Dates of Life
um 700 – 730
Occupation
alemannischer Herzog
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 137939612 | OGND | VIAF: 86102721
Alternate Names
  • Landfrid
  • Lantfrid
  • Landfrid
  • more

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Citation

Lantfrid, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137939612.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Gotfrid ( 709), Hzg. d. Al.;
    M N. N.;
    B Theutbald, Odilo (?), Liutfrid (?);
    N. N.

  • Biographical Presentation

    Es scheint, daß L. nach dem Tode seines Vaters, des mächtigen Herzogs und Führers der antikaroling. Front in Alemannien, zunächst nur ein Teilherzogtum erhalten hat, denn 709-21 wird nur Williheri als alemann. dux genannt, und zwar im Bereich der Ortenau. Als solcher ist Williheri (nicht aber ausdrücklich L.) 709, 710, 711 und 721 den|Angriffen des Hausmeiers Pippin d. M. und anderer fränk. Herren ausgesetzt. Da L. in diesem Zusammenhang nicht genannt wird, scheint er sich aus dem Kampf herausgehalten zu haben, oder er war noch nicht Herzog (unwahrscheinlich). Eindeutig sichtbar wird die Herzogsherrschaft erst 725, als Karl Martell gegen die Alemannen unter Hzg. L. und anschließend gegen die Bayern zu Felde zog.

    Da L. der Erneuerer des alemann. Gesetzes und Redaktor der Lex Alamannorum Lantfridana (wohl um oder vor 724) war, gewinnt man jedoch den Eindruck, daß er schon längere Zeit Herzog Gesamtalemanniens war oder doch die Vorherrschaft auch über die durch Nutzteilung entstandenen Teilherzogtümer errungen hatte. Völlig unwahrscheinlich ist, daß auch Karl Martell an der Redaktion dieser Lex beteiligt war. Im Gegenteil verraten sowohl die Lex als auch die gleichzeitigen Aktionen des Hausmeiers gegen L., daß die Lantfridana unabhängig und in Konfrontation zu Karl Martell entstanden sein muß. L. hat in diesem Gesetz dem Herzog entscheidende Positionen im alemann. Stammesherzogtum zuerkannt. Er ist Gerichtsherr, Friedensgarant, Kriegsherr und Befehlshaber. Des Merowingerkönigs wird zwar in der Lex gedacht, doch steht er relativ im Hintergrund. L.s Herzogsrecht in der Lantfridana hat eine Reihe von Gemeinsamkeiten mit dem Königsrecht des langobard. Edictum Rothari (643). Der fränk. Hausmeier findet in der Lantfridana keine Erwähnung. Diese neue Lex mit offizieller Anbindung an das merowing. Königtum war offensichtlich als Schutz gegen den Zugriff der karoling. Hausmeier gedacht. Tatsächlich scheint sie für diese Stein des Anstoßes gewesen zu sein und zu mehr oder weniger permanenten kriegerischen Aktionen Karl Martells gegen L. den Vorwand geboten zu haben. Da man neuerdings wieder den Einweisungsbefehl Karl Martells für Pirmin, der an Hzg. L. und Gf. Berthold gerichtet ist, als echt erweisen kann, wird man davon ausgehen müssen, daß der Hausmeier 724 mit der Entsendung Pirmins auf die Reichenau, einer zentralen alemann. Herzogslandschaft, die Eingliederung Alemanniens zu realisieren trachtete. 727 wird Pirmin von L.s Bruder und Teilhzg. Theutbald vertrieben – Zeichen aktiven Vorgehens der Brüder gegen karoling. Einfluß. 725, 727, wohl auch 728 und schließlich 730 kämpfte der Hausmeier gegen L. und sein Herzogtum. L. starb 730, wohl beim letzten Angriff Karl Martells. Die wiederholten Angriffe zeigen den Gegensatz zwischen L. und den fränk. Hausmeiern sowie den erbitterten Widerstand der Alemannen, der selbst nach L.s Tod noch nicht gebrochen werden konnte.

  • Literature

    O. Feger, Zur Gesch. des alemann. Herzogtums, in: Zs. f. württ. Landesgesch. 16, 1957, S. 41-94;
    B. Behr, Das alemann. Herzogtum bis 780, 1975;
    F. Beyerle, Zur Gründungsgesch. d. Abtei Reichenau u. d. Bistums Konstanz, in: ZSRGK 5, 1925, S. 512-31;
    K. Brandi, Die Reichenauer Urkk.fälschungen, 1890, bes. Exkurs I: Über d. Stiftungsbrief Karl Martells u. d. Gründung d. Reichenau, S. 89-106;
    F. Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdtld. u. d. Anfänge d. Reichenau, in: Vorträge u. Forschungen d. Konstanzer Arbeitskreises f. mittelalterl. Gesch. 20, 1974, S. 37-76;
    W.-P. Lacher, Die Anfänge d. Reichenau u. agilolfing. Fam.beziehungen, in: Schrr. d. Ver. f. Gesch. d. Bodenseeraumes 92, 1974, S. 95-129;
    H. Schnyder, Die Gründung d. Klosters Luzern, Adel u. Kirche Südalemanniens im 8. Jh., 1978, bes. Kap. I, 7 u. V;
    C. Schott, Pactus, Lex u. Recht, in: W. Hübner (Hrsg.), Die Alemannen in d. Frühzeit, 1974, S. 135-68.

  • Author

    Wilhelm Störmer
  • Citation

    Störmer, Wilhelm, "Lantfrid" in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 621-622 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137939612.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA