Lebensdaten
1878 – 1939
Geburtsort
Berthelsdorf bei Herrnhut (Oberlausitz)
Sterbeort
Rahlstedt bei Hamburg
Beruf/Funktion
Jurist ; Rechtsphilosoph
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 11639806X | OGND | VIAF: 222790914
Namensvarianten
  • Reichel, Hans Friedrich
  • Reichel, Hans
  • Reichel, Hans Friedrich
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Zitierweise

Reichel, Hans, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11639806X.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Friedrich (1849–81), Dr. phil., Chemiker in B., S d. Gustav Theodor (1808–82), Präses d. Unitäts-Ältesten-Conferenz, hatte Ämter in d. Herrnhuter Brüdergemeine inne, u. d. Therese Friederike Elisabeth v. Ziegler u. Klipphausen (1823–81);
    M Emma Eilers (* 1853, 2] N. N. Treu);
    Ur-Gvv Samuel Christlieb (1774–1853), hatte Ämter in d. Herrnhuter Brüdergemeine inne, zuletzt Mitgl. d. Vorsteherdep.;
    N. N.; kinderlos.

  • Biographie

    Nach dem Abitur am Askanischen Gymnasium Berlin 1896 studierte R. Rechtswissenschaften und Philosophie in Berlin und Leipzig. 1900 zum Dr. iur. und 1901 mit einer Arbeit zur Sozietätsphilosophie Franz v. Baaders zum Dr. phil. promoviert, war er seit 1900 Rechtsreferendar (1904 Assessor). In Leipzig habilitierte er sich 1905 für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie und war anschließend dort Privatdozent. 1909 ao. Professor in Jena, wechselte er 1911 als o. Professor für Röm. Recht nach Zürich. Kurz nach Gründung der Univ. Hamburg wurde er 1920 dort o. Professor für Bürgerliches Recht, Röm. Recht und Rechtsphilosophie; gleichzeitig war R. Oberlandesgerichtsrat. Seit 1936 hielt er krankheitsbedingt keine Vorlesungen mehr.

    R., der überwiegend zum Bürgerlichen Recht arbeitete, wurde zu einem der Pioniere in der wissenschaftlichen Erforschung des BGB (Raape), wobei sein Werk „Die Schuldmitübernahme“ (1909) auch terminologisch prägend wirkte. In zahlreichen, teilweise sehr umfangreichen Veröffentlichungen untersuchte er Fragen aus nahezu allen Bereichen des BGB. Auch im Kontext privatrechtlicher Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der sog. Aufwertungskrise, wandte sich R. im Anschluß an Rudolf Stammler (1856–1938) gegen eine im Positivismus herrschende etatistische Rechtsauffassung und kritisierte dabei u. a. Julius Binder (1870–1939). So griff er die Ansicht an, der Staat hätte ein Monopol auf die Rechtsetzung. R. betrachtete das Gewohnheitsrecht, das keiner langdauernden Übung, sondern allein der Gemeinschaftsüberzeugung bedürfe, als zumindest gleichrangige Rechtsquelle neben dem Gesetz und verschärfte diese Ansicht noch in die Richtung, das Gewohnheitsrecht als alleinige primäre Rechtsquelle zu betrachten (Zur Rechtsquellenlehre, in: Zs. f. Rechtsphilos. in Lehre u. Praxis 6, 1932/34, S. 76-78). Damit steht er der sog. Freirechtsbewegung nahe, deren zentraler Frage er mit „Gesetz und Richterspruch“ (1915) eine grundlegende Monographie gewidmet hat. Entsprechend betrachtete er – unter Verweis u. a. auf Léon Duguit (1859–1928) – den Staat als nicht souverän, sondern als Rechtsstaat selbst dem Recht unterworfen.|

  • Auszeichnungen

    Dr. rer. oec. h. c. (Leipzig).

  • Werke

    Weitere W Unklagbare Ansprüche, 1911;
    Rechtskraft u. ungerechtfertigte Bereicherung, 1913;
    Die Mäklerprovision, 1913;
    Gewillkürte Haftungsbeschränkung, 1915;
    Bestellung u. Stellung d. Richter in d. Schweiz u. im künftigen Dtld., 1919;
    Um d. Rechtsstaat, in: Recht u. Wirtsch. 1922, Sp. 397-402;
    Zu d. Einl.artikeln d. Schweizer. Zivilgesetzbuches, in: FS Stammler, 1926, S. 281-358;
    Aufwertung auslandsrechtl. Markforderungen, in: Dem XXIV. dt. Anwaltstag, 1929, S. 441-55;
    Höchstpersönl. Rechtsgeschäfte, 1931;
    Vertragsrücktritt wegen veränderter Umstände, 1933 (Neudr. 1970). – Hg.: K. Chr. F. Krause, Entwurf e. europ. Staatenbundes, 1920. – Mithg.: Recht u. Wirtsch., 1911-15;
    Zs. f. Rechtsphilos. in Lehre u. Praxis, 1929-34;
    Ärztl. Sachverständigen-Ztg. 1928–39.

  • Literatur

    L. Raape, in: ZSRGR 60, 1940, S. 334-37;
    Kürschner, Gel.-Kal. 1928;
    Wi. 1935;
    R. Sieverts, in: Lb. Hamburg. Rechtslehrer, 1969, S. 85-89 (P);
    Recht u. Juristen in Hamburg, hg. v. J. Albers u. a., 1994.

  • Autor/in

    Wolfgang Forster
  • Zitierweise

    Forster, Wolfgang, "Reichel, Hans" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 299 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11639806X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA