Lebensdaten
1800 – 1879
Geburtsort
Berlin
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
-
Normdaten
GND: 117674583 | OGND | VIAF: 77099375
Namensvarianten
  • Strampff, Heinrich Leopold von
  • Strampf, Heinrich von
  • Strampf, Heinrich Leopold von
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Zitierweise

Strampff, Heinrich von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117674583.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus preuß. Offiziersfam.;
    V Anton (1754–1822, preuß. Adel 1798), aus Arnstadt (Thür.), preuß. Gen.lt. (s. Priesdorff III, S. 487 f., Nr. 1233), S d. Johann Ludwig Strampf ( 1762), schwarzburg. Offz., dann preuß. Hptm. im Garnisonsrgt. in Itzenplitz, Kpt. u. Platzmajor in Glogau, u. d. Hedwig Stoltinius;
    M Dorothea Friederike Elisabeth v. Tschirschky (1774–1829);
    B Gustav Friedrich Wilhelm|(1802–70), preuß. Geh. Kab.sekr., GHR;
    Marie v. Tschirschky;
    1 T Berta (1854–72, Artur v. Kaphengst, 1900, preuß. Major).

  • Biographie

    S. studierte Rechtswissenschaft in Bonn und Berlin. Er wurde 1826 Justizrat am Stadtgericht und 1832 an das Kammergericht Berlin versetzt. Zusammen mit August Heinrich Simon (1805–60) gab S. die „Rechtssprüche der Preuß. Gerichtshöfe“ (4 Bde., 1828–36) und die „Entscheidungen des Kgl. Geheimen Obertribunals“ (3 Bde., 1837–40) heraus. Letztgenannte Edition trug der 1832 in Preußen eingeführten allgemeinen Begründungspflicht für gerichtliche und amtliche Entscheidungen Rechnung. 1838 an die Zentralbehörde nach Frankfurt/M. versetzt, wurde er 1840 Vizepräsident des Oberlandesgerichts Münster und kam 1843 in gleicher Eigenschaft nach Naumburg. 1844 veröffentlichte er „Kritische Briefe über den Entwurf des Strafgesetzbuches für die Preuß. Staaten“ (Nachdr. 1997). Im Rahmen dieses Entwurfs wurde u. a. eine rechtmäßige Teilnahme an den Tatvorteilen diskutiert. S. verstand unter den „Vortheilen des Verbrechens“ nur die vom Täter selbst erlangten Vorteile, so daß die Teilnahme an diesen eine auch unter dem Aspekt der Vorbeugung strafwürdige Fortsetzung der Rechtsverletzung sei. In einer erneuten Debatte um die Strafbarkeit des Inzests erhob S. seine Stimme gegen die Inkriminierung der „Blutschande“. S.s Einsatz bewirkte, daß in den Entwürfen zum Strafgesetzbuch von 1848 und 1849 der Tatbestand des Inzests tatsächlich keine Aufnahme fand, in dem Entwurf und im Gesetz von 1851 hingegen schon, jedoch unter allgemeiner Herabsetzung des Strafmaßes.

    1845 wurde S. als Nachfolger Ludwig Ferdinand Adolf v. Kleists (1793–1866) Vizepräsident des Kammergerichts und Leiter des Kriminalsenats. Nach dem Tod Wilhelm Karl v. Bülows (1790–1845) wurde S. 1846 Präsident des Instruktionssenates des Kammergerichts. Viele Prozesse, die vor dem Kammergericht als Staatsgerichtshof geführt wurden, sind mit dem Namen S.s als Präsident verbunden: So etwa der sog. „Polenprozeß“ 1847, in dem erstmals das preuß. Gesetz v. 17. 7. 1846 über einige wesentliche Änderungen im Strafverfahren (Einführung d. Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde, Öffentlichkeit u. Mündlichkeit d. Verfahrens, freie Beweiswürdigung durch d. Richter) in der Praxis angewandt und erprobt wurde. Mit seiner Erklärung, das Aufsichtsrecht über die Anwälte nicht selbst auszuüben, sondern dem Ehrenrat zu überlassen, trieb S. 1847 die Emanzipation der Anwaltschaft voran. 1849 wurde S. nach Inkrafttreten der neuen Justizverfassung alleiniger Präsident des Berliner Kammergerichts. Es gelang ihm bis 1850, teilweise unterstützt vom Kreisgerichtsdirektor Theodor Odebrecht (1802–66), Berlin, die organisatorischen Mißstände an den Kreisgerichten zu beheben und den Gerichten des Kammergerichtsbezirks die Gestalt zu geben, die sie im wesentlichen während S.s Präsidentschaft bis 1879 behielten. Die Neuerungen, die mit den Reichsjustizgesetzen 1879 eingeführt wurden, hatte S. mit vorbereitet, an ihrer Durchführung war er wegen seiner Pensionierung nicht mehr beteiligt. S. führte 1827–54 einen regen Briefwechsel mit Friedrich Carl v. Savigny (1779–1861). S. war begeisterter Pflanzenkundler und Mitglied der Gesellschaft Naturforschender Freunde zu Berlin sowie der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin. Er entdeckte die Gymnadenia odoratissima albida, die nach ihm auch „Gymnadenia strampfi“ genannt wird. Sein Herbar erhielt das Kgl. Botanische Museum in Berlin.

  • Auszeichnungen

    A Dr. iur h. c. (Berlin 1866);
    WGR (1870).

  • Werke

    Weitere W Ueber d. Recht, terminweise Abbüssung v. Strafen zu gestatten, 1831 (mit K. A. A. Uhden);
    Über d. Ehe, Aus Dr. Martin Luthers Schrr. zus.getragen, geordnet u. mit Bemm. versehen, 1857;
    Hg.:
    Zs. f. wiss. Bearb. d. preuß. Rechts, seit 1834 (mit A. H. Simon);
    Materialien d. allg. Landrechts zu d. Lehren v. Gewahrsam u. Besitz, u. v. d. Verjährung, 1836 (mit A. H. Simon);
    Ch. Goßler, Hdb. gemeinnütziger Rechtswahrheiten, ⁴1842.

  • Literatur

    C. Bornhak, Lit.ber. zu Holtzes Gesch. d. Kammerger. in Brandenburg-Preußen, in: HZ 67, H. 1, 1891, S. 140–45;
    F. Holtze, Gesch. d. Kammerger. in Brandenburg-Preußen, IV, 1904;
    E. Amburger (Bearb.), Das Kammergericht u. seine Präsidenten, 1955, S. 47–49;
    R. Wassermann, „Kammerger. soll bleiben“, Ein Gang durch d. Gesch. d. berühmtesten dt. Gerichts (1468–1945), 2004;
    Ch. Neumann, Reform d. Anschlußdelikte, Begünstigung, Strafvereitelung u. Hehlerei (§§ 257 ff. StGB), Reformdiskussion u. Gesetzgebung seit 1870, 2007.

  • Porträts

    Fotos im Landesarchiv Berlin, Ehrenalben d. Berliner Kammerger.

  • Autor/in

    Ignacio Czeguhn
  • Zitierweise

    Czeguhn, Ignacio, "Strampff, Heinrich von" in: Neue Deutsche Biographie 25 (2013), S. 471-472 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117674583.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA