Lebensdaten
1853 – 1926
Geburtsort
Würzburg
Sterbeort
Jena
Beruf/Funktion
Jurist ; Professor und Rektor der Universität Jena
Konfession
jüdisch
Normdaten
GND: 11662552X | OGND | VIAF: 37671953
Namensvarianten
  • Rosenthal, Eduard

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Zitierweise

Rosenthal, Eduard, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11662552X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V N. N., Kaufm. in W., 2. Vors. d. Handelskammer ebd., Mitgründer d. Genossenschaftswesens nach d. System Schulze-Delitzsch;
    M N. N.;
    1885 Clara Elstätter (1863–1941 Freitod, jüd.);
    1 S Kurt (1887–1914 ⚔).

  • Biographie

    R. studierte 1872-76 Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft zunächst in Würzburg. Seine Neigung zur dt. Rechtsgeschichte wurde von Richard Schröder (1838–1917) geweckt. Nach Studiensemestern in Heidelberg und Berlin legte er das Referendarexamen und 1879 die 2. jur. Staatsprüfung in Bayern ab. Auf Anregung Schröders verfaßte R. eine Dissertation „Zur Geschichte des Eigenthums in der Stadt Würzburg“ (1878), in der er die Verbindung von Wirtschaft und Recht betonte. 1880 habilitierte sich R. in Jena bei dem Staatsrechtler Georg Meyer (1841–1900) mit der Untersuchung „Die Rechtsfolgen des Ehebruchs nach kanonischem und dt. Recht“. In Jena erhielt er 1896 eine o. Professur für die Fächer Dt. Rechtsgeschichte und Öffentliches Recht. Neben der Wissenschaft galt sein Interesse politischen Fragen. R. engagierte sich in der Nationalliberalen Partei und war mehrere Jahre Vorstandsmitglied im Jenaer Gewerbeverein. Seit 1909 vertrat er die Univ. Jena im Landtag von Sachsen-Weimar-Eisenach, wo er sich der liberalen Fraktion anschloß. Nach der Revolution gelangte er als Vertreter der DDP in den Landtag des Freistaats Sachsen-Weimar und nahm 1919 an Konferenzen zur Bildung des Landes Thüringen teil. Die Gemeinschaft der thür. Staaten erteilte ihm den Auftrag, eine Verfassung für das neue Land auszuarbeiten. Der von R. vorgelegte Entwurf wurde 1920 mit nur unwesentlichen Änderungen von Thüringens|Landtag, dem er bis 1925 angehörte, angenommen.

    R. schrieb eine „Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisation Baierns“ (2 Bde., 1889–1906), ein Standardwerk, das bis 1745 reicht und noch heute grundlegend ist. Eine Studie zur Geschichte der österr. Behördenorganisation unter Ferdinand I. gehört zu den Pionierarbeiten auf dem Gebiet der Verwaltungsgeschichte. Nach R. beruhte die österr. Behördenorganisation auf franz. und niederl.-burgund. Vorbildern; er sah hier Rezeptionsvorgänge und strebte eine europ. Verwaltungsgeschichte an. R. beteiligte sich auch an der rechtshistorischen Diskussion über die Anfänge der gelehrten Rechtsprechung in Deutschland gegen Adolf Stölzel (1831–1919), wobei er frühzeitigen Einfluß gelehrter Juristen auf die Rechtsprechung nachweisen konnte. Als Freund Ernst Abbes (1840–1905) interessierte sich R. für Arbeitsrecht, entwarf das Statut der Zeiß-Stiftung und arbeitete 1908 einen Gesetzentwurf für Tarifverträge mit Motiven aus. Im Arbeitsrecht gehörte Hans C. Nipperdey (1895–1968) zu seinen Schülern. Auch seine Beiträge zum dt. Reichsstaatsrecht waren innovativ, da er 1911 den Begriff der „Reichsregierung“ im Staatsrecht einbürgerte und die zentralistische Entwicklung in der Verfassung des Kaiserreichs erkannte. R. lebte in der Überzeugung, daß die Kenntnis der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung Voraussetzung für das Verständnis des dt. öffentlichen Rechts sei.|

  • Auszeichnungen

    GJR;
    Ehrenbürger v. Jena (1920);
    Dr. rer. pol. h. c. (Jena 1923).

  • Werke

    Weitere W Die Behördenorganisation Ks. Ferdinands I., Das Vorbild d. Verw.organisation in d. dt. Ländern, 1887, auch in: AÖG 69, 1887;
    Zur Gesch. d. burgund. Zentralbehörden, in: VSWG 9, 1911, S. 406-24;
    Die gesetzl. Regelung d. Tarifvertrages, Festgabe f. Paul Laband, II, 1908, S. 137-95;
    Die Reichsreg., Eine staatsrechtl. u. pol. Stud., Festgabe f. August Thon, 1911, S. 333-412;
    Ernst Abbe u. seine Auffassung v. Staat u. Recht, Rede b. d. Gedächtnisfeier v. 6.2.1910, 1910;
    Der Wandel d. Staatsaufgaben in d. letzten Gesch.periode, 1913;
    Die Entwicklung d. Vfg.rechts in d. thür. Staaten seit Nov. 1918 u. d. Bestrebungen z. Bildung e. Staates Thür., in: Jb. d. öff. Rechts d. Gegenwart 9, 1920, S. 226-44;
    Die Vfg. d. Landes Thür. v. 11. März 1921, ebd. 10, 1921, S. 366-85;
    Der staatl. Aufbau d. Landes Thür., ebd. 12, 1924, S. 75-112;
    Autobiogr. in: H. Planitz (Hg.), Die Rechtswiss. d. Gegenwart in Selbstdarst., III, 1929, S. 215-55 (W, P).

  • Literatur

    FS f. E. R. z. 70. Geb., hg. v. d. jur. Fak. d. Univ. Jena, 1923;
    R. Hübner, in: ZSRGG 47, 1927, S. IX-XXI;
    K. Marwinski, in: Zs. d. Ver. f. Thür. Gesch. 49, 1995, S. 47-54 (P).

  • Autor/in

    Peter Landau
  • Zitierweise

    Landau, Peter, "Rosenthal, Eduard" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 81-82 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11662552X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA