Lebensdaten
1509 – 1583
Geburtsort
Stuttgart
Sterbeort
Straßburg
Beruf/Funktion
Syndikus von Straßburg
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 119108445 | OGND | VIAF: 40181101
Namensvarianten
  • Gremp von Freudenstein, Ludwig
  • Freudenstein, Ludwig
  • Freudenstein, Ludwig Gremp von
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Zitierweise

Gremp von Freudenstein, Ludwig, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119108445.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Onophrius G. (v. F.) (um 1487–1554), württ. Rat u. Kammermeister in Stuttgart, S d. Conrad G. (v. F.), Bürger in Vaihingen/Enz u. Stuttgart, u. d. Cordula Widmann (stiftete d. Annen-Altar in Maulbronn);
    M Agathe Besserer (um 1490–1550);
    Ur-Gvv Joh. Widmann (1440–1524), Prof. d. Med. in Tübingen, württ. Leibarzt (s. ADB 42; BLÄ);
    Groß-Ov Beatus Widmann, Prof. d. Rechte in Tübingen, dann vorderösterr. u. tirol. Kanzler;
    Groß-Tanten-v Genoveva (⚭ Gregor Lamparter, 1524, württ. Kanzler), Veronika (⚭ Jak. Kirsser, 1532, bad. Kanzler;
    - 1) Tübingen um 1536/37 Anna Küchlin ( 1538), 2) Straßburg 1540 Barbara (1522–74), T d. Kaufherrn Reinhard Münch in Straßburg u. d. Maria von Dunzenheim;
    2 S, 9 T, u. a. Barbara ( Eberh. Schenk v. Winterstetten, 1581, württ. Rat, Reichskammerger.-Assessor);
    Ur-E Frdr. Schenk v. Winterstetten (1603–59), GR, Kammerpräs. in Celle, Statthalter in Hannover.

  • Biographie

    G. wurde für das Wintersemester 1525/26 in Tübingen als Student der Rechte immatrikuliert, war 1535 in Orleans, wurde aber schon 1536 in Ingolstadt als legum licentiatus inskribiert und 1537 an die Universität Tübingen berufen, deren Umgestaltung im Sinn der Reformation und des Humanismus nach der Rückkehr Herzog Ulrichs (1534) damals in vollem Gange war. Seine Anstellung, zunächst nur auf ein Jahr mit 140 Gulden, wurde bis zu seinem Ausscheiden 1541 von Jahr zu Jahr verlängert, auch das Gehalt erhöht. Seine Vorlesungen umfaßten das ganze Corpus iuris, das er nach einer moderneren „analytischen“ Methode vortrug, zeitweise auch – wenn auch ungern – Teile des kanonischen Rechts, das vor allem wegen des kanonischen Prozesses damals unentbehrlich war. Seiner Vorlesungstätigkeit sind zwei Lehrbücher entwachsen, die „Analysis“, ein Institutionen-Grundriß (Straßburg 1567 anonym) und eine „Codicis Iustinianei methodica tractatio“ (Frankfurt 1593, herausgegeben von J. Schegk). G. lag nicht so sehr an Quellenforschung im Sinn des Humanismus oder an theoretischer Rechtserkenntnis. Sein Hauptinteresse wandte sich immer mehr der Rechtspraxis und der politischen Wirksamkeit zu, und so nahm er 1541 einen ehrenvollen und gut bezahlten Ruf als Advokat der Reichsstadt Straßburg an. Hier im Straßburg der Jakob Sturm, Butzer, Hedio und Capito, zu denen später Johann Marbach kam, hat er durch Jahrzehnte seine berufliche Lebenstätigkeit gefunden, im Dienst einer geistig und politisch hochbedeutenden Reichsstadt, zugleich im Dienst der gesamtdeutschen evangelischen Sache, der er mit voller Überzeugung, aber ohne geistige Enge anhing. Die reichsstädtische Politik Straßburgs brachte G. mit fast allen zeitbewegenden Fragen der Reichspolitik in Berührung, und so finden wir ihn in der Folgezeit auf fast allen Reichstagen und Tagsatzungen der Städte und Fürsten als einen der Vertreter Straßburgs, meist zusammen mit Jakob Sturm ( 1553), der sein eigentlicher Lehrmeister auf dem Felde der Reichspolitik geworden ist. Schon 1543 hatte er ein (alsbald gedrucktes) Gutachten über die umstrittene Frage der Session und des Stimmrechts der Reichsstädte auf den Reichstagen auszuarbeiten (Neuauflage Frankfurt 1615). Eine zweite zeitbewegende politische Frage, an der G. durch Gutachten teilhatte, war der Kölner Reformationsplan des EB Hermann von Wied, eine dritte die Ablehnung („Rekusation“) des Konzils von Trient durch die protestantischen Reichsstände. Den Höhepunkt seiner politischen Tätigkeit bildeten die Jahre nach dem Schmalkaldischen Krieg und dem Augsburger Interim, dessen sich Straßburg nach Möglichkeit zu erwehren suchte: Zusammen mit Jakob Sturm hat er am 9.8.1548 dem Kaiser eine Denkschrift über das Interim in Straßburg überreicht. Auch auf dem großen Augsburger Reichstag von 1555 hat er, schließlich sogar allein, die Sache Straßburgs vertreten und ist von König Ferdinand|wenig gnädig („Schalksknecht“ Matthäus 18, 23) empfangen worden. – Auch noch in den 60er Jahren hat G. die Stadt auf den Reichstagen vertreten. In der Hauptsache von ihm stammt eine umfangreiche, 1564 im Druck erschienene Denkschrift über die Rekusation des Konzils von Trient durch die evangelischen Reichsstände. – Seine letzte, durch Jahrhunderte fortwirkende Tat war die Errichtung einer Familienstiftung an der Universität Tübingen (21.3.1584), die Söhnen und Enkeln etc. seines Bruders und seiner sechs in angesehene Familien in Stadt und Land verheirateten Töchter zum Studium in Tübingen zugute kommen sollte. Diese „Freiherr von G.sche Familienstiftung“ ist nach langer segensreicher Wirkung erst der Inflation nach dem 2. Weltkrieg zum Opfer gefallen, nachdem der Mannesstamm seines Bruders Dionysius schon 1838 erloschen war.

  • Literatur

    ADB IX;
    H. E. Feine, in: Lb. Schwaben III, 1942, S. 199-218 (W, L).

  • Autor/in

    Hans Erich Feine
  • Zitierweise

    Feine, Hans Erich, "Gremp von Freudenstein, Ludwig" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 44-45 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119108445.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Gremp: Ludwig G. v. Freudenstein, Straßburger Stadtadvocat, wurde 1509 zu Stuttgart geboren, ist Winter 1525—26 in Tübingen immatriculirt, studirte längere Zeit in Ingolstadt, lehrte dann seit 1537 in Tübingen. Seine Wirksamkeit in Angelegenheiten der Universität war sofort eine sehr bedeutende und erscheint er in den wichtigsten Geschäften neben den hervorragendsten Professoren jener Zeit. Einmal bekleidete er das Rectorat, zweimal das Decanat der juristischen Facultät. Der lutherischen Richtung angehörend, sah er sich nach der Niederlage derselben (vgl. Weizsäcker, Lehrer und Unterricht an der evangelisch-theologischen Facultät der Universität Tübingen, 1877, S. 12, Mandry, Joh. Sichardt, 1874, S. 33, Anm. 40) veranlaßt, 1540 als Stadtadvocat nach Straßburg zu gehen, in welcher Stellung er sich als ein gewandter und kenntnißreicher Rechtsgelehrter auszeichnete. Auch auswärtige Fürsten bedienten sich seines Raths. Er tritt 1547 auf dem Tage zu Ulm auf, dann als Mitglied der Deputation, die den Kaiser bitten sollte, Straßburg mit dem Interim zu verschonen. Er und Friedrich v. Gottesheim trafen den Kaiser zu Nördlingen; derselbe hieß sie willkommen, durchsah die kürzere französische Bittschrift ("denn er las gern, was französisch und kurz ist"), erklärte aber, sich über die Widerspenstigkeit der straßburgischen Prediger beschwerend, er könne der Stadt nichts Besonderes nachgeben, wolle ihr aber noch einen Monat Bedenkzeit geben. Nach Fassung eines dem kaiserlichen Edicte nicht ganz gemäßen Vorschlags des Raths reiste er mit Jacob Sturm und Geiger bis nach Köln dem Kaiser nach, welcher denn auch ihre Bitte gnädig anhörte und ihr willfahrte. 1552 wurde er von Neuem mit Sturm und Gottesheim in Rastatt vom Kaiser empfangen, der dabei Straßburgs Treue lobte und bald darauf, am 19. September, mit Granvella, Herzog von Alba und Bischof Erasmus die Stadt betrat, um dann mit dem außerhalb der Stadt vorbeigezogenen Heere zur Belagerung von Metz weiterzuziehen. Unfreundlicher gestaltete sich sein Empfang bei König Ferdinand auf dem Reichstage von Augsburg 1555, wohin Stadtsyndikus Jacob Hermann, H. v. Mülnheim und Joh. v. Börsch abgeordnet waren, um möglichst das Interim loszuwerden. Ferdinand erklärte: „Die kaiserliche Majestät und Er haben viel nachgegeben; sie werdens aber nicht mehr thun.“ Und so konnte G. lediglich bei Verlesung des Reichsabschieds gegen den auf Betreiben der katholischen Stände eingefügten Artikel: „daß in den Städten, wo zu selbiger Zeit beide Religionen geübt worden, es auch ferner dabei verbleiben und kein Theil dem andern darin Eintrag thun solle“ protestiren. In einem Bericht von 1575 meldet G., Ihro Majestät habe ihn selbst damals einen servum nequam (Schalksknecht) genannt. G. war ferner 1557 auf dem Reichstage zu Regensburg, 1559 in Augsburg; 1563 auf dem Schiedstage von Ettenheim als Vertreter der Städte Heilbronn, Eßlingen und Biberach gegen Ansprüche des Deutschen Ordens, nochmals 1566 in Augsburg. Ein|wichtiges Gutachten gab er mit Botzheim und Nervius ab, als die Prediger, vor Allem Marbach, nachdrücklich die Reformation der Klöster forderten. Ueberhaupt stand er mit vielen Theologen damaliger Zeit in Verbindung und wurde von ihnen sehr geschätzt und gelobt. Herzog Christoph von Württemberg erließ 1552, auf Anrathen Amerbach's, an ihn einen Ruf, als Nachfolger Sichardt's einzutreten; allein derselbe führte zu keinem Ergebniß. Der Tod seines Sohnes Hans Ludwig veranlaßte ihn, eine Studienstiftung für die Familie zu errichten, zu deren Zwecken er der Universität Tübingen auch seine Bibliothek überließ. Er starb 1583 und wurde zu Brumath beerdigt. Seine Schriften sind: „Cod. Justinianei method. tractatio“, Francof. 1593, und „Summa unnd innnalt aller undergebener Acten, und darauff gestellter Radtschlaeg der Erbaren Frey und Reichstett Session, Stand unnd Stimm belangende“, Spirae s. a. und Frankf. 1615, 4., von ihm und dem Frankfurter Advocat zum Lamb verfaßt. Mit einem empfehlenden Vorworte herausgegeben hat G. die anonyme „Ἀνάλυσις Resolutio dialectica IV liberi Institut.“, Argent. 1567. 1569, 8. — Die Familie der Gremps (Gremper) stammt aus dem württembergischen Städtchen Vaihingen und nannten sie sich „von Freudenstein“ wol nach diesem bei Maulbronn gelegenen Orte, wo sie eine Besitzung erworben hatten. Von den württembergischen Staatsbehörden ist die Familie „G. von Freudenstein“ als freiherrlich anerkannt.

    • Literatur

      Beschreib. u. Gesch. d. Univ. u. Stadt Tübingen von Eisenbach, Tüb. 1822, S. 259. 260. — Zeller, Ausf. Merkw. v. Tübingen, 1743, S. 444. 445. — Sleidani comm. de statu religionis et reipubl. Carolo V Caesare, Basil. 1562, p. 323.
      Schöpflini Alsatia illustrata, Colmar 1761, II. 733 (franz. Ausg. v. Ravenèz, Mulhouse 1852, V. 842). —
      Röhrich, Gesch. d. Reformation im Elsaß u. bes. in Straßburg, Straßb. 1832, II. 192. 198, III. 29. 39. 56. 63. —
      De Bussière, Hist. du développement du protestantisme à Strasbourg et en Alsace, Strasb. 1859, I. 282. —
      Hist. eccl. saec. XVI supplementum, theolog. epistolis ad Marbacbios constans, ed. a Jo. Fechtio, Francof. et Spirae1684, an vielen Stellen. —
      Urk. z. Gesch. d. Univ. Tübingen 1476—1556, Tüb. 1877, S. 638. —
      Rathgeber, Straßburg im 16. Jahrh., Reformationsgeschichte, Stuttg. 1871, S. 293. —
      Lorenz u. Scherer, Gesch. d. Elsaß, 1871, I. 122 ff. 230. —
      Seeger, Die strafrechtl. Consilia Tubingensia, 1877, S. 2. 81. 85 f. 100. 103. — Brief Gremp's an Chyträus bei Krabbe, D. Chyträus, S. 177 ff.

  • Autor/in

    Teichmann.
  • Zitierweise

    Teichmann, "Gremp von Freudenstein, Ludwig" in: Allgemeine Deutsche Biographie 9 (1879), S. 637-638 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119108445.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA