Dates of Life
1748 – 1825
Place of birth
Ehingen (Donau)
Place of death
Freiburg im Breisgau
Occupation
Jurist ; Publizist
Religious Denomination
keine Angabe
Authority Data
GND: 116675314 | OGND | VIAF: 67223086
Alternate Names
  • Ruef, Johann Kaspar Adam
  • Ruef, Kaspar
  • Ruef, Johann Kaspar Adam
  • more

Relations

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Ruef, Kaspar, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116675314.html [28.03.2024].

CC0

  • Biographical Presentation

    Ruef: Johann Kaspar Adam R., Jurist, geb. am 6. Januar 1748 zu Ehingen an der Donau, am 25. Januar 1825 zu Freiburg i. Br. Nachdem er in der Vaterstadt das Lyceum stets mit dem ersten Preise gekrönt zurückgelegt hatte, studierte er vom Wintersemester 1764 ab die Theologie in Freiburg, und erhielt mit 19 Jahren den ersten akademischen Grad, legte sich aber, weil ihm das für die Weihen erforderliche Alter fehlte, auf das Studium der Rechtswissenschaft und blieb bei dieser. Als die österreichische Regierung beabsichtigte, einen neuen Gymnasiallehrplan allgemein einzuführen, schickte ihn die Regierung von Vorderösterreich nach Wien, um sich mit diesem genau bekannt zu machen. Hier machte er besonders griechische Sprachstudien und wurde, zurückgekehrt nach dem Erwerb der Würde eines mag. art. liberal. et phil. am 14. December 1776 Klassenlehrer der Poetik am akademischen Gymnasium und 1778 des Griechischen, 1780 auch zweiter Bibliothekar, 1786 Bibliothekar an der Universitätsbibliothek, deren Neuordnung und Katalogisirung ihm besonders zu verdanken ist, am 26. August 1788 zeigte er dem Consistorium die Vollendung an. Seine Stelle am Gymnasium verlor er mit der im J. 1792 erfolgten Uebergabe des Gymnasiums an die Benedictiner. Er war 1785 zu Freiburg Doctor der Rechte geworden und erhielt die durch Abgang von Jellenz erledigte Professur des römischen Civilrechts am 22. August 1797 unter Belassung im Amte des Bibliothekars. Auch wurde er Rath am Appellationsgerichte. Dieser Function im J. 1807 enthoben blieb er mit dem Charakter als Hofrath in der Professur, erhielt bei Sauter's Tode (1818) auch die Professur des Kirchenrechts unter Ernennung zum Geheimen Hofrath. Die litterarische Thätigkeit Ruef's fällt in die Jahre 1782 bis 1793 und gipfelte in dem Streben, im Sinne und Geiste, der sich in den Schriften von Hontheim, im Emser Congresse und in der österreichischen Kirchenpolitik K. Joseph's II. ausprägt, zu kämpfen für volle Gewissensfreiheit, christliche Toleranz Ausrottung des Aberglaubens, Besserung des Kirchenwesens nach allen Richtungen. Im Verein mit Sauter und Dannenmayr gab er die Zeitschrift „Der Freimüthige“ heraus, die 1782—1787 in Ulm und Freiburg in 4 Bdn. erschien und sich eines großen Ansehens, namentlich auch beim Hofe erfreute, der befahl, „den betreffenden Professoren die allerhöchste Zufriedenheit zu erkennen zu geben“. In derselben wurden namentlich auch die kaiserlichen Verordnungen in Kirchensachen mitgetheilt. Die meisten Artikel gehören R. an. Sie erhielt eine Fortsetzung in den „Freiburger Beiträgen zur Beförderung des ältesten Christenthums und der neuesten Philosophie“ in 24 Heften, gab zugleich ein Repertorium der neuesten philos. und theol. Litteratur. Nachdem die kirchenpolitische Strömung in Wien infolge der Ereignisse nach dem Tode Josephs II. eine andere Richtung angenommen hatte, erging durch Hofdecret vom 15. März 1793 der Befehl an die vorderösterreichische Regierung: des Prof. R. „Freiburger Beiträge allgemein zu verbieten, den ferneren Verkauf des ganzen Werks nicht zu gestatten, und dem R. daher nicht nur die weitere Fortsetzung desselben, sondern auch die Herausgabe ähnlicher Werke und Schriften, bei Vermeidung der schärfsten Bestrafung zu verbieten“. Damit war diese litterarische Thätigkeit bis zum Uebergange des Breisgau an Baden unmöglich gemacht; seitdem war R. zu alt geworden, um sich noch in litterarische Kämpfe zu begeben, er hielt aber als Lehrer fest an dem alten Standpunkte. Hat R. für die Rechtswissenschaft auch keine litterarische Bedeutung, so hat er eine solche nicht blos für jene Zeit, sondern darüber hinaus als einer jener Männer, welche für die liberaleren Ideen auf kirchlichem Gebiete eintraten und die geistig freiere Richtung vorbereiteten, weiche das badische Land bis zum heutigen Tage trotz seines überwiegend katholischen Charakters davor bewahrt haben, dem Ultramontanismus zu verfallen.

    • Literature

      Gradmann, Das gelehrte Schwaben, S. 526. — Amann, Zur Erinnerung an Dr. C. Ruef. Mit Auszügen aus seinen Schriften. Freib. 1836. —
      Schreiber, Freiburg mit s. Umgeb. 1825 (Anhang, Litter. Freib.), S. 380 ff.; —
      Ders., Gesch. d. Univ. Freiburg III, 136 ff. — Behaghel in v. Weech, Biogr. II, 227 ff.

  • Author

    v. Schulte.
  • Citation

    Schulte, von, "Ruef, Kaspar" in: Allgemeine Deutsche Biographie 29 (1889), S. 587-588 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116675314.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA