Lebensdaten
1744 – 1818
Geburtsort
Heiligenstadt (Eichsfeld)
Sterbeort
Oestrich (Rheingau)
Beruf/Funktion
katholischer Theologe ; Aufklärungsschriftsteller
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 123113695 | OGND | VIAF: 74751536
Namensvarianten
  • Isenbiehl, Johann Lorenz
  • Isenbiehl, Ioannes Lavrentivs
  • Isenbiehl, J. L.
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Zitierweise

Isenbiehl, Johann Lorenz, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd123113695.html [16.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann;
    M Margaretha N.N.

  • Biographie

    I. studierte Theologie in Mainz (Priesterweihe 1769) und seit 1770 bei Michaelis in Göttingen oriental. Sprachen, wo er auch als „Missionarius“ der kath. Gemeinde angestellt war. Seit 1773 hielt er in Mainz grammatikalische und exegetische Vorlesungen über das Alte und Neue Testament. 1774 legte I. 140 Thesen aus dem Matthäus-Evangelium vor, die vom geistlichen Bücherzensor St. A. Würdtwein und der theol. Fakultät als irrig und des Deismus verdächtig verworfen wurden. Nach dem Regierungsantritt des Kf. Friedrich Karl Joseph v. Erthal (Juli 1774) wurde I. erstmals vom Lehramt suspendiert mit der Auflage, sich 2 Jahre lang im Mainzer Seminar „zur rechtgläubigen Auslegung der Schrift“ weiterzubilden. 1777 wieder zum Lehramt als Professor der griech. Sprache an der Mittelschule zugelassen, bat er vergebens um Erlaubnis, eine Lehrstelle an dem von dem radikalen ev. Aufklärer K. F. Bahrdt in Heidesheim (in der Vorderpfalz) geleiteten Philanthropinum annehmen zu dürfen. Auch eine geplante Berufung an die Wiener Universität scheiterte.

    Die unfreiwillige Muße im Mainzer Seminar hatte I. zur Ausarbeitung einer Abhandlung über Isaias 7, 14 („Ecce virgo concipiet et pariet filium et vocabitur nomen ejus Emanuel“) verwandt, die 1778 unter dem Titel: J. L. I.s Neuer Versuch über die Weissagung vom Emmanuel (Vorwort v. 27.10.1777) erschien. I. bestritt d. messian. Charakter dieser Schriftstelle u. stellte sich somit gegen die Lehre der Kirchenväter, von denen die meisten diese im buchstäblichen Sinn, die übrigen zumindest im figürlichen und mystischen Sinn auf Christus und Maria bezogen. Es ging letzten Endes um die Frage, ob für die Auslegung einer Schriftstelle nur innere Gründe entscheidend seien, oder ob sich der Exeget in jedem Fall an der Erklärung und Überlieferung der Kirchenväter auszurichten hätte. Am 13.12.1777 durch kurfürstl. Reskript abermals suspendiert, wurde I. in das Vikariatsgefängnis gebracht und seit Febr. 1778 im Kloster Eberbach (Rheingau) festgehalten. Inzwischen waren von den theol. Fakultäten in Heidelberg, Straßburg, Trier, Salzburg und Paris Gutachten in der I.schen Sache herausgegeben worden, die nicht nur zu einem Verbot seiner Bücher durch den Reichshofrat am 2.7.1778, sondern schließlich zu einem verurteilenden Breve von Papst Pius VI. am 2.9.1779 führten. I.s mündliche Erklärung, daß er sich der päpstl. Verurteilung ohne Rückhalt unterwerfe, wurde am 25.12.1779 durch eine schriftliche Selbstverurteilung ergänzt. Aus der Haft entlassen, die er zuvor durch einen spektakulären Fluchtversuch unterbrochen hatte, erhielt er 1780 in Amöneburg ein Stiftskanonikat und wurde 1788 zum Vikar von St. Alban in Mainz ernannt.

    Hervorzuheben bleibt, daß in dem I.schen Streit eine Reihe aufgeklärter Theologen und Kirchenmänner auf seiten des Verurteilten stand: so v. Hontheim, die Trierer Professoren Cordier und Gertz, der Speyerer Weihbischof Seelmann und der Würzburger Professor F. Oberthür. Auch die Salzburger theol. Fakultät sprach I. zunächst vom Vorwurf der Ketzerei frei, entschloß sich aber auf Intervention des Mainzer Kurfürsten für eine härtere Linie. 1779 und 1780 entwickelte sich um die I.sche Sache ein regelrechter theol. Flugschriftenkampf, in den auch seine Mainzer Kollegen Johann Jung, Hermann Goldhagen (in seinem „Religions-Journal“) und Johann Schmidt eingriffen. Einen steten Rückhalt fand I. bei Carl Theodor v. Dalberg.

  • Werke

    Weitere W Beobachtungen v. d. Gebrauch d. syr. Puncti diacritici bei den Verbis, 1771;
    Corpus decisionum dogmaticarum ecclesiae catholicae, 1777;
    De rebus divinis tractatus introducentes in universam Veteri ac Novi Testamenti scripturam et theologiam christianam I, 1787.

  • Literatur

    ADB 14;
    Kath. Betrachtungen üb. d. zu Mainz, Heidelberg u. Straßburg … herausgebrachten theolog. Censuren …, 1778;
    J. Wille, August Gf. v. Limburg-Stirum, Fürstbischof v. Speyer, 1913;
    L. v. Pastor, Gesch. d. Päpste 16, 3, 1932, S. 371 ff.;
    A. Ph. Brück, Die Mainzer theolog. Fak. im 18. Jh., 1955;
    H. Raab, Das Mainzer Interregnum v. 1774, in: Archiv f. mittelrhein. KG 14, 1962, S. 168-93;
    F. R. Reichert, Johann Gertz (1744–1824), Ein kath. Bibelwissenschaftler d. Aufklärungszeit im Spiegel s. Bibl., ebd. 18, 1966, S. 41-104, bes. S. 93 ff.;
    P. Fuchs, Der Pfalzbesuch d. Kölner Nuntius Bellisomi v. 1778 u. d. Affäre Seelmann in d. Korr. d. kurpfälz. Gesandten in Rom, Tomaso Marchese Antici, ebd. 20, 1968, S. 167-226;
    F. R. Reichert, Trier u. s. Theol. Fak. im I.schen Streit (1773–79), in: Verführung z. Gesch., Festschr. z. 500. J.tag d. Eröffnung e. Univ. in Trier, 1973, S. 276-301;
    Ersch-Gruber II. 24

  • Autor/in

    Helmut Mathy
  • Zitierweise

    Mathy, Helmut, "Isenbiehl, Johann Lorenz" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 191-192 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd123113695.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Isenbiehl: Johann Lorenz J., katholischer Theologe, geb. 1744 zu Heiligenstadt im Eichsfelde, gest. am 26. Decbr. 1818 zu Oestrich im Rheingau, bekannt durch die Verfolgungen, welche ihm die Vertheidigung der Anficht zuzog, die Stelle bei Jesaja 7, 14 ("Die Jungfrau wird einen Sohn gebären etc.") beziehe sich weder nach dem literalen noch nach dem typischen Sinne auf Maria, vielmehr auf „ein damals unverheirathetes, später in der Ehe gebärendes Frauenzimmer“ und bei Matth. 1, 22. 23 würden diese Worte nicht als Weissagung citirt, sondern „als ein analoges Beispiel oder eine bloße historische Anmerkung angeführt“. — Nachdem J. in Mainz zum Priester geweiht worden, wurde er 1769 zum Missionar (Seelsorger der katholischen Gemeinde) in Göttingen ernannt. Er setzte dort mit Gutheißung und Unterstützung des Kurfürsten von Mainz, Emmerich Joseph von Breidenbach, seine Studien fort und hörte namentlich bei J. D. Michaelis Orientalia; er veröffentlichte 1771 „Beobachtungen von dem Gebrauch des syrischen Puncti diacritici bei den Verbis“. Bei der neuen Organisation des Unterrichtswesens in Mainz im J. 1773 wurde er von dem Kurfürsten zum ordentlichen Professor der morgenländischen Sprachen und der Erklärung der h. Schrift ernannt. 1774 gab er eine „Chrestomathia patrum graecorum“ heraus, wozu er in Göttingen das Material gesammelt hatte. In demselben Jahre sprach er seine Ansicht über die Stelle des Jesaja in exegetischen Thesen über das Matthäus-Evangelium aus. Für diese Thesen verweigerten aber die theologische Facultät und der Censor ordinarius die Druckerlaubniß; zugleich wurde er wegen derselben bei dem Kurfürsten denuncirt. Dieser begnügte sich damit, ihm bedeuten zu lassen: „daß er vielleicht in thesi Recht, in hypothesi aber Unrecht habe; weil man aber bei den neuen Schuleinrichtungen alles vermeiden müsse, wodurch Unruhen erregt werden könnten, solle er zur Zeit noch bei dem alten System bleiben“. Am 11. Juni 1774 starb der Kurfürst. Schon am folgenden Tage wurde von dem Domcapitel gegen J. eine Untersuchung eingeleitet, und gleich nach dem Regierungsantritt des neuen Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal (gewählt am 18. Juli 1774) wurde er seiner Professur entsetzt und angewiesen, zwei Jahre im erzbischöflichen Seminar Theologie zu studieren, „als worin er seine Unerfahrenheit gezeigt“. In diesen Jahren arbeitete er ein „Corpus decisionum dogmaticarum ecclesiae catholicae“ aus, welches 1777 in Constanz gedruckt erschien (in der Vorrede stellt er auch eine Comordanz zur Vulgata in Aussicht, die indeß nicht erschienen ist). Schon 1775 sandte er eine ausführlichere Darlegung seiner Ansicht über die Stelle des Jesaja in Abschrift an den Abt Rautenstrauch, 1777 an den Weihbischof Hontheim und an Dalberg, damals Statthalter in Erfurt. Die beiden ersteren antworteten ihm, sie fänden darin nichts Heterodoxes; Dalberg schickte die Schrift an den Professor Oberthür zu Würzburg, der sich sehr günstig darüber aussprach (le Bret, Magazin VIII, 22). Eine Abschrift gerieth 1775 auch in die Hände der Wiener Censurbehörde und wurde von ihr als opus falsum, temerarium et, erroneum taxirt.— Nachdem J. 1777 zum Professor der griechischen Sprache an der mittleren Schule in Mainz ernannt worden war, mit einem Gehalt von 100 Gulden und mit der Weisung „bei seinem Unterrichte sich der h. Schrift gänzlich zu enthalten“, verkaufte er das Manuscript seiner Abhandlung für 100 Gulden an den Buchdrucker Huber in Coblenz. Dieser veröffentlichte sie|mit kurfürstlich trierischer Druckerlaubniß unter dem Titel „Joh. Lor. Isenbiehl's Neuer Versuch über die Weissagung von Emmanuel"; auf dem Titelblatts steht ohne Angabe des Druckorts und Verlegers das J. 1778; die Vorrede ist vom 27. Oct. 1777 datirt. — Schon Ende November 1777 wurde J. in Mainz ins Verhör genommen; er bekannte sich als Verfasser der Schrift und antwortete auf die Frage, weshalb er in Mainz keine Approbation nachgesucht: nach den Vorschriften des trienter Concils sei das Sache des Druckers. Die Schrift wurde der theologischen Facultät in Mainz vorgelegt und von dieser nach acht Tagen das Gutachten abgegeben: die Schrift enthalte falsche, ärgernißgebende, für fromme Ohren verletzende und des Socinianismus verdächtige Sätze; der Verfasser sei über seine Rechtgläubigkeit zu vernehmen und eventuell zur Ablegung des tridentinischen Glaubensbekentnisses anzuhalten. Sofort wurde J. am 13. Dec. 1777 suspendirt, ins Gefängniß des Vicariatsgerichtes abgeführt und zehn Tage darauf die förmliche Untersuchung gegen ihn eingeleitet. Die Bitte mehrerer Domherren, ihn gegen Caution frei zu lassen, wurde abgeschlagen. Durch eine kurfürstliche Verordnung vom 9. März 1778 wurde das Buch von J., weil es ohne Approbation seines Ordinarius und ohne Angabe des Druckortes und Verlegeis erschienen, und wegen seines anstößigen Inhaltes verboten und befohlen, die Exemplare desselben abzuliefern. J. wurde, nachdem er das Glaubensbekenntniß abgelegt, am 13. März nach der Abtei Eberbach im Rheingau abgeführt, um dort 19 Tage Exercitien zu machen und dann bis auf weiteres internirt zu bleiben; die Suspension wurde aufgehoben. In den folgenden Monaten wurde Isenbiehl's Buch auch in den Suffraganbisthümern von Mainz: Speyer, Worms und Fulda, und von einigen anderen deutschen Prälaten, auch von dem Kurfürsten von Trier verboten, und von den theologischen Facultäten zu Mainz, Heidelberg, Straßburg, Trier und Salzburg und von der Pariser Sorbonne, zum Theil sehr scharfe, Gutachten über dasselbe abgegeben (nur das Salzburger ist milde), die alsbald in Mainz im Druck erschienen. Am 2. Juli 1778 wurde das Buch auch von dem Reichshofrath verboten. Am 31. Juli 1778 entwich J. aus Eberbach und begab sich zunächst nach Kreuznach, dann nach Bließcastel, welches der Gräfin von der Lehen gehörte. Diese lieferte ihn nach Mainz aus, wo er wieder in das Gefangniß des Vicariatsgerichtes gebracht wurde. Unter dem 20. Septbr. 1779 erließ Pius VI. ein umfangreiches Breve über Isenbiehl's Buch, welches als ein „sehr abscheuliches, falsche, verwegene, verderbliche, die Ketzerei begünstigende und ketzerische Sätze enthaltendes“ bei Strafe der dem Papste reservirten Excommunication zu lesen verboten wurde. Das Breve wurde am 39. Novbr. 1779 in Mainz publicirt und J. vorgelegt. Er unterzeichnete am 25. Decbr. 1779 eine Erklärung, worin er sagt: er habe seinen Versuch zwar in einer löblichen Absicht, der katholischen Kirche einen Dienst zu leisten, geschrieben; nachdem aber der heilige Vater ein dogmatisches Urtheil darüber abzufassen für gut befunden, erkläre er aufrichtig und offenherzig, daß er nunmehr sein Buch, da nach dem Ausspruche des heiligen Vaters darin falsche ... Sätze enthalten seien, schlechterdings und ohne Rückhalt oder Ausnahme verwerfe und verdamme. Darauf wurde er freigelassen und nach Amöneburg versetzt, wo er im Mai 1780 ein Canonicat erhielt. Dieses verlor er später in Folge der Säcularisation; von 1803 an wurde ihm eine kleine Pension ausgezahlt. Im J. 1787 erschien noch von ihm der erste Band eines dogmatischen Werkes „De rebus divinis tractatus introducentes in universam V. ac N. Testamenti scripturam et theologiam christianam“. — In den Jahren 1778 und 1779 erschienen mehrere Streitschriften über die Isenbiehl’sche Angelegenheit, für ihn namentlich die „Katholischen Betrachtungen über die zu Mainz, Heidelberg und Straßburg ... herausgebrachten|theologischen Censuren“ etc., nach Goldhagen von einem „Canonicus und Professor in Franken“ (Oberthür?). Der eifrigste litterarische Gegner Isenbiehl's war der Exjesuit Hermann Goldhagen (s. Bd. IX, S. 333). In dem von ihm herausgegebenen „Religions-Journal“ und in einer Reihe von besonderen Beilagen zu demselben, 1777—79, finden sich auch am vollständigsten die Actenstücke und Besprechungen der Streitschriften.

    • Literatur

      Die neuesten Religionsbegebenheiten, 1778, S. 630. 719; 1779, S. 135. 448; 1780, S. 308. — Christ. W. Fr. Walch. Neueste Religions-Geschichte. 8. Theil (1781), S. 9. — Le Bret, Magazin VIII, 22. Ersch und Gruber.

  • Autor/in

    Reusch.
  • Zitierweise

    Reusch, Heinrich, "Isenbiehl, Johann Lorenz" in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 618-620 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd123113695.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA