Lebensdaten
1785 – 1840
Geburtsort
Großhartmannsdorf bei Freiberg (Sachsen)
Sterbeort
Gotha
Beruf/Funktion
sachsen-coburgischer Staatsmann
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 124902316 | OGND | VIAF: 52634969
Namensvarianten
  • Carlowitz, Christoph Anton Ferdinand von
  • Carlowitz, Anton von
  • Carlowitz, Christoph Anton Ferdinand von
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Zitierweise

Carlowitz, Anton von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd124902316.html [24.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hans Carl Aug. (1727–93), kursächsischer Oberstleutnant u. Kreiskommissär, S des Oberstleutnant Joh. Gg. u. der Charl. Louise v. Auerswald;
    M Joh. Agnes Frieder. v. der Schulenburg (1753–85);
    B Hans Gg. s. (5), Carl Adolf s. (7).

  • Biographie

    C. stand seit 1806 im sächsischen höheren Justiz- und Verwaltungsdienst, wo er sich besonders während der napoleonischen Zeit bewährte. 1824 wurde er von Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Saalfeld zum Kammerpräsidenten und Geheimen Rat nach Coburg berufen und mit der Leitung der Geschäfte des coburgischen Herzogtums betraut. In dieser Stellung vertrat er in dem Erbstreit, der nach dem Aussterben des sachsen-gotha-altenburgischen Herzogshauses (1825) entstand, mit Erfolg die coburgischen Interessen und hatte großen Anteil an dem Zustandekommen des Hildburghäuser Vertrags (1826), durch den die drei neuen thüringischen Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg geschaffen wurden. Unter seiner Leitung erfolgte die innere Organisation des neuen sachsen-coburg-gothaischen Staates, vor allem auch die Ordnung der Finanzverwaltung. An der erfolgreichen coburgischen Heiratspolitik, die dem Herzogshaus die Königskronen von Belgien (1831) und Portugal (1837) und die Würde des Prinzgemahls von Großbritannien (1840) einbrachte, war er ebenfalls maßgeblich beteiligt. Seit der Errichtung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha führte C. den Titel eines Staatsministers.

  • Literatur

    ADB III;
    G. Hirschfeld, Die Errichtung d. Hzgt. Sachsen-Coburg u. Gotha im J. 1826, 1927.

  • Autor/in

    Wolfgang Huschke
  • Zitierweise

    Huschke, Wolfgang, "Carlowitz, Anton von" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 146 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124902316.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Carlowitz: Christoph Anton Ferdinand v. C., geb. 6. Juni 1785 auf dem väterlichen Gute Großhartmannsdorf bei Freiberg, 21. Januar 1840 zu Gotha, war der fünfte Sohn des Oberstlieutenants und Kreiscommissärs Hans Karl August v. C. und der Johanne Friederike Agnes von der Schulenburg. Er besuchte die Fürstenschule zu Grimma, studirte seit 1802 die Rechte zu Leipzig und trat 1806 als Assessor der Landesregierung zu Dresden in sächsische Dienste, wurde 1809 Hof- und Justizrath, bereiste 1808 Deutschland und die Schweiz, 1811 und 1812 Italien, und wurde 1813 von der Ritterschaft des Meißner Kreises zum ersten Mitglieds der Kreisdeputation ernannt. Als solcher erwarb er sich das Vertrauen des Kreises ebensowol als der französischen Generale. Von letzteren wurde er aufgefordert, die französische Armee nach Böhmen zu begleiten und für ihre Verpflegung zu sorgen; er lehnte dies jedoch ab. Als nun im J. 1814 das Kriegscollegium auf Anordnung der Russen aufgelöst worden war, nahm er in der neu eingerichteten Kriegsverwaltungskammer die dritte Rathsstelle an. Das Anerbieten (1815), in preußische Dienste zu treten, lehnte er ab, wurde aber (1816) nach Paris gesendet, um die Liquidation der sächsischen Forderungen an Frankreich zu betreiben, was er mit gutem Erfolge ins Werk setzte. — Im J. 1824 wurde er auf die Bitte des Herzogs Ernst von Sachsen-Coburg um einen Commissar, welcher die Untersuchung gegen die bei einem Volksauflaufe wider den Herzog compromittirten Personen leiten sollte, nach Coburg abgesendet. Bei dieser Gelegenheit erwarb er sich das vollste Vertrauen des Herzogs so, daß dieser ihn zum Kammerpräsidenten und dirigirenden wirklichen Geheimrath an die Spitze der Landesverwaltung von Coburg stellte. Mit Geschicklichkeit, großer Umsicht und treuer Anhänglichkeit an den Herzog wußte C. die ihm anvertrauten Geschäfte zu leiten, und die gotha-altenburgische Successionsfrage wurde hauptsächlich durch ihn zu Gunsten Coburgs entschieden. Durch ihn wurde die Gesetzgebung des Landes wesentlich vervollkommnet, namentlich die Bestimmungen über Bestrafung des Forstfrevels, Veruntreuung der Staatsdiener, Theilung der Gemeinheiten und Aufhebung der Koppeltriften, Beschränkung von überzähligen Beamten, Vereinfachung der Verwaltung, Erleichterung von Abgaben und anderes mehr. Für die Stadt Coburg führte er (im März 1828) eine neue selbständigere Stadtordnung ein. Er förderte auch die Erhebung des herzoglichen Hauses zu höherem Glanze und sah drei Königskronen sich dem Hause verbinden. Der Herzog verlieh ihm den Minister- und Freiherrn-Titel und ließ ihm nach seinem Tode|ein Monument errichten. —

    • Literatur

      Neuer Nekrolog der Deutschen (Jahrgang XVIII. 1840 Theil I, 113).

  • Autor/in

    Beck.
  • Zitierweise

    Beck, August, "Carlowitz, Anton von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 790-791 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124902316.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA