Lebensdaten
1899 – 1977
Geburtsort
Bad Kreuznach
Sterbeort
Schwarzach (Pongau)
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118600125 | OGND | VIAF: 108956330
Namensvarianten
  • Rheinstein, Max

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Zitierweise

Rheinstein, Max, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118600125.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ferdinand (1842–1904), Weinhändler, S d. Kaufm. Joseph;
    M Rosalie (1858–1928), T d. N. N. Bernheim, Rechtsconsulent in Laupheim (Württ.); 5 Stief-Geschw;
    1929 Lilly (* 1901), wuchs in Florenz auf, T d. Kaufm. N. N. Abele, aus Bonndorf (Schwarzwald);
    1 S John (* 1930), Dr., Physiker in Cambridge (Mass., USA).

  • Biographie

    Seit 1904 wuchs R. in München auf. Nach dem Abitur 1917 bis Nov. 1918 Soldat, studierte er anschließend in München Rechtswissenschaft. Er hörte dort die letzten Vorlesungen Max Webers und wurde Schüler von Ernst Rabel (1874–1955). Nach 1. und 2. Staatsexamen (1922/25) und der Promotion in München 1924 mit einem Thema zum engl. Recht folgte er Rabel 1926 als wissenschaftlicher Referent an das neu gegründete KWI für ausländisches und internationales Privatrecht nach Berlin. 1931 habilitierte er sich an der Friedrich-Wilhelms-Univ. mit einer Arbeit zur Struktur des vertraglichen Schuldverhältnisses im anglo-amerik. Recht. Wie Rabel 1933 rassisch diskriminiert, bemühte sich R. um ein Stipendium der Rocke-feller-Stiftung, das ihm im Sept. 1933 die Emigration in die USA (Columbia, Harvard) ermöglichte. Seit 1935 lehrte er an der University of Chicago Law School, von 1942 bis zu seiner Emeritierung 1968 als Inhaber der Max Pam-Professur für Rechtsvergleichung; er gehörte in den USA zu den Begründern der zivilrechtlichen Rechtsvergleichung. Seit 1940 amerik. Staatsbürger, war R. 1945-47 als Mitglied der Legal Division der amerik. Militärregierung in Deutschland. Nach Chicago zurückgekehrt, organisierte R. dort ein Austauschprogramm für junge europ. und amerik. Juristen, das zum Vorläufer der heutigen „LL. M.-Programme“ wurde. Dem Wirken R.s und seiner amerik. Schüler ist auch zu verdanken, daß das dt. Recht in der US-Rechtswissenschaft eine herausgehobene Stellung unter den ausländischen Rechtsordnungen einnimmt. Viele Gastprofessuren führten R. immer wieder nach Europa; Deutschland besuchte er jährlich.

    Die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Werkes liegen in der Rechtsvergleichung, dem Internationalen Privatrecht, der Rechtssoziologie sowie dem Familien- und Erbrecht. Schon seine Habilitationsschrift kann als Beispiel eines rechtsvergleichenden Programms zur Erforschung der historischen und kulturellen Funktions- und Entwicklungsbedingungen der Rechtsordnungen gelesen werden. Am Common Law faszinierte ihn die Verknüpfung des geltenden Rechts mit dem Prozeß seiner Entstehung und sozialen Wirkung. Rechtsvergleichung diente R. weniger zur Deskription oder Rechtsangleichung, vielmehr als Mittel zur Analyse von Verhalten und Ideen sowie zur Erforschung und Bewertung der sozialen, historischen, und kulturellen Bedingungen des Entstehens und Wirkens des Rechts. Sein akteurs- und institutionenzentriertes Verständnis weist ihn als Schüler Max Webers aus, dessen Rechtssoziologie er zusammen mit dem Soziologen Edward Shils 1954 ins Englische übersetzte und kommentierte. Zusammen mit Hans Zeisel (1905–92), Karl Llewellyn (1893–1962) u. a. machte er die University of Chicago Law School zu einem Zentrum interdisziplinärer Forschung. Vor allem das Familienrecht diente R. als Anwendungsgebiet rechtsvergleichender und rechtssoziologischer Fragestellungen. Er analysierte die Wirkungsgrenzen des Familienrechts und seine Auswirkungen auf das Scheidungsverhalten in verschiedenen Rechtsordnungen. Vor Bewertungen fremder Rechtsordnungen scheute R. nicht zurück.

    Als Rechtsvergleicher wird R. zwar hoch geschätzt, sein interdisziplinärer, rechtskultureller Ansatz konnte sich jedoch nicht methodenprägend durchsetzen. Die Rezeption seines inhaltlichen Anliegens setzt voraus, in mehreren Rechtskulturen verwurzelt zu sein und mit der rechtssoziologisch angeleiteten Rechtsvergleichung über einen methodischen Analyserahmen zu verfügen. Seine Wirkung beruhte nicht zuletzt auf dem hohen persönlichen Engagement und seiner versöhnlichen und integrierenden Natur; er war einer der wichtigsten juristischen Brückenbauer nach dem 2. Weltkrieg.|

  • Auszeichnungen

    Ordre des Palmes Juridique de la Republique Française (1953);
    Gr. BVK (1953);
    Dr. iur. h. c. (Stockholm 1956, Basel 1960, Löwen 1964, FU Brüssel 1965, Aix-Marseille 1968);
    Hon.prof. (Freiburg 1962).

  • Werke

    Die Struktur d. vertragl. Schuldverhältnisse im anglo-amerik. Recht, 1932;
    Law of Descendentś Estates 1947, ³1971 (mit M. A. Glendon);
    Max Weber on Law in Economy and Soc., 1954;
    Marriage Stability, Divorce and the Law, 1972;
    Einf. in d. Rechtsvergleichung, hg. v. R. v. Borries, 1974, ²1987;
    Ges. Schrr., Collected Works, hg. v. H. G. Leser, I: Rechtstheorie u. Soziol., Rechtsvergleichung u. Common Law (USA), 1979, II: Kollisionsrecht, Fam.recht, Anhang u. W-Verz. (S. 431-71), 1979. |

  • Nachlass

    Nachlaß: Univ. of Chicago, Regenstein Library, Special Collections.

  • Literatur

    K. Duden, in: E. v. Caemmerer, S. Mentschikoff u. K. Zweigert (Hg.), Ius Privatum Gentium, FS f. M. R z. 70. Geb., I, 1969, S. 1-14;
    W. Strauss, in: Rabels Zs. f. ausländ. u. internat. Privatrecht 33, 1969, S. 409-12;
    K. Zweigert, ebd. 42, 1978, S. 1-3;
    A. Heldrich, in: NJW 1977, S. 1572 f.;
    H. G. Leser, in: Juristenztg. 1977, S. 613-15, G. Casper, K. Zweigert u. M. A. Glendon, Univ. of Chicago L. Rev. 45, 1978, S. 511-18;
    G. Casper, in: E. Shils (Hg.), Remembering the Univ. of Chicago, 1991, S. 430-35;
    E. C. Stiefel u. F. Mecklenburg, Dt. Jur. im amerik. Exil, 1991, S. 65 f.;
    M. A. Glendon, The Influence of M. R. on American Law, in: M. Lutter, E. C. Stiefel u. M. Hoeflich (Hg.), Der Einfluß d. dt. Emigranten auf d. Rechtsentwicklung in d. USA u. in Dtld., 1993, S. 171-81;
    W. Frhr. v. Marschall, ebd. S. 333-41;
    Kürschner, Gel.-Kal. 1954-1976;
    BHdE II.

  • Autor/in

    Oliver Lepsius
  • Zitierweise

    Lepsius, Oliver, "Rheinstein, Max" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 493-494 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118600125.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA