Lebensdaten
1417 – 1487
Geburtsort
Flüeli bei Sachseln Kanton Obwalden
Sterbeort
Flüeli bei Sachseln Kanton Obwalden
Beruf/Funktion
Laienmystiker ; Heiliger ; Offizier ; schweizerischer Eremit
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118588087 | OGND | VIAF: 29782027
Namensvarianten
  • Bruder Klaus
  • Niklaus von Flüe
  • Nikolaus von Flüe
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Orte

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Zitierweise

Flüe, Niklaus von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118588087.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus bäuerl. Herrengeschl.;
    V Heinrich, Ratsherr u. Richter (erw. 1437-57);
    M Hemma Rubert aus Altzellen;
    Dorothea Wyß aus Oberwil b. Sarnen;
    10 K.

  • Biographie

    Während Jahren in militärischen und hohen zivilen Ämtern seinem Lande dienend, entschloß F. sich, von Jugend an überirdischen Dingen zugewandt und durch seinen geistlichen Freund Heimo am Grund in die Mystik eingeführt, wohl auch angewidert von bedenklichen Erscheinungen im politischen Leben, 1467 als 50jähriger von seiner Frau und seinen 10 Kindern Abschied nehmend, zur Flucht aus der Welt. Auf der Wanderung nach dem Elsaß begriffen, wurde er durch nächtliche Visionen zur Heimkehr bewogen und ließ sich zuletzt in der Ranftschlucht nieder. Sein ferneres Leben charakterisieren 4 wesentliche Tatsachen: das in amtlicher bischöflicher Untersuchung festgestellte wundertätige Fasten, wonach F. über 19 Jahre lang ohne jede menschliche Speise einzig durch den Genuß der Eucharistie gestärkt wurde; die in ihrer Deutung noch vielfach umstrittenen Visionen; die zu seinen Lebzeiten intensiven Pilgerbesuche und sein überragender politischer Einfluß als Eremit. Dieser Einfluß, durch zahlreiche zeitgenössische Zeugnisse auch für europäische Mächte beglaubigt, begründet unter anderem auch in seiner betonten Friedensliebe, kam namentlich in seiner ausschlaggebenden Mitwirkung zur Beilegung der eidgenössischen Krise nach den Burgunderkriegen 1478-81 zu einzigartiger Geltung. Die in dramatischen Umständen an der berühmten Tagsatzung von Stans vom 22. Dezember 1481 erfolgte Lösung der Krise ermöglichte die Aufnahme der Städte Freiburg und Solothurn in den eidgenössischen Bund und den Abschluß des Verfassungswerkes, des sogenannten Stanser Verkommnisses, das Grundlage des Bundes bis zur französischen Revolution blieb. F., 1669 selig, 1947 heilig gesprochen, gilt als Nationalheiliger der Schweiz und sein Geist als Symbol für vaterländische Biederkeit und bundesbrüderliche Treue.

  • Literatur

    ADB VII;
    R. Durrer, Bruder Klaus, Die ältesten Qu., 2 Bde., Sarnen 1917-21 (P);
    Dokumente üb. Br. Klaus, Zusammengest. v. W. Durrer, 1947;
    ders., Br. Klaus, Mensch, Eidgenosse, Heiliger, 2 Bde., 1941/42, I: Augenzeugen berichten üb. Bruder Klaus, II: Eidgenossen beider Konfessionen üb. Bruder Klaus;
    H. Federer, N. v. F., 1928;
    A. Segesser, Bruder Klaus v. F., Eidgenosse, Asket, Mystiker, 1941;
    B. Lavaud, Vie profonde de N. de F., Freiburg/Schweiz 1942;
    E. Bohnenblust, 1417-87 Ein Lebensbild N. v. F., 1945;
    E. Baumann, Volkskundliches z. Bruder Klausen Verehrung, in: Schweizer. Archiv f. Volkskde., 1946, S. 272-303;
    R. Centlivres, N. de F., L'histoire et la légende, Genf 1947;
    Ch. Journet, Saint N. de F., Neuaufl. Paris 1947;
    K. Vokinger, Bruder Klaus, Sein Leben, ²1947;
    Schweiz. Rdsch. 47, 1947/48, H. 2, Sonder-Nr.;
    F. Blanke, Bruder Klaus v. F., Seine innere Gesch., 1948;
    Zs. f. schweizer. KG, Register, 1947, S. 28 f., ebd. 43, 1949, S. 241-58 (L);
    G. Th. Hegglin, Das Visionsbild d. hl. N. v. F., 1951;
    Kuno Müller, Die v. Flüe, Sonderausg. aus Festgabe d. Luzern. Anwaltsverbandes z. Schweiz. Anwaltstag, 9./10.5.1953 in Luzern;
    M.-L. v. Franz, Die Visionen d. N. v. F., in: Stud. a. d. C. G. Jung-Inst. Zürich 9, 1959;
    HBLS (P).

  • Porträts

    P. Ephrem Omlin, Das neuentdeckte älteste Bruderklausen-Bild u. d. Hochaltar v. Sachseln aus d. J. 1492, in: Zs. f. Schweiz. Archäol. u. Kunstgesch., 1946, S. 129-73; vgl.
    P. Hilber u. A. A. Schmid, N. v. F. im Bilde d. Jhh., 1943.

  • Autor/in

    Oskar Vasella
  • Zitierweise

    Vasella, Oskar, "Flüe, Niklaus von" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 260 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118588087.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Flüe: Nicolaus v. F., geb. am 21. März 1417, am 21. März 1487, Eremit in Obwalden in der Schweiz, 1669 von Papst Clemens IX. selig gesprochen, Schutzpatron von Obwalden, war der Sohn des Heinrich v. F., eines einfachen Landmanns in der Pfarre Sachseln in Obwalden, dessen Geschlecht von seinem Wohnsitz „unter der Flüe“ oder „im Flüeli“ den Namen v. F. oder v. d. F. trug. In der Jugend zu land- und alpwirthschaftlichen Beschäftigungen angehalten, später bürgerliche und militärische Pflichten erfüllend, nahm er u. a. im Dienste seines Landes am alten Zürichkriege (1442—46), insbesondere an der Schlacht zu Ragaz (6. März 1446), und am Thurgauerkriege (1460) Antheil und bekleidete 1462 das Amt eines Tagsatzungsboten von Obwalden bei der Beilegung eines Streites des Klosters Engelberg und der Kirchhöre Stans durch die Waldstätte. Frühe aber nahmen seine Gedanken ihre eigenthümliche Richtung auf ein beschauliches Leben, in Gebet und Andacht, in strenger Selbstkasteiung und völliger Absonderung von der Welt. Religiöse Betrachtungen steigerten sich in ihm bis zu geheimnißvollen Visionen. Unter solchen Antrieben und nachdem er nicht ohne Widerstreben der Seinigen ihre Einwilligung erlangt hatte, verließ er im funfzigsten Jahre seines Alters am 16. October 1467 Weib und Kinder, Vater und Bruder, die mit der Familie lebten, und zog aus, heilige Stätten in der Fremde zu besuchen und den Rest seines Lebens in stiller Abgeschiedenheit da zuzubringen, wo es Gottes Stimme ihm gebieten würde. Zunächst gedachte er in die Vogesen zu pilgern. In der Nähe von Liestal durch schreckhafte Erscheinungen und durch den Rath eines Landmanns, bei dem er eintrat, zur Umkehr in die Eidgenossenschaft bewogen, wanderte er heimwärts und erwählte sich die öde Schlucht im Ranft am Ufer der Melchaa, nur eine kleine Viertelstunde von seinem eigenen Hause entfernt, zur bleibenden Aufenthaltsstätte. Hier baute er sich eine Hütte aus Reisig und Laub; hier|fanden ihn die Seinigen; hier ließ ihm die Gemeinde Sachseln, sein Vorhaben als ein Gott wohlgefälliges betrachtend, eine kleine Zelle und bald auch eine daran stoßende Capelle erbauen. Theils aus eignem Gute, theils aus mannigfachen Vergabungen Anderer, stiftete F. eine besondere Caplaneipfründe zu derselben und bestellte ihr einen besonderen Diener und Küster. Nun begann er sein Klausnerleben. Der Theilnahme an der Frühmesse, die der Caplan las, Betrachtungen und Gebeten waren die Vormittage gewidmet. Die Nachmittage fanden ihn, so oft die Jahreszeit es gestattete, auf weiten Wanderungen im Freien; oft blieb er auch tagelang in den Bergwäldern, nur mit seinen Gedanken beschäftigt. Strengste Enthaltung von allen Bequemlichkeiten des Lebens war ihm Gesetz, der Fußboden der Zelle sein Lager, über das er nur bei winterlicher Kälte eine schlechte Decke breitete; ein Holzstück sein Pfühl; ein langer Rock von grober grauer Wolle das einzige Gewand des barfuß und barhaupt gehenden Mannes; strengstes Fasten seine Gewohnheit. Alljährlich wallfahrtete er einmal nach Kloster Engelberg, einmal nach Kloster Einsiedeln, einmal zum großen Bittgang der Bevölkerung von Luzern um die Mauern ihrer Stadt. Monatlich einmal ging er zur Beichte und Communion nach Sachseln oder Kerns. Sonst verließ er den Ranft nicht mehr. Nach langer und schmerzhafter Krankheit starb er in seiner Zelle an seinem 71. Geburtstage.

    Wol nicht ohne Einfluß bestimmender Beispiele in der Nähe hatte F. dies eigenthümliche Leben erwählt. Anscheinend verborgen und müssig, blieb es nicht ohne eingreifendste Wirkung auf viele seiner Zeitgenossen und auf die nachkommenden Geschlechter. Wenige Stunden vom Ranft entfernt, auf der Brüdernalp am Schinberg im nahen Luzernischen, lebte von 1375 bis mindestens 1420 der geheimnißvolle „Gottesfreund im Oberland“ mit einigen Gefährten in dem stillen Asyle, von wo aus sein schriftlicher Verkehr mit Gleichgesinnten in seiner Heimath Basel, in Straßburg und in Schwaben mannigfache Keime innigen religiösen Lebens in die Welt hinaustrug. F. kann nicht ohne Kunde von diesen Dingen geblieben sein, wenn er auch einem jüngern Geschlechte angehörte und an Stand und Bildung hinter den Brüdern am Schinberg weit zurückstand, — war er doch des Lesens und Schreibens unkundig. Er wird Anregung aus jenen Kreisen empfangen haben; seine Aeußerungen zeigen Verwandtschaft mit den Anschauungen der Gottesfreunde; die Richtung seines ersten Wanderns geht in die Gegenden, die ihnen vertraut waren; unter seinen Besuchern ist Basel und Straßburg durch keinen Geringeren vertreten, als Geiler von Kaisersberg. Während aber die Ansiedlung der ausländischen Eremiten auf Brüdernalp sich den Blicken der Welt möglichst entzog, allmählich verscholl und endlich einging, wurde die Zelle von „Bruder Klaus“ ein von nah und fern vielbesuchter Ort. Denn der seltsame Mann, die Strenge seiner Lebensweise, seine ernsten oft treffenden Aeußerungen gegen Besuchende, machten bald tiefen Eindruck auf seine Landsleute und Erzählungen von seinen besonderen Gaben, seinen merkwürdigen Gesichten, namentlich aber die Sage verbreitete sich, daß er ohne alle leibliche Speise, nur vom Genusse der Hostie sich erhalte. Weit über die engen Grenzen der Eidgenossenschaft hinaus drang sein Ruf. Einheimische und fremde Besucher, darunter gelehrte und vornehme Männer fanden sich bei ihm ein und trugen die Kunde von ihm mündlich und in Schriften weiter. So zahlreich wurde allmählich der Zudrang, ungeachtet der Einsiedler sich zurückhielt und meist nur durch Vermittlung der ihm nahestehenden Pfarrer von Sachseln und von Kerns oder des Caplans im Ranft zugänglich war, daß er selbst die Obrigkeit um Abwehr lästigen Ueberlaufs bitten mußte. Doch begegnete er Allen freundlich, wußte mit großer Klugheit solchen zu antworten, die bloß kamen ihn auf die Probe zu stellen, und ließ sich über seine persönlichen Angelegenheiten nie tiefer ein. Die Behauptung, er lebe übernatürlich, ohne alle Speise, widerlegte er auf Befragen ebensowenig in bestimmter Weise,|als er sie je in ausdrücklichen Worten bestätigte. Alle verließen ihn mit dem Eindruck, einen Mann von wahrhaft frommem Wesen, tiefer Innerlichkeit, zugleich aber auch von lebenskundiger und verständiger Art gesehen zu haben. Ganz besonders folgenreich, von größter Bedeutung für seinen Namen und Ruhm wurden diese Eigenschaften des Einsiedlers und das hohe Ansehen, das sie ihm erworben hatten, durch die Wirkung, die er in einem entscheidenden Augenblicke auf die Geschicke der schweizerischen Eidgenossenschaft übte. Tiefwurzelnde Gegensätze in Anschauungen und Interessen erzeugten unter den Eidgenossen nach dem siegreichen Ausgange ihres Krieges gegen Karl den Kühnen von Burgund heftige Entzweiung. Die Städte Zürich und Bern wünschten dem eigenmächtigen Gebahren zügelloser Söldnerschaaren, die oft selbst Regierungen hinrissen, einen Damm zu setzen, kriegerischen Auszügen einzelner Orte zu wehren, die Städte Freiburg und Solothurn, Berns alte Bundesgenossen, zu Gliedern der Eidgenossenschaft aufzunehmen; die Länder Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug standen diesem Begehren entgegen. An die Städte schloß sich Luzern an, dem aber die Länder, gestützt auf ihren älteren Bund mit demselben, das Recht dieses Anschlusses bestritten, bemüht, Luzern auf jede Weise daran zu hindern. Ein vierjähriger bitterer Streit steigerte sich bis zu drohendem Zerfall der Bünde; ja ein Krieg zwischen den Getrennten schien in Aussicht zu stehen. Mitte December 1481 fand in Stans der letzte entscheidende Zusammentritt der Tagsatzung statt. Es handelte sich um Annahme oder Verwerfung zweier in langen mühsamen Vorverhandlungen vereinbarter Entwürfe: eines Verkommnisses über die Handhabung des inneren Friedens in der Eidgenossenschaft ("Stanser Verkommniß") und eines Bundes der acht alten Orte mit Freiburg und Solothurn. Noch konnte man sich nicht einigen. Unverrichteter Dinge schieden die Gesandten am vierten Tage (am 22. December 1481) vor Mittag von einander, um sich zur Abreise zu rüsten; nur Entscheidung durch das Schwert schien noch übrig. Da trat, mit wunderbarer Wirkung, ein Wort von Bruder Klaus dazwischen, versöhnte die Entzweiten und Nachmittags um fünf Uhr erscholl der Ruf: Friede! Die Glocken ertönten „Gott und dem frommen Bruder Klaus zu Ehren“, wie die Obrigkeit von Schwyz sich ausdrückte, und trugen die frohe Kunde über Berg und Thal.

    Wie geschah dies? Es geht aus den zeitgenössischen Acten und Chroniken hervor, daß während des jahrelangen bitteren Streites die Städte, insbesondere das von der Stimmung der Länder aufs äußerste bedrohte Luzern, es an Versuchen zur Beschwichtigung nicht fehlen ließen und daß Luzern auch nicht versäumte, den Einfluß des bei den Ländern, in Obwalden zumal, hochangesehenen Eremiten dafür in Anspruch zu nehmen. F. konnten die obschwebenden Zerwürfnisse nicht verborgen geblieben sein. Dem zügellosen Treiben des Söldnerthums abhold, ein Freund des Friedens, für Viele ein gesuchter Rathgeber in schweren Fragen, durch seine geistlichen Freunde vom Stande der öffentlichen Dinge wol unterrichtet, hatte er manche Gelegenheit, im Stillen ein mahnendes oder rathendes Wort zur Beruhigung der Gemüther zu sprechen. Daß er dies thun möge, mußte man in Luzern wünschen und ließ es ihn wissen. Mindestens zu sechs Malen ergingen vom Rathe von Luzern in den J. 1478—81 Botschaften an Bruder Klaus, theilweise durch angesehene Magistraten überbracht und von Geschenken für die Capelle im Ranft begleitet. Nicht ohne Rücksicht auf den einflußreichen Mann und nicht ohne sein Zuthun ward Stans zum Orte der wichtigen Zusammenkünfte der Tagsatzung im November und December 1481 erkoren. So war es denn natürlich, daß, als noch im letzten Augenblicke alles auf dem Spiele stand, nochmals an F. gelangt wurde. Der Pfarrer von Stans, Heinrich am Grund, eilte, als alles verloren schien, in die stille Zelle im Ranft|und die Worte des Einsiedlers, welche er den auf seine flehentliche Bitte noch einmal zusammentretenden Tagsatzungsboten überbrachte, vermochten die entstammten Gemüther zu beschwichtigen und führten die Aussöhnung herbei, die den Friedeschließenden selbst als ein Wunder erschien. Es ist nicht zu bestimmen, worin jene Worte bestanden. Genug, sie besiegten den Widerstand, den die Annahme der beiden Entwürfe gefunden hatte, die Einwendungen, welche die Länder dagegen erhoben, die Forderungen, die die Städte daran geknüpft haben mögen. Ausdrücklich schrieb die Tagsatzung das Verdienst des Friedensschlusses dem frommen Bruder Klaus zu; durch Dank und Geschenke anerkannten es die Städte. Als bald nachher die Stadt Konstanz mit den Eidgenossen in Zerwürfniß gerieth, empfahl auch sie sich dem Bruder Klaus zu Gebet und Fürsprache bei jenen. Ihn umgab fortan der Ruhm des frommen Friedensmannes, der die Eidgenossenschaft aus schwerster Noth gerettet, vor blutigem Zerfall bewahrt habe. — Nach solcher Laufbahn ist es erklärlich, daß der Dahingeschiedene ein Gegenstand tiefer Verehrung seiner Landesgenossen blieb und immer mehr wurde; daß sich aber auch in religiöser und politischer Richtung die Sage, dichtend und ausschmückend, an seine Gestalt heftete. Als dreißig Jahre nach seinem Tode die Glaubens- und Kirchenspaltung eintrat, deren Wirkungen nun alles beherrschten, wurde Bruder Klaus seinen nächsten Landsleuten ein Vorbild kirchlich frommer, altgläubiger Gesinnung, ein auserwählter Zeuge der katholischen Kirche. Protestantischen Theologen, wie z. B. Luther, galt die bekannteste der Visionen des frommen Einsiedlers als ein Zeichen wider das Papstthum. Den reformirten Eidgenossen aber blieb F. das Muster des schlichten, gottergebenen, Ehrgeiz und Habsucht verschmähenden, friedevollen, ächten Eidgenossen. Diese Auffassungen hielt die nachfolgende Zeit fest und bildete sie immer mehr aus. Schon bei Lebzeiten waren dem Einsiedler Wundergaben zugeschrieben worden; nach seinem Tode umgab die Ueberlieferung seinen ganzen Lebenslauf mit Wundern und erhob nun auch sein Grab zur Stätte von solchen. Im J. 1518 wurden die im Ranft bestatteten Gebeine des Todten in eine Capelle der Pfarrkirche Sachseln übertragen; seit 1540 begann daselbst seine öffentliche kirchliche Verehrung durch die Obwaldner, die Celebration der Messe an seinem Grabe. 1603 bischöflich, 1625 durch Papst Urban VIII. bis nach näherer Prüfung untersagt, wurde sie nach jahrelangen Bemühungen Obwaldens und der übrigen katholischen Orte am 8. März 1669 von Papst Clemens IX. ausdrücklich gestattet und 1671 dehnte ein Decret Papst Clemens' X. diese Erlaubniß auf alle Kirchen der katholischen Cantone und des Bisthums Konstanz aus. Bei einem Neubau der Kirche Sachseln (1682—84) wurde das Grab in die Kirche selbst verlegt, 1732 aber eine neue feierliche Erhebung der Gebeine des Seligen durch den päpstlichen Nuntius Barni vorgenommen und 1741 das Mausoleum errichtet, in welchem sie seither ruhen. Die Beatification des Eremiten für den Bereich der ganzen Kirche oder die Heiligsprechung desselben konnten hingegen die diplomatischen Bemühungen und pecuniären Opfer der katholischen Eidgenossen bisher nicht erlangen und auf ein neuestes Gesuch der sechs schweizerischen Bischöfe an Papst Pius IX. vom 28. April 1869 und eine unterstützende Eingabe des schweizerischen Piusvereins vom J. 1872 steht die päpstliche Antwort noch aus.

    Freier bemächtigte sich nationale Dankbarkeit der politischen Gestalt des frommen Klausners. Rede, Dichtung und bildende Kunst feierten ihn immer aufs neue als den Friedensstifter unter den Eidgenossen und sein Verdienst um den Ausgang des Tages von Stans gewann unter diesen Einflüssen allmählich das Ansehen einer unvermittelten, plötzlichen und persönlichen Wirkung seiner ehrfurchtgebietenden Erscheinung. Als die lebendige Erinnerung der Zeitgenossen nicht mehr sprechen konnte, das Ereigniß in immer weitere Ferne zurücktrat, als|man die ursprünglichen Berichte von Augenzeugen über abgeleiteten späteren Erzählungen zu vernachlässigen begann, erzeugte und befestigte sich der Gedanke, daß nur das persönliche Auftreten des Eremiten mitten unter den entzweiten Tagsatzungsboten jenes Wunder bewirkt, nur sein eigner Mund das überwältigende Friedenswort habe sprechen können. Es bedurfte des Zurückgehens auf die zeitgenössischen Quellen und aller Anstrengung gründlicher Geschichtsforschung um die wahre Gestalt der Vorgänge wieder zu entdecken.

    • Literatur

      An F. knüpft sich eine ganze Litteratur kirchlicher, erbaulicher, politischer und poetischer Art von größerem Umfang, als alles, was über andere schweizerische Persönlichkeiten insgesammt geschrieben ist. Rochholz hat das Verdienst in seinem Buche: Die Schweizerlegende vom Bruder Klaus v. F., Aarau 1875, die vollständigste Uebersicht dieses reichen Stoffes gegeben zu haben, auf die wir verweisen. Aber Rochholz' Buch selbst ist lediglich Polemik gegen F. und alles, was die Geschichte oder Legende von demselben aussagen, und wird namentlich den Vorgängen in Stans sachlich und persönlich von ferne nicht gerecht. Ueber letztere vgl. die Amtliche Sammlung der Eidg. Tagsatzungsabschiede II. 109, die Chroniken der Luzerner Diebold Schilling und Petermann Etterlin, des Berners Val. Anshelm; vor Allem aber die zusammenfassende Schrift von Dr. Ph. A. v. Segesser: Beyträge zur Geschichte des Stanser Verkommnisses, Neue Bearbeitung; Bern, bei Wyß 1877. (Segesser's „Sammlung kleiner Schriften“, II. Bd.), nebst den darin benutzten Vorarbeiten von Stürler u. a. m. Ueber die Beziehungen von Luzern zu F. siehe die Auszüge aus den Luzerner Rathbüchern bei Ming: Der sel. Bruder N. v. F., 3 Bände (Luzern 1861—71). Ming hat freilich die Bedeutung dieser Auszüge nicht erkannt und widmet den ganzen dritten Band seines Werkes einem fruchtlosen Versuche, des Einsiedlers persönliches Erscheinen auf dem Tage zu Stans zu erweisen. — Gegen Rochholz erschien die pseudonyme Schrift: Bruder Klaus und Herr Prof. E. L. Rochholz in Aarau, von Heinrich am Grund (Luzern 1874). — Eine vortreffliche psychologische Studie über F. von G. Freytag s. die Zeitschrift: Im neuen Reich, Jahrg. 1872 Heft 16 u. 17. Ueber die Ansiedlung des Gottesfreundes auf Brüdernalp vgl. Lütolf: Der Gottesfreund im Oberland, im Jahrbuch für schweiz. Geschichte, Jahrg. I., Zürich 1877.

  • Autor/in

    G. v. Wyß.
  • Zitierweise

    Wyß, Georg von, "Flüe, Niklaus von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 7 (1878), S. 135-139 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118588087.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA