Lebensdaten
1571 – 1618
Geburtsort
Fröndenberg/Ruhr
Sterbeort
Gießen
Beruf/Funktion
Jurist ; Professor der Rechte in Gießen ; hessischer Politiker
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 100868258 | OGND | VIAF: 47117668
Namensvarianten
  • Antonii, Gothofredus
  • Antonii, Gothofred
  • Anton, Gottfried
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Anton, Gottfried, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100868258.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Anton: Gottfried A. (Gothofredus Antonii), hessischer Rechtsgelehrter, geb. 1571 zu Freudenberg in Westphalen, wo sein Vater Goldschmied war, 16. März 1618. Auf den Schulen zu Unna und Hamm und dem Gymnasium zu Soest vorgebildet, bezog er 1594 die Universität Marburg, erlangte daselbst 1. November 1596 die juristische Doctorwürde und wurde 1603 ord. Professor der Institutionen, 1604 der Pandecten. Letztere Professur bekleidete er jedoch nur ein halbes Jahr. In Folge der Einführung der reformirten Religion in Marburg zog er als Lutheraner es vor, auf den Ruf des Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt als Rath und Professor nach Gießen zunächst an das 1605 gestiftete Gymnasium zu gehen. Bei der Umwandlung desselben in eine Universität wurde er 1607 zu deren Kanzler, erstmaligem Rector und Professor Juris primarius ernannt. Auch in Staatsgeschäften und auswärtigen Gesandt schaften fand er vielfache Verwendung. Seine Schriften, welche Adelung am|vollständigsten verzeichnet, betreffen das Staatsrecht, Lehnrecht und Civilrecht. Geschätzt sind seine „Disputationes feudales XV.“ 1604 und öfter, ex edit. Jo. Sam. Strykii. 1699. 1726. 1736. Gegen Vultejus schrieb er „De Cameraé imperialis jurisdictione“ 1607 und „Disputatio apologetica de potestate imperatoris legibus soluta, et hodierno imperii statu“ 1608, sowie „Disputatio Anti-Vultejana II, III, IV 1609. 10. Von seinem Sohne Wilhelm Antonius wurden nach seinem Tode edirt „Adversaria in plerasque Andr. Gailii obser vationes practicabiles“ 1629.

    • Literatur

      Theod. Reinkingt, Oratio parentalis in excessum Gothofredi Antonii An. 1618 habita bei Witte, Memoriae JCtorum. S. 42 ff. — Strieder, Hess. Gel-Gesch. I. 79 ff. II. 522. IV. 528. V. 519. XIII. 313.

  • Autor/in

    Steffenhagen.
  • Zitierweise

    Steffenhagen, "Anton, Gottfried" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 496-497 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100868258.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA