Lebensdaten
erwähnt 1075, gestorben 1133 oder 1131
Beruf/Funktion
Pfalzgraf bei Rhein ; Graf von Calw
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 136047017 | OGND | VIAF: 80457425
Namensvarianten
  • Gottfried von Calw
  • Gottfried
  • Gottfried von Calw
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Zitierweise

Gottfried, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136047017.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Grafen v. Calw (s. NDB III);
    V Gf. Adalbert II. v. C. ( 1099), Neugründer d. Klosters Hirsau;
    M Wiltrud ( 1093), T d. Hzg. Gottfried II. d. Bärtigen v. Ober- u. Niederlothringen ( 1069, s. NDB VI) u. d. Beatrix v. Oberlothringen ( 1076, Wwe d. Mgf. Bonifaz v. Tuszien, 1052);
    Tante-m Mgfn. Mathilde v. Tuszien ( 1115);
    B Bruno ( 1109), 1085-88 kaiserl. Gegenbischof v. Metz, Gf. Adalbert III. v. C. ( 1094);
    Luitgard, T d. Hzg. Berthold II. v. Zähringen ( 1111, s. NDB II);
    1 S, 2 T, Gottfried ( 1123), Uta ( um 1196, Welf VI., 1115–1191, Hzg. v. Spoleto), „Hzgn. v. Schauenburg“, Gründerin v. Kloster Allerheiligen im Schwarzwald, Luitgard ( Verli);
    N Gf. Adalbert IV. v. Löwenstein u. C. ( 1147);
    E (S d. Luitgard) Philipp, Propst v. Sindelfingen.

  • Biographie

    Verwandter der Reformpäpste Leo IX. und Stefan IX., vielleicht auch Damasus II. und Viktor II., begegnet G. doch 1089 im Gefolge Kaiser Heinrichs IV. und wird dann einer der zuverlässigsten Anhänger Heinrichs V., in dessen Begleitung er seit 1106 fast ständig zu finden ist. An Heinrichs Kriegszügen gegen König Kálmán von Ungarn und Herzog Boleslaw III. von Polen ist er ebenso beteiligt wie 1111 an den Verträgen von Sancta Maria in Turri und Ponte Mammolo mit Papst Paschalis II., 1119 an den Verhandlungen von Mouzon zwischen Heinrich und Calixt II., mit dem er übrigens ebenfalls verschwägert ist, und 1122 am Abschluß des Wormser Konkordats. 1111 Zeuge der Bestattung Heinrichs IV. im Speyrer Dom und 1114 der Eheschließung Heinrichs V. mit Mathilde von England in Mainz, fungiert er 1116/18 neben Herzog Friedrich II. von Schwaben als Statthalter des in Italien weilenden Kaisers in Deutschland und hat hier etwa sogar eine Art pfalzgräfliches Hofrichteramt ausgeübt. Wiederholt trifft ihn der Kirchenbann. – Daß Heinrich diesen Vertrauensmann und vielleicht auch entfernten Verwandten – jedenfalls war G.s Frau Luitgard des Kaisers Nichte zweiten Grades – nach dem Tod des langjährigen Feindes Siegfried von Ballenstedt 1113 mit der lothringisch-rheinischen Pfalzgrafschaft belehnt hatte, scheint in den Rheinlanden zwar Widerspruch nicht nur bei den unmittelbar betroffenen Verwandten des Erschlagenen hervorgerufen zu haben, deren Führung zunächst Graf Otto von Salm-Rheineck, der zweite Gatte von Siegfrieds Witwe Gertrud, übernahm. Ein durchaus Stammesfremder war G. dort jedoch nicht. Calw gehört zum Herzogtum Franken,|mögen die Besitzungen und Rechte des Calwer Grafenhauses, die G. nach dem Tod des Vaters zum größten Teil übernahm und, zumal durch Lehen von Kloster Lorsch, beträchtlich zu erweitern vermochte, auch nach Schwaben hinüberreichen; Beziehungen zum Oberrhein-Neckargebiet haben schon seine Vorgänger im Pfalzgrafenamt unterhalten; ja wahrscheinlich sind sowohl er wie seine Frau Glieder einer einheitlichen, weitverzweigten Pfalzgrafensippe gewesen. Allerdings hat seine Aufnahme in die Pfalzgrafenreihe, in der er eine Schlüsselstellung einnimmt, nicht nur dazu geführt, daß die Könige und Kaiser bei Vergabe der Pfalzgrafenwürde, ihrem ursprünglichen Amtscharakter entsprechend, künftighin recht frei verfuhren, sondern auch die bedeutungsvolle Tendenz ihrer Inhaber verstärkt, ihre territoriale Basis, unter allmählicher Aufgabe der niederrhein. Ursprungsgebiete, immer mehr nach Süden in den Raum vorzuschieben, wo die Rhein- und Kurpfalz ihr endgültiges Zentrum finden sollte. – Die Königswahl Lothars von Supplinburg konnte für G. keine günstigen Folgen haben, obwohl er bei ihr mitgewirkt hatte, von den Staufern abrückte und so größeren Gefahren vorbeugte: Bereits 1126 tritt Wilhelm, Siegfrieds Sohn und der Königin Richenza Neffe, in einer Urkunde Lothars als Pfalzgraf auf. Doch hat G. mindestens den Pfalzgrafentitel bis zu seinem Tod unbehelligt weitergeführt – ob auf Grund erneuter Abtrennung einer eigenen fränkischen, erst unter Heinrich II. von Laach mit der lothringischen vereinigten Pfalzgrafschaft, wie Crollius im 18. Jahrhundert angenommen hat, eines vertraglich geregelten Kondominats oder bloßer Anwartschaft Wilhelms, muß offen bleiben. Der Streit um das Calwer Grafengut zwischen G.s Neffen und Schwiegersohn, in den sich auch noch Konrad II. von Zähringen, G.s Schwager, einmischte, endete mit einem Kompromiß.

  • Literatur

    ADB IX;
    MGH DD VIII;
    Cod. Laureshamensis, ed. K. Glöckner, I, 1929, S. 423 mit Anm. 2, S. 424 mit Anm. 7;
    G. Ch. Crollius, Erläuterte Reihe d. Pfaltzgraven zu Achen od. in Niederlothringen …, Zweibrücken 1762/75, S. 169-240, 317 ff.;
    ders., Neue Zugaben zu d. Erl. Reihe …, ebd. 1789;
    L. Häusser, Gesch. d. rhein. Pfalz … I, 1845, S. 45 ff.;
    Ch. F. Stälin, Wirtemberg.Gesch. II, 1847, S. 43-54, 369 ff., 377-81;
    H. Bauer, Die Grafen v. Kalw u. Löwenstein, in: Wirtemberg. Franken, Zs. d. Hist. Ver. f. d. wirtemberg. Franken 2, 1869, S. 209-43;
    G. Waitz, Dt. Vfg.gesch. VI, ²1896, S. 283 f., 394 f., VII, 1876, S. 178 f.;
    W. v. Giesebrecht, Gesch. d. dt. Kaiserzeit III, ⁵1890, bes. S. 848, 871 mit 1221, 983 f., IV, ²1877, bes. S. 37;
    M. Schmitz, Die Gesch. d. lothring. Pfalzgrafen bis auf Konrad v. Staufen, Diss. Bonn 1878, S. 46-52, 79-82;
    Jbb. d. Dt. Gesch., Lothar v. Supplinburg, Heinrich IV. u. Heinrich V.;
    E. Kimpen, Ezzonen u. Hezeliniden in d. rhein. Pfalzgfsch., in: MIÖG, Erg.bd. 12, 1932, S. 1-91, bes. S. 40-56;
    ders., Zur Königsgeneal. d. Karolinger- bis Stauferzeit, in: ZGORh 103, 1955, S. 56 f., 89;
    R. Gerstner, Die Gesch. d. lothring. u. rhein. Pfalzgfsch. v. ihren Anfängen b. z. Ausbildung d. Kurterritoriums Pfalz, = Rhein. Archiv 40, 1941, S. 58-68;
    H. Renn, Die Luxemburger in d. lothring. Pfalzgfsch., in: Rhein. Vjbll. 11, 1941, S. 115 f.;
    E. Klebel, Alemann. Hochadel im Investiturstreit, in: Vorträge u. Forschungen …, ed. Th. Mayer, I, 1955, S. 209-42;
    H. Decker-Hauff, Der Öhringer Stiftungsbrief, in: Jb. d. Hist. Ver. f. Württemberg. Franken, 1957, S. 17-31 u. 1958, S. 3-32;
    K. Schmid, Kloster Hirsau u. s. Stifter, 1959;
    A. Schäfer, Zur Besitzgesch. d. Klosters Hirsau v. 11. bis 16. Jh., in: Zs. f. Württ. Landesgesch. 19, 1961, S. 1-50 bes. S. 5 ff., 11 f., 23. - Zur Geneal.: W. Möller, Wer war Frau Uta, Hzgn. v. Schauenburg?, in: ZGORh 78, 1926, S. 515-22 (Uta u. Luitgard nur Enkelinnen G.s aus d. Ehe seiner T Uta v. Sindelfingen u. d. Gf. Gerthold III. v. Eberstein [1113/58], d. Gründer v. Kloster Herrenalb).

  • Autor/in

    Peter Fuchs
  • Zitierweise

    Fuchs, Peter, "Gottfried" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 665-666 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136047017.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Gottfried, Graf von Calw, rheinischer Pfalzgraf, am 6. Febr. 1131 oder 1132. Das Geschlecht der Grafen, die man nach dem Städtchen Calw an der Nagold im würtembergischen Schwarzwaldkreis benennt, wo ihre Hauptburg stand, läßt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit bis gegen die Mitte des 9. Jahrhunderts zurückverfolgen; bestimmt genannt wird aber ein Graf Adalbert von Calw erst 1037 in dem Stiftungsbrief des Klosters Oehringen. Sein gleichnamiger Sohn Adalbert II. ( 1099) war vermählt mit Wiltrud, einer Tochter des vielberufenen Herzogs Gottfried von Lothringen, und nach diesem, seinem Schwiegervater, benannte er seinen zweiten Sohn G., welcher nach dem Tode seines älteren Bruders Adalbert III. der alleinige Erbe der Güter des Hauses wurde, und dadurch, sowie durch die Vogtei über die Klöster Hirschau, Sindelfingen und Lorsch, von welchem letzteren er sieben Volllehen besaß, einer der reichsten Herren Schwabens und Frankens wurde. Während sein Vater zu den Anhängern des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden gehört hatte, begegnet G. schon 1089 in der Umgebung Heinrichs IV. und schloß sich später aufs engste an Heinrich V. an, zu dessen intimsten Vertrauten er bald gehörte. Die große Zahl von Urkunden, welche seit 1106 auf die Intervention oder „auf den Rath und die Bitte“ Gottfrieds erlassen wurden, zeugt ebensosehr für das innige Verhältniß, welches zwischen dem Grafen und dem Kaiser bestand, wie die wichtigen und schwierigen Aufträge, deren er von Heinrich gewürdigt, und die hohen Gnadenbezeigungen, mit denen er von ihm beehrt wurde. G. begleitete 1110 Heinrich auf einem Römerzuge, gehörte 1111 zu den Bevollmächtigten, welche den Vertrag über das Investiturrecht mit Paschalis II. verhandelten, abschlossen und beschworen, kehrte dann mit dem Kaiser zurück und wohnte im August der Leichenfeier Heinrichs IV. zu Speier bei. Im J. 1113 wurde er, nachdem der Pfalzgraf Siegfried von Ballenstädt am 9. März gestorben war, mit der rheinischen Pfalzgrafschaft belehnt; als 1116 Heinrich abermals nach Italien zog, übertrug er G. neben dem Herzog Friedrich von Schwaben seine Stellvertretung in den deutschen Ländern; beide hielten namentlich in den rheinfränkischen Gegenden, den Bisthümern Worms und Mainz, mit Aufbietung aller Kräfte|das kaiserliche Aufsehen aufrecht, ohne indeß in den vielfachen und wilden Kämpfen, die sie mit Heinrichs Gegnern zu bestehen hatten, immer die Oberhand zu behalten. Im Mai 1118 sprach der Kardinallegat Kuno von Präneste über beide den Bann aus. Auch bei den Verhandlungen, die 1119 zwischen Papst und Kaiser geführt wurden, spielte G. eine hervorragende Rolle, mußte es aber auch über sich ergehen lassen, daß nach dem Scheitern derselben Calixt II. auf dem Reimser Concil den Bannfluch gegen ihn erneuerte. Nichts destoweniger blieb er dem Kaiser getreu, und hatte die Genugthuung, trotzdem bei den Verhandlungen über das Concordat von Worms 1122 an der Wiederherstellung des kirchlichen Friedens in Deutschland mitwirken zu dürfen. Nach dem Hinscheiden eines kaiserlichen Freundes gehörte G. zu den Fürsten, welche nach der Leichenfeier zu Speier (Juni 1125) die nöthigen Anordnungen für die Wahrung des Landfriedens während des Interregnums trafen und den Wahltag bei Mainz auf den 24. August 1125 anberaumten. Trotz der engen Verbindung, in welcher er bei Lebzeiten Heinrichs mit Friedrich von Schwaben gestanden hatte, erkannte G. die Wahl Lothars an, fand sich im November zu Regensburg an dem Hofe desselben ein und wohnte auch der Straßburger Versammlung im December bei, auf welcher Herzog Friedrich des Hochverraths schuldig erklärt wurde. Ungeachtet dieser Fügsamkeit, blieb er nicht ganz in ungehindertem Besitz der Stellung, welche er Heinrichs V. Gunst verdankte; auch abgesehen davon, daß er im Rathe des neuen Königs entfernt nicht den Einfluß ausübte, wie während der Regierung des letzten Saliers, mußte er sich eine erhebliche Schmälerung seines Ansehens gefallen lassen. Denn seit dem J. 1126 erscheint neben G. Wilhelm, der Sohn des 1113 gestorbenen Siegfried von Ballenstädt in den Urkunden als rheinischer Pfalzgraf, der also nicht sowol zu seinem Nachfolger designirt war, sondern mit dem noch der lebende G. Rechte und Ehren des Amtes theilen mußte. Nach Gottfrieds Tode (am 6. Februar 1131 oder 1132) ging ein Antheil an demselben auf Otto von Rineck, den Stiefvater Wilhelms, über; erst unter Konrad III. kam der letztere in den alleinigen Besitz des Amtes. G. war vermählt mit Luitgard, einer Tochter Bertholds II. von Zähringen, sein gleichnamiger Sohn war vor dem Vater gestorben: seine reichen Besitzungen gingen auf seine Tochter Uta, die Gemahlin Welfs VI., über. Den Mannesstamm der Grafen von Calw pflanzte ein Neffe Gottfrieds, Graf Adalbert von Löwenstein, fort, der sich bald nach seines Oheims Tode der Burg Calw bemächtigte und diese auch gegen Welf behauptete.

    • Literatur

      Giesebrecht, Kaiserzeit III. IV. Stälin, Wirtemb. Geschichte I. 567 ff.; II. 367 ff.

  • Autor/in

    Breßlau.
  • Zitierweise

    Breßlau, Harry, "Gottfried" in: Allgemeine Deutsche Biographie 9 (1879), S. 475-476 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136047017.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA