Lebensdaten
1912 – 1997
Geburtsort
Germersheim (Pfalz)
Sterbeort
Köln
Beruf/Funktion
Jurist ; Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
Konfession
-
Normdaten
GND: 118619691 | OGND | VIAF: 76809721
Namensvarianten
  • Stumpf, Hermann

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Zitierweise

Stumpf, Hermann, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118619691.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hermann, Berufssoldat, später im Postdienst;
    M Anna Hummel;
    Bonn 1942 Käte Dollmann van Oye;
    2 S u. a. Helmut (⚭ Gertrud Pieper), Dr. med., Facharzt f. Innere Medizin in K., 1 T Gisela ( Rainer Fuchs, Dr. iur., Prof.), Dr. theol.; wohl Schwager Gert Dollmann van Oye (1914–2003, Isolde Witte), Dr. iur., Präs. d. Soz.ger. in K., Ehrenzeichen d. Dt. Ärzteschaft 1994 (s. Rhein. Ärztebl. 9, 2003, S. 24).

  • Biographie

    Aufgewachsen in Köln-Nippes, legte S. dort das Abitur ab und begann 1932 ein Medizinstudium, wechselte aber schon im ersten Semester zur Rechtswissenschaft. 1938 mit einer Arbeit über den „Ehegattenerbhof“ mit „summa cum laude“ promoviert, wurde er im selben Jahr bei Hans Carl Nipperdey (1895–1968) Assistent, zeitweise auch bei Heinrich Lehmann (1876–1963). Nach der Ernennung zum Gerichtsassessor am Landgericht Köln (1939) war er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht (Mai 1940) als wiss. Hilfsarbeiter an das Reichsjustizministerium abgeordnet. Nach seiner Entlassung aus amerik. Gefangenschaft wurde er 1946 Landgerichtsrat in Köln, 1952 Landgerichtsdirektor, 1953 Oberlandesgerichtsrat. Daneben war er Leiter einer Referendar-Arbeitsgemeinschaft, „Referendarvater“ am OLG Köln, seit 1950 Mitglied des Justizprüfungsamtes und später dessen Vorsitzender.

    Erneut wurde S. auch noch als Richter Assistent bei Nipperdey und Lehmann. Er war beteiligt an den Neubearbeitungen des „Schuldrechts“ von Enneccerus-Lehmann ( 141954) und des „Allgemeinen Teils“ von Enneccerus-Nipperdey ( 141952, 151959). Daneben bereitete er für Nipperdey zahlreiche Gutachten vor, vertrat ihn bei Abwesenheit häufig in Vorlesungen oder leitete dessen arbeitsrechtliches Seminar und betreute zahlreiche von Nipperdeys Doktoranden.

    1957 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) berufen, seit 1964 leitete er den 3. Senat, 1977–80 war er Vizepräsident des BAG. Das Recht der betrieblichen Altersversorgung ist maßgeblich mit S.s Namen verbunden. In einem Urteil von 1972 wurde die „Unverfallbarkeit“ betrieblicher Rentenansprüche in freier Rechtschöpfung richterrechtlich geregelt (BAG 24, 177). Ein Urteil von 1973 verordnete die Anpassungspflicht des Arbeitgebers für freiwillig gewährte Betriebsrenten bei stark gestiegenen Lebenshaltungskosten (BAG 25, 146). Damit formulierte der Senat eine Grundüberzeugung seines Vorsitzenden. S. fühlte sich als Richter zum „Widerstand gegen die Norm“ im Namen der Gerechtigkeit berufen (Recht d. Arb., Bd. 32, 1979, S. 329) und vertrat diese Position in- und außerhalb des Senats mit bisweilen explosivem Temperament. Er propagierte damit ein scheinbar neues Richterbild im Sinne freier richterlicher Rechtsschöpfung, dem maßgebliche Richter des BAG wie Thomas Dieterich folgten. Weit über die Gesetzgebung hinausgehend, trieb er den Umbau des Arbeitsrechts nach seinen Gerechtigkeitsvorstellungen voran. S. repräsentierte mit dieser Einstellung eine wachsende Skepsis der Arbeitsgerichtsbarkeit gegenüber der im Grundgesetz verankerten Gesetzesbindung der Gerichte. Die Regelungsscheu der Gesetzgebung hat über die Jahrzehnte hin dazu geführt, daß der übergroße Teil des Arbeitsrechts heute aus richterlicher „Ersatzgesetzgebung“ besteht. Dieses im Sinne höherer Gerechtigkeit frei geschaffene „Richterrecht“ hat sich oft gegen bestehende gesetzliche Regelungen durchgesetzt, bisweilen mit Billigung durch nachfolgende Gesetze. Andererseits sind in nicht wenigen Fällen nachweislich ökonomische und gesellschaftliche Fehlsteuerungen eingetreten, wie etwa beim Kündigungsschutz, im Mitbestimmungs-, Tarif- und Arbeitskampfrecht. Die von S. initiierte Rechtsprechung zur Anpassung der Betriebsrenten war das Vorbild auch für andere Senate. Neben seiner Richter- und Assistententätigkeit übernahm S. von Anfang an bedeutende wiss. Aufgaben, so als Schriftleiter der Arbeitsrechtssammlung (ARS/Bensheimer Slg.) vor 1945; später war er jahrzehntelang Schriftleiter und Herausgeber der umfangreichen Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht AP (Arbeitsrechtliche Praxis) sowie der verantwortliche Richter für die „amtliche Sammlung“ des BAG. Er setzte auch von Kassel aus seine Lehrtätigkeit an der Univ. Köln ununterbrochen fort, seit 1964 als Honorarprofessor. Schließlich ist seine bis heute grundlegende Kommentierung zum Tarifvertragsgesetz zu nennen, die er in der 5. Aufl. 1977 zusammen mit Herbert Wiedemann übernommen hatte.

  • Auszeichnungen

    A BVK (1969);
    Gr. BVK mit Stern (1980).

  • Werke

    Weitere W Der Ehegattenerbhof, inbes. b. Vernichtung u. Auflösung d. Ehe, Diss. Köln 1938;
    Art. Wirtsch.recht, in: K. Hax (Hg.), Hdb. d. Wirtsch.wiss., Bd. 2, 1966, S. 633–758 (mit H. C. Nipperdey);
    Die betriebl. Altersversorgung in d. Rechtsprechung u. Rechtspraxis, 1980.

  • Literatur

    M. Hilger, in: Jur. im Portrait, 1988, S. 687–93;
    Th. Dieterich, H. S. z. 70. Geb.tag, in: Recht d. Arb. 35, 1982, S. 229 f.;
    ders., ebd., S. 329 f.;
    ders., ebd. 50, 1997, S. 129;
    ders., H. S. u. d. Bundesarb.ger.,|ebd. 53, 1999, S. 2–5;
    H. Wiedemann, Ein Diskurs zw. Rechtsprechung u. Rechtslehre, ebd. 52, 1999, S. 7 ff.;
    K. Adomeit, Über einige Schwierigkeiten, e. Arbeitsrechtler zu sein, in: FS f. M. L. Hilger u. H. S., 1983, S. 1 ff.;
    D. Neumann, in: NJW 1997, S. 1689;
    European biographical directory, 1991.

  • Autor/in

    Bernd Rüthers
  • Zitierweise

    Rüthers, Bernd, "Stumpf, Hermann" in: Neue Deutsche Biographie 25 (2013), S. 650-651 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118619691.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA