Dates of Life
1797 – 1855
Place of birth
Triberg
Place of death
Bruchsal
Occupation
badischer Staatsmann ; Jurist
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 116113847 | OGND | VIAF: 25345161
Alternate Names
  • Bekk, Johann Baptist
  • Bekk, J. B.

Places

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Citation

Bekk, Johann Baptist, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116113847.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Peter Bekk (Beck), Amtsschreiber und Domänenverwalter;
    M Theresia Stein aus Rottenburg/Neckar

  • Biographical Presentation

    B. trat nach Absolvierung seines juristischen Studiums zu Freiburg (Breisgau) und kurzer Advokatentätigkeit 1829 in den badischen Staatsdienst ein. Nachdem er sich als Ministerialrat im Innenministerium und Mitglied der Gesetzgebungskommission um die Schaffung des neuen Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung verdient gemacht und dann mehrere Jahre lang die Stelle eines Vizekanzlers des Oberhofgerichts bekleidet hatte, wurde er Ende 1846 mit der Leitung des Innenministeriums betraut, die er bis zum Juni 1849 beibehielt. Seit 1831 gehörte er als Mitglied der gemäßigten liberalen Opposition der zweiten Kammer des badischen Landtags an, die er seit 1841 als Präsident leitete. Seine nüchterne ruhige Sachlichkeit, die stets auf einen wohlerwogenen vermittelnden Ausgleich gerichtet und allem Parteigezänk und leerem Phrasenprunk abhold war, trug ihm zwar allgemeine Achtung ein, konnte ihn aber doch auf die Dauer nicht vor dem erasmischen Schicksal bewahren, in den stürmisch bewegten Zeiten seiner späteren Amtsführung von beiden Seiten befehdet zu werden. Noch nach seinem Rücktritt war er genötigt, sein Verhalten gegenüber der heftigen Polemik des ultramontanen Wortführers Freiherr Heinrich von Andlaw zu verteidigen. - Gleich nach Beginn der Revolution von 1848 hatte B. in enger Zusammenarbeit mit dem Landtag (L. Häusser, A. Lamey) mit einer Verwaltungsreform begonnen, die durch starke Heranziehung des Laienelementes zur Staatsverwaltung (Beschlußrecht der Kreisversammlungen), Dezentralisation und zugleich rationelle Vereinfachung des Verwaltungsapparates (Zusammenlegung der Mittelinstanzen in 12 Kreisverwaltungen) die Verfassung von 1818 und die Gemeindeordnung von 1831 ergänzen sollte. Das Gesetz vom 10.4.1849 trat jedoch nicht mehr in Kraft, so daß die Reorganisation der Verwaltung erst 1863 von Lamey durchgeführt werden konnte. Die ebenfalls von B. vorbereitete Justizreform (Trennung von Justiz und Verwaltung auch in der untersten Instanz, eigene Verwaltungsgerichtsbarkeit) wurde bereits in den 50er Jahren verwirklicht.

  • Works

    Üb. d. dingl. Rechte an Liegenschaften, 1831;
    Die Bewegung in Baden v. Ende d. Febr. 1848 bis z. Mitte d. Mai 1849, 1850;
    Das ghzgl. bad. Preßgesetz v. 15. Febr. 1851, 1851;
    Mündl. Vorträge üb. d. ghzgl. bad. Strafgerichte, 1851;
    Die Bewegung in Baden v. 1848/49, Ein Nachtrag, 1852;
    zahlr. Btrr. in d. v. B. mitbegründeten u. bis 1844 redigierten Ann. d. ghzgl. bad. Gerichte.

  • Literature

    ADB II;
    B. u. Andlaw, Ein Btr. z. Charakteristik polit. Parteien d. Gegenwart, 1852 (anonym);
    L. Häusser, in: Beil. z. Allg. Ztg., 1855, Nr. 176 f.;
    F. v. Weech, in: Bad. Biogrr. I, 1875, S. 61-69;
    Leonh. Müller, Die polit. Sturm- u. Drangperiode Badens, 2 Bde., 1905/06;
    H. Heffter, Die dt. Selbstverwaltung im 19. Jh., 1950, S. 250 f., 295-98, 344, 417 f. u. ö.

  • Portraits

    Lithogr. v. H. Kauffmann u. L. Kayser (Gen.-Landesarchiv Karlsruhe).

  • Author

    Manfred Krebs
  • Citation

    Krebs, Manfred, "Bekk, Johann Baptist" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 24 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116113847.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Bekk: Johann Baptist B., geb. 29. Oct. 1797 zu Triberg auf dem Schwarzwalde, 22. März 1855; Sohn eines Domänenverwalters, studirte nach Vollendung seiner Gymnasialbildung 1815—20 zu Freiburg, wurde 1822 Advocat in Meersburg, 1826 in Freiburg und trat 1829 als Assessor des Hofgerichtes Meersburg in den badischen Staatsdienst. Am 10. Mai 1832 als Ministerialrath in das Ministerium des Innern berufen, nahm er als Mitglied der Gesetzgebungscommission regen Antheil an Ausarbeitung des Strafgesetzbuches von 1845 und der Strafproceßordnung. Schon im J. 1831 war er von dem ersten Aemterwahlbezirk in die zweite Kammer gewählt worden, deren Präsident er im J. 1841 wurde und bis zum Schlusse seiner Kammerthätigkeit blieb. Am 26. Oct. 1837 zum Vicekanzler des Oberhofgerichts ernannt, vertauschte er diese Stellung bereits 1845 mit der eines Mitgliedes des neucreirten Staatsrathes und 1846 (zuerst ohne Portefeuille) des Staatsministeriums. Am 15. Dec. 1846 wurde Staatsrath B. die Leitung des Ministeriums des Innern übertragen. In dieser Stellung traf ihn die Katastrophe des Jahres 1848, deren erster Anprall durch die hohe Achtung, die B. während der kurzen Zeit seines Regimentes sich erworben, in etwas abgeschwächt wurde. Den späteren gewaltsamen Vorgängen war seine milde, vermittelnde Natur wol nicht völlig gewachsen. Indeß heftiger als die wilde Leidenschaft der Aufrührer verfolgte den edlen Mann, als die Ruhe zurückgekehrt war, der Groll der conservativ-reactionären Wortführer. Am 8. Juni 1849 wurde B. seiner Stelle als Präsident des Ministeriums des Innern enthoben, am 1. Juli pensionirt. Am 5. Oct. 1851 wurde ihm die Stelle eines Präsidenten beim Hofgerichte zu Bruchsal übertragen, welche er bis zu seinem Tode bekleidete. In seiner öffentlichen Thätigkeit, in Kammer und Staatsämtern, gleich ausgezeichnet durch strenge Rechtlichkeit, durch objective Ruhe und charaktervolle Ueberzeugungstreue, ebenso geachtet als Mensch wie als Beamter, stand er hoch über dem kleinlichen Parteitreiben des Landes, dem er angehörte, und bewahrte sich die Vornehmheit der Gesinnung, die ihn auch die schwersten und unverdientesten Kränkungen leichter tragen ließ Litterarisch war B. thätig als Verfasser der Schrift: „Ueber die dinglichen Rechte an Liegenschaften“, 1831, als Gründer und (bis 1844) Redacteur der „Annalen der Großh. badischen Gerichte“. Die polemische Schrift des Freiherrn Heinrich von Andlow rief von Bekk's Seite eine historische Arbeit: „Die Bewegung in Baden“ 1850 und einen „Nachtrag“ zu derselben hervor, beides werthvolle Beiträge zur Pathologie der Jahre 1848/49.

    • Literature

      Bad. Biographien 1, 61—69. Vgl. Augsb. Allg. Zeit. 1855. Nr. 176 ff. Beil.

  • Author

    v. Weech.
  • Citation

    Weech, Friedrich von, "Bekk, Johann Baptist" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 299 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116113847.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA