Lebensdaten
Ende 13. Jahrhundert – 1342
Geburtsort
Dinkelsbühl
Sterbeort
wahrscheinlich Avignon
Beruf/Funktion
Waldenser in Würzburg ; Advokat
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 137448384 | OGND | VIAF: 81638372
Namensvarianten
  • Hager, Konrad
  • Konrad, Hager
  • Hager, Conrad
  • mehr

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Zitierweise

Hager, Konrad, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137448384.html [19.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Magister H., ein rechtskundiger Laie, war seit etwa 1320 in Würzburg als „advocatus“ der bischöflichen Kurie und „rector scholarum“ tätig. Ende 1341 wurde ihm wegen Verbreitung irriger Ansichten über die sogenannten Messefrummen (das heißt die dem Priester bei der Messe entrichteten Sach- oder Geldspenden) der kirchliche Prozeß gemacht. An der Voruntersuchung waren Lupold von Bebenburg und Michael de Leone beteiligt; die öffentliche Gerichtsverhandlung am 4.2.1342 leitete der Generalvikar des Bistums Hermann von Schildesche. H. gestand, seit 24 Jahren – wohl unter dem Einfluß waldensischer Ideen – folgende Lehren verbreitet zu haben: Die „Messefrummen“ bildeten ein simonistisches Kaufgeschäft, sie seien ein Pfaffenbetrug, eine Beeinträchtigung der Werke christlicher Barmherzigkeit und jedenfalls wertlos für Lebende und Verstorbene. Unerlaubt seien auch die sogenannten Seelgeräte (das heißt die Jahresstiftungen für Verstorbene),|und Erben seien nicht verpflichtet, derartige Legate auszuführen. H. widerrief seinen Irrtum, wurde in die kirchliche Gemeinschaft wiederaufgenommen und zur Sühneleistung bis auf weiteres inhaftiert. Gegen die waldensischen Irrungen H.s schrieb Hermann von Schildesche bald darauf einen „Tractatus contra Leonistas seu Pauperes de Lugduno et eorum sequaces dicentes missae comparationem esse speciem simoniae“ (in 7 Handschriften überliefert) und legte darin Wesen, Sinn und Berechtigung der Messoblationen dar. H. selbst verfaßte im Gefängnis zum Zeichen seiner Umkehr ein Gedicht (in 17 leoninischen Hexametern) und übersandte es dem Generalvikar, mit dem er von früher her persönlich bekannt, ja befreundet war. Er wurde alsbald freigelassen. Das Gedicht hat dieser, um H. beim fränkischen Klerus zu rehabilitieren, mit einem Wort der Entschuldigung und Empfehlung des Reumütigen in den Prolog seiner Schrift aufgenommen. H.s Umkehr war anscheinend nicht von Bestand. Er soll später an der römischen Kurie als rückfälliger Ketzer den Feuertod erlitten haben.

  • Literatur

    ADB 49 (L);
    Mon. Boica 40, S. 381 f., 386-96;
    H. Haupt, Die rel. Sekten in Franken vor d. Ref., 1882, S. 20 f.;
    A. Zumkeller, Hermann v. Schildesche, 1957, S. 65, 69-76 (S. 74 H.s Gedicht abgedr.);
    ders., Schrifttum u. Lehre d. Herrnann v. Schildesche, 1959, S. 101-13;
    ders., in: Augustiniana 12, Löwen 1962, S. 33 f. (Hss. d. „Tractatus contra Leonistas“).

  • Autor/in

    Adolar Zumkeller OSA
  • Zitierweise

    Zumkeller OSA, Adolar, "Hager, Konrad" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 491-492 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137448384.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hager: Magister Konrad H., Irrlehrer, um 1350. — Wegen Verbreitung ketzerischer Lehren wurde im Januar 1342 der Magister Konrad H. in Würzburg von der Inquisition in Untersuchung gezogen. Er mußte zugeben, daß er seit 24 Jahren gegen die Stiftung von Messen geeifert habe. Das dafür entrichtete Opfergeld ("Meßfrumen") hatte er „ein gil der pfaffen“ genannt „und ein symonie und ein raub der armen leute und ein raub almussens, daz man solt den hungerigen armen geben“. Ebenso hatte er die zur Abhaltung von Seelenmessen und zu Fürbitten für die Verstorbenen gespendeten Opfer bekämpft und sie als nutzlos bezeichnet. Diesen Lehren, die dem Magister vermuthlich durch das damals in Franken weit verbreitete Waldenserthum vermittelt worden waren, hatte H. in der Stadt und Diöcese Würzburg viele Anhänger gewonnen. Bei der Schlußverhandlung am 4. Februar 1342 zeigte sich H. reumüthig und erklärte sich zum Widerruf bereit; trotzdem blieb er noch einige Zeit eingekerkert. Ein von H. im Gefängniß abgefaßtes Gedicht über seine Bekehrung nahm der Augustiner Hermann von Schildesche in seine um 1343 verfaßte Schrift „contra hereticos Leonistas seu pauperes de Lugduno“ auf, die hauptsächlich die von H. verbreiteten Irrlehren bekämpfte. Hager's Bekehrung hielt allem Anschein nach nicht Stand; als rückfälliger Ketzer soll er in Rom den Feuertod erlitten haben.

    • Literatur

      Jos. M. Schneidt, Thesaurus juris Franconici, Abschn. I, Heft 17 (Würzb. 1789), S. 3239—3255. — Monumenta Boica, Vol. 40, S. 381 f., 386—396. — Lor. Fries, Würzburger Chronik, in Ludewig's Geschichtsschreiber d. Bischofth. Würzburg, Th. II, S. 626. —
      H. Haupt, Die religiösen Sekten in Franken vor d. Reformation (Würzb. 1882), S. 20 f. — Joh. Baier, Gesch. d. alten Augustinerklosters Würzburg (Würzb. 1875), S. 69.

  • Autor/in

    Herman Haupt.
  • Zitierweise

    Haupt, Herman, "Hager, Konrad" in: Allgemeine Deutsche Biographie 49 (1904), S. 702 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137448384.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA