Lebensdaten
1709 – 1783
Geburtsort
Aub (Unterfranken)
Sterbeort
Trier
Beruf/Funktion
Kirchenrechtler ; katholischer Theologe ; Jurist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 116909854 | OGND | VIAF: 122146563
Namensvarianten
  • Neller, Georg Christoph
  • Auban, G. C.
  • Neller, G. Christoph
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Neller, Georg Christoph, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116909854.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Georg (1683–1733), S d. Sebastian u. d. Kunigunde Döhling aus Rötungen (Unterfranken);
    M Apollonia Schneider;
    B Georg Franz (1721–65), Prof. an d. jur., Ak. in Düsseldorf (seit 1754);
    Vt Hieronymus (Johann Georg) Gern OSB (1729–1815) aus Rötungen, letzter Prior d. Abtei Maria Laach vor d. Säkularisation;
    N Georg Philipp Christoph Leuxner, erster Biograph u. 1781 Nachfolger N.s als Kirchenrechtler in Trier.

  • Biographie

    N. schloß das Studium der Theologie in Würzburg schon in sehr jungen Jahren mit der „Zulassung zum Doktorat“ ab und betrieb bis zur Priesterweihe (1733) Geschichte und Rechtswissenschaften, vor allem bei Johann Kaspar Barthel, der ein den deutschen Verhältnissen angepaßtes, episkopalistisch orientiertes Kirchenrecht vertrat, sowie bei Johann Adam (v.) Ickstatt, der die staatskirchenrechtlichen Reformen unter Max III. Joseph in Bayern mit initiierte. Einige Jahre war N. als Erzieher und Archivar für das Haus Schönborn tätig. Kurze Zeit stand er im Dienst des Nuntius Doria, in dessen Gefolge er 1741 die Kaiserwahl erlebte und Zeuge der Diskussionen um die Wahlkapitulation und die Nuntiaturgerichtsbarkeit wurde, die damals den Anstoß für das berühmte Febronius-Buch (1763) Johann Nikolaus v. Hontheims gaben. N. legte die Grundsätze seines Kirchenrechts 1745 im „Periculum juris publici ecclesiastici“ (anonym) nieder, das nur wenig verändert (als „Principia juris …“) bis 1768 in vier weiteren Ausgaben erschien und in Österreich als Lehrbuch vorgeschrieben wurde, obgleich es auf den Index kam (1750). In Anerkennung des Werks berief ihn der Trierer Kurfürst Erzbischof Franz Georg v. Schönborn 1748 auf den Kirchenrechtslehrstuhl der Univ. Trier, verlieh ihm ein Kanonikat und schützte ihn gegen die heftigen Angriffe der Jesuiten. N. veröffentlichte eine Vielzahl von Dissertationen zu Fragen des deutschen Staats- und Kirchenrechts, der Kirchen- und Landesgeschichte, Chronologie und Numismatik. Er trennte scharf zwischen „öffentlichem“ und „privatem“ Kirchenrecht und ließ sich leiten vom Ideal der ecclesia primitiva, einer im Sinne der Reformkonzilien von allem Beiwerk gereinigten Kirche, und einer fast mystischen Vorstellung vom christl. Kaisertum. N. war beteiligt an Hontheims „Prodromus“ und „Febronius“. Eine 1757 erschienene anonyme Schrift über die Berechtigung der päpstl. Reservationen (Analytica demonstratio, ²1764), eine der Programmschriften des deutschen Episkopalismus, und Thesen über den Primat (1766/71) lösten neue Kontroversen mit den Jesuiten aus. Persönlich stets kirchlich gesinnt und fromm, blieb N. bis zu seinem Tode in seinen Ämtern. Er gab nur 1780 den Lehrstuhl für Kirchenrecht seinem Neffen Leuxner ab und las die letzten Jahre Staats- und Lehensrecht. Mehrere seiner Schüler lehrten später in Trier, Bonn, Köln und Düsseldorf.

  • Werke

    Weitere W u. a. Idea verae ecclesiae, 1748;
    De Romanorum imperatoris genuina idea, 1760;
    Dissertatio … de certis s. concilii Basileensis decretis, 1764. – Zahlr. Diss. in: Philipp Anton Schmidt, Thesaurus iuris ecclesiastici I-VII, 1772-79;
    Johann Nikolaus v. Hontheim, Prodromus historiae Trevirensis I, 1757;
    zwei unvollendete Ausgg. d. Opuscula omnia, 1787/88, 1787/90.

  • Literatur

    ADB 23;
    H. Raab, Die Concordata Nationis Germanicae in d. kanonist. Diskussion d. 17. bis 19. Jh. 1956;
    ders., G. Ch. N. u. Febronius, in: Archiv f. mittelrhein. KGesch 11, 1959;
    J. Beumer, Schriftl. u. mündl. Überlieferung in e. Kontroverse d. febronian. Za., in: Scholastik 36, 1961;
    E. Lichter, Eine Diss. aus d. J. 1771 mit pol. Folgen, in: Kurtrier. Jb. 10, 1970;
    P. Frowein, Nelleriana, Zum Werk d. Trierer Kanonisten G. Ch. N., ebd. 14, 1974 (vollst. W-Verz., 125 Nummern);
    ders., Analogia Ecclesiae cum Imperio Germanico, Zum Kirchenbild d. Trierer Kanonisten G. Ch. N., in: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 177, 1975;
    LThK².

  • Porträts

    Hinterglasmalerei, Abb. bei F. Michel, Die Kunstdenkmäler v. Rheinland-Pfalz I, 1954, S. 519;
    Zeitgenöss. Stich, Abb. b. P. Mühlenbrock, G. Ch. N., in: Trier. Jb. 1954, S. 64;
    Lith. v. Christoph Hawich (1825), Abb. bei P. Frowein, Philipp Hedderich, 1973, Abb. 3.

  • Autor/in

    Peter Frowein
  • Zitierweise

    Frowein, Peter, "Neller, Georg Christoph" in: Neue Deutsche Biographie 19 (1999), S. 58-59 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116909854.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Neller: Georg Christoph N., geb. am 23. November 1709, zu Trier am 31. October 1783. Geboren in Aub (Franken) als ältestes von neun Kindern des dortigen Bürgers Johann Georg N., zeigte er schon in frühester Jugend|hervorragende Anlagen, wodurch sein unbemittelter Vater bewogen wurde ihn für den geistlichen Beruf zu bestimmen. Nachdem er in Mergentheim und Aub den Schulunterricht empfangen hatte, wurde er im Alter von zwölf Jahren dem Gymnasium in Würzburg übergeben. Er schwankte längere Zeit, ob er Jesuit oder Karthäuser werden sollte, trat aber 1726 nach zurückgelegten philosophischen Studien in das Klerikalseminar zu Würzburg ein und hörte an der Universität mit unausgesetztem Fleiße juristische und theologische Vorlesungen, vorzüglich bei Barthel, Carlier, Ickstatt und Ulrich. Im J. 1733 vom Fürstbischof Friedrich Karl (Graf Schönborn) zum Priester geweiht versah er zuerst das Amt eines Kaplans in Grumbach, dann am Dom in Würzburg, wurde aber bald darauf von seinem Landesherrn zum Erzieher von zwei Neffen, den Söhnen des Grafen Erwin von Schönborn bestimmt. Mit diesen besuchte er fast drei Jahre lang verschiedene Universitäten, fand sich aber zur Aufgabe dieser Stellung bewogen, um seine verwittwete Mutter zu ernähren, und suchte in Würzburg ein geistliches Amt zu erhalten. Sein Gönner, der Fürstbischof, gab ihn im December 1741 als Rath dem päpstlichen Nuntius Doria bei, als dieser behufs der Königswahl nach Frankfurt reiste. In dieser Stellung bot sich ihm Gelegenheit, Einblicke in die politischen Verhältnisse zu thun und die Bekanntschaft bedeutender Männer zu machen, worunter die wichtigste für ihn die von Nikolaus von Hontheim war. Der Nuntius betraute ihn mit Aufträgen an den Fürstbischof Friedrich Karl, der ihm bei dieser Gelegenheit eine Pfarrei verlieh, während der Fürstbischof von Speier (Damian Hugo Philipp Graf von Schönborn) ihm die Gregorianische Präbende an seinem Dome gab. Nach der Wahl Karl's VII. nahm er von dieser Besitz, ließ sich aber zu einer nochmaligen Reise mit einem Zögling bewegen, und trat nach deren Beendigung die Stelle eines Archivars der Grafen Schönborn zu Buchheim an. Hier veröffentlichte er anonym seine „Pricipia juris publici ecclesiastici“. Am 21. November 1747 war durch den Tod von Johann Heiß die Professur des canonischen Rechts an der Universität zu Trier erledigt worden; zur Wiederbesetzung wurde ein öffentlicher Concurs ausgeschrieben. N. meldete sich und bestand am 3. Januar 1748 unter sieben Candidaten so glänzend die Prüfung — von 31 Stimmen fielen 28 auf ihn, — daß er die Professur unter der Bedingung, innerhalb sechs Monaten in Trier die Doctorwürde zu nehmen, erhielt und sofort dem Dechant von St. Simeon, Lothar Friedrich von Nalbach, zur Aufnahme als Canonicus von St. Simeon — das Canonicat war mit der Professur verbunden — vorgestellt wurde. Seiner Besitznahme des Canonicats trat ein Hinderniß entgegen, indem die Jesuiten, welche seine Autorschaft der „Principia“ ausgekundschaftet hatten, ihn wegen schlechter Grundsätze denuncirten. Der Kurfürst, Franz Georg v. Schönborn, legte, wohl auf Betreiben von Hontheim und wegen der früheren Stellung Neller'z, die Sache bei, so daß dieser in das Canonicat eintrat. Als Canonicus erbaute er eine Curie; eins der alten unmittelbar vor der Porta nigra belegenen alten Canonicatshäuser hat die von mir im October 1881 abgeschriebene Inschrift: „anno MDCCXLIX hanc peristyllii regionem in aedes convertit Georg Christoph. Neller Aubanus J. U. D. ss. can. prof. p. et o. S. Simeonis can. cap.“ N. war ein unermüdeter Lehrer, besaß die volle Zuneigung der Zuhörer; sein großes Gedächtniß, rasche Auffassung machten seinen Vortrag belebt und interessant. Als Schriftsteller gehört er zu den bedeutendsten Canonisten seiner Zeit; er zeigt sich gründlich bewandert in den damals bekannten Quellen und in der Litteratur nicht blos seines besonderen Faches, sondern der Jurisprudenz überhaupt. Hierzu kommt eine in jener Zeit seltene Eigenschaft, die Fähigkeit wirklich gediegener historischer Forschung und die Liebe zu solcher. Sein Standpunkt ist im ganzen der seines Gönners und Freundes von Hontheim; seine Untersuchungen sind stets|frei von Vorurtheil, objectiv; er widerstrebte jedem geistigen Drucke, huldigte jedem vernünftigen Fortschritte und hatte ein warmes Herz für seine Nation und die Rechte des deutschen Episcopats gegenüber Rom. Es ist begreiflich, daß ein solcher Mann, dessen wissenschaftliche Bedeutung bald allgemeine Anerkennung gefunden hatte, seine heftigsten Feinde in jenem Lager fand, wo das Gegentheil der von ihm vertretenen Grundsätze die einzige Richtschnur bildete, bei den Jesuiten. Diese denuncirten ihn wiederholt beim Kurfürsten und in Rom, so daß es selbst zu einer unter Hontheim's Vorsitz geführten Untersuchung kam, in welcher jene, trotzdem sie Partei und Zeugen waren, unterlagen; die Jesuiten Joh. Schreiber, Rector des Collegs und Professor der Theologie in Trier, Johann Reuter, Hartzheim u. a. veröffentlichten Schriften gegen ihn. Das erbitterte alle billig Denkenden dergestalt, daß es einmal, am 17. Mai 1763, bei der Rectorwahl zu einem öffentlichen Auftritte kam und die Juristen die Nichtbestätigung des von den Jesuiten und deren Anhängern Gewählten durchsetzten, ihn selbst aber veranlaßte es schließlich, in der Schrift „Jesuiticum Nihil“ sich in schärfster Weise Luft zu machen. Diese und andere Nörgeleien verbitterten dem Manne, der nur seinem Amte und der Wissenschaft lebte, keine Zerstreuung, kein Vergnügen suchte, das Leben. Dem hingeschiedenen Freunde setzte Hontheim eine schöne Gedenktafel, welche seit dem Abbruche der Simeonskirche sich in der Mauer des Gymnasiums befindet. — Unter seinen Schriften ist die bekannteste die angeführten „Principia juris publici ecclesiastici catholicorum ad statum Germaniae accommodata in usum tyronum“, zuerst Frankfurt und Leipzig 1746. 4., dann noch mehrmals anonym oder Pseudonym, welche am 11. September 1750 auf den „Index librorum prohibitorum“ gesetzt wurden, weil sie, obgleich in durchaus maßvoller Weise, dem Curialsystem namentlich bezüglich Deutschlands widerstrebten. Eine andere Schrift „Exercitium juridicum II. thema historicochronol. de S. Henrico II. imp. Bambergensis episcopatus fundatore ..“ Trier 1772. 4 (als Dissertation), vertheidigt von dem Diakon Hirt. Faber, rief verschiedene Gegenschriften von Jesuiten (Hyacinthe Berg, Martin Bender) hervor. Eine große Anzahl von Dissertationen, von seinem Neffen und Nachfolger im Lehramt Georg Philipp Christian Leuxner, als opuscula .. Colon. 1789, 90. 2 T. 4. herausgegeben (die meisten auch in Schmidt, Thesaurus jur. eccl. in allen Bänden), behandelt eine Reihe der wichtigsten kirchlichen Verfassungsfragen, Fragen des Reichsrechts über kirchliche Gegenstände, des kirchlichen Vermögensrechts, des Civilrechts, Staats- und Lehnrechts, der Kirchen- und Trier’schen Landesgeschichte, Diplomatik und Numismatik. Sie behalten ihren Werth für die Geschichte, die canonistischen sind insbesondere für die Behandlung der Specialfragen unentbehrlich; ihre Titel in der Ausgabe der „Opuscula“ und bei Schmidt, auch Weidlich.

    • Literatur

      Leuxner, Opusc. I. Hiernach und auf Grund Handschriftl. Auszeichnungen „Trierische Kronik“ 1820, S. 76 ff. (von Wyttenbach), 1825, S. 257 (von Fr. M. J. Müller), „Trierisches Wochenblatt“ 1818, Nr. 9; 1819, Nr. 18 (aus einer gleichzeitigen Chronik). — Weidlich, Biogr. Nachr. II. 121. III. Nachtr. S. 208. IV. Fortges. Nachtr. S. 179. — Meine Gesch. d. Quellen und Litter. des can. Rechts III. 213 ff.

  • Autor/in

    v. Schulte.
  • Zitierweise

    Schulte, von, "Neller, Georg Christoph" in: Allgemeine Deutsche Biographie 23 (1886), S. 421-423 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116909854.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA