Lebensdaten
1781 – 1860
Geburtsort
Gießen
Sterbeort
Darmstadt
Beruf/Funktion
hessischer Minister ; Staatsmann
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 117089443 | OGND | VIAF: 40146750
Namensvarianten
  • Jaup, Heinrich Karl
  • Jaup, Heinrich Carl
  • Jaup, Karl
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Zitierweise

Jaup, Carl, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117089443.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Helwig Bernhard (1750–1806), Prof. d. Rechte u. Vizekanzler d. Univ. Gießen (s. ADB 13), S d. Georg Daniel (1717–74), zuletzt Pfarrer u. Metropolitan in Groß-Gerau, u. d. Frieder. Eleonore Carol. Mattern;
    M Caroline (1755–1809), T d. Regierungsrats Karl Sturtz (1704–67) in Zweibrücken;
    Vt Heinrich Bergmann (1797–1887), hannov. Staatsmin.;
    - Gießen 1805 Jacobäa (1786–1840), T d. Conrad Bansa, Rat u. Amtmann d. Dt. Ordens zu Burg Friedberg, u. d. Susanne v. Schmalkalder;
    3 S, 5 T, u. a. Bernhard (1827–95), Ministerialrat im hess. Innenmin.

  • Biographie

    J. studierte 1798-1801 Rechtswissenschaften in Gießen, begleitete seinen Vater 1801/02 zur ao. Reichsdeputation nach Regensburg und führte sein Studium 1802/03 in Göttingen fort (Promotion 1803). Bereits 1804 wurde er ao. und 1806 o. Professor der Rechte in Gießen. 1808 gehörte er der hess. Delegation bei der Gießener Konferenz wegen der etwaigen Einführung des Code Napoleon an. 1813 war er März-Nov. bei der Regierung in Gießen tätig, 1814 dem österr. Gesandten Frhrn. v. Hügel zu Frankfurt beim Zentralgouvernement für Isenburg und Frankfurt einige Monate beigeordnet. 1815 berief ihn Minister v. Lichtenberg als Geh. Referendar in das Ministerium, wo er auswärtige und innere, besonders die mit der Eingliederung Rheinhessens zusammenhängenden Angelegenheiten bearbeitete. J. war maßgeblich beteiligt an der Änderung des unter dem 18.3.1820 erlassenen Verfassungsedikts. Er hatte Beziehungen zu den Beamtenabgeordneten und Verständnis für die Wünsche der Bevölkerung. Es war ihm|zunächst gelungen, den Großherzog zur freilich sofort wieder zurückgezogenen Genehmigung von Provinzialräten zu bewegen. Er verstand es, die Öffentlichkeit der Kammerverhandlungen und die Ministerverantwortlichkeit durchzusetzen. Unter Carl v. Grolman wurde J. 1820 Geh. Staatsrat und bearbeitete seit 1821 im Ministerium des Äußeren die Bundesangelegenheiten. Auf den Druck Metternichs hin wurde er 1824 abgeschoben und wurde Präsident der Gesetzgebungskommission, in der er nur eine Sinekure gesehen hat. Er wechselte über zum Präsidium des provisorischen Kassations- und Revisionshofs der Provinz Rheinhessen. Als der Beschluß drohte, daß der Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen entscheiden könne, löste Du Thil sofort dieses Gericht im Juni 1832 auf. J. war damals gerade vom Wahlbezirk Friedberg in die 2. Kammer gewählt worden, wo er sich besonders für die Pressefreiheit, die Übernahme der rheinhess. Justizgesetze auf die rechtsrhein. Gebiete, vor allem für die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlungen, für die Ablösung der Grundlasten und gegen die Bundesbeschlüsse vom 28.6. und 5.7.1832, als den Souveränitätsrechten des Landes widersprechend, einsetzte. Er wollte die Zustimmung zum Staatshaushalt von der Nichtanerkennung der Bundesbeschlüsse abhängig machen.

    Nach Auflösung des Landtags wurde ihm bei den nächsten 3 Wahlen jeweils der Urlaub versagt, ihm, der als unbequemer Gegner der Regierung bereits im Nov. 1833 in den Ruhestand versetzt worden war. Seine Wahl in den Darmstädter Gemeinderat 1831, dessen Mitglied er bis 1848 geblieben ist, wurde jedoch davon nicht betroffen. Er war 1833-36 Präsident des Vereins für Verbesserung des Zustandes der Israeliten, auch Mitglied des Darmstädter Eisenbahnkomitees. Bei den Germanistenversammlungen in Frankfurt 1846 setzte er sich für ein deutsches Zivil- und Kriminalgesetzbuch ein. 1847 war er gelegentlich Mitarbeiter an der „Deutschen Zeitung“ von Gervinus. Dem Vorparlament gehörte er an. Er war einer der 17 Männer des Vertrauens, denen der Entwurf einer Bundesverfassung aufgetragen war. Als Vertreter des Bezirks Dieburg/Breuberg gehörte er auch der Nationalversammlung an, wo er sich dem linken Zentrum anschloß und Präsident des völkerrechtlichen Ausschusses wurde.

    Seit den Märztagen war er Präsident des Staatsrats. Offenbar hatte Gagern ihn wegen der Abneigung des Großherzogs nicht in sein Ministerium berufen können. Am 16.7.1848 wurde er aber trotzdem dessen Nachfolger und Minister des Innern (verbunden mit dem Vorsitz im Gesamtministerium). Unter seiner Regierung wurden die Frage der religiösen Freiheit, das Verhältnis der Standesherrn, die Frage der Erbleihe und die Einführung des Schwurgerichts auch im rechtsrhein. Hessen gesetzlich geregelt. Das Wahlrecht änderte er in demokratischem Sinn. Beide Kammern kamen in unmittelbarer Wahl – nur bei der 1. Kammer durch einen Zensus für das passive Wahlrecht beschränkt – zustande. Sehr bald mußte sich J. besonders mit der republikanischen Richtung in Rheinhessen, wie sie sich in der Beteiligung an den Aufständen zeigte, auseinandersetzen, mit Mitteln, die ihm innerlich zuwider waren. Nach Auflösung der Frankfurter Nationalversammlung wollte er den Beitritt zur preuß. Union vollziehen, sah sich aber bald enttäuscht durch die Zurückhaltung der anderen deutschen Staaten. In dieser ausweglosen Lage vollzog Ghzg. Ludwig III. den Anschluß an Österreich, und am 28.6.1850 nahm J. seinen Abschied. Er wurde 2. Präsident des Oberkonsistoriums – eine für ihn neugeschaffene Stelle – bis er 1853 zum Präsidenten aufrücken konnte. 1854 erhielt er auch die Direktion des Museums. 1860 trat er in den Ruhestand. J. hatte mit allem Idealismus für die freiheitlichen Gedanken gekämpft, war aber in der Blüte seines Lebens von der politischen Wirksamkeit weithin ausgeschaltet gewesen. Er kam erst dann zur staatsmännischen Tätigkeit, als seine Kräfte infolge Alters nicht mehr ausreichten.

  • Werke

    Aufzeichnungen …, hrsg. v. Bernh. Jaup (S), in: Archiv f. hess. Gesch. u. Altertumskde. NF 15, 1928.

  • Literatur

    ADB 13;
    Denkwürdigkeiten a. d. Dienstleben d. hess.-darmstädt. Staatsmin. Frhr. du Thil 1803–48, hrsg. v. H. Ulmann, 1921, S. 396-407;
    S. Büttner, Die Anfänge d. Parlamentarismus in Hessen-Darmstadt, 1969, bes. S. 110-12;
    Scriba, 1. Abt., S. 160-68, 2. Abt., S. 355 (W);
    C. v. Rotteck u. C. Welcker, Staatslex. VIII, 1839, S. 538-45;
    O. Horre, Die Präsidenten d. Oberkonsistoriums in Darmstadt, 1932, S. 15-19 (P);
    Dt.GB 69 (P).

  • Autor/in

    Friedrich Knöpp
  • Zitierweise

    Knöpp, Friedrich, "Jaup, Carl" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 369-370 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117089443.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Jaup: Heinrich Karl J., hessen-darmstädtischer Staatsmann, geb. den 27. Septbr. 1781 in Gießen, den 5. Septbr. 1860 in Darmstadt. Sohn des Geh. Raths. Prof. und Vicekanzlers der Universität Gießen, Dr. Helferich Bernhard J. ( am 27. Octbr. 1806), besuchte er von 1793—98 das Pädagogium zu Gießen und studirte von Ostern 1798 bis Herbst 1801 daselbst Jura. Der Umstand, daß der Vater vorzugsweise Publicist war, trug viel dazu bei, daß auch in Jaup's Studien die publicistische Richtung vorherrschend wurde. Es war ihm daher auch erwünscht, vom September 1801 bis Mai 1802 während der dem letzten Reichsdevutations-Hauptschlusse vorangehenden Verhandlungen der außerordentlichen Reichsdeputation am Sitze derselben und des Reichstags, in Regensburg, sich aufhalten zu können, wo sein Vater vom Frühjahr 1801 bis dahin 1803, zuerst als darmstädtischer Geh. Rath, dann als Comitialgesandter des Landgrafen Ludwig X. von Hessen-Darmstadt angestellt war. Nachdem er 1802—3 die Studien in Göttingen fortgesetzt und promovirt, eröffnete er im Wintersemester 1803—4 Vorlesungen an der Universität Gießen. Am 1. April wurde er zum stimmführenden Assessor der dortigen Juristenfacultät sowie zum außerordentlichen Professor der Rechte ernannt und erhielt am 15. Decb. 1806 die Stelle seines verstorbenen Vaters als ordentlicher Professor, im December 1808 die durch Koch's Tod erledigte vierte juristische Lehrstelle. Frühere Berufungen nach Kiel und Göttingen hatte er abgelehnt. Als man sich in Darmstadt für Einführung des Code Napoléon entschieden hatte, wurde J. nebst Grolmann mit Vorschlägen über die Einführung dieses Gesetzbuchs beauftragt. 1809 nahm er Theil an den zu Gießen stattfindenden Berathungen mit nassau’schen und primatischen Commissaren wegen Einführung des Code. Von März bis November 1814 versah er zugleich auftragsweise die Stelle eines Regierungsraths in Gießen, dann brachte er mit Erlaubniß seiner Regierung einige Monate in Frankfurt a. M. zu, wo der österreichische Gesandte Freih. von Hügel sich seiner Feder in Bezug auf das Civil-General-|Gouvernement von Isenburg und Frankfurt bediente. 1815 wurde er zum Geh. Referendar beim Staatsministerium ernannt und, nachdem er 1820 den Titel Geh. Staatsrath erhalten, zufolge der Organisation der Staatsbehörden von 1821 dem Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten und des Hauses, wie auch dem neugebildeten Staatsrathe zugetheilt. Im August 1824 wurde er an die Spitze der Gesetzgebungs-Commission gestellt, im Juni 1828 aber auf seinen Wunsch mit dem Vorsitze des Cassations- und Revisions-Gerichtshofs für Rheinhessen betraut. 1832 wählte ihn die Stadt Friedberg zu ihrem Vertreter in der zweiten Kammer. Da er hier im Sinne der Opposition wirkte, wurde er nach Auflösung des Landtags (November 1833) in Ruhestand versetzt. In den nächsten Jahren war er nur als Gemeinderath, als Präsident des Vereins für Verbesserung des Zustandes der Israeliten und als Mitglied des darmstädter Eisenbahncomités thätig. Aus der Zeit jener seiner Wirksamkeit als Beamter liegt ein Urtheil von Hans von Gagern vor, welcher in seinem Werke „Mein Antheil an der Politik“ (Thl. 1. S. 103) von J. sagte: „Für alles Große war er empfänglich; die Fähigkeiten der Menschen wußte er meisterhaft zu unterscheiden, zu entfalten, zu gebrauchen, zu belohnen; aber zu vieles bewog ihn später zu dem Irrthum, sie zu verachten. Dieser Irrthum hat ihm die Grube gegraben.“ 1847 gehörte J. zu den Mitarbeitern und Förderern der von Gervinus ins Leben gerufenen „Deutschen Zeitung“ (Aus den Pap. d. Min. v. Schön, Bd. 2. Berl. 1875, a. E.). Nach dem Umschwunge von 1848 begann eine zweite Periode von Jaup's öffentlicher Wirksamkeit. Im Vorparlamente legte er am 3. April 1848, als Biedermann einen Antrag eingebracht, welcher eine Erklärung der Rechte des Volkes bezweckte, eine von noch 68 Mitgliedern unterzeichnete Zusammenstellung derselben vor. Als H. v. Gagern, Jaup's College aus den Landtagen von 1832—34, am 5. März 1848 an die Spitze des Ministeriums berufen, wurde J. von der darmstädtischen Regierung zum Mitgliede der 17 Männer des öffentlichen Vertrauens ernannt, welche behufs Entwerfung einer deutschen Verfassung dem Bundestage beigesellt wurden. Dem Ministerium selbst gehörte er als Präsident des Staatsraths an. Nachdem Gagern am 31. Mai 1848 zurückgetreten war, um die Stelle als Vorsitzender der Deutschen Nationalversammlung dauernd zu übernehmen, wurde der nunmehrige Minister des Innern, Eigenbrodt thatsächlich Vorsitzender des Ministeriums. In dieser Eigenschaft gerieth er mit der zweiten Kammer über die Wahlgesetzfrage und mit der ersten über andere Dinge in Zwist, infolge dessen J. am 16. Juli 1848 zum Minister des Innern mit dem Vorsitze im Gesammtministerium ernannt wurde. Die Bevölkerung des Landes nahm dies sehr freudig auf, denn J. galt nicht blos als streng Constitutioneller, sondern auch als ein besonderer Anhänger der hessischen Dynastie. Er war, hieß es in E. M. Arndt's „Germania“, „beredt, kenntnißreich, in Vielem erfahren und obgleich schon im 67. Lebensjahre stehend, doch noch körperlich und geistig sehr rege und gewandt. Der Bürger liebte ihn, das Land schenkte ihm Vertrauen und selbst die höhere Aristokratie, wenn sie nicht sehr unbillig sein wollte, konnte nichts gegen ihn haben.“ Seine Verwaltung war eine Fortsetzung des Gagern’schen März- und des Eigenbrodt’schen Juni-Ministerums, diese drei Ministerien aber zusammen vertraten die Ideen der Neuzeit im Gegensatz sowohl zu dem vormärzlichen Systeme Du Thil's als auch der Reactionsministerien der 50er Jahre. So nahm denn J. auch in dem Programme, mit welchem er am 24. Juli vor die zweite Kammer trat, ausdrücklich und unter Berufung auf den ihm vom Großherzog zu erkennen gegebenen Willen auf die landesherrlichen Zusagen vom 6. März „mit allen nothwendigen und natürlichen Folgerungen“ Bezug. Er fügte hinzu: „So lange oder so kurz ich an dieser Stelle stehen werde, wird mein Grundsatz sein, treues Festhalten|an dem Systeme Heinrichs v. Gagern im Sinne der Freiheit und des volksthümlichen Fortschritts auf dem Wege des Rechts, des Gesetzes und der Verfassung“. Zugleich suchte er die Kammer zu versöhnen, nachdem Eigenbrodt sie gereizt hatte. Er sagte, die Kammer sei „gewählt unter einem früher verwerflichen Systeme und habe doch den neuen Principien des März mit Freuden gehuldigt, die Staatsregierung in ihren Bemühungen, diese freisinnigen Grundsätze zu verwirklichen, kräftig unterstützt und und hierdurch den wärmsten Dank des hessischen Vaterlandes verdient.“ Auch mit der ersten Kammer stellte sich J. besser als sein Vorgänger. Hatte dieser wichtige Gesetzentwürfe in dieselbe gebracht, so sorgte J. dafür, daß sie dort auch in gedeihlichen Fluß kamen. Vom baldigen Zustandekommen zeitgemäßer Gesetze mittelst dieser Kammer nebst folgender Vertagung derselben erhoffte er eine Abnahme des Verlangens nach Aenderung des Wahlgesetzes. Gegen den Plan dieser Vertagung erhob sich jedoch die immer kräftiger auftretende Linke der Kammer wie auch ein Theil der Gemäßigten. Erstere suchte die Frage rasch zum Austrag zu bringen. Auf Glaubrechts Anfrage, ob ein bestimmter Zeitpunkt für die Vorlegung eines neuen Wahlgesetzes festgestellt werden solle, gab jedoch J. keine bestimmte Antwort und wenige Tage vor der angesetzten Berathung des Antrags von Lehne auf unverzügliche Vorlegung eines zeitgemäßen Wahlgesetzes vertagte J. am 8. August 1848 den Landtag auf unbestimmte Zeit. Dieser Act rief nicht nur den Zorn der Demokraten, sondern auch eines Theiles der constitutionellen Partei hervor. Man sagte wol, die Vertagung sei „dem Sinne des constitutionellen Systems nicht gemäß.“ Im vaterländischen Vereine zu Darmstadt hieß es, die Vertagung sei zwar „nicht ein Staatsstreich, aber ein Staatsschlich.“ Bald zeigte es sich jedoch, daß der Vertagung keine besonderen Absichten zu Grunde lagen, denn mit dem am 20. Novbr. 1848 wieder zusammentretenden Landtage kam ein Wahlgesetz für die zweite Kammer mit directen Wahlen zu Stande. Auch in manchen anderen Fragen zeigte sich, daß J. die Neigung hatte, seine Entschließungen hinauszuschieben und von vielleicht eintretenden Zwischenfällen Günstiges zu erwarten. Unter Jaup's Gegenzeichnung erließ die Regierung eine Reihe von Verordnungen, welche, auf Art. 75 der Verfassung beruhend, die Aufgabe hatten, ohne ständische Mitwirkung in dringenden Fällen das Nöthige zur Sicherheit des Staates vorzukehren. Dies rief, zumal J. selbst auf früheren Landtagen sich gegen dieses Recht der Regierung ausgesprochen hatte, erbitterte Angriffe Seitens der demokratischen Partei hervor. Als Mitglied der deutschen Nationalversammlung gehörte J. der Partei des Casino an, war Mitglied des völkerrechtlichen Ausschusses, ergriff nur selten das Wort, trug aber, wie Märzminister von Kurhessen und Nassau, die auch zugleich Abgeordnete von Frankfurt waren, wesentlich zur Erhaltung guten Verhältnisses zwischen seiner Regierung und dem Parlamente bei. Das Anrücken der allgemeinen Reactionsströmung machte sich schon früh wenn auch in geringerem Maße bemerklich. Sowohl die Ersetzung des Generalmajors Grafen Lehrbach durch General v. Schäffer-Bernstein (Juni 1849) als Kriegsminister als auch die des Ministers Kilian durch v. Lindelof sowie Zimmermann's als Director des Finanzministeriums durch v. Schenk galt als Rückschritt von Jaup's Standpunkte des 6. März. Einen geradezu provocirenden Schritt dieser Art glaubte man vielfach in der Wiederernennung des im März beseitigten Breidenbach als Director des Oberstudienraths erblicken zu müssen. J. aber ließ sich dies in dem Gedanken gefallen, dadurch die noch bedenklichere Ernennung des Herrn v. Bechtold verhindert zu haben. Bald jedoch gerieth mit steigender Reaction Jaup's Stellung selbst ins Wanken. In der deutschen Frage war er für den Anschluß des Landes an das Dreikönigsbündniß aufgetreten, bei der betreffenden Vorlage an den Landtag Ende 1849 hatte er sich lebhaft für|die durch die Union zu schaffende deutsche Verfassung ausgesprochen, die ihm sonst großes Vertrauen schenkende zweite Kammer sogar wegen Verzögerung des Gesetzes für die Wahlen zum Volkshause in Erfurt aufgelöst; allein bald darauf gab er, nach Ablehnung eines Mandats für Erfurt, einzelnen Politikern zu verstehen, daß die Absicht, sich von der Union zu trennen und sich Oesterreich anzuschließen, bei den höchsten Personen des Landes in dem Maße vorhanden sei, daß jeden Augenblick dieser Schritt erfolgen könne. Es wurde nun J. zum Vorwurf gemacht, hiergegen nicht mit Festigkeit ausgetreten zu sein, ja sich geneigt gezeigt zu haben, den Schritt für zweckmäßig zu erklären. Die „Deutsche Zeitung“ machte ihm auf heftige Weise den Krieg und aus allen Landestheilen wurde er mit Gesuchen um Festhalten an der Union bestürmt. H. versicherte zwar wiederholt, es liege dies auch in Absicht, am 28. Juni 1850 aber erhielt er auf wiederholten Wunsch, wegen dieser Frage, vorgeblich aus Gesundheitsgründen die Entlassung unter Verleihung des Titels eines Wirkl. Geh. Raths. Jaup's Politik des Zuwartens, um sich weder in Berlin noch in Frankfurt den Weg zu verschließen, war eben nicht mehr haltbar; die schwankende Haltung, wo das Land nur dem Namen nach noch der Union angehörte, mußte ein Ende nehmen, seine deutsche Politik konnte nach beiden Seiten hin nicht mehr genügen. Der Großherzog soll beim Abschiede Jaup's sehr ergriffen gewesen sein und ihn auch noch schriftlich seiner freundschaftlichen Gesinnungen versichert haben. In der Augsb. Allg. Ztg. 1850, Nr. 182 hieß es bei Jaup's Rücktritt: „Man sieht diesen kenntnißreichen, erfahrenen, thätigen Staatsmann ungern scheiden und er nimmt die aufrichtige Achtung aller besonnenen Vaterlandsfreunde mit sich. Er hat das Ruder in einer schlimmen, stürmischen Zeit mit Kraft und Umsicht geführt.“ Während seiner Amtsführung waren 52 zum Theil sehr wichtige Gesetze und Verordnungen erlassen. Der Trefflichkeit seiner Verwaltung wird es zugeschrieben, daß das Land trotz der Nachbarschaft Badens und der Pfalz von den dortigen revolutionären Bewegungen fast gänzlich unberührt blieb. Mit Jaup's Nachfolger v. Dalwigk begann die Zeit der offenen Reaction. — Jaup's Schriften sind folgende: 1) „Commentatio iuris publ. de religionis qualitate"; 2) „Ueber die Auflösung des rheinschen Bundes und der schweizerischen Vermittlungsacte“ (Gießen 1814); 3) „Die Abstammung des Gesammthauses Hessen von Kaiser Karl d. Gr.“ (Mainz 1840). Zahlreiche Arbeiten von ihm befinden sich in „Germanien, Zeitschr. f. Staatsr., Pol. u. Statistik v. Teutschl.“, herausgegeben v. Crome und J. (4 Bde., Gießen 1808) und in dem „Staatsboten, einer allg. staatswiss. Ztg. f. teutsche Bundesstaaten“ (Darmst. 1826 u. 27).

    • Literatur

      Scriba, Biogr.-litt. Lex. d. Schriftst. d. Großh. Hessen im 1. Viertel d. 19. Jahrh. Abth. 1 (Darmst. 1831) u. 2 (Darmst. 1843); Biogr. Umrisse d. Mitgl. d. deutsch. Nat.-Vers. Hft. 3 (Frkf. 1848); Germania. Die Vergang., Gegenw. und Zuk. d. deutsch. Nat. Eingef. v. E. M. Arndt. Bd. 2 (Lpz. 1852); Gegenw. Bd. 5 (Lpz. 1850); Allg. Ztg. 1850 Nr. 183 und 186; Staatslex. 3. Aufl., Art. Hessen; Unsere Zeit Bd. 5 (Lpz. 1861).

  • Autor/in

    Wippermann.
  • Zitierweise

    Wippermann, Karl, "Jaup, Carl" in: Allgemeine Deutsche Biographie 13 (1881), S. 733-736 unter Jaup, Heinrich Karl [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117089443.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA