Dates of Life
erwähnt 1336, gestorben 1360
Occupation
Bürgermeister von Zürich
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 133085627 | OGND | VIAF: 55326414
Alternate Names
  • Brun, Ritter Rudolf
  • Brun, Rudolf
  • Brun, Ritter Rudolf
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Objekt/Werk(nachweise)

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Citation

Brun, Rudolf, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd133085627.html [25.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    Aus einem seit 1200 in Zürich nachweisbaren einflußreichen Adelsgeschlecht;
    V Jakob ( 1319), seit 1298 Ratsherr, 1305/09 Schultheiß in Zürich, S des Heinrich und der Adelh., T des Ritters Jakob Mülner, Reichsvogt, Gegner Rudolfs von Habsburg.

  • Biographical Presentation

    B. war der Führer der sog. B.schen Umwälzung von 1336, einer durch einen Volksaufstand gewaltsam herbeigeführten Verfassungsänderung. Durch diese erlangte der Handwerkerstand Zutritt zum Rate. B. erhielt das neugeschaffene Bürgermeisteramt, das mit sehr weitgehenden Kompetenzen und der Lebenslänglichkeit ausgestattet war. Er und andere Adelige hatten mit den unzufriedenen Handwerkern gemeinsame Sache gemacht, weil es seit dem beginnenden 14. Jahrhundert der Kaufmannschaft gelungen war, im Rate unter Zurückdrängung des Adels die Führung an sich zu bringen. Gestützt auf das Bürgermeisteramt führte er bis zu seinem Tode ein diktatorisches Regiment. Zwölf der ehemaligen Ratsmitglieder, mit einer Ausnahme alle Angehörige des Kaufmannsstandes, wurden aus der Stadt verbannt. Ein Versuch der Verbannten und ihrer geheimen Anhänger in der Stadt, mit Unterstützung des Grafen Johann von Rapperswil in einem nächtlichen Überfall B. und sein Regiment zu stürzen, mißlang (Zürcher Mordnacht vom 23./24.2.1350). In einer Reihe von Vergeltungsunternehmungen verwüsteten Zürcher Truppen das Gebiet des Grafen und einen Teil des Städtchens Rapperswil. Dieser Gewaltakt führte zum Bruch mit Herzog Albrecht II. von Österreich, dem Lehensherrn und nahen Verwandten der Grafen von Rapperswil.

    In dieser gefahrvollen Lage suchte B. Rückhalt bei Uri, Schwyz, Unterwalden und Luzern. Am 1.5.1351 schloß er mit ihnen ein|ewiges Bündnis, in welchem sich die Kontrahenten gegenseitige Unterstützung im Falle eines Angriffs von außen versprachen. Zugleich übernahmen die Waldstätte und Luzern den Schutz der B.schen Verfassung gegen innere und äußere Bedrohung.

    Zwei Belagerungen der Stadt Zürich durch die vom Kaiser unterstützten Herzöge von Österreich 1351-55 konnten abgewehrt und mit Kriegszügen der Zürcher und ihrer Eidgenossen in österreichische Gebiete vergolten werden. Im Regensburger Frieden vom 23/25.7.1355 verpflichtete sich Zürich, die während des Krieges gemachten Eroberungen zurückzugeben und seine Bundesgenossen zu bewegen, ein Gleiches zu tun.

    Das Verhalten B.s läßt erkennen, daß sein Bündnis mit den Waldstätten eine Tat der Verlegenheit in einer gefahrvollen Lage gewesen war. Ihm zusammen mit dem städtischen Adel und der Kaufmannschaft war an einem guten Verhältnis zum Hause Österreich mehr gelegen als an der Freundschaft mit den Bewohnern der Urkantone. Im Dienste der Herzöge konnten die adeligen Herren zu hohen Stellen in Verwaltung und Kriegsdienst gelangen, während den Kaufleuten mit Rücksicht auf ihren Handelsbetrieb, der ober- und unterhalb der Stadt auf weite Strecken durch österreichisches Gebiet führte oder von solchem flankiert war, gute Beziehungen zu den Herzögen notwendig waren.

    B. suchte der Lage gerecht zu werden durch eine Art Gleichgewichtspolitik zwischen den Eidgenossen und dem Hause Österreich. Schon nach der Mordnacht 1350 hatte er mit Österreich Bündnisverhandlungen eingeleitet. Infolge des rücksichtslosen Vorgehens der Zürcher gegen die Grafen von Rapperswil waren sie vom Herzog abgebrochen worden. Nach Abschluß des Regensburger Friedens nahm B. die Verhandlungen neuerdings auf. Im Bündnis mit den Waldstätten hatte er sich das Recht, weitere Bündnisse abzuschließen, ausdrücklich vorbehalten. Am 26.4.1356 schloß er mit Österreich ein Landfriedensbündnis ab, wobei die Bestimmungen und Verpflichtungen des Bundes mit den Waldstätten ausdrücklich vorbehalten wurden, und 1359 ernannte Herzog Rudolf IV. B. zu der mit einer Pension verbundenen Würde eines österreichischen Geheimen Rates. Nach dem Tode B.s wurden die diktatorischen Befugnisse des Bürgermeisteramtes und dessen Lebenslänglichkeit beseitigt und 1393 wurde auch der Bündnispolitik mit Österreich ein Ende bereitet.

  • Literature

    ADB III;
    A. Largiadèr, Bürgermeister R. B. u. d. Zürcher Revolution v. 1336, Der Allg. Gesch.- forschenden Ges. d. Schweiz z. ihrer 90. Jahresversammlung am 26. u. 27. Sept. 1937 in Zürich überreicht v. d. Antiquar. Ges. in Zürich (Qu.);
    H. Nabholz, Der Zürcher Bundesbrief v. 1. Mai 1351, seine Vorgesch. u. seine Auswirkung, Zürich 1951.

  • Author

    Hans Nabholz
  • Citation

    Nabholz, Hans, "Brun, Rudolf" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 675-676 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133085627.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Brun: Rudolf B., erster Bürgermeister von Zürich, Schöpfer der zürcherischen Zunftverfassung (1336) und des Bundes von Zürich mit den Eidgenossen (1351), in weiterer Folge auch des Bundes der „acht alten Orte“ der Schweiz; geb. um 1285, 17. Sept. 1360. Als sich 1336 Ritter und Bürger von Zürich gegen den gewaltthätig und ungerecht handelnden Rath der Stadt erhoben, und zugleich wie in anderen Städten die mächtig emporstrebenden Handwerker Teilnahme an dem bisher blos patrizischen Regimente wünschten, hoben B. die Abstammung aus angesehener begüterter Rathsfamilie, seine persönliche Erbitterung gegen seine Rathsgenossen (wegen einer 1330 ihm auferlegten beträchtlichen Geldbuße) sowie Ehrgeiz und überlegene Einsicht an|die Spitze der Bewegung. Am 7. Juni 1336 zum Bürgermeister mit unumschränkter Gewalt gewählt, entwarf B. eine neue Verfassung. Selbst patrizischer Abkunft, konnte er nicht beabsichtigen, seine Standesgenossen zu erniedrigen, und so bildete er aus der alten Bürgerschaft und den Rittern eine besondere Körperschaft, „Constafel" genannt, aus der allein die „Räthe“ im engeren Sinne, an Zahl 13, genommen wurden. Die Handwerker wurden nach ihrem Berufe in 13 Zünfte getheilt, denen je ein Zunftmeister vorstand; die 13 Zunftmeister wurden den 13 „Räthen“ beigesellt, und zusammen bildeten sie den wechselnden halbjährigen Rath. An der Spitze des Ganzen stand der lebenslänglich gewählte unverantwortliche Bürgermeister, dem unbedingt alle Bürger einen allem Anderen vorausgehenden Eid persönlicher Treue leisten mußten; auch die Zunftmeister mußten ihm Ergebenheit schwören. Die Rathsmitglieder der Constafel wurden vorwiegend durch seine Wahl bestimmt. Mit seltener Klugheit und Umsicht wußte B. nach Annahme der Verfassung durch die Bürgerschaft (erster „geschworener Brief“ 16. Juli) dieselbe zu sichern. Er stritt mit persönlicher Auszeichnung gegen die verbannten Räthe, die sich in Rapperswyl gesammelt hatten, bewirkte die Anerkennung der Verfassung durch den Kaiser und Oesterreich, verband sich mit Constanz und St. Gallen, sowie mit der ansehnlichen Comthurei Wädenswyl und vereitelte aufs glänzendste einen Mordanschlag der verschworenen alten Räthe (Züricher Mordnacht 24. Febr. 1350). Als er dann durch die Zerstörung von Alt-Rapperswyl (auf dem linken Seeufer), eines österreichischen Lehens, die volle Feindschaft des Herzogs Albrecht von Oesterreich erregte, schloß er, rasch entschlossen, mit den eifrigsten Gegnern Oesterreichs, den 4 Waldstätten, die schon seit 100 Jahren mit Zürich vorübergehend verbunden gewesen waren, einen ewigen Bund (1. Mai 1351). In demselben ließ er nicht nur die von ihm geschaffene Verfassung durch die Eidgenossen in Schutz nehmen und zugleich Zürich eine freiere Stellung wahren, sondern mit weitem Blicke setzte er zuerst einen umfassenden Bundestreis für die zu leistende Bundeshülfe und bestimmte Ordnungen eidgenössischer Politik fest. In dem Kampfe, der sich daraus mit Oesterreich entspann, wurden, hauptsächlich durch Zürichs Einfluß und zum Theil im Anschlusse an den von B. geschaffenen Bundesbrief von 1351, auch Zug, Glarus (1352) und Bern (1353) — wenn auch vorläufig nur letzteres bleibend — dem eidgenössichen Bunde gewonnen. Seine Stadt hielt B. tapfer und energisch gegen Oesterreichs Angriffe (— erst mehr als 150 Jahre spätere Chroniken beschuldigen ihn schwächlicher Feigheit im Treffen zu Tätwyl). Aber von dieser vollen Höhe reinen Wirkens sank B. schnell herab. Er wollte es mit Oesterreich doch nicht ganz verderben und suchte sich ihm durch günstige Friedensschlüsse zu verbinden (1350), im Frieden von 1352 und im Regensburger Frieden vom 24. Juli 1355 (welch letzterer den Streit mit Oesterreich bleibend beilegte) nahmen er und die freie Reichsstadt Zürich eine Mittelstellung zwischen Oesterreich und den Eidgenossen ein, so daß sie sich ersterem verpflichteten, bei „seinen“ Waldstätten ihm zu vollen Rechten zu verhelfen. Im folgenden Jahre 1356 schloß B. wieder mit Oesterreich einen weiteren Bund zu gegenseitiger Hülfeleistung, ja 1359 empfing er persönlich als „geheimer Rath“ und Diener Oesterreichs ein Geschenk und eine Pension. Es war dieses Beginnen zwar formell nicht gegen den Buchstaben des eidgenössischen Bundes, aber thatsächlich mußte Brun's und Zürichs Politik einen für die Eidgenossen zweideutigen und unliebsamen Charakter annehmen. Da starb er 1360; seine Schöpfungen aber haben ihn Jahrhunderte lang überdauert.

    • Literature

      Gesammelt und theilweise verarbeitet findet man das urkundliche Material zur Geschichte Brun's durch Hottinger im Schweiz. Museum für hist. Wissenschaften Bd. I.

  • Author

    Dändliker.
  • Citation

    Dändliker, Karl, "Brun, Rudolf" in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 438-439 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133085627.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA