Dates of Life
1499 – 1553
Place of birth
Ziesar (Provinz Sachsen)
Place of death
Hamburg
Occupation
lutherischer Theologe
Religious Denomination
mehrkonfessionell
Authority Data
GND: 116296283 | OGND | VIAF: 54896425
Alternate Names
  • Hoeck, Johannes (eigentlich)
  • Huck, Johannes
  • Hoch, Johannes
  • more

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Citation

Aepinus, Johannes (Gräzisierung), Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116296283.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Hans Hoeck, Ratsherr; über Nachfahren siehe Ersch-Gruber II, S. 59; Nachkomme Franz Ulrich Theodosius Aepinus (s. 1).

  • Biographical Presentation

    A. wurde während seiner Studienzeit in Wittenberg für die Reformation gewonnen, dann aber wegen seines Glaubens von seiner Lehrerstelle in der Mark Brandenburg vertrieben. Er ging nach Pommern; in Stralsund wirkte er als Rektor einer Schule und wurde vom Rat der Stadt mit der Ausarbeitung einer Kirchenordnung beauftragt. 1529 folgte er einem Ruf an St. Petri nach Hamburg und wurde hier 1532 erster Superintendent. 1533 wurde er gleichzeitig mit Bugenhagen, als dessen Schüler er gelten darf, und Caspar Cruciger in Wittenberg zum Doktor promoviert; 1534 wirkte er in England für die Reformation und erstattete für Heinrich VIII. ein Gutachten in dessen Ehescheidungssache. Der Rat der Stadt Hamburg beauftragte ihn 1539 mit der Neubearbeitung der Bugenhagenschen Kirchenordnung; jedoch setzte sich sein Entwurf bis 1556 nicht durch. Der Streit über seine Lehrmeinung von der Höllenfahrt Christi, die er als letzte Leidensstation auffaßte, blieb unentschieden.

  • Works

    u. a. Pinacidion de Romanae ecclesiae imposturis, Hamburg 1530;
    Bekenntnisse u. Verklaringhe up dat Interim, ebenda 1548;
    Responsio ad confessionem Andreae Osiandri, 1552 (mit J. Westphal).

  • Literature

    ADB I;
    Das luth. Hamburg, Aufsätze z. Gesch. u. Gegenwart d. Luthertums in Hamburg, hrsg. v. Th. Knolle, 1928 (P);
    H. Nirrnheim, Hamburgs Gesandtschaft an Kg. Heinrich VIII. v. England im J. 1534, in: Ztschr. d. Ver. f. Hamburg. Gesch. 40, 1949, S. 26 ff.;
    PRE;
    RGG;
    LThK;
    K. Schottenloher, Bibliogr. d. Glaubensspaltung I, 1933.

  • Portraits

    Ölgem. v. unbek. Maler (St. Petri u. St. Jacobi Hamburg);
    Holzschnitt in: N. Reusner, Icones …, Straßburg ²1590, S. 186.

  • Author

    Theodor Knolle
  • Citation

    Knolle, Theodor, "Aepinus, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 91 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116296283.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Aepinus: Johann A., lutherischer Theolog, geb. 1499 zu Ziesar in der Mark Brandenburg, 13. Mai 1553. Sein deutscher Name war Hoeck oder Hoch, welchen er in αἰπεινός übersetzte. Nicht gewiß ist, ob er Franciscaner gewesen sei. Durch Studien in Wittenberg für die Reformation gewonnen hatte er in Brandenburg unter Kurfürst Joachim dafür zu leiden, fand aber dann in Pommern ein Unterkommen als Lehrer, zuerst in Greifswald und 1525 als Rector in Stralsund. Von da wurde er 1529 nach Hamburg berufen und von seinem Lehrer Bugenhagen, der damals die Einführung der Reformation in Hamburg leitete, zu St. Petri als Pastor eingeführt; 1532 wurde er dort als erster lutherischer Superindentent und als Pastor am Dom eingesetzt. In diesen Aemtern blieb er bis an seinen Tod; 1533 wurde er zusammen mit Bugenhagen und Caspar Cruziger in Wittenberg unter Luther's Vorsitz und mit einer Disputation über Thesen Melanchthon's zum Doctor creirt. Im J. 1534 nach England berufen, konnte er sich nicht entschließen, die Scheidung König Heinrichs VIII. gutzuheißen. In seinem Gutachten über das Augsburger Interim, über Osiander's und Major's Lehre stand er bei den strengeren Lutheranern, ohne mit Melanchthon darüber zu zerfallen. Im J. 1544 hatte er aber in Erklärungen des|16. u. 68. Psalms eine früher auch von Luther vertheidigte Meinung vorgebracht, die Erlösung Christi wäre nicht vollkommen gewesen, wenn er nicht auch die Höllenstrafen für die Sünden der Menschen getragen hätte, und so habe er denn auch, während sein Leib im Grabe gelegen habe, als letzte Stufe seiner Erniedrigung vor seiner Erhöhung an seiner Seele in der Hölle Schmerzen des Todes erlitten. Erst im J. 1549 machten ihm einige seiner Collegen in Hamburg dies als Irrlehre zum Vorwurf, und predigten gegen ihn; und als ein vom Rathe verlangtes Gutachten Melanchthon's die Streitfrage für schwer entscheidbar, aber nicht für so wichtig erklärte, daß darüber in Kirchen und Schulen gelehrt werden müsse, und als hiernach das fernere Streiten verboten wurde, mußten drei hamburgische Geistliche, welche sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden, während Aepinus' Anhänger von Auswärtigen als Infernalisten bezeichnet und getadelt wurden. Dies gab zuletzt Veranlassung, daß auch der neunte Artikel der Concordienformel eine Erklärung darüber abgab, aber darin auch die Unbegreiflichkeit des Gegenstandes anerkannte und von unnützen Streitfragen abmahnte. Noch nach seinem Tode pries ein Epigramm Melanchthon's Aepinus' reine Lehre und reinen Wandel. Joh. Magdeburgius verfaßte ein mit seinem Bildniß versehenes Epitaphium, Hamburg 1553.

    • Literature

      Moller's Cimbria litt. T. II. p. 17—25. Planck, Prot. Lehrb. V. 1. S. 252 ff. Lappenberg, Hamb. Buchdruckergeschichte S. 34.

  • Author

    Henke.
  • Citation

    Henke, Ernst, "Aepinus, Johannes" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 129-130 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116296283.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA