Jellinek, Georg
- Lebensdaten
- 1851 – 1911
- Geburtsort
- Leipzig
- Sterbeort
- Heidelberg
- Beruf/Funktion
- Staats- und Völkerrechtler ; Hochschullehrer ; Jurist ; Staatsrechtslehrer
- Konfession
- mehrkonfessionell
- Normdaten
- GND: 118711989 | OGND | VIAF: 9910860
- Namensvarianten
-
- Jellinek, Georg
- Ellinek, Georgij
- Iellinek, Georg
- Ierineku, Georugu
- Īrineku, Georugu
- Jelinek, Georg
- Jellinek
- Jellinek, George
- Jellinek, Jerzy
- Jellinek, Jorge
- イェリネク, ゲオルグ
- mehr
Biografische Lexika/Biogramme
- * Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik online [2006-2007]
- R. Eisler: Philosophen-Lexikon. 1912 (zeno.org) [1912]
- * Biographien aus den biographischen Sammelwerken der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg [1875-1935, 2011-]
- * Neue Deutsche Biographie (NDB) Autor/in: 1974
Literatur(nachweise)
- * NDB/ADB-Register [1912-]
- * Katalog der Bayerischen Staatsbibliothek München (BSB) : 35
- Deutsche Digitale Bibliothek : 38
- Gemeinsamer Verbundkatalog (GVK) des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) : 85
- * Landeskunde Entdecken Online - Baden-Württemberg (LEO-BW) [2015-]
- Isis Bibliography of the History of Science [1975-]
- * Literaturnachweis in der Neuen Deutschen Biographie (NDB)
- * Werknachweis in der Neuen Deutschen Biographie (NDB)
- Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte München - Berlin : 6
- Index Theologicus (IxTheo) : 17
- Zentrales Personenregister des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung : 2
- * Jahresberichte für deutsche Geschichte - Online : 2 von, 27 über Jellinek, Georg (1851-1911)
- * Rektoratsreden im 19. und 20. Jahrhundert
Objekt/Werk(nachweise)
Porträt(nachweise)
Verknüpfungen
Von der Person ausgehende Verknüpfungen
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Personen in der GND - familiäre Beziehungen
Verknüpfungen auf die Person andernorts
Aus dem Register von NDB/ADB
- NDB 10 (1974), S. 391 (Jellinek, Adolf)
- NDB 10 (1974), S. 393 (Jellinek, Max Hermann)
- NDB 10 (1974), S. 394 (Jellinek, Walter)
- NDB 10 (1974), S. 395 (Jellinek-Mercédès, Emil)
- NDB 25 (2013), S. 395 in Artikel Stoerk, Karl
- NDB 25 (2013), S. 596 in Artikel Strupp, Karl (Strupp, Karl)
- NDB 25 (2013), S. 396 (Stoerk, Felix Otto)
Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.
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Genealogie
V →Adolf (s. 1);
B →Emil (s. 6); →Max Hermann (s. 4);
- ⚭ Wien 1883 →Kamilla (1860–1940, kath., dann ev.), Dr. iur. h. c, Frauenrechtlerin (s. ÖBL), T d. →Gustav Wertheim (1822–88), ao. Prof. d. Dermatol. in Wien (s. ADB 42), u. d. Wilhelmine Walcher;
4 K, u. a. →Walter (s. 5). -
Biographie
1867-74 oblag J. philosophischen, historischen und juristischen Studien in Wien, Heidelberg und Leipzig (1872 Dr. phil. in Leipzig, 1874 Dr. iur. in Wien). Nach kurzer Tätigkeit in der österr. Staatsverwaltung (bis 1876) wandte sich J. der akademischen Laufbahn zu. 1879 erlangte er in Wien die venia legendi für Rechtsphilosophie, später auch für Allgemeines Staatsrecht und Völkerrecht, 1883 wurde er zum ao. Professor des Staatsrechts ernannt. Der Einfluß klerikaler und antisemitischer Kreise vereitelte seine Ernennung zum Ordinarius. Obwohl in bedrängter wirtschaftlicher Lage, reagierte er darauf im Aug. 1889 mit dem Austritt aus dem Staatsdienst. Doch schon im Nov. 1889 erklärte ihn die Berliner Juristenfakultät für habilitiert, unmittelbar danach wurde er auf ein Ordinariat nach Basel berufen. Ein Jahr später folgte er einem Ruf nach Heidelberg, wo er bis zu seinem Tod als Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Politik wirkte (1907/08 Prorektor). – In Freundschaft vor allem Windelband, Troeltsch, Max Weber und Erwin Rohde verbunden, hat J. die geistige Physiognomie des Heidelberg der Jahrhundertwende entscheidend mitgeprägt. Er verkörperte den besten Typus des deutschen Gelehrten: Von universaler Bildung, besaß er in gleichem Maße die Eigenschaften eines guten Lehrers, der einen großen, internationalen Schülerkreis um sich vereinigt, und|eines fruchtbaren, ideenreichen Forschers. Es werden ihm Noblesse und Konzilianz, menschliches und wissenschaftliches Feingefühl nachgerühmt. Max Weber erkannte das innerste Geheimnis seiner Persönlichkeit in einer aus den Quellen jüdischer Spiritualität gespeisten Lebensweisheit.
Die Werke J.s sind klassische Zeugnisse der deutschen Rechtsliteratur der Wilhelminischen Ära. In ihnen ist das Streben erkennbar nach einer „Einheit des Historisch-Tatsächlichen, des Vernünftig-Notwendigen und des Spezifisch-Juristischen“ (Troeltsch). Das philosophische Fundament liegt im System des Neukantianismus, das ihm durch Windelband vermittelt wurde. Der darauf beruhende Methodendualismus hat ihn in seiner epochalen „Allgemeinen Staatslehre“ zu einem dichotomischen Nebeneinander von „Soziallehre“ und „Rechtslehre“ des Staates geführt. Dies bedeutete einen Fortschritt gegenüber der Verengung des normativistischen Positivismus und Formalismus Gerber-Labandscher Prägung, dem J. jedoch in der Lehre vom doppelten Gesetzesbegriff mit der Reduktion des Rechts auf „soziale Schrankenziehung“ verhaftet geblieben war. In seinem Lieblingswerk „System der subjektiven öffentlichen Rechte“ hat er die Unterscheidungen zwischen Status passivus (subiectionis), negativus (libertatis), positivus und activus entwickelt, die auf lange Zeit hin zum gängigen Instrumentarium der Theorie vom Rechtsstaat geworden sind. Die normative Grundlage des Völkerrechts sah J., darin der herrschenden nationalstaatlichen Souveränitätslehre folgend, in der Selbstbeschränkung des Staatswillens. Auch die politische Ideengeschichte hat J. befruchtet: Seine These, wonach die Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte auf die Kämpfe um die Religionsfreiheit zurückgehen, hat eine rege Diskussion entfacht. Die vielzitierten Formeln vom Recht als dem „ethischen Minimum“ und von der „normativen Kraft des Faktischen“ wurden von J. geprägt; in ihrem Kontext, der auf den unlösbaren Zusammenhang von Recht und Moral bzw. auf die Bedeutsamkeit des sozialpsychologischen Faktors der Rechtsüberzeugung verweist, sind sie alles andere als billige Schlagworte.
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Werke
Die sozialeth. Bedeutung v. Recht, Unrecht u. Strafe, 1878, ²1908;
Die rechtl. Natur d. Staatenverträge, 1880;
Die Lehre v. d. Staatenverbindungen, 1882;
Gesetz u. Verordnung, 1887, Neudr. 1964;
System d. subjektiven öff. Rechte, 1892, ²1905, Neudr. 1963;
Die Erklärung d. Menschen- u. Bürgerrechte, 1895, ⁴1927, engl. Übers. v. M. Farrand, 1901, Neudr. in: Zur Gesch. d. Erklärung d. Menschenrechte, hrsg. v. R. Schnur, 1964, S. 1-77;
Allg. Staatslehre, 1900, ³1914 besorgt v. W. Jellinek, ⁷1960;
Vfg.ändenrung u. Vfg.wandlung. 1906;
Ausgew. Schrr. u. Reden, hrsg. mit Würdigung v. W. Jellinek, 2 Bde., 1911. - Bibliogr.:
G. J.s Werke, Verz. aufgestellt v. W. Jellinek, in: Archiv d. öff. Rechts 27, 1911, S. 606-19.- Nachlaß (auch v. Ehefrau): Koblenz, Bundesarchiv. -
Literatur
E. Troeltsch, Besprechung v. J., Ausgew. Schrr. u. Reden, in: Zs. f. d. Privat- u. Öff. Recht d. Gegenwart 39, 1912, S. 273-78;
Max Weber, Zu G. J.s Gedächtnis, in: Marianne Weber, Max Weber, Ein Lb., 1926, S. 481-86;
H. Heller, in: Enc. of the Social Sciences VIII, 1932, S. 379. -
M. Drath, Zur Soziallehre u. Rechtslehre vom Staat, ihren Gebieten u. Methoden, in: Rechtsprobleme in Staat u. Kirche, Festgabe f. R. Smend, 1952, S. 41-58;
H. Sinzheimer, Jüd. Klassiker d. dt. Rechtswiss., 1953, S. 161-85;
E. W. Böckenförde, Gesetz u. gesetzgebende Gewalt, 1958, S. 242-53;
P. Badura, Die Methoden d. neueren Allg. Staatslehre, 1959;
R. Holubek, Allg. Staatslehre als empir. Wiss., Eine Unters. am Beispiel v. G. J., 1961;
BJ 16;
NÖB VII (P);
Staatslex. IV, ⁶1959, Sp. 626-29 (L). H. Ridder, in: Hdwb. z. Dt. Rechtsgesch. II 1973, Sp. 295-99. -
Autor/in
Alexander Hollerbach -
Zitierweise
Hollerbach, Alexander, "Jellinek, Georg" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 391-392 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118711989.html#ndbcontent