Zachert, Ulrich

Lebensdaten
1943 – 2009
Geburtsort
Berlin
Sterbeort
bei Cuxhaven
Beruf/Funktion
Jurist ; Arbeitsrechtler
Konfession
konfessionslos
Namensvarianten

  • Zachert, Ulrich-Christoph
  • Zachert, Ulrich
  • Zachert, Ulrich-Christoph
  • Zachert, Ulrich-Christof

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Zitierweise

Zachert, Ulrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/sfz142998.html [21.02.2026].

CC0

  • Zachert, Ulrich-Christoph

    | Jurist, Arbeitsrechtler, * 1.2.1943 Berlin, † 9.9.2009 bei Cuxhaven, ⚰ Buxtehude, Friedwald. (konfessionslos)

  • Genealogie

    V Joachim ( n. 1965), RA in B., seit 1963 in Minden, wohnhaft in Porta Westfalica;
    M Hildegard N. N. ( n. 1965);
    Berlin (?) 1968 Marianne Seifert (* 1946), aus B.;
    1 S Olaf (* 1977).

  • Biographie

    Der kulturwissenschaftlich interessierte Z. legte 1961 in Berlin das Abitur ab und begann 1961 ein Studium der Germanistik und Anglistik an der FU Berlin. Seit 1962 in Göttingen, wandte er sich hier ganz der Rechtswissenschaft zu (1. Jur. Staatsprüfung 1967, 2. Jur. Staatsprüfung 1971). 1967 erhielt er ein Doktorandenstipendium vom DAAD und wurde 1969 über „Gefährdungshaftung und Haftung aus vermutetem Verschulden im dt. und franz. Recht“ (1971) in Göttingen bei Erwin Deutsch (1929–2016) zum Dr. iur. promoviert.

    Z.s Interesse an den rechtlichen Strukturen der Arbeitswelt führte ihn als Referendar und 1972 als stellv. Leiter der Rechtsabteilung an den Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten nach Hamburg. Aus Interesse an einer praxisorientierten Theorie des Arbeitsrechts wechselte er 1973 nach Düsseldorf an die Hans-Böckler-Stiftung des Dt. Gewerkschaftsbundes und 1974 als Wissenschaftlicher Referent an deren Wirtschaftsund Sozialwissenschaftliches Institut. Seine Veröffentlichungen brachten ihm 1981 den Ruf auf eine Professur für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik und nach deren Integration an der Univ. Hamburg ein. Gastprofessuren (St. Etienne 1983, Montpellier 1992, Castilla-La Mancha 1992, Ferrara 1993, Trento 1994, 2006), Forschungsaufenthalte und fremdsprachige Veröffentlichungen machten ihn international bekannt. Seine Tätigkeit als ehrenamtlicher (Arbeitnehmer-)Richter im 7. und 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts seit 1982 war von gewerkschaftlichem Vertrauen getragen und befruchtete die letztinstanzlichen Entscheidungen. Er war als Arbeitnehmervertreter der IG Metall ständiges Mitglied im Aufsichtsrat einer AG (Henrichshütte) sowie Mitglied der SPD. Diese Tätigkeiten führte er nach seiner Emeritierung 2008 bis zu seinem Tod auf einer Wattwanderung fort.

    Z.s umfangreiches wissenschaftliches Werk ist geprägt durch innovative Veröffentlichungen zum kollektiven Arbeitsrecht und zur arbeitsrechtlichen Rechtsvergleichung, v. a. zu den selbstbestimmt organisierten Interessen der Arbeitnehmer auf den unterschiedlichen Ebenen der modernen Arbeitswelt: der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen, dem Tarifvertragsrecht und der grundrechtlichen Kollektivautonomie. So galt das von ihm mitverfaßte „Handbuch für die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat“ (1995, ⁹2009 mit R. Köstler u. M. Müller) ausdrücklich der Aufsichtsratspraxis. Die Kommentierung des Tarifvertragsgesetzes wurde erstmals und zukunftweisend anhand einer ausdifferenzierten Darlegung der tatsächlich geltenden Tarifwerke in den meisten Wirtschaftszweigen erläutert und praktisch konkretisiert. Die von Z. neu herausgestellte gesellschaftliche Steuerungsfunktion der Tarifverträge und des dadurch gestalteten Arbeitsrechts wurde von ihm beispielgebend in Kooperation mit entsprechenden ökonomischen und soziologischen Untersuchungen entwickelt (Krise u. Zukunft d. Flächentarifvertrages, 2000, mit A. Oppolzer). Diese Erkenntnisse zu einer sich permanent juristisch modernisierenden Wirtschaftsordnung führten im Zuge der beschleunigten Internationalisierung folgerichtig zur rechtsvergleichend kooperierenden Forschung auf jeweils besonderer sozio-ökonomischer Grundlage (Beendigungstatbestände im internat. Vgl., Eine normative u. empir. Bestandsaufnahme, 2004). An die Stelle des bisherigen eurozentrischen Konzepts trat eine neue pluriverse Arbeitsrechtsvergleichung. Z.s interdisziplinäre Betrachtungsweise machte auch dt. Veränderungen frühzeitig sichtbar.

  • Werke

    |Tarifvertrag, Eine problemorientierte Einf., 1979;
    Betriebl. Mitbestimmung, Eine problemorientierte Einf., 1979;
    Tarifvertragsgesetz, Kommentar, 1984 (mit Ch. Hagemeier u. a.), ⁴2006 (mit O. E. Kempen),|⁵2014 hg. v. O. E. Kempen u. H. Brecht-Heitzmann;
    Die Wirkung d. Tarifvertrags in d. Krise, Ein Vgl. d. Verhältnisses v. autonomem Tarifrecht mit staatl. Recht u. anderen arb.rechtl. Schutzebenen in versch. europ. Ländern, 1991;
    Arb.recht in d. betriebl. Anwendung, Mythen u. Realität, 2008;
    Los Grandes Casos Judiciales del Derecho Aléman del Trabajo, Estudio Comparado con el Derecho Espagnol, 2008;
    Tarifeinheit durch Satzungsrecht d. Gewerkschaften, 2009 (Gutachten).

  • Literatur

    |Th. Dietrich u. a. (Hg.), Individuelle u. kollektive Freiheit im Arb.recht, Gedächtnisschr. f. U. Z., 2010 (W-Verz., P);
    O. E. Kempen, in: Neue Zs. f. Arb.recht 2010, S. 266;
    Newsletter d. Univ. Hamburg, Okt. 2009, Nr. 7 (Internet).

  • Autor/in

    Otto Ernst Kempen †
  • Zitierweise

    Kempen, Otto Ernst, "Zachert, Ulrich-Christoph" in: Neue Deutsche Biographie 28 (2024), S. 581-582 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/sfz142998.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA