Dates of Life
1777 – 1820
Place of birth
Osnabrück
Place of death
Wiesbaden
Occupation
preußischer Staatsmann
Religious Denomination
lutherisch?
Authority Data
GND: 118719092 | OGND | VIAF: 17472357
Alternate Names
  • Gruner, Justus Karl von
  • Gruner, Karl Justus von
  • Gruner, Justus von
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Relations

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Citation

Gruner, Justus von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118719092.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    B Aug. Wilh. (s. 1);
    1) Paris 1803 ( 1803) Jeanne Francoise Melanie Guilbert, 2) Ansbach 1804 ( 1811) Caroline (1785–1867), T d. Wilh. Ludw. Frhr. v. Poellnitz (1732–1816), ansbarh. Hofjägermeister, dann bayer. Oberforstmeister in Crailsheim, u. d. Margarethe Mack, 3) 1811 Emilie Krause (1793–1812), 4) Koblenz 1814 Anastasia (1791–1828), aus Sennheim/Elsaß, T d. Gg. Pascal Robin, inspecteur des transports in Koblenz, u.|d. Maria Anna Helene Strobel;
    4 S aus 2) (3 jung †) u. a. Justus (s. 3), 1 T aus 3), 1 S, 3 T aus 4), u. a. Bertha ( Adolf v. Rosenberg-Gruszcynski, 1808–84, preuß. Gen. d. Inf., s. Priesdorff VII, S. 285 f., P).

  • Biographical Presentation

    G. wuchs in Osnabrück heran, wo sein Taufpate Justus Möser das Interesse des frühreifen Knaben für die geschichtlichen und nationalen Grundlagen des Staatslebens geweckt haben mag. Nach 2jährigem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Halle und Göttingen, wo er Freundschaft mit den Brüdern Eichhorn schloß, kehrte er 1798 in seine Vaterstadt zurück. Aus dieser Zeit erhaltene literarische Versuche zeigen ihn noch ganz im Banne von „Empfindsamkeit“ und Naturschwärmerei. Doch enthält der Roman „Meine Wallfahrt zur Ruhe und Hoffnung“ (2 Teile, 1802/03), den er im Anschluß an eine längere Wanderreise niederschrieb, wertvolle Beobachtungen über den Zustand Westfalens in den letzten Jahren des alten Reichs. 1801 trat G. zunächst in freier Stellung, dann als Kammerrat in die Dienste des preußischen Staates, um in Franken und Schwaben Kolonisten für Südpreußen anzuwerben. 1804 wurde er in die Hauptverwaltung der neuen polnischen Erwerbungen nach Berlin berufen und 1806 zum Kammerdirektor bei der Kriegs- und Domänenkammer in Posen ernannt, wo er auch unter französischer Besatzung bis zum Februar 1807 verblieb. In seinen Vorschlägen für eine künftige Reorganisation der verlorenen polnischen Landesteile erweist sich G. als Vertreter einer entschiedenen Germanisierungspolitik. Bei einem kurzen Aufenthalt in Memel, dem provisorischen Sitz der obersten Staatsbehörden, ist er in den Gesichtskreis Steins und Hardenbergs getreten und zu einem Anhänger ihrer Reformideen geworden. Nach dem Tilsiter Frieden hat sich G. zunächst als Leiter der pommerischen Landesverwaltung in Treptow an der Rega bewährt. Als erster königlicher Polizeipräsident Berlins übernahm er 1809 die Leitung der hauptstädtischen Polizei, die auf Grund der Steinschen Städteordnung als staatliche Behörde von der kommunalen Verwaltung getrennt wurde. Im Februar 1811 als Staatsrat zum Leiter der politischen Polizei im ganzen Staate ernannt, hat G. gegen die französische Überwachung ein wirksames System der Gegenspionage entwickelt. In seinem glühenden Haß gegen die napoleonische Herrschaft war G. ein überzeugter Anhänger der preußischen „Patriotenpartei“ und ihrer auf eine Volkserhebung gerichteten Pläne. Als das französisch-preußische Bündnis von 1812 seine nationalen Hoffnungen zunichtemachte, nahm er seinen Abschied und ging ins Exil nach Prag, um von dort aus ein Agentennetz im Rücken der „großen Armee“ zu organisieren und den deutschen Volksaufstand gegen Napoleon propagandistisch vorzubereiten. Wohl um einem französischen Auslieferungsbegehren zuvorzukommen, ließ ihn Metternich verhaften (22.8.1812) und nach der ungarischen Festung Peterwardein bringen, wo er bis zum August 1813 in ehrenvoller Haft gehalten wurde. Von Stein in die Zentralverwaltung der Verbündeten berufen, wurde G. am 19.11.1813 als kaiserlich russischer Staatsrat mit der Leitung des Generalgouvernements Berg mit dem Amtssitz in Düsseldorf betraut. Seine Tätigkeit verfolgte ganz im Sinne der preußischen Reformzeit ein doppeltes Ziel: Mobilisierung der Volkskraft für die Heeresmacht der Verbündeten durch Bildung von Landwehr und Landsturm – Einrichtung einer deutschen Verwaltung im Hinblick auf eine spätere Angliederung des Gebietes an Preußen. In derselben Weise hat G. auch im Gouvernement Mittelrhein gewirkt, dessen Verwaltung er im Februar und März 1814 innehatte. Nach dem endgültigen Übergang der Rheinlande in preußischen Besitz (April 1815) war seine Tätigkeit in Düsseldorf beendet. Im Sommer 1815 hat er als Leiter der politischen Polizei der Verbündeten in Paris gewirkt und sich Verdienste um die Rückführung der von den napoleonischen Heeren in Deutschland geraubten Kunstschätze erworben. Damals ist G. auch in engste Berührung mit den Verfechtern des deutschen Einheitsgedankens getreten, deren Erfüllung in einem konstitutionell regierten Preußen-Deutschland ihm vorschwebte. Gleichwohl hat sich der als „preußischer Jakobiner“ verschriene Mann von den Bestrebungen des Hoffmannschen Bundes und den revolutionären Gedankengängen eines Ernst Moritz Arndt distanziert. Seine Verdienste wurden durch die Verleihung des erblichen Adels (1815) öffentlich anerkannt, doch gelang es G. nicht, die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Stellung im preußischen Staatsdienst zu finden. Er wurde – wohl auf eigenen Wunsch – für eine Verwendung im diplomatischen Dienst in Aussicht genommen. Bei seiner engen Verbindung mit der patriotisch-unitarischen Bewegung erschien er Hardenberg für einen Gesandtenposten in Deutschland selbst nicht verläßlich genug. Am 1.4.1816 wurde er als preußischer Gesandter bei der Eidgenossenschaft in Bern beglaubigt, der letzten Station eines kurzen, aber bewegten politischen Lebens.

  • Literature

    ADB X;
    J. v. Gruner, Die Korr. zw. Stein u. G. im J. 1812, in: Korr.bl. d. Gesamtver. 42, 1894;
    ders., J. G. u. d. Hoffmannsche Bund, in: FBPG 19, 1906;
    A. Fournier, Stein u. G. in Österreich, in: ders., Hist. Stud. u. Skizzen III, 1912;
    P.|Wentzke, J. G., der Begründer d. preuß. Herrschaft im Berg. Lande, 1913 (P);
    U. Veit, J. G., d. Schöpfer d. Berliner Polizeipräsidiums u. d. Geh. preuß. Staatspolizei, Diss. Rostock 1937;
    W. Real, in: Westfäl. Lb. V, 1937, S. 259-76 (L, P).

  • Author

    Stephan Skalweit
  • Citation

    Skalweit, Stephan, "Gruner, Justus von" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 227-229 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118719092.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Gruner: Karl Justus v. G., preußischer Staatsmann und bekannt als einer der heftigsten Kämpfer gegen die Napoleonische Gewaltherrschaft, war am 28. Februar 1777 zu Osnabrück inmitten einer Familie geboren, in welcher seit Generationen ein tüchtiger Geist lebendigen Strebens waltete. Sein Urgroßvater war Schullehrer gewesen, sein Großvater Geistlicher und zuletzt lange Jahre hindurch Pfarrer an St. Katharinen zu Osnabrück, sein Vater endlich war Vicedirector der fürstlichen Land- und Justizkanzlei in Osnabrück und präsidirender Rath des dortigen evangelischen Landesconsistoriums. Dieser Letztere lebte im engsten freundschaftlichen Verkehr mit Justus Möser, welcher in dem kleinen Osnabrücker Lande eine wichtige amtliche Stellung einnahm, und in derselben großen Einfluß auf die Angelegenheiten seiner Heimath, noch weit größeren aber als gefeierter Schriftsteller auf die Litteratur und den geistigen Entwicklungsgang der gesammten Nation ausübte. Von ihm, seinem Pathen, erhielt G. den Vornamen Justus, und führte denselben sein ganzes Leben hindurch mit besonderer Vorliebe. In solcher Atmosphäre erwuchs der Knabe, der seit seinem 14. Jahre das Gymnasium seiner Heimathstadt besuchte. Früh schon hatte der Tod ihm (1787) den noch im kräftigsten Mannesalter stehenden Vater entrissen, der eine Wittwe mit zwölf unversorgten Kindern in beschränkter Vermögenslage zurückließ. Als G. seine Gymnasialzeit vollendet, und vergeblich versucht hatte, sich jetzt schon in seiner Heimath eine dauernde Stellung zu verschaffen, entschloß er sich zu studiren, und wurde durch ein Stipendium, welches die Landesregierung ihm aussetzte, und durch die gleichzeitige Unterstützung eines entfernten Verwandten in den Stand gesetzt, im Alter von 19 Jahren die Universität zu beziehen. Zunächst wendete er sich nach Halle, welches er aber, durch sein lebhaftes Naturell in die Reibungen der Studenten mit dem dortigen Commandirenden, dem Herzog Wilhelm von Braunschweig-Oels, verwickelt, bald wieder zu verlassen gezwungen war. Er bezog nun die Universität Göttingen, welche damals auf der Höhe ihres Ruhmes stand. Hier wendete er sich dem Studium der Rechte und der Nationalökonomie mit Eifer zu, und schloß Freundschaften fürs Leben mit Altersgenossen, von denen wir hier|nur Albrecht Eichhorn, den späteren so verdienstvollen und ausgezeichneten Director des preußischen auswärtigen Amtes und zuletzt Cultusminister, und den nachmals so berühmt gewordenen Germanisten Karl Friedrich Eichhorn nennen wollen. — Von raschem Verstand, von lebhaftem Temperament und von feurigem Geiste, dabei eifrig und schnell in der Arbeit und mit großem natürlichen Scharfblick für die Beurtheilung der Menschen und deren Behandlung begabt, trat G. (1798), mit Kenntnissen wol ausgerüstet, von der Universität ins praktische Leben.

    Vier Jahre (1798—1802) verlebte er nun in seiner Vaterstadt und war während dieser Zeit eifrig bemüht, sich durch einige, rasch hintereinander erscheinende Schriften in weiteren Kreisen bekannt zu machen. Es erschienen von ihm 1) „Versuch über Strafen", 1799, 2) „Versuch über die rechte und zweckmäßigste Einrichtung öffentlicher Sicherheitsinstitute und deren Verbesserung", 1802, 3) und ebenfalls 1802 in zwei Bänden in der Form einer etwas romanhaft eingekleideten Reisebeschreibung: „Meine Wallfahrt zur Ruhe und Hoffnung oder Schilderung des sittlichen und bürgerlichen Zustandes Westphalens am Ende des 18. Jahrhunderts", 4) endlich eine kleine Schrift: „Actenmäßige Erzählung der Betrügereien eines angeblichen Wundermädchens“, 1800, und 5) ein Bruchstück gebliebener Roman „Leidenschaft und Pflicht“, ebenfalls 1800. — In allen diesen Schriften verräth sich zwar sofort die Jugendlichkeit des Verfassers, aber eben so tritt uns darin allenthalben eine scharfe Beobachtungsgabe, eine lebendige Darstellung und eine edle Gesinnung entgegen.

    Inzwischen hatten die in Folge der Revolutionskriege eingetretenen allgemeinen politischen Verhältnisse angefangen, ihre Rückwirkung auch auf die Zustände im Osnabrückischen zu äußern. Im Baseler Frieden (April 1795) hatte die französische Republik sich mit Preußen und dessen Verbündeten über eine Demarkationslinie geeinigt, welche das nördliche für neutral erklärte Deutschland umfassen und von den Truppen der norddeutschen Verbündeten besetzt werden sollte. In Folge dieser Verabredung lag vom J. 1795 ab bis ins J. 1801 hinein eine preußische Garnison in Osnabrück. Dieser Umstand wurde für G. äußerst folgenreich. Er kam in lebhaften Verkehr mit den Offizieren der preußischen Truppen. Durch die Empfehlung des späteren Generals von dem Knesebeck kam Gruner vielmehr schon 1801 zunächst ohne feste Anstellung nach Franken, erhielt im Februar 1802 den Titel „Kammerrath"; im J. 1804 wurde er, da das Colonisationsgeschäft an die Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach übergegangen war, nach Berlin zum Generaldirectorium gezogen. Von hier aus wurde er auf wenige Monate nach Hannover gesandt, von wo er nach Posen kam. Inmitten dieser seiner neuen Amtsthätigkeit überraschte ihn (Herbst 1806) der Ausbruch des Krieges mit Frankreich, welcher in schneller Folge den Einmarsch in Posen und die Erhebung der gesammten polnischen Bevölkerung nach sich zog. Aber auch in dieser Lage verleugnete sich Gruner's fester Sinn nicht. Napoleon hatte bekanntlich den Buchhändler Palm kurz vor Ausbruch des preußisch-französischen Krieges wegen Verbreitung der Schrift: „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung“ erschießen lassen. Für die hinterlassene Familie desselben wurden in England und in den außerhalb der französischen Machtsphäre liegenden größeren deutschen Städten Sammlungen veranstaltet. An die Spitze einer solchen Sammlung hatte in Posen sich G. gestellt. Als jetzt die Franzosen in Posen einrückten, hatte G. den Muth, die Liste dem Commandirenden, Marschall Davoust, einem wegen seiner Strenge gefürchteten Manne, vorzulegen, und dieser zeichnete zur allgemeinen Ueberraschung eine ansehnliche Summe. — Im Uebrigen war Gruner's Amtsthätigkeit seit der französischen Occupation vollkommen gelähmt, und so begab er sich denn, wie damals viele patriotische Männer der höheren Beamtenwelt, nach Ostpreußen, um sich zur Disposition der dort an der Seite des Monarchen befindlichen obersten Staatsbehörden zu stellen. Dieser sein Aufenthalt in Ostpreußen war für G. von den weitreichendsten Folgen; er brachte ihn in nahe persönliche Berührung mit den leitenden Staatsmännern Preußens, namentlich mit Stein und Hardenberg, und gab diesen letzteren die Gelegenheit, Gruner's große geschäftliche Befähigung, seine rastlose Thätigkeit und seinen feurigen Patriotismus, sowie seine den Reformideen jener beiden Staatsmänner entsprechende Gesinnung kennen und schätzen zu lernen. In der That wurden denn auch seitdem nach einander eine Reihe der schwierigsten Aufgaben ihm übertragen.

    Als man im Frühjahr 1807 daran dachte, mit Hülfe der Schweden und eines englischen Corps, sowie unter Heranziehung des Schill’schen Freicorps und anderer preußischer Truppen von Stralsund aus durch Blücher einen Vorstoß in den Rücken des Feindes zu machen, ward G. dem Feldherrn als geschäftlicher Beistand zugesellt. Der unerwartet schnelle Abschluß des Friedens von Tilsit (Juli 1807) verhinderte die Ausführung des Unternehmens. Gegen die Bestimmungen dieses Friedens und weit hinaus über den darin vorgesehenen Termin blieben die französischen Streitkräfte auch jetzt noch im Lande. Um ihnen gegenüber für alle Fälle eine zuverlässige Truppe unter dem entschlossensten Führer stets zur Hand zu haben, ward Blücher zum Oberbefehlshaber sämmtlicher in Pommern stehender Truppen mit dem Hauptquartier in Treptow a. d. Rega ernannt. Gleichzeitig wurde, um das nöthige Zusammenwirken zu erleichtern, provisorisch auch die Kriegs- und Domänenkammer an denselben Ort gelegt und auch jetzt war es wieder G., auf welchen die Wahl zum Director derselben an diesem wichtigen Punkte fiel.

    Als endlich Napoleon seiner noch immer in Preußen zurückgebliebenen Armee für den Krieg in Spanien bedurfte, und deshalb im Herbst 1808 das preußische Gebiet mit Ausnahme der drei Oderfestungen Stettin, Küstrin und Glogau (Berlin erst im December 1808) räumen ließ, und als man nunmehr in Königsberg anfing, die Rückkehr der königlichen Familie mit den obersten Staatsbehörden nach Berlin ernstlich in's Auge zu fassen, war es G., den man (im März 1809) für den unter den damaligen schwierigen Verhältnissen wichtigen Posten eines Polizeipräsidenten von Berlin bestimmte. Auch nachdem die Franzosen das preußische Gebiet geräumt hatten, befand man sich nämlich ihnen gegenüber in einer äußerst kritischen Lage; nicht nur lagen innerhalb der preußischen Landesgrenzen französische Garnisonen in den drei Oderfestungen, und dominirten dadurch die ganze Linie der unteren Oder, sondern auch außerhalb des preußischen Gebiets beherrschte Frankreich und zwar im Osten die Weichsellinie durch die Besatzungen von Danzig, Thorn, Modlin und Warschau und im Westen die Linie der unteren Elbe durch die Besatzungen von Hamburg und Magdeburg. Um aber vollends dem preußischen Gebiete jeden Charakter der Geschlossenheit zu nehmen, legte die preußisch-französische Convention vom September 1808 Preußen die Verpflichtung auf, zwischen Magdeburg und den drei Oderfestungen und zwischen diesen unter sich im Ganzen nicht weniger als sieben Etappenstraßen für die französischen Truppen offen zu halten, zu denen späterhin noch zwei neue, nämlich eine achte zwischen Stettin und Mecklenburg und eine neunte zwischen dieser Festung und Warschau, hinzukamen. So von allen|Seiten den Bewegungen der französischen Truppen blosgestellt und bei der Unberechenbarkeit der Napoleonischen Politik fortwährend von der Besorgniß vor einem plötzlichen Gewaltstreich erfüllt, mußte es die vornehmste Sorge der preußischen Regierung sein, auf der einen Seite die täglich wachsende Erbitterung der Bevölkerung gegen die fremden Unterdrücker im Stillen zu nähren, auf der andern Seite aber die Leitung dieser Stimmung fest in der Hand zu behalten und jeden unvorsichtigen Ausbruch derselben zu verhindern. Ebenso wichtig aber mußte es ihr erscheinen, von ihrer Seite das Netz von Agenten zu überwachen und demselben entgegenzuarbeiten, mit welchem das französische Gouvernement das ganze preußische Land überzogen hatte. Neben den nächstliegenden Gegenständen seiner amtlichen Thätigkeit war es vor Allem diese Branche, welche erst organisirt werden sollte und welche daher für G. zugleich die wichtigste und die schwierigste Aufgabe seines neuen Wirkungskreises bildete. Doch glückte seiner rastlosen Thätigkeit, unterstützt von dem hingebenden Patriotismus der von ihm gewählten Organe, die Lösung dieser Aufgabe in überraschender Weise. Während noch drei Wochen nach seinem Amtsantritte der Auszug des Schill’schen Corps (Ende April 1809) stattfinden konnte, ohne daß mit der gesammten übrigen Bevölkerung Berlins der neue Polizei-Präsident vorher eine Ahnung davon gehabt hatte, wußte G. sich nachher in kurzer Zeit einerseits in den patriotisch gesinnten Kreisen ein solches Vertrauen zu erwerben, andererseits aber in dem gegnerischen Lager eine so genaue Orientirung zu verschaffen, daß er bald das Terrain vollkommen beherrschte und daß nichts von Bedeutung sich vorbereiten konnte, ohne daß es zu seiner Kenntniß gelangt wäre. Dabei erfreute er sich im höchsten Maße der Unterstützung und des Vertrauens des Staatskanzlers Hardenberg.

    Inzwischen nahmen seit dem Ende des J. 1810 die politischen Verhältnisse für den europäischen Norden einen immer bedrohlicheren Charakter an, und immer näher rückte die Aussicht auf einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen der französischen und der russischen Macht. In dieser Periode, wo jeder Tag einen Gewaltstreich Napoleons gegen die Existenz des preußischen Staates bringen konnte, wurde G. (im Februar 1811) seiner bisherigen Stellung als Polizei-Präsident von Berlin enthoben und als Geheimer Staatsrath an die Spitze der Verwaltung der hohen Polizei für den gesammten Staat gestellt. Es galt jetzt, unterstützt von allen dazu geeigneten patriotischen Kräften, die politisch-polizeiliche Organisation, welche G. während der letzten beiden Jahre für Berlin ins Leben gerufen hatte, über den ganzen Staat und, soweit es sich als ausführbar erwies, noch über dessen Grenzen hinaus auszudehnen. Dies geschah von ihm mit Eifer, Geschick und Erfolg. Ueber diese seine damalige Thätigkeit schreibt ein Bekannter und Zeitgenosse von G. (Varnhagen v. Ense, Denkwürdigkeiten, Th. II. S. 360): „Er war in Berlin der Mittelpunkt weitverzweigter Verbindungen und als Leiter der hohen Polizei im Besitze großer Mittel und Kundschaften gewesen. Die gefährlichsten französischen Späher waren in seine Schlingen gerathen und spurlos verschwunden. Seine List und seine Verwegenheit brachten den Franzosen großen Schaden.“

    Am 5. März 1812 wurde von Preußen im Hinblick auf den bevorstehenden Krieg zwischen Rußland und Frankreich der Alliancevertrag mit letzterem ratificirt. Es war dieser Vertrag ein Unterwerfungsact; aber bei der ausschließlich auf die Defensive gerichteten Haltung Rußlands ein Act unabweisbarer Nothwendigkeit. Für diejenigen Männer, welche für die ausgesprochensten Feinde der Napoleonischen Herrschaft galten und sich bis dahin gleichwol noch in einflußreichen Stellungen erhalten hatten, war jetzt die Zeit gekommen, sich den Augen des Feindes zu entziehen. Scharnhorst, schon im Sommer 1810|auf Andringen der Franzosen seiner Stellung als Chef des Kriegsdepartements enthoben, legte jetzt auch sein Amt als Chef des Generalstabs nieder. Zwar behielt er die Inspection der Ingenieure und der Festungen noch bei, aber man ertheilte ihm gleichzeitig einen Urlaub auf unbestimmte Zeit und er verließ Berlin angeblich, „um einige österreichische Schlachtfelder zu studiren“. — Ebenso legte Gneisenau sein Amt als Geheimer Staatsrath nieder, wurde aber mittelst secreter Cabinetsordre dem Staatsrath erhalten und mit einer geheimen Mission nach Schweden und England betraut. Einige Offiziere in weniger einflußreicher Stellung endlich nahmen den Abschied, um entweder in Rußland oder auf der pyrenäischen Halbinsel mit offenem Visir gegen den gemeinsamen Feind zu kämpfen. Unter den in einflußreichen Civilämtern befindlichen Staatsmännern war, soweit wir sehen können, G. der einzige, der jetzt ebenfalls aus seinem Amte schied, um in dem bevorstehenden Entscheidungskampfe außerhalb der preußischen Grenzen für die Sache Preußens und der deutschen Nation wirken zu können. Die sofort nach Ratification des Alliancevertrages nachgesuchte Entlassung wurde ihm (den 10. März 1812) zwar sogleich bewilligt, dagegen aber eröffnete ihm ein Begleitschreiben Hardenberg's auf Befehl des Königs, daß dieser wünsche, ihn unter veränderten Umständen recht bald wieder in seinen Dienst zurückkehren zu sehen, daß G. der Rücktritt in seinen bisherigen Rang stets offen bleiben und daß er in der Stille seinen Gehalt forterhalten solle.

    Der Krieg, vor dem man jetzt stand, war ein Entscheidungskampf; unterlag Rußland, so war die Napoleonische Universalmonarchie fertig, und der gesammte europäische Continent war der französischen Herrschaft rettungslos verfallen. Eine solche Gefahr gebot die äußerste Anspannung aller Kräfte.

    Spanien hatte soeben durch seine Erhebung glänzend bewiesen, was eine tapfere Nation im Volkskriege zu leisten vermag. Der politisch entschiedenere Theil der preußischen Heerführer, vor Allem Scharnhorst und Gneisenau, zogen seitdem die Organisirung des Volkskrieges mit in den Kreis ihrer militärischen Entwürfe. Unter den preußischen Staatsmännern aber Derjenige, auf welchen die Blicke aller entschiedenen Patrioten des deutschen Nordens sich vorzugsweise richteten — war Stein, den zu Ende des J. 1808 Napoleon in die Acht erklärt hatte, und welcher seitdem in Oesterreich, zuletzt in Prag sich aufhielt, ganz von diesem Gedanken erfüllt. Ihm namentlich schwebte der Plan vor, mit Unterstützung englischer und schwedischer Corps die Bevölkerung des nördlichen Deutschlands zur Erhebung zu bringen, sobald die Napoleonischen Heere im Innern von Rußland stehen würden, sowie der Gedanke, schon vorher, bevor die Dinge so weit wären, wenigstens ein ausgebreitetes Netz von Kundschaftern und Agenten zu organisiren, um vermittelst derselben nicht nur von allen militärischen Vorgängen im Bereiche des Feindes genaue Kenntniß zu erhalten, sondern auch im Rücken desselben durch Auffangen von Courieren, Vernichtung von Pulvervorräthen und dergleichen die Verbindung der alsdann in Rußland stehenden Hauptarmee mit der Heimath zu coupiren, und dem Feinde überhaupt den möglichsten Schaden zuzufügen.

    Nach Prag zu Stein begab sich nun G. Er war mit seinen weitverzweigten Verbindungen, seiner Erfahrung und dem unbedingten Vertrauen, welches er als ausgesprochenster Feind des Napoleonischen Frankreichs in allen patriotischen Kreisen genoß, der rechte Mann, um Stein bei der Ausführung seiner Pläne fördernd zur Seite zu stehen. Noch zwei Monate lang hielt nach der Ankunft Gruner's Stein sich in Prag auf. Diese Zeit reichte vollkommen hin, um sich eingehend zu verständigen. Ende Mai 1812 eilte Stein auf den Ruf Alexanders an dessen Seite nach Rußland, und G., in dessen Händen nunmehr ausschließlich die Vorbereitung für die Ausführung des Stein’schen Gedankens verblieb, trat (als Wirklicher Etatsrath) in russische Dienste, ohne daß jedoch nach außen hin dieses Vorgangs Erwähnung geschah, und wol auch ohne weitere Absicht, als daß G. auf der äußerst gefährlichen Stelle, welche er augenblicklich einnahm, möglichst gegen die damit verbundenen Gefahren geschützt werden sollte. Mit rastloser Thätigkeit gab G. sich nun der Vorbereitung zur Ausführung des Stein’schen Gedankens hin. In Preußen war Gruner in Königsberg und wurde dann in Memel beschäftigt. Gruner wurde auf Bitten der preußischen Regierung von der Prager Polizei verhaftet. Am 25. Novbr. 1813 übernahm er das Generalgouvernement Berg und bereitete dasselbe für die Verwaltung seines Nachfolgers, des Prinzen Solms-Lych vor. Er wartete die Ankunft desselben nicht ab, sondern reiste bereits Ende Januar 1814 in das ihm bestimmte Generalgouvernement „Mittelrhein“ ab, dessen Verwaltung er am 16. Juni des Jahres niederlegte. Während dieser beiden Verwaltungen suchte Gruner die Schulen zu heben. Am 1. Juli traf er bereits wieder in Düsseldorf ein, um — noch immer in russischen Diensten — das Herzogthum Berg für preußische Rechnung zu verwalten. Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß die damals von Gruner getroffenen Bestimmungen über Schule und Kirche zum Theil bis in die siebziger Jahre Geltung hatten.. — Seine Wirksamkeit als Generalgouverneur in diesen verschiedenen Theilen der nachherigen preußischen Rheinprovinz hat stets allseitig die größte Anerkennung gefunden. Die schwungvolle Sprache seiner Proclamationen, das ihm inwohnende Talent der freien Rede, welches er auf seinen zahlreichen Rundreisen aufs Ausgiebigste verwerthete, seine rastlose Thätigkeit und seine umfassende Geschäftskenntniß setzten ihn in den Stand, die noch vorhandenen französischen Elemente und Einflüsse in kürzester Zeit zu beseitigen, die deutsch-patriotischen Elemente in jenen Gegenden zu sammeln und rasch zu heben, und die Kräfte des Landes für den Kampf gegen Frankreich schnell und umfassend zu organisiren. Eng verbunden zu diesem Zwecke mit Görres, der in seinem „Deutschen Mercur“ durch die hinreißende Gewalt seiner Sprache und durch die Gluth seines Patriotismus einen so außerordentlichen Einfluß auf den Geist der Nation und vor Allem auf die Bewohner jener Länder ausübte, gelang es ihm, diese letzteren für den Kampf gegen das Napoleonische Frankreich in seltenem Grade zu electrisiren. — Der ein Jahr nach dem ersten Pariser Frieden erfolgende Wiederausbruch des Krieges gegen den von Elba zurückgekehrten Napoleon (Frühjahr und Sommer 1815) hatte indessen den leitenden Staatsmännern|die Verwendung der bewährten Kraft Gruner's in Frankreich selbst als wünschenswerth erscheinen lassen. Die Polizeidirection von Paris und Umgegend wurde Gruner von den vier verbündeten Cabinetten übertragen, nachdem derselbe jetzt endlich in preußische Staatsdienste zurückgetreten war. In seiner Stellung als preußischer Gesandter in der Schweiz suchte Gruner mit Erfolg den damals dort bestehenden Einfluß Frankreichs zu schwächen. Für die innere Entwickelung der einzelnen Kantone, wie den Gesammtstaat der Schweiz gab er manchen guten Rathschlag. Als im J. 1819 die Demagogenuntersuchungen begannen, wurde auch Gruner in dieselben verwickelt. Der schwerkranke Mann wurde in Wiesbaden von Grano, der dabei seine Instruction weit überschritt, mehrmals verhört. Am 8. Febr. 1820 machte ein Blutsturz seinem Leben ein Ende.

    • Correction

      (Obige Berichtigungen und Ergänzungen zum Artikel Gruner sind der Redaction von Seiten der Familie gütigst mitgetheilt.)

  • Author

    J. v. Gruner.
  • Citation

    , "Gruner, Justus von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 42-48 unter Gruner, Karl Justus von [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118719092.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA