Dates of Life
1689 – 1768
Place of birth
Zürich
Place of death
Zürich
Occupation
Bürgermeister von Zürich ; Finanzpolitiker ; enzyklopädischer Schriftsteller ; Historiker
Religious Denomination
reformiert
Authority Data
GND: 12889010X | OGND | VIAF: 37983091
Alternate Names
  • Leu, Hans Jakob
  • Leu, Hans Jacob
  • Leu, Johann Jakob
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Citation

Leu, Johann Jakob, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd12889010X.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    Die Fam. kam in d. Reformationszeit aus d. Gegend v. St. Gallen nach Zürich. Ihre Mitglieder bekleideten dort als Ratsherren, Vögte, Schreiber u. Hauptleute häufig pol. Ämter (s. HBLS). - V Hans Jakob (1660–1713), seit 1689 Landvogt zu Grüningen, seit 1698 zu Locarno, Mitgl. d. Rats v. Z. u. Obervogt v. Männedorf, S d. Hans Jakob (1633–74), Mitgl. d. Gr. Rats, u. d. Susanne Keller;
    M Dorothea (1658–1726), T d. Joh. Jakob Heidegger (1630–98), Stadtseckelmeister in Z., u. d. Bgm.-T Ursula Rahn;
    1713 Anna Magdalena (1693–1768), T d. Bgm. Johannes Hofmeister u. d. Anna Cleopha Waser;
    1 S, 4 T u. a. Johannes (1714–82), Mitarbeiter L.s, Ratsherr in Z.

  • Biographical Presentation

    Einen Teil seiner Jugend verlebte L. in der tessin. Südschweiz. Die früh erworbenen Sprach- und Ortskenntnisse sollten ihm später zugute kommen. Nach der Übersiedlung der Familie nach Zürich besuchte er dort die Lateinschule. Moderne Sprachen, Rechnen, Übung im Gebrauch der Muttersprache – eine derartige Bildung lag auch im aufgeklärten Zürich damals noch in den Anfängen, entsprach jedoch den Vorstellungen der Eltern. Einen bedeutenden Einfluß übte der Naturforscher Johann Jakob Scheuchzer auf L. aus, der ihm 1705 auf einer Alpenreise bleibende Eindrücke über das Land und seine Verhältnisse vermittelte. 1706 besuchte L., der sich bereits als Knabe schriftstellerisch betätigte, in Basel den Historiker J. J. Hofmann und faßte, wohl durch diesen angeregt, den Plan einer großangelegten historisch-biographischen Enzyklopädie. Bedeutsam für seine Entwicklung wurden die beiden Semester, die er 1707/08 an der Univ. Marburg zubrachte. Er hörte dort Vorlesungen über Zivilrecht, Institutionen, Staatsrecht (u. a. über Pufendorf), aber auch theologische Kollegs. Im Aug. 1708 erfolgte die juristische Doktorprüfung. Anschließend unternahm L. Studienreisen; er besuchte Erfurt, Leipzig, Dresden, Berlin, Frankfurt a. d. Oder, Hannover (wo er Leibniz begegnete), Groningen und Amsterdam; den Höhepunkt bildete ein Aufenthalt in Paris. Über Genf, Bern und Solothurn kehrte er im April 1709 nach Zürich zurück.

    Wie vorgesehen, trat L. als Kanzlist in den zürcher. Staatsdienst ein. Bald begann er – als Sekretär einer Revisionskommission -, sich mit einem Werk zu beschäftigen, das ihn bekannt machen sollte. Es handelte sich um die Satzungen und Ordnungen des Eherechts, die 1719 erschienen und große Beachtung fanden. 1720 wurde L. Unterschreiber und avancierte 1729 zum Stadtschreiber, 1735 zum Landvogt in Kyburg und 1744 zum|Mitglied des Rates. Nun standen ihm die höchsten Ämter des Stadtstaates offen, er wurde 1749 Seckelmeister (Finanzdirektor) und schließlich 1759 Bürgermeister. Zahlreiche diplomatische Missionen (u. a. nach Württemberg und Italien) begleiteten seine Karriere.

    L.s Wirken ist vor allem in seiner Amtszeit als Seckelmeister für die finanzpolitische Entwicklung Zürichs von nachhaltiger Wirkung gewesen. Er war ein phantasievoller, stets für neue Ideen aufgeschlossener Finanzpolitiker. So legte er 1757 das Projekt einer allgemeinen schweizer. Münzordnung vor, das indessen noch nicht verwirklicht werden konnte. Vor allem aber ist es die „Zinskommission“ gewesen, mit der L.s Name auf eine eigenartige Weise verbunden ist. Die Schweiz war dank ihrer Neutralitätspolitik seit Jahrzehnten vom Krieg verschont geblieben und zu einem wohlhabenden Land geworden. Die Industrie war erst im Entstehen begriffen; der Kapitalreichtum fand keine Anlagemöglichkeiten und drückte auf den Zinsfuß, den man seit der Reformation grundsätzlich bei 5 % festgelegt hatte. Der Rat von Zürich hatte sich, um die damit zusammenhängenden Fragen im Auge zu behalten, schon zu Beginn des 18. Jh. eine „Zinskommission“ gegeben, die aber nicht über die Mittel verfügte, dem fortschreitenden Verfall der Zinsen entgegenzuwirken. In einem Gutachten schlug die Kommission, der auch L. angehörte, im Dez. 1750 dem Rat vor, dem anlagesuchenden Kapital einen Abfluß ins Ausland zu verschaffen. In einem weiteren Gutachten im folgenden Jahr schlug die inzwischen erweiterte Kommission, deren Präsident Bürgermeister Konrad Heidegger war, vor, den Zinsfuß freizugeben, jedoch die institutionelle Voraussetzung für eine vermehrte Kapitalanlage im Ausland zu schaffen. Das zu gründende Institut sollte zwar staatlich, aber von der Finanzverwaltung unabhängig sein und seinen eigenen Fonds ansammeln. Heidegger schlug vor, die Regierung solle der Zinskommission als Gründungskapital 50 000 Franken zur Verfügung stellen und sie ermächtigen, im Inland gegen Ausgabe von Obligationen Geld von öffentlichen und privaten Anlegern entgegenzunehmen, das dann im Ausland angelegt werden sollte. Alle Einzelheiten wurden genau festgelegt mit Ausnahme des Zinsfußes. L., der die Vorlage mit Erfolg vor dem Großen Rat vertrat, wurde zum Präsidenten der neuen Institution gewählt. Am 15.4.1755 nahm die „Bank Leu & Co.“, deren Kapital aus dem Staatsschatz stammte, die aber wie eine Privatbank an die Öffentlichkeit trat, erstmals im Rathaus von Zürich Gelder aus dem Publikum entgegen; jeweils am Dienstag und Donnerstag konnten die Kunden Einzahlungen vornehmen und Zinsen abholen. Zunächst erledigte ein einziger Angestellter die anfallenden Arbeiten. Die eiserne Truhe, in der das Geld verwahrt wurde, ist noch heute bei Leu & Co. an der Bahnhofstraße in Zürich zu sehen. Das anfängliche Mißtrauen des Publikums gegenüber der ersten modernen Schweizer Bank verlor sich rasch. 1770 überschritten die Einlagen die Millionengrenze. Seit 1798 ist Leu & Co. eine Privatbank.

    Das schriftstellerische Lebenswerk L.s ist nicht von dem politischen Wirken zu trennen. Schon als Schüler verfaßte er 1703 eine umfangreiche Biographie des Zürcher Pfarrers Joh. Jakob Breitinger. Seit 1705 veröffentlichte er mehrere Staatskalender und genealogische Nachschlagewerke. Später kamen Schriften zum Staatsrecht und zur Rechtsgeschichte hinzu, wozu ihm Josias Simlers 1576 erstmals erschienenes Werk „De Republica Helvetiorum“ als Vorbild diente. L. hat dieses Werk überarbeitet und 1722 (²1735) neu herausgebracht. Bedeutungsvoll ist auch seine umfangreiche Darstellung der Privatrechte der Schweiz, die auf größtenteils nur handschriftlich vorhandenen, oft absichtlich der Öffentlichkeit vorenthaltenen Quellen basiert. Nach langwieriger, mühsamer Sammeltätigkeit, bei der ihn sein Sohn Johannes unterstützte, veröffentlichte L. diese Arbeit 1727-46 unter dem Titel „Eidgenössisches Stadt- und Landrecht“ in vier Quartbänden. L.s bekanntestes Werk ist das „Allgemeine helvet., eidgenöss. oder schweizer. Lexikon“ – meist kurz als „Schweizer Lexikon“ bezeichnet -, das 1747-65 in 20 Quartbänden erschien und die bis dahin vollständigste Darstellung des Stoffes in alphabetischer Anordnung war. Sie hat L. den Ruf eines Polyhistors eingetragen und ist durch die Zuverlässigkeit der Angaben noch heute eine wertvolle Quelle für den Geschichtsforscher. L. hat alle Kosten der Publikation aus eigener Tasche bezahlt. Das Werk, an dem L.s Sohn in großem Umfange mitgearbeitet hat, ist eine bedeutende, vor allem durch die Objektivität seiner historischen Wertungen ausgezeichnete enzyklopädische Gesamtleistung. Es erfuhr in den Jahren 1786-95 eine Fortsetzung in 6 Bänden von J. J. Holzhalb.

  • Literature

    ADB 18;
    A. Cattani, J. J. L. 1689-1768, 1955 (P);
    M. Vogt, J. J. L., ein Zürcher. Magistrat u.|Polyhistor, 1976 (P, Stammtafel);
    J. Landmann, Leu & Co. 1755-1905, 1905;
    T. Keller, Leu & Co., 1755–1955, 1955.

  • Author

    Hans Rudolf Schmid
  • Citation

    Schmid, Hans Rudolf, "Leu, Johann Jakob" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 363-365 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd12889010X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Leu: Hans Jacob L., Bürgermeister in Zürich, geb. am 26. Januar 1689, am 10. Novbr. 1768. — Aus einer zur Reformationszeit in Zürich angesiedelten Familie stammend, Sohn des gleichnamigen Rathsherrn daselbst, trat L. nach erhaltener gründlicher Vorbildung am Carolinum in Zürich unter Echeuchzer, auf der Universität Marburg (1707—8) und auf Reisen durch Deutschland, die Niederlande und Frankreich. 1709 in den zürcherischen Staatsdienst. Sowol durch langjährige Wirksamkeit in demselben, als durch wissenschaftliche und schriftstellerische Leistungen auf dem Gebiete des Rechtes und der Geschichte erwarb er sich um Zürich und um die Schweiz mannigfaches, hervorragendes Verdienst. In den Staatsämtern stieg er, nach 26 Jahren theils freiwilligen theils amtlichen Dienstes in den Kanzleistellen, 1735 zum Amte des Landvogts in Kyburg, 1744 zum Mitgliede des Rathes, 1749 zum Seckelmeister und 1759 zur obersten Würde des Bürgermeisters empor. Mancherlei diplomatische Missionen, 1713 an den schwäbischen Kreistag, 1717 nach Württemberg, betreffend nachbarliche Verhältnisse. 1717 auch an den Hof von Turin, wo er im Namen von Zürich und Bern für Genf aufzutreten hatte, Abfassung von Staatsschriften (1716 betreffend das zürcherische Postwesen) und zahlreiche Verhandlungen über die Angelegenheiten des Toggenburg (1718, 1751—52 u. 1759), welche die Schweiz vielfach bewegten, nahmen L. in dieser Laufbahn in Anspruch. Insbesondere aber hatte er, noch als untergeordneter Kanzleibeamter, hervorragenden Antheil an den Codificationsarbeiten, die man in Zürich 1715 bis 1719 vornahm, so daß ein besonderer Theil derselben, die Satz- und Ordnungen des Ehegerichtes von 1719, ihm zur Auszeichnung, mit seinem als des Verfassers Namen bezeichnet wurde. Später wandte L. in Verbindung mit seinem jüngern Rathscollegen und nachmaligen Nachfolger im Bürgermeisteramts, Joh. Konrad Heidegger (s. Bd. XI. S. 297 ff.), vorzüglich den Finanz- und Münzangelegenheiten seine Fürsorge zu, woraus u. a. 1754 die Errichtung der obrigkeitlichen „Zinscommission“, eines Geldverwaltungsinstitutes, hervorging, welches nach damaliger Uebung, mit dem Privatnamen des Vorstehers: Leu & Cie. bezeichnet wurde und unter diesem Namen, wenn auch in ganz veränderter Stellung, in Zürich heute noch fortbesteht. Dieser amtlichen Thätigkeit von L. ging aber von frühester Zeit an eine nicht weniger umfangreiche gelehrte und Sammler-Thätigkeit zur Seite, in welcher er theils eine gewaltige Menge von Materialien aller Art zum heimischen Rechte und zur Geschichte Zürichs und der Schweiz zusammentrug und eine höchst reichhaltige Bibliothek gedruckter und|handschriftlicher Werke zusammenbrachte, theils die Ergebn isse seiner Forschungen in schriftstellerischen Arbeiten niederlegte. Vom Beispiele zürcherischer Gelehrter und Geschichtskundiger, wie J. Hch. Rahn. J. Baptist Ott. J. J. Scheuchzer u. A. und des 1706 in Basel besuchten Historikers J. J. Hofmann (s. Bd. XII. S. 630 ff.) angeregt, begann L. schon 1707 sich mit dem Gedanken eines Werkes über die Schweiz nach dem Muster von Hofmann's Lexicon universale zu tragen, besorgte seit 1708—45, fast ununterbrochen, unter dem versteckten Namen Genealog JophILus, die Redaction eines in Zürich alljährlich erscheinenden kurzen europäischen Staatskalenders, der den Titel führte: „Durchläuchtiger Weltbegriff oder kurze Vorstellung der vordersten Regenten“ u. s. f. und ließ diesem, meist unter jenem gleichen Verfassersnamen, ähnliche Verzeichnisse der Regenten Frankreichs (1721, 1723), Deutschlands (1723, 1724) — beide mit Fortsetzung 1726 — der Eidgenossenschaft (1726, 1728, 1744, 1755) und Italiens (1744) folgen. Gleichzeitig aber wandte er sich größeren auf schweizerisches Staatsrecht. Recht und Geschichte bezüglichen Arbeiten zu, gestützt auf die Kenntnisse, die ihm ein ausgebreiteter brieflicher Verkehr mit Bekannten und Mitarbeitern in den verschiedenen Theilen der Schweiz verschaffte. 1722, vermehrt und verbessert 1735, erschien in Zürich seine, mit Anmerkungen und Fortsetzungen begleitete Ausgabe von Josias Simmler's Werke: „De republica Helvetiorum“ (1576), nach der deutschen Uebersetzung von 1645, unter dem Titel: „Von dem Regimente der löblichen Eidgenossenschaft zwei Bücher u. s. f. Von Josia Simlero. Erläutert und fortgesetzt von Hans Jakob L.“ Die Ausgabe von 1735 — die letzte von den ungefähr 30 Ausgaben, die Simmler's Buch erlebte — bildet noch jetzt das beste und zuverlässigste Hülfsmittel zur Kenntniß der politischen Einrichtungen der Schweiz, wie sie bis zur Umwälzung von 1798 bestanden. Dieser Darstellung des öffentlichen Rechts unternahm L. eine ebenso umfassende Darstellung der Privatrechte der Schweiz zur Seite zu geben. Nicht ohne Schwierigkeit und jahrelange Bemühungen gelang es ihm, den größtentheils nur handschriftlich vorhandenen und oft absichtlich der Oeffentlichkeit vorenthaltenen Stoff hierfür zusammen zu bringen, so daß die Arbeit 20 Jahre in Anspruch nahm. Sie erschien unter dem Titel: „Eidgenössisches Stadt- und Landrecht“ in 4 Quartbänden, Zürich, 1. Thl. 1727, 2. Thl. 1728. 3. Thl. 1730, 4. Thl. 1746. Leider beeinträchtigt die gewählte systematische Anlage des Ganzen nach dem Schema eines Gesammt-Rechtsbuches, die Brauchbarkeit dieses Werkes bewundernswerthen Fleißes sehr, da sie die in sich zusammenhängenden Rechtsordnungen kantonalen oder landschaftlichen Charakters zum Behufe der Einreihung ihrer Bestandtheile unter die einzelnen Titel jenes Schema zersplittert und zudem jeden derselben mit einem ganzen Apparate naturrechtlicher, theologischer, kanonistischer Erörterungen und juristischer Controversen begleitet. Das großartigste und heute noch dem schweizerischen Geschichtsforscher unentbehrliche Werk von L. aber ist sein auf eigene Kosten im Laufe von 18 Jahren in 20 Quartbänden publicirtes: „Allgemeines helvetisches, eidgenössisches oder schweizerisches Lexikon“, Zürich 1747—65; in Form eines Wörterbuches eine geographische, topographische, naturhistorische, politische und geschichtliche, auch litterargeschichtliche Encyklopädie zur Kenntniß der Schweiz; ein Werk, dessen planmäßige volle Durchführung gegenüber zahlreichen Hemmnissen verschiedenster Art, die L. dabei entgegentraten, ihm zum bleibenden Ruhm gereicht. Natürlich, daß L. der Mithülfe treuer Freunde und Mitarbeiter in den verschiedenen Theilen der Schweiz bedurfte, deren Namen großentheils durch seine Correspondenzen bekannt sind. Unter denselben stand auch sein 1714 geborener einziger Sohn. Rathsherr Johannes L., mit welchem 1782 das Geschlecht erlosch. Aus des Sohnes Nachlaß gelangte die reiche Manuscriptsammlung beider Männer (über 300 Bände) an die Stadtbibliothek Zürich. — Eine Fortsetzung des Lexikons ("Supplement zu L. Lex.") lieferte 1786—1795 in 6 Quartbänden J. J. Holzhalb in Zürich.

    • Literature

      Allgem. helvet. Lexikon, XII. S. 88 ff., Zürich 1757. — S. Vögelin, Gesch. der Wasserkirche und der Stadtbibliothek in Zürich, 1843, S. 86 ff. —
      Neujahrsblatt des Waisenhauses in Zürich für 1862 (J. J. Leu. Von Friedr. Sal. Ott). — Katalog der Stadtbibliothek in Zürich. 3. Bd. 1864.

  • Author

    G. v. Wyß.
  • Citation

    Wyß, Georg von, "Leu, Johann Jakob" in: Allgemeine Deutsche Biographie 18 (1883), S. 467-469 unter Leu, Hans Jacob [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd12889010X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA