Dates of Life
1564 – 1618
Place of birth
Osnabrück
Place of death
Den Haag
Occupation
hansischer Syndikus ; Staatsmann
Religious Denomination
evangelisch
Authority Data
GND: 124883532 | OGND | VIAF: 52634401
Alternate Names
  • Domann, Johann
  • Domann, Johannes
  • Domann, Johann
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Objekt/Werk(nachweise)

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Citation

Domann, Johannes, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd124883532.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Hans, Bürger in Osnabrück;
    B Stephan, Advokat u. Ratsverwandter in Osnabrück;
    Bürgerstochter aus Rostock; kinderlos;
    N Barbara ( Joh. Quistorp, 1648, Prof. der Theol. in Rostock, s. ADB 27).

  • Biographical Presentation

    D. entstammte bescheidenen bürgerlichen Verhältnissen und genoß seine Erziehung teilweise als Stipendiat seiner Vaterstadt. Nach Abschluß der Rostocker Studien erwarb er 1591 in Helmstedt den Doktor der Rechte. 1592 als 2. Syndikus nach Stralsund berufen, wurde er 1596 Subsyndikus und 1598 Syndikus und so auf einem der repräsentativsten Posten mit hansischem Bürgergeist und Traditionsbewußtsein vertraut. Im Sommer 1598 fand D. auf einem Hansetag in Lübeck in Johann Brockes seinen künftigen Freund und Fürsprecher. Anschließend leitete er eine hansische Gesandtschaft nach Schweden, die die Folgen des schwedisch-russischen Vertrags von Teusina (1595) für den hansischen Bund abschwächen sollte, ihren Zweck aber nur teilweise erreichte. 1604 beteiligte er sich an der Gesandtschaft an Jakob I. von England. Als Syndikus der Hanse, dieser Posten war für Heinrich Sudermann geschaffen worden und seit 1591 verwaist, versuchte D. seit 1605 noch einmal, die innere Einheit des Bundes zu stärken und die alten Positionen im Ausland zu behaupten. Verhandlungen mit den oberdeutschen Reichsstädten, eine Gesandtschaft nach Schweden deuten den Umfang dieses Vorhabens an, insbesondere aber die kostspielige, am Ende erfolglose Gesandtschaft, die der Bund im Herbst 1606 nach Spanien abordnete und die auch unterwegs in den südlichen Niederlanden und in Frankreich hansische Belange wahrnahm.

    Gründe, die nicht ganz geklärt sind, führten dazu, daß D. 1611 sein hansisches Amt aufgab und eine Bestallung als Syndikus der Stadt Rostock annahm. Doch setzte Heinrich Brockes gegen die Stimmen von Hamburg und Bremen die erneute Bestallung D.s zum hansischen Syndikus durch. D. behielt aber sein Rostocker Amt und seinen dortigen Wohnsitz bei. In enger Zusammenarbeit mit Brockes, den er im Sommer 1612 nach dem Haag begleitete, wirkte D. für ein Bündnis der Hanse mit den Generalstaaten, was zunächst aber nur zum Sonderbündnis Lübecks mit der Republik (Mai 1613) führte. Auf Verhandlungen im Zusammenhang mit den „braunschweigischen Händeln“ und in Kopenhagen folgte eine neue Mission nach dem Haag, die das gegen Dänemark gerichtete hansische Bündnis von 1616 zur Folge hatte. Dazu kam D.s Vermittlerlätigkeit zwischen den mecklenburgischen Herzögen. In dieser Zeit erreichte D.s politische Aktivität wohl ihren Höhepunkt. 1618 wurde seine hansische Bestallung erneuert, außerdem erhielt er von Lübeck eine Ratsbestallung. Bei seinem Tode während einer Gesandtschaft im Haag hinterließ er ein Vermögen von 80 000 Talern.

    Neben Brockes ist D. der letzte bedeutende Repräsentant gesamthansischen Denkens und Wollens, eine eigenwillige Gestalt, hochverdient um die Wahrung der hansischen Traditionen, freilich auch behaftet mit manchen Charakterschwächen. Eitelkeit, Gewinnsucht, Rechthaberei und prinzipienstarre Einstellung haben die volle Enfaltung seiner Fähigkeiten gehemmt. D.s Art wurde besonders da unangenehm empfunden, wo man aus nüchterner Beurteilung lokale Interessen über die gesamthansischen setzen zu müssen glaubte. (Nicht umsonst gehörte der Hamburger Ratsherr und spätere Bürgermeister Hieronymus Vogeler zu D.s entschiedensten Gegnern.) Beachtung verdient schließlich D.s literarische Tätigkeit, insbesondere die mit seiner Bestallung als Syndikus verknüpfte Arbeit an einer Geschichte des hansischen Bundes, die allerdings erst von J. A. von Werdenhagen abgeschlossen wurde, ferner sein Lied von der „Alten Teutschen Hanse“|und sein Anteil an der Abfassung des „Seerechts“ von 1614.

  • Works

    Joannis Domanni pro Westphalia ad cl. virum Justum Lipsium apologeticus, Editio germana (quam solam autor suam agnoscit), Helmstedt 1591; Ein schön new Lied v. d. Alten Teutschen Hanse, Im Thon d. Rolandts od. wie es einem jeden besser gefelt, Lübeck 1598; Der Erbaren Hansee-Städte Schiffs-Ordnung und See-Recht, wonach ihre Bürger, sonderlich d. Schiffs-Rehdere, Befrachtere, Schiffer u. Schiffsvolk sich zu verhalten, Lübeck 1614, Bremen 1688.

  • Literature

    ADB V (L);
    J. Lindemanns, Weiland Stralsund. Rathsschreibers, u. s. Amtsnachfolger Memorialbuch, in: Balt. Stud. 8, 1842, H. 2, S. 1-146;
    O. Fock, Rügen'sch-Pommersche Geschichten a. sieben Jhh. VI, 1872;
    B. Kestner, Die Handelsverbindungen d. Hanse, speciell Danzigs mit Spanien u. Portugal seit 1583, in: Zs. d. Westpreuß. Gesch.Ver. 5, 1881;
    W. v. Bippen, Gesch. d. Stadt Bremen II, 1898;
    V. Schweitzer, Christian IV. v. Dänemark u. s. Verhältnis z. d. niederdt. Städten b. z. J. 1618, 1899;
    E. Wiese, Die Pol. d. Niederländer während d. Kalmarkrieges (1611–13) u. ihr Bündnis mit Schweden (1614) u. d. Hansestädten (1616), 1903;
    P. Simson, Die Organisation d. Hanse in ihrem letzten Jh., in: Hans. Gesch.bll. 1907;
    G. Kuhlmann, Leben u. Dichten d. Hansesyndikus Dr. J. D., Diss. Münster 1907;
    Nd.länd. Akten u. Urkk. z. Gesch. d. Hanse u. z. dt. Seegesch., bearb. v. R. Häpke, II, 1923;
    H. Meier, Zur Gesch. d. hans. Spanien- u. Portugalfahrt bis z. d. span.-amerik. Unabhängigkeitskriegen, 1927, = Ibero-amerikan. Stud. 5;
    L. Beutin, Hanse u. Reich im handelspol. Endkampf geg. England, 1929;
    W. Tham, Axel Oxenstierna, Hans ungdom och verksamhet intill är 1612, Stockholm 1935;
    S. U. Palme, Sverige och Danmark 1596-1611, Uppsala 1942;
    H. Kellenbenz, Unternchmerkräfte im Hamburger Portugal- u. Spanienhandel 1590-1625, 1954;
    DGB XI.

  • Author

    Hermann Kellenbenz
  • Citation

    Kellenbenz, Hermann, "Domann, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 65-66 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124883532.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Domann: Johann D., geb. 2. Mai 1564 zu Osnabrück, 20. Sept. 1618 als hansischer Syndikus auf einer Gesandtschaftsreise im Haag.

    Aus bürgerlichen Verhältnissen stammend, ohne Vermögen, hat D. eine saure Jugend durchlebt, auch seine Studien zu Rostock des Erwerbs halber eine Zeitlang unterbrochen und mit einem Conrectorat an der Lemgoer Schule vertauschen müssen. Zum Studium zurückgekehrt, ward er am 4. October 1591 in Helmstedt zum Doctor der Rechte promovirt. 1596 ist er Subsyndikus, 1598 Syndikus der Stadt Stralsund. Auf Heinrich Brokes' Empfehlung ward er 1605 hansischer Syndikus und in demselben Jahre zur Unterhandlung mit König Karl IX. von Schweden nach Kalmar geschickt. 1606 gieng er mit Brokes (s. d.) auf die große französisch-spanische Gesandtschaft.

    Wegen seiner Unverträglichkeit trat er (nach Brokes) aus dieser Stellung zurück und nahm 1611 eine ähnliche Bestallung bei der Stadt Rostock an, von woher seine Frau gebürtig war. Aber nicht lange, so ward er wieder zu allen diplomatischen Geschäften der Hansa gebraucht. Er war 1612 mit Brokes in den Niederlanden, wohin man ihn auch 1616 zum Vollzug des Tractats mit den Generalstaaten sandte. So ward er denn im Mai 1618 wieder unbestritten von allen Städten als Hansasyndikus bestellt, starb aber schon im Herbst desselben Jahres mitten in Verhandlungen, welche ein gemeinsames Vorgehen der Niederländer und Hansastädte gegen Christians IV. gewaltthätige Uebergriffe bezweckten. Er ward mit allen Ehren im Haag bestattet.

    D. ist der letzte hansische Syndikus gewesen, später versahen Lübecker Syndici die Geschäfte. Schon vorher, nach Sudermann's Tode (1591), war die Stelle Jahre lang unbesetzt geblieben.

    D. stand den tüchtigsten seiner Amtsgenossen in nichts nach, er besaß die mannigfaltige gelehrte Bildung, welche ein derartiger Beruf in diesen Zeiten hansischer Schraubenpolitik erforderte. Wir haben dafür das unbefangene Zeugniß des Bürgermeisters Brokes, welcher D. als sundischen Abgeordneten 1598 in Lübeck hatte kennen lernen, von da ab in fortwährendem Briefwechsel mit ihm stand und ihn in sein hansisches Amt einsetzte. So wenig Brokes von Domann's persönlichen Eigenschaften erbaut ist — er wirft ihm Ehrgeiz, Hoffart, Eigennutz,|Geiz und Grobheit vor — so große Gerechtigkeit läßt er seinen Gaben, seinem Geschick und Verstande widerfahren. Er rühmt sein aufrichtiges Gemüth und seinen Eifer für die Wiederaufrichtung des corporis Hanseatici. Mit vollem Recht haben Lappenberg und K. Goedeke Domann's „Schön new Lied von der alten teudtschen Hansa, im Ton des Rolandes, Anno 1618“ — in welchem, mit Brokes zu reden, „sehr vieler Städte und Leute Kleinmüthigkeit und Eigennutz taxiret ward, und daß man von der Vorfahren Tapferkeit so sehr degenerirte und von benachbarten Potentaten sich so gar unter die Füße und in Dienstbarkeit ließ bringen“ — als ein litterarisches Denkmal kerniger, mannhafter Gesinnung bei uns wieder zu Ehren gebracht. Einen Beweis seiner warmen Vaterlandsliebe hatte D. schon früher (1591) in der Vertheidigungsschrift für seine engere Heimath Westfalen (Apologeticus) gegen des Justus Lipsius Spöttereien gegeben.

    • Literature

      S. Brokes' Mittheilungen über Domann, und das Hansalied in Zeitschr. d. Vereins für Lüb. Geschichte u. Alterthumsk. 2, S. 466 ff. Vgl. Lappenberg in Ztschr. d. V. f. Hamb. Gesch. 2, S. 451 ff. K. Goedeke, Elf Bücher deutscher Dichtung 1, S. 230 ff. Dess. Grundriß 1, S. 427 f.

  • Author

    Mantels.
  • Citation

    Mantels, "Domann, Johannes" in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 323-324 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124883532.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA