Lebensdaten
erwähnt 12. – 20. Jahrhundert
Beruf/Funktion
Adelsfamilie ; Truchsesse ; Reichsgrafen
Konfession
mehrkonfessionell
Namensvarianten
  • Truchseß von Waldburg
  • Waldburg, Freiherren von
  • Waldburg, Grafen von
  • mehr

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Zitierweise

Waldburg, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/sfz138394.html [27.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Das seit dem 12. Jh. nachweisbare welfischstaufische Ministerialengeschlecht hatte Besitz und Herrschaftsrechte vorwiegend im Allgäu und in Oberschwaben, seit dem 16. Jh. auch in Preußen. Zu den genealogischen Anfängen der W. liegt kaum Überlieferung vor. Kuno amtierte 1108–31 / 32 als Abt des Klosters Weingarten bei Ravensburg. Zwei Generationen später blieben die Söhne des Truchsessen Friedrich (1147–83), Heinrich II. (erw. 1183–1209), Friedrich II. (erw. 1183–1210), die einer hochadeligen Hofhaltung vorstanden, und der Konstanzer Domherr und MönchAlbert (1190–1239) ohne legitime männliche Nachkommen. Etwa um 1100 könnte die Waldburg im württ. Allgäu als Amtlehen dieser Ministerialen erbaut worden sein. Ämter und Besitztümer der ersten urkundlich bekannten Truchsessen gingen an die Dienstmannen von Tanne über, die mit diesen vermutlich verwandt waren. Truchseß Eberhard v. Tanne (um 1170–1234) erhielt die Waldburg. Sein Siegel von 1222 zeigt die drei staufischen Löwen, die bald auch das waldburg. Wappen zierten.

    Über Otto Berthold v. Tanne (erw. 1235–60), Sohn aus Eberhards erster Ehe, führt die Hauptlinie über Eberhard I. (erw. 1266–91), verheiratet mit Elisabeth aus dem Geschlecht der Montfort, weiter über Johannes I. (1291–1339) und Eberhard II. (1335–62) bis zu Johannes II. (1362–1424). Der Sohn des Eberhard von Tanne aus zweiter Ehe, Ulrich, begründete die Seitenlinie W.-Warthausen. Johannes II., genannt „Hans mit den vier Frauen“, legte durch seine zweite Heirat (mit Katharina Gfn. v. Cilli, 1389) den Grundstock für ein beträchtliches Hausvermögen. Seine vierte Ehefrau Ursula von Abensberg ( 1422) gebar die Söhne Jakob I., genannt „der goldene Ritter“ ( 1460), Eberhard I. (1424–79) und Georg I. ( 1467). Diese sind die Stammväter der drei waldburg. Hauptlinien: der jakobischen (Trauchburger), eberhardischen (Sonnenberger) und georgischen (Wolfegger) Linie.

    Am 19. 12. 1463 schlossen die Truchsesse Eberhard I. (sonnenberg. Linie), Georg I. (georg. Linie) und Johannes d. Ä. ( 1504; jakob. Linie) einen Hausvertrag, der den Erbvorrang der Linien untereinander garantierte und somit den Hausbesitz insgesamt gegen Erbverluste sicherte. Eberhard besaß zu diesem Zeitpunkt die österr. Städte und Ländereien an der Donau sowie Wolfegg, Johannes d. Ä. u. a. Trauchburg. Wolfegg fiel 1511 an Georg III. (1488–1531, s. u.; georg. Linie), der außerdem Waldsee, Waldburg und Zeil beherrschte.

    Georgische Linie

    Georg II. ( 1482) hinterließ als Erben Johannes d. J. ( 1511); der Enkel Georg III. ging als Diplomat, v. a. aber als Heerführer und 1525 als Sieger über die revoltierenden Bauern in die Geschichte ein. Dessen EnkelJakob, gen. der Dicke (1546–89), veranlaßte ab 1580 den Neubau des Schlosses Wolfegg. Die georgische Linie verzweigte sich 1595 dreifach, nämlich in die Linien Wolfegg (unter Heinrich, 1568–1637), Waldburg (unter d. bayer. Rat und Kämmerer Gebhard, 1601 in Mindelheim, Linie damit ausgestorben) und Zeil (unter Froben, 1569–1614), wobei sich diese Linie 1674 weiter teilte. Unter Froben wurde das architektonisch dominante Schloß Zeil 1599–1614 neu erbaut. Beide Schlösser, Zeil und Wurzach, wurden als Renaissance-Viereckbauten nach dem Vorbild des Schlosses Meßkirch (Grundsteinlegung 1557 durch Jakobs Schwiegervater Froben Christoph v. Zimmern, 1519–66) gestaltet. Max Franz Eusebius (1641–81) stiftete die georgische Nebenlinie Wolfegg-Wolfegg, Johannes Maria Franz Eusebius (1661–1724) die Linie Wolfegg-Waldsee. Ferdinand Christoph Reichserbtruchseß Graf v. W.-Zeil (1719–86, s. Gatz II), ab 1773 Fürstbischof von Chiemsee, galt als einer der bedeutendsten Kirchenpolitiker seiner Zeit. Mit dem TodEberhards II. v. W. zu Zeil und Wurzach 1903 erlosch diese Linie im Mannesstamm.

    Jakobische Linie

    Die jakobische (Trauchburger) Linie hatte ihren Besitz weniger im Allgäu (Schloß Trauchburg), sondern eher an der oberen Donau. Der Enkel des „Goldenen Ritters“ Jakob I., Wilhelm I. (1469–1557), ging seinem Vetter Georg III. als ksl.-österr. Verwalter des Hzgt. Württemberg nach Vertreibung von Hzg Ulrich voran. Seine Linie zerriß politisch an der Konfessionsfrage. Friedrich ( 1554), ein jüngerer Bruder Wilhelms I. (1494–1554, s. Altpreuß. Biogr. II) schloß sich der luth. Reformation an. Er war als Deutschordensritter nach Ostpreußen ausgewandert. Er begründete durch seine Ehe mit Anna v. Falkenhayn (1495–1567) die Linie Waldburg-Capustigall, die bis weit ins 18. Jh. hinein Erbansprüche am nahezu bankrotten jakobischen Besitz an der oberen Donau geltend machte. Ein Repräsentant dieser Nebenlinie ist Friedrich Sebastian Wunibald Truchseß zu W. (1677–1745), Generalmajor, Oberhofmeister und Diplomat unter Kg. Friedrich in Preußen. Letzter Vertreter der Linie Capustigall war der preuß. Generalleutnant und Diplomat im Zeitalter der Befreiungskriege, Friedrich Ludwig Gf. v. W. (1776–1844).

    Die Religionsfrage entfremdete nicht nur die süddt. von den preuß. Verwandten. Otto (1514–73, s. NDB 19), Sohn des Truchsessen Wilhelm I., vertrat als Kardinalbischof von Augsburg eine kompromißlos kath., antireformatorische Position und lehnte deshalb den Augsburger Religionsfrieden von 1555 ab. 1549 verlagerte er mit dem Umzug seiner Regierung von Augsburg nach Dillingen auch das Kollegium zum Hl. Hieronymus, das am neuen Ort 1551 durch Papst Julius III. zur Universität erhoben wurde.

    Dagegen wechselten zwei Enkel Wilhelms I. zur prot. Konfession. Gebhard (1547–1601, s. NDB VI), Domdekan zu Straßburg, wurde 1577 durch Patronage der Herzöge von Bayern zum Kurfürst und Erzbischof von Köln gewählt. Er wechselte aber – auch aufgrund seiner Liebe zur prot. Stiftsdame Agnes v. Mansfeld (1551–1637) – ab 1579 / 80 ins luth. Lager. Am 19. 12. 1582 trat er offiziell zur ref. Konfession über und verkündete den Untertanen des Erzbistums die Konfessionsfreiheit. Auch weil er 1583 seine Geliebte heiratete, verstieß er in mehreren Punkten gegen Reichs- und Kirchenrecht. Somit war die prot. Partei im Kurfürstenkollegium gestärkt und der Übergang von Domkapitel und Untertanenschaft ins ref. Lager zu erwarten, was den Kurkölnischen Krieg (1583–88) auslöste. Karl (1550–93), zwischenzeitlich Präsident des|Reichskammergerichts in Speyer und nun Verwalter des gemeinsamen Erbes an der oberen Donau, versuchte seinen Bruder Gebhard militärisch und finanziell zu unterstützen, doch trieben beide ihren Besitz an der oberen Donau durch den Krieg faktisch in den Konkurs. 1583 wurde Gebhard durch Hzg. Ernst von Bayern als Erzbischof abgelöst.

    Letztlich wurde der Donaubesitz durch Truchseß Christoph (1551–1612) gegen den erbitterten Widerstand der Landbevölkerung mittelfristig vor dem Zugriff der Gläubiger wie auch der österr. Erzherzoge von Tirol für das Haus W. gerettet. Deutlich geschwächt kämpfte die jakobische Linie noch bis ins 18. Jh. um ihr politisches und finanzielles Überleben: Letzter Vertreter war der Salzburger Domherr und Fürstbischof von Chiemsee,Franz Karl Eusebius v. W.-Friedberg und Trauchburg (1701–72, s. Gatz II). Der nach wie vor hoch verschuldete Besitz dieser Linie an der oberen Donau (v. a. Gfsch. Friedberg-Scheer, Herrschaft Dürmentingen-Bussen) wurde von den anderen waldburg. Linien als Erbengemeinschaft 1786 an Fürst Karl Anselm v. Thurn und Taxis verkauft, der mit dem Grafentitel auch einen Sitz auf der Fürstenbank des Reichstages erwarb.

    Eberhardische Linie

    Die eberhardische (Sonnenberger) Linie wurde nach dem Tod ihres Begründers 1479 von dem machtbewußten Gf. Andreas v. Sonnenberg (um 1450–1511) (er nannte sich nach der gleichnamigen Grafschaft um Nüziders in Vorarlberg) repräsentiert, außerdem vonJohannes (1471–1510) und dem Konstanzer Bischof Otto (erw. 1452–91, s. Gatz III; HLS). Deren männliche Nachkommen starben jung; die Töchter wurden u. a. in die namhaften Grafengeschlechter Eberstein, Sulz, Helfenstein und Werdenberg-Sargans verheiratet.

    Stellung im Reich und Standeserhöhungen

    Alle Repräsentanten des Gesamthauses Waldburg waren als Nachkommen mittelalterlicher Ministerialen vor die Aufgabe gestellt, durch kluge Heiratspolitik und diplomatischen oder militärischen Fürstendienst eine eigene, von äußeren Eingriffen unabhängige Hausmacht aufzubauen. Verpfändete Ländereien und Herrschaftsrechte konnten sie teilweise in dauerhafte Inhabungen oder gar als Lehen (z. B. Waldburg u. Zeil), in einzelnen Fällen in angefochtenen Eigenbesitz (Gfsch. Friedberg-Scheer, Herrschaft Dürmentingen-Bussen) umwandeln. Dies gelang durch wechselnden Fürstendienst vorwiegend bei den Erzherzögen von Bayern bzw. Österreich sowie durch Dienste für diverse röm.-dt. Kaiser.

    Bis zum Beginn des 16. Jh. wurden die Vertreter des Hauses W. als Truchsessen oder Freiherren bezeichnet. Die erbliche Freiherrenwürde wurde Truchseß Hans (Johannes d. Ä.) (v. 1438–1504) durch Kg. Maximilian I. (1508 Ks.) am 4. 6. 1502 zu Ulm verliehen; Truchseß Wilhelm I. (d. Ä.) (1469/1470–1557) erhielt diesen Titel am 14. 6. 1507 durch Maximilian in Konstanz. Als weiteren erblichen Titel erhielten Georg III. und Wilhelm d. Ä. die Bezeichnung „Erbtruchseß des Heiligen Römischen Reiches“ 1525 bzw. 1526 durch Ks. Karl V. unter Hinweis auf alte Dienste und die Rolle Georgs III. bei der Niederschlagung des Bauernaufstandes in Süddeutschland. Allerdings bestand nur eine Anwartschaft darauf, da die Pfalzgrafen bei Rhein als Reichserztruchsessen dieses Amt an die Herren v. Seldeneck weiterverliehen hatten. Die Erhebung aller Linien in den Reichsgrafenstand erfolgte 1628 im Zuge der ksl.-kath. Klientelpflege im 30jährigen Krieg. Zur Begründung hatte der Mitbegünstigte Reichserbtruchseß Johann Jakob v. W.-Zeil (1692–74) fälschlicherweise behauptet, es werde dadurch nur der alte Grafenstand wiederhergestellt. Immerhin waren die Truchsessen durch Verpfändung und Belehnung in den Besitz von Grafschaften gelangt. Die Tiroler Linie des Hauses Habsburg verweigerte der jakobischen Linie allerdings den Titel „Graf v. Friedberg“, da das Erzhaus die Grafschaft an der oberen Donau zurückzugewinnen hoffte.

    Erhebung in den Reichsfürstenstand und Mediatisierung 1803 wurde das Haus W. in den Reichsfürstenstand erhoben, jedoch bereits 1806 mediatisiert. Somit gehörten die regierenden Vertreter des Hauses der ersten Kammer der württ. Landstände an, wegen ihres bayer. Besitzes und in ihrer Eigenschaft als ehemalige reichsständische Familie auch der Kammer der Reichsräte in der bayer. Ständeversammlung. Welche Rolle die W. im bayer. Parlament spielten, ist nicht erforscht. In Württemberg engagierte sich Fürst Maximilian Wunibald v. W.-Zeil-Trauchburg (1750–1818) gegen Kg. Friedrich I. von Württemberg. Als Gegner von dessen neoabsolutistischen, zentralistischen Bestrebungen beteiligte er sich am 1816 verbotenen Verein der Standesherren und forderte vergeblich die Erhaltung der adeligen Patrimonialgerichtsbarkeit. Diese antiquierten Rechtsverhältnisse wurden mit Einzelverträgen (W.-Zeil-Trauchburg 1826,|Wolfegg-Waldsee 1831, Zeil-Wurzach 1834) bereinigt.

    Franz Thaddäus Fürst v. W.-Zeil-Trauchburg (1778–1845) diente als hoher württ. Beamter. Sein Sohn Constantin Maximilian v. W.-Zeil (1807–62) vollzog in der Revolution 1848 eine überraschende Wende. Ursprünglich ein kath. „ultramontaner“ Standesherr, der gegen Zugeständnisse der Krone an die Liberalen eintrat, wandelte er sich zum linken Föderalisten, der sich für Volkssouveränität einsetzte und u. a. die Trennung von Staat und Kirche forderte. Den Hintergrund bildete wohl seine zunehmende Abneigung gegen den prot. Stuttgarter Zentralismus.

    Sein Sohn Wilhelm v. W. zu Zeil und Trauchburg (1835–1906, s. BJ XI, Tl.; Biogr. Hdb. Württ. LT) war 1871 / 72 Abgeordneter der Dt. Reichspartei und 1872–99 Präsident der württ. Kammer der Standesherren. Sein dritter Sohn Karl Gf. v. W.-Zeil bzw. W.-Syrgenstein (1841–90, s. ADB 40; Henze, Entdecker) wurde durch Forschungsreisen nach Spitzbergen und Sibirien bekannt. Er war verheiratet mit der Lyrikerin Sophie (Ps. S. Waldburg, 1857–1924, s. S. Pataky, Lex. dt. Frauen d. Feder, 1898) aus der Linie W.-Zeil und Trauchburg. Franz Fürst v. W. zu Wolfegg und Waldsee (1833–1906, s. BJ XI, Tl.; Biogr. Hdb. Württ. LT) war als württ. Standesherr für den politischen Katholizismus aktiv. Sein zweitgeborener Sohn Maximilian Fürst v. W. zu Wolfegg und Waldsee (1863–1950) wurde im Jesuitenkolleg im vorarlberg. Feldkirch erzogen, engagierte sich auf verschiedenen Katholikentagen und nahm als Standesherr in Stuttgart ab 1897 verschiedene politische Ämter wahr, die er durch die Revolution 1918 verlor. Die protokollarischen Titel blieben dem Haus erhalten. Er ging gegenüber den Nationalsozialisten auf größtmögliche Distanz, ebenso sein Verwandter Erich Maria August Wunibald Anton Joseph Reinhard v. W. zu Zeil und Trauchburg (1899–1953, s. Baden-Württ. Biogrr. III). Dieser hatte 1930 die Münchner Gazette „Der illustre Sonntag“ übernommen. Unter dem neuen Titel „Der gerade Weg“ opponierte die Gazette zweimal wöchentlich gegen die Nationalsozialisten. Deren Chefredakteur Fritz Gerlich (1883–1934) kam am 9. 3. 1933 in Münchner Polizeihaft bzw. „Schutzhaft“ und wurde am 30. 6. 1934 im Konzentrationslager Dachau ermordet.

    In Mittelalter und Früher Neuzeit verdankte das Gesamthaus W. seinen Aufstieg dem Fürstendienst (Diplomatie und Kriegsdienst). Dadurch gelang es, die teils wenig gesicherten Besitztitel zu konsolidieren, indem Pfandschaften in Reichslehen oder dauerhafte Inhabungen umgewandelt wurden. Wer keine Ämter oder Aufträge des Hochadels annahm, fungierte als Verwalter des Hauserbes oder wurde Mitglied des Reichsklerus. Daß W. unter Napoleon Bonaparte in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, stellt die Krönung dieser Entwicklung dar.

    Die Mediatisierung zu Standesherren in den Königreichen Württemberg und Bayern erforderte eine Neuausrichtung der Hauspolitik. Das von Ks. Friedrich III. ratifizierte waldburg. „Hausgesetz“ vom 19. 12. 1463 schrieb den Vorrang der eigenen Linien im Erbfall fest, und die auswärts verheirateten Töchter wurden mit 4000 fl. Heimsteuer relativ spärlich abgefunden. Diese Leitlinie für hausinterne Angelegenheiten stand im Widerspruch zum modernen bürgerlichen Erbrecht. Nach Ablösung der letzten Feudallasten infolge der Revolution von 1848 war die marktwirtschaftliche Umstrukturierung des Hausbesitzes zu bewerkstelligen. Parallel dazu entschieden sich die führenden Vertreter für konservativdemokratisches und kath. Engagement. Bis in die Gegenwart hat das Gesamthaus W. seinen umfangreichen Grund- und Waldbesitz wirtschaftlich beträchtlich weiterentwickelt. Naheliegend war das Engagement in Brauereien, Sägewerke und Mühlen. Aktuell finanziert sich das Haus W.-Zeil u. a. auch durch Medienbeteiligungen, Kurkliniken im Allgäu, Spielbanken und einen Regionalflugpatz. Der traditionelle politische Katholizismus hatte sich im 16. Jh. innerhalb der süddt. Zweige des Hauses durchgesetzt. Er wird durch das Engagement in der CDU parlamentarisch fortgesetzt, etwa von Alois Gf. v. W.-Zeil (1933–2014), 1980–98 Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Biberach.

  • Quellen

    |M. v. Pappenheim, Chronik der Truchsessen v. W., v. d. Zeiten d. Ks. Maximilian II. bis zu Ende d. siebenzehnten Jh., 1785; R. Rauh (Bearb.), Systemat. Übersicht über d. Bestände d. Fürstl. v. W.-Zeil’schen Gesamtarchivs in Schloß Zeil vor 1806 (1850), Archiv Kißlegg u. Archiv Ratzenried, 1953; ders. (Bearb.), Inventar d. Archivs Trauchburg im fürstl. v. W.-Zeil’schen Gesamtarchiv in Schloß Zeil vor 1806 (1850), 1968.

  • Literatur

    |J. Vochezer, Gesch. d. Fürstl. Hauses W. in Schwaben, 3 Bde., 1888–1907;
    R. Rauh (Bearb.), Systemat. Übersicht (…), 1953 (s. Qu);
    ders., Das Hausrecht d. Reichserbtruchsessen Fürsten v. W., 2 Bde., 1971–72;
    Das Land Baden-Württ., Amtl. Beschreibung n. Kreisen u. Gemeinden, hg. v. d. Landesarchivdirektion Baden-Württ., I, ²1977;
    A. Dornheim, Adel in d. bürgerl.-industrialisierten Ges., Eine soz.-wiss.-hist. Fallstudie über d. Fam. W.-Zeil, 1993;
    M. Zürn, Ir aigen libertet, W., Habsburg u. d. bäuerl. | Widerstand an d. oberen Donau 1590–1790, 1998;
    ders., „Vom Untergange retten, was man noch kann …“, Das Fürstl. Haus W. zw. 1806 u. 1848, in: H. U. Rudolf (Hg.), Alte Klöster, neue Herren, Die Säkularisation im Dt. Südwesten 1803, II / 2, S. 929–42;
    M. Hengerer u. E. L. Kuhn (Hg.), Adel im Wandel, Oberschwaben v. d. Frühen Neuzeit bis z. Gegenwart 1, 2006;
    M. Zürn, Stillstand im Wandel oder Wandel im Stillstand? W. u. Habsburg im 18. Jh., ebd., S. 241–54;
    R. Beck, „… als unschuldiges Staatsopfer hingeschlachtet“, Die Mediatisierung d. Hauses W., ebd., S. 265–86;
    W. S. Kircher, „Katholisch vor allem“? Das Haus W. u. d. kath. Kirche v. 19. ins 20. Jh., ebd., S. 287–308;
    M. Hengerer, in: W. Paravicini, J. Hirschbiegel u. a. (Hg.), Grafen u. Herren, 2012, S. 1584–1627;
    P. Blickle, Der Bauernjörg, Feldherr im Bauernkrieg, Georg Truchsess v. W. 1488–1531, 2015;
    M. Zürn, in: Hist. Lex. Bayerns (im Internet).

  • Familienmitglieder

  • Zitierweise

    Zürn, Martin, "Waldburg" in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 282-286 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/sfz138394.html#ndbcontent

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