Lebensdaten
1529 – 1583
Geburtsort
Mosbach (Baden)
Sterbeort
Heidelberg
Beruf/Funktion
Jurist ; kurpfälzischer Rat und Vizehofrichter ; Professor der Rechte in Heidelberg ; Assessor am Reichskammergericht
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 116517735 | OGND | VIAF: 27824415
Namensvarianten
  • Cisnerus, Nicolaus
  • Cisner, Nicolaus
  • Kistner, Nicolaus
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Zitierweise

Kistner, Nicolaus, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116517735.html [23.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus angesehener Ratsfam. in M.;
    V Jodocus, Kaufm. u. Ratsherr in M., S d. Ratsherrn Johannes in M.;
    M N. N.;
    B Paulus ( n. 1555), Lehrer am Sapienz-Kolleg in H.;
    - 1562 Anna ( 1582), T d. Hartmann Hartmanni d. Ä. ( 1547), kurpfälz. Kanzler (s. NDB VIII); kinderlos;
    N Quirinus Reuter (1558–1613), Prof. d. Theol., Biograph K.s (s. ADB 28).

  • Biographie

    K. studierte seit 1544 nach dem Besuch der Heidelberger Neckarschule an der Artistenfakultät in Heidelberg (1545 Baccalaureus, 1547 Magister, erste Vorlesungen unter anderem über Aristoteles), Straßburg (Beziehungen zu Bucer) und Wittenberg (Freundschaft mit Melanchthon). 1552 erhielt er auf ausdrücklichen Wunsch des Kurfürsten in Heidelberg eine Professur für Ethik, wandte sich aber schon im folgenden Jahr, durch die Pest aus Heidelberg vertrieben, an der französischen Universität Bourges unter dem Einfluß einiger der berühmtesten Gelehrten des juristischen Humanismus, der sogenannten Eleganten Jurisprudenz (Duarenus, Cujacius, Donellus), der Rechtswissenschaft zu, deren Studium er in Italien fortsetzte und 1559 in Pisa mit der Promotion zum Dr. iur. abschloß. 1559-66 bekleidete er in Heidelberg eine juristische, seit 1561 die Pandekten-Professur (1562 Rektor), im Nebenamt seinem Landesherrn als Kurfürstlicher Rat dienend. Anfang 1567 übernahm er dann das Amt eines Beisitzers am Reichskammergericht in Speyer, um erst 1580 als kurfürstlicher Rat, Vizehofrichter und außerordentlicher Professor nach Heidelberg zurückzukehren. – Die frühen philosophischen und philologischen Schriften, unter ihnen ein Kommentar zur Ethik des Aristoteles, bezeugen K.s umfassende Gelehrsamkeit, sind aber ohne erkennbare wissenschaftliche Wirkung geblieben. Als Jurist ist K. geprägt von der Methode („mos Gallicus“) seiner französischen Lehrer, die über die analytische Exegese hinaus zu einer synthetischen Durchformung des Rechtsstoffs zu gelangen suchten, gleichzeitig auf der Basis einer breiten philologischen Bildung sich um historisches Verständnis des Rechts bemühten. Seine zahlreichen Kommentare zu einzelnen Instituten des römischen Rechts lassen diesen methodischen Ansatz und das systematische Anliegen deutlich erkennen. Nachhaltigere Wirkung erzielte K. jedoch mit seiner tiefen philosophisch-philologisch-historischen wie juristischen Bildung, seiner vielfach gerühmten charakterlichen Lauterkeit und seinem auf Ausgleich gerichteten Temperament in seiner richterlichen Tätigkeit am Reichskammergericht und mit seinen für die juristische Praxis gedachten, vielbenutzten Werken über die Rechtsprechung des Gerichts, die die Reformierung der Reichskammergerichtsordnung im 17. Jahrhundert maßgeblich gefördert haben. K.s Mitwirkung am Zustandekommen der Pfälzer Landesordnung und des Pfälzer Landrechts von 1582 kann dagegen nur vermutet werden. Der Mit- und Nachwelt galt und gilt K. als einer der hervorragenden pfälzischen Juristen der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts

  • Werke

    Kleinere, meist nicht-jur. Schrr. u. d. T. Cisneri Opuscula historica et politico-philologica, hrsg. v. Qu. Reuter, 1611 (W-Verz., Biogr.);
    2 Abhh. (als epistolae dedicatoriae) De jurisprudentiae dignitate u. De jureconsultis praestantibus etc., in: F. Duareni Opera, 1578;
    - ferner: Visitations-Abschiede d. Kayserl. Cammer-Gerichts v. Anfang dess. …, 1570;
    Der Röm. Kaiserl. Mayestät u. gemeiner Ständen d. Hl. Reichs … Cammergerichtsordnung etc., 1580, 1594 u. 1605;
    etwa 12 Abhh. zu einzelnen Titeln od. Leges d. röm. Rechts (Pandekten u. Institutionen d. Corpus iuris civilis), überwiegend postum veröff., Verz. b. M. Lipenius, Bibl. realis iuridica I f., 1757, Neudr. 1970, vgl. Index S. 62, dazu Suppl. (1), 1775, Neudr. 1970, Index S. 23.

  • Literatur

    ADB IV (unter Cisnerus) (W);
    Ch. G. Buder, Vitae clarissimorum jureconsultorum, 1722 (W-Verz. u. Abdr. v. Qu. Reuter, Vita Cisneri, 1611);
    Stintzing-Landsberg I, 1880, S. 503-07 (W, L);
    Aus d. Gesch. d. Univ. Heidelberg u. ihrer Fakultäten (Ruperto-Carola, Sonderbd.), hrsg. v. G. Hinz, 1961, S. 183 (L);
    V. Press, Calvinismus u. Territorialstaat, 1970.

  • Porträts

    3 Kupf. u. 4 Holzschnitte, 16. Jh. (Heidelberg, Bildarchiv z. Univ.gesch. d. Univ.).

  • Autor/in

    Günther Dickel
  • Zitierweise

    Dickel, Günther, "Kistner, Nicolaus" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 690-691 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116517735.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Cisnerus: Nikolaus C. (Kistner), Jurist, geb. in Mosbach 22. März 1529, gest. in Heidelberg 6. März 1583, erhielt seine erste Bildung auf der Neckarschule in Heidelberg, widmete sich hier dem Studium der alten Sprachen und Philosophie, ward 1545 Baccalaureus und 1547 Magister, hielt Vorlesungen über Aristoteles und Mathematik, ging zu weiterer Ausbildung nach Straßburg, wo er in vertrautem Umgange mit Martin Bucer, seinem Verwandten, lebte. Um die Zeit, als Bucer nach England übersiedelte (1549), ist C. wieder in Heidelberg, zieht aber bald nach Wittenberg, um unter Melanchthon seine Studien zu vollenden. 1552 übernimmt er in Heidelberg die Professur der Ethik, geht aber schon im folgenden Jahre, als die Universität sich wegen der Pest auflöste, nach Frankreich, um in Bourges unter Duarenus, Cujacius und Donellus, denen er persönlich nahe trat, die Rechtswissenschaft zu studiren. Seinen Aufenthalt in Frankreich benutzte er, um im Auftrage des Pfalzgrafen Otto Heinrich werthvolle Bücher und Handschriften für die Heidelberger Universität anzukaufen. 1556 kehrt er zu seiner Professur zurück, dann durchreist er Italien, wird 1559 in Pisa zum D. J. U. promovirt und erhält in Heidelberg die durch F. Balduinus' Abgang erledigte Professur der Pandekten. Er versah dieses Amt und die Functionen eines kurfürstlichen Raths, bis er 1567 zum Beisitzer des Reichskammergerichts in Speier ernannt wurde. Im J. 1580 rief ihn Kurfürst Ludwig nach Heidelberg zurück, um sich seines bewährten Raths zu bedienen, übertrug ihm eine außerordentliche Professur und ernannte ihn zum Judex vicarius Curiae Palatinae. Er starb bald nach dem Tode seiner Frau, einer Tochter des Hartmann von Eppingen, mit der er 30 Jahre in kinderloser Ehe gelebt hatte.

    Seine Schriften zeugen von umfassender Gelehrsamkeit, als Jurist vertritt er sowol die historisch-philologische, als die praktische Richtung. Seine kirchliche Stellung ist wesentlich durch Melanchthon bestimmt; in den kirchlichen Streitigkeiten sucht er die verbindenden Momente und warnt vor Zwietracht. — Seine|kleinen Schriften sind gesammelt herausgegeben von A. Reuter, „Cisneri opuscula historica et politico-philologica“, Francof. 1611. Den Verzeichnissen seiner Schriften bei Reuter und Buder sind hinzuzufügen: „Quinquaginta theses ex singulis Pandectarum libris etc. disputabuntur in ICtorum auditorio 24. et 26. Februarii“, Heidelb. 1560; „De juris divisione quibusque populis olim — jnris civilis statuendi potestas fuerit Positionen, Heidelb. 1560. — „Der Röm. kayserl. Mayestät und gemeiner Stände Cammergerichtsordnung — auß allen alten Cammergerichts-Ordnungen und Abschieden — zusammengezogen und gemehrt“, Mayntz 1580. fol. Herausgegeben hat er außer den historischen Werken des Aventinus, Alb. Krantz und S. Schard, den Commentar des Cynus zum Codex und zu einigen Pandektentiteln. Frankf. 1578. fol. — Fr. Duareni opera. Leyden 1579. fol. hat er zwar nicht selbst edirt, aber durch Mittheilung seiner Sammlung ungedruckter Schriften Duaren's an den Drucker ergänzt; auch enthält diese Ausgabe vor den beiden Theilen zwei werthvolle Abhandlungen von ihm „De Jurisprudentiae dignitate“ und „De Jure consultis praestantibus etc.“

    • Literatur

      Vgl. Reuter, Vita Cisneri vor den Opuscula; abgedruckt mit Zusätzen bei Buder, Vitae ICtorum. 1722. p. 307. — Niceron. — Hautz, Geschichte der Universität Heidelberg.

  • Autor/in

    Stintzing.
  • Zitierweise

    Stintzing, Roderich von, "Kistner, Nicolaus" in: Allgemeine Deutsche Biographie 4 (1876), S. 267-268 unter Cisnerus [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116517735.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA