für diese Länder verkündet. Konstantin v. Neurath wurde Reichsprotektor, Karl Hermann Frank sein Staatssekretär. K. fühlte sich abermals übergangen. Im April wurde er in die NSDAP aufgenommen und in den Reichstag entsandt.

    Nach dem Polenfeldzug wurde K. der Verwaltung im Generalgouvernement zugeteilt. Im Sept. 1939 wurde er Stadtkommissar, zum Jahresbeginn 1940 Kreishauptmann von Tarnów. Im September wurde er zum Unterstaatssekretär und kommissarischen Leiter der Hauptabteilung Innere Verwaltung bei der Regierung des Generalgouvernements ernannt; gleichzeitig war er zeitweise für die Gesamtwirtschaft im Generalgouvernement verantwortlich. Seit Aug. 1941 war K. Gouverneur des Distrikts Radom. Angesichts des wachsenden Widerstands unter der Bevölkerung forderte er „neue politische Zielsetzungen“ für die Polen und Sicherung „ihrer Ernährung und ihres Eigentums“, überhaupt eine vertrauenerweckende Politik. Als Förderer der deutschen Besiedlung achtete er darauf, daß „nur in unauffälliger Weise Umsiedlungen von Volksdeutschen auf gute Böden“ durchgeführt wurden. Im Kampf gegen die kommunistische Agitation regte er die Aufstellung einer poln. Hilfspolizei an. Wiederholt setzte er sich dafür ein, von der Verhängung der Todesstrafe nach Möglichkeit abzusehen, etwa bei Vergehen von Baudienstpflichtigen, ebenso von der Enteignung von Bauern. Durch diese maßvolle Politik vermochte K. bis zum Ende der Besatzungszeit Ruhe und Ordnung im Distrikt Radom, der für die Rüstungsindustrie wichtig war, relativ gut aufrechtzuerhalten. – Nachdem Generalgouverneur Hans Frank Ende Jan. 1945 seine Dienststelle nach Neuhaus am Schliersee verlegt hatte und zwei Wochen später dorthin übersiedelt war, kehrte auch K. in seine Heimat zurück. Im Mai 1945 wurde er in Karlsbad verhaftet und im Dez. 1946 mit zehn weiteren Sudetendeutschen in Prag vor Gericht gestellt. Der Prozeß endete mit der Verkündigung des Todesurteils, das Staatspräsident Beneš am selben Tag vollstrecken ließ.

  • Literature

    K. Höß (Hrsg.), Die SdP im Parlament, Ein J.ber. 1935/36, 1937;
    B. Celovsky, Das Münchener Abkommen 1938, 1958;
    W. Jaksch, Europas Weg nach Potsdam, 1958;
    H. K. G. Rönnefarth, Die Sudetenkrise in d. Internat. Politik, 2 T., 1961;
    S. Pietrowski, Hans Franks Tagebuch, 1963;
    V. Král (Hrsg.), Die Deutschen in d. Tschechoslowakei 1933–47, 1964;
    ders., Das Abkommen v. München 1938, 1968;
    J. W. Brügel, Tschechen u. Deutsche 1918–38, 1967/74;
    H. Bodensieck, Zur Vorgesch. d. Protektorats Böhmen und Mähren, in: Gesch. in Wiss. u. Unterr. 19, 1968, S. 713-32;
    D. Brandeis, Die Tschechen unter dt. Protektorat, 1969;
    W. Präg u. W. Jacobmeyer (Hrsg.), Das Diensttagebuch d. dt. Generalgouverneurs in Polen, 1939–45, 1975;
    R. M. Smelser, Das Sudetenproblem u. d. Dritte Reich 1933–38, 1980;
    R. A. Blasius, Für Großdtld. -
    gegen d. gr. Krieg, Ernst v. Weizsäcker in d. Krisen um d. Tschechoslowakei u. Polen, 1982;
    Biogr. Lex. z. Gesch. d. böhm. Länder II, 1981;
    R. Franke, London u. Prag, Materialien z. Problem e. multinat. Nat.staates 1919–38, 1982.

  • Author

    Franz Menges
  • Citation

    Menges, Franz, "Kundt, Ernst" in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 291-293 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd12940683X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA