Lebensdaten
1764 – 1828
Geburtsort
Pausitz bei Wurzen (Sachsen)
Sterbeort
Dresden
Beruf/Funktion
Jurist ; Kriminalist
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118756192 | OGND | VIAF: 22937098
Namensvarianten
  • Stübel, Christoph Carl
  • Stübel, Christoph Karl
  • Stübel, Christoph Carl
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Stübel, Christoph Karl, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118756192.html [16.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus seit 1641 in D. nachweisbarer Fam.;
    V Gottfried Immanuel († 1778), Pastor in P.;
    M Christiane Erdmuthe Tittmann;
    Om Karl Christian Tittmann (1744–1820, D. theol., 1775 Prof. d. Theol. in Wittenberg, 1784 Gen.sup. ebd., 1789 Oberkonsistorialrat u. Sup. in D., Moralschriftst. (s. ADB 38);
    – ⚭ Johanne Karoline (* 1773), T d. Karl Christian Tittmann (s. o.) u. d. N. N. Schleußner;
    4 S Otto Moritz (1797–1849, Jur., Ratsherr in Leipzig, Carl Julius (1802–91, Jur., Stadtger.rat in D., stellv. Dir. d. Bez.gerichts Dresden, Carl Bruno (* 1806), Anselm Bruno (* 1811), 2 T Mathilde Caroline (* 1799), Marie Louise (* 1814); Schwager Karl August Tittmann (1775–1834, Jur., sächs. Hof- u. Justizrat (s. ADB 38);
    E Paul Alfred (1827–95; Sächs. Biogr.), OB v. D., Ehrenbürger ebd. (s. ADB 55), Heinrich (1831–85), Jur., Stadtger.rat in Chemnitz, Moritz Alphons (1835–1904, Forsch.reisender v. a. in Südamerika, Vulkanol. (s. BJ IX, S. 212–18; Sächs. Biogr.), Bruno (1842–1907), Oberbibl. an d. kgl. Bibl. in D., Hg. d. Urk.buchs d. Univ. Leipzig, HR (s. Sächs. Biogr.); Verwandter Oskar (1846–1921), Dr. iur., Privatsekr. d. Kg. Johann v. Sachsen, Dipl., Konsul in d. USA, Samoa, Shanghai u. Santiago (Chile), Wirkl. Geh. Legationsrat, Kolonialbeamter, 1900–05 Leiter d. Kolonialabt. im AA, 1905–07 ao. Gesandter u. bevollmächtigter Min. in Norwegen (s. Wi. 1909; DBJ III, Tl.).

  • Biographie

    Nach dem Besuch des Gymnasiums in Torgau studierte S. 1785–88 in Wittenberg|Rechtswissenschaften und lehrte dort von 1789 bis zur Auflösung der Universität 1815. 1791 promoviert, übernahm er mit der Ernennung zum o. Professor 1796 das Amt des Beisitzers in Juristenfakultät, Schöppenstuhl und Hofgericht, was seine praktische Ausrichtung verdeutlicht. 1802 wurde er zusätzlich Assessor am geistlichen Konsistorium. Nach Auflösung der Wittenberger Universität nach Leipzig berufen, trat S. die Stelle dort jedoch nicht an, da er zusammen mit Christian Gottlob Eisenstuck und seinem Schwager Karl August Tittmann den Auftrag erhielt, in Dresden einen Entwurf für ein sächs. Strafgesetzbuch zu fertigen. In Dresden hielt S. auch Vorlesungen für die sächs. Prinzen. Seit 1819 setzte er die Arbeiten an dem Entwurf allein fort und stellte dessen drei Teile 1824–26 fertig. Er stützte, um eine selbständige systematische Geschlossenheit zu gewährleisten, den Entwurf nicht auf die bisherigen sächs. Vorarbeiten. Der Einfluß Feuerbachs ist dennoch unverkennbar.

    Bereits 1795 veröffentlichte S. die ersten beiden Bände seines „System[s] des allgemeinen Peinlichen Rechts“, in dem er als Erster ein rein spezialpräventiv begründetes Strafrechtssystem ausarbeitete. Das „System“ blieb unvollendet, da S. unter dem Eindruck der Argumente Feuerbachs, die dieser v. a. in seiner Auseinandersetzung mit Carl v. Grolman (1775–1829) gegen die Spezialprävention vorbrachte, seine Lehre 1803 in den „Grundsätzen“ zu seiner Vorlesung aufgab. S. bekannte sich 1805 in seinem wohl bedeutendsten Werk „Ueber den Thatbestand der Verbrechen“ zu Feuerbachs generalpräventiver Theorie. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich von den theoretischen Grundlagen ab und praktisch und dogmatisch orientierten Fragestellungen zu, bei welchen er bleibende Wirkung erzielte: So begründete er 1805 im „Thatbestand“ im Gegensatz zu der bis dahin herrschenden Auffassung, die den Tatbestand an den Ablauf des Strafverfahrens knüpfte, eine materiell (sachlich-rechtlich) orientierte Tatbestandslehre, die dem weitgehend objektiv verstandenen Tatbestand die subjektiven Eigenschaften des Täters in der Zurechnung gegenüberstellte und die von Heinrich Luden und Ernst Beling später ausgearbeitet wurde. 1828 verwarf er in „Über die Theilnahme mehrerer Personen an einem Verbrechen“ die bis dahin herrschende (gestufte) Theorie der Kausalität und legte einen entscheidenden Grundstein für die sog. Äquivalenztheorie, die von der Gleichwertigkeit aller Ursachen für die Herbeiführung des Taterfolgs ausgeht. Nach seinem eher praktisch ausgerichteten Werk „Das Criminalverfahren in den dt. Gerichten“ (5 Bde., 1811) wird in den Aufsätzen „Über gefährliche Handlungen. . .“ und „Über die Natur der Handlung. . .“ die Ambivalenz der Lehre S.s deutlich. Während er im letzteren Aufsatz mit der Kritik an der Strafbarkeit einverständlicher Verletzungen oder Tötungen eine liberale Position vertrat, arbeitete er im ersteren seine Theorie der Fahrlässigkeit aus und plädierte für ein parallel zum Strafrecht gelagertes „uneigentliches“ Strafrecht, also ein Sanktionenrecht, das nicht die für das Strafrecht postulierten Voraussetzungen erfüllen mußte. Hier zeigt sich, daß S. trotz seines Bekenntnisses zu den theoretischen Annahmen Feuerbachs nie wirklich von der Richtigkeit der hieraus abgeleiteten Ergebnisse überzeugt war und – auch wenn er dies nicht mehr theoretisch fundierte – in verschiedenen Einzelfragen seinem „System“ von 1795 verhaftet blieb. S.s bleibende Verdienste liegen daher, neben der anfänglichen Begründung eines geschlossenen theoretischen Systems, v. a. im Bereich der dogmatischen Aufarbeitung, bei der er die Anschauungen über den Tatbestand, die Kausalität und das Beweisrecht nachhaltig prägte.

  • Auszeichnungen

    A kgl. sächs. Hof- u. Justizrat (1819);
    Rr. d. sächs. Zivilverdienstordens (1822).

  • Werke

    Weitere W Entwurf e. Criminalgesetzbuchs f. d. Kgr. Sachsen, 1824;
    Über gefährl. Handlungen als f. sich bestehende Verbrechen, in: Neues Archiv f. Criminalrecht 8, 1825, S. 236–323;
    Über d. Natur d. Handlung, wenn jemand ein, nach d. Sittengesetz unveräußerl. Gut d. Andern, mit dessen Einwilligung, beschädiget oder demselben ganz entziehet, in strafrechtl. Rücksicht, ebd. 9, 1827, S. 551–99;
    Über d. Theilnahme mehrerer Personen an e. Verbrechen, 1828.

  • Literatur

    ADB 36;
    R. Ahrendts, C. C. S.s Straftheorie u. ihre Wandlung, 1937;
    M. Cattaneo, K. Grolmans strafrechtl. Humanismus, 1998, S. 5–11;
    T. Vormbaum (Hg.), Strafrechtsdenker d. Neuzeit, 1998, S. 205–22, 616 f. (P);
    S. Ebrahim-Nesbat, Die Herausbildung d. strafrechtl. Teilnahmeformen im 19. Jh., 2006, S. 43–67;
    M. Grünhut, Anselm v. Feuerbach u. d. Problem d. strafrechtl. Zurechnung, 1922, S. 32–38;
    M. Stübel, Anselm v. Feuerbach u. C. C. S., Ein Briefwechsel, in: Zs. f. d. gesamte Strafrechtswiss. 55, 1936, S. 825–64 (vollst. W-Verz.);
    J. Weber, Das sächs. Strafrecht im 19. Jh. bis z. Reichsstrafgesetzbuch, 2009, S. 37–44;
    NND VI, 1828, S. 719;
    Stintzing-Landsberg;
    Nachlaß:
    HStA Dresden, Bestand 12829 (Fam.nachlaß Stübel).

  • Autor/in

    Martin Asholt
  • Zitierweise

    Asholt, Martin, "Stübel, Christoph Karl" in: Neue Deutsche Biographie 25 (2013), S. 623-624 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118756192.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Stübel: Christoph Karl St., Criminalist und königl. sächs. Hof- und Justizrath, geboren zu Pausitz am 3. August 1764, zu Dresden am 5. Oct. 1828. St. war der Sohn eines Pastors zu Pausitz unfern Wurzen im Königreiche Sachsen, besuchte das Gymnasium zu Torgau, hörte sodann von 1785 bis 88 auf der Universität Wittenberg juristische Vorlesungen, habilitirte sich 1789 als Privatdocent an der Juristenfacultät genannter Hochschule, erlangte dortselbst 1791 den juristischen Doctorgrad und wurde 1795 ordentlicher Professor der Rechte, welche Stelle er bis zur Aufhebung bezw. Vereinigung dieser Hochschule mit Halle bekleidete. Seine Nominalfächer bildeten: Rechtsencyklopädie, Institutionen, Pandekten, Sächsisches wie Deutsches Criminalrecht und Proceß. Mittlerweile war er 1796 Beisitzer in der Facultät, am Schöppenstuhle und bei dem Hofgerichte, 1802 außerdem Assessor beim Consistorium geworden; 1810 erhielt er infolge wiederholter Ablehnung ehrenvoller Rufe an fremde Hochschulen den Titel eines wirklichen Hofrathes. Nach Auflösung Wittenbergs kam St. als Rechtslehrer 1815 nach Leipzig; ehe er jedoch dahin abging, wurde er mit der wichtigen Aufgabe betraut, im Verein mit zwei ernannten Commissarien den Entwurf zu einem Strafgesetzbuche des Königreichs Sachsen auszuarbeiten. 1817 zum Hof- und Justizrath an der kgl. sächsischen Landesregierung befördert, wurde er 1819 unter Enthebung von seinen Dienstgeschäften durch Ministerialerlaß angewiesen, die Gesetzgebungsarbeiten allein fortzusetzen. Vier Jahre früher (1815) war er dazu ausersehen worden, den Neffen des regierenden Königs, — den drei Prinzen Friedrich, Clemens und Johann — Vorlesungen über die gesammte Jurisprudenz zu halten. Im übrigen mit seinen gesetzgeberischen Arbeiten aufs eifrigste beschäftigt vollendete er den Entwurf im J. 1826, der noch im nämlichen Jahre in 3 Theilen (allgemeiner und specieller Theil, dann Proceß) der Oeffentlichkeit übergeben wurde, und von der Fachkritik sehr günstige Beurtheilung fand. 1828 erlag der berufstreue Beamte einem schweren chronischen Leiden, das ihn im 65. Lebensjahre dahinraffte.

    St. lieferte während seines Wittenberger Aufenthaltes außer einigen Abhandlungen und Programmen zwei größere Schriften: „Ueber den Thatbestand der Verbrechen"; „Ueber das Criminalverfahren in deutschen Gerichten mit besonderer Berücksichtigung Sachsens". Zu seinen letzten Leistungen zählen zwei größere Aufsätze: „Ueber gefährliche Handlungen als für sich bestehende Verbrechen“ (im neuen Arch. f. Crim.-R. 86. 2. St.), und „Ueber die Theilnahme mehrerer Personen an einem Verbrechen“ (1827).

    • Literatur

      Neuer Nekrolog der Deutschen, 6. Jahrg. (1838), 2. Th., S. 718.

  • Autor/in

    Eisenhart.
  • Zitierweise

    Eisenhart, August Ritter von, "Stübel, Christoph Karl" in: Allgemeine Deutsche Biographie 36 (1893), S. 704 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118756192.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA