Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
Adelsgeschlecht im Erzstift Trier
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 1073135977 | OGND | VIAF: 316506638
Namensvarianten
  • Leyen, von der

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Zitierweise

Leyen, von der, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd1073135977.html [26.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Adelsgeschlecht im Erzstift Trier, das erstmals 1158 mit Engelbert von Gunthereve (= Gondorf a. d. Mosel) erscheint. Infolge Erbauung der Burg auf der Leyen (de Petra) in der 2. Hälfte des 13. Jh. begann die Familie seit etwa 1300, sich „von der Leyen“ zu nennen. (Eine Stammesgleichheit mit anderen Familien dieses Namens besteht nicht.)

    Werner (gen. 1375-1409) ist der gemeinsame Stammvater der Rheingauer Linie, die mit dem kurmainz. Amtmann Johann Wolf 1625 erlosch, und der fortblühenden Olbrücker Linie. Letztere teilte sich durch die weltlichen Söhne von Werners Urenkel Bartholomäus (gen. 1485-1528) in zwei Äste, während des letzteren geistlicher Sohn Johann 1556-67 Erzbischof von Trier war. Stifter des 1. Asts Saffig(-Gondorf-Nickenich) war Georg (1521–74), der weltlich 1703 mit dessen Ururenkel Karl Kaspar, kurtrier. Oberhofmarschall und Gesandten, erlosch, während ein geistlicher Urenkel Heinrich Ferdinand, Chorbischof zu Trier und Dompropst von Mainz, als letzter Nachkomme erst 1714 starb. Den 2. Ast Adendorf begründete Michael ( 1576), mit dessen Enkeln Karl Kaspar (1618–76), seit 1652 Erzbischof von Trier, Haupt der Allianz gegen franz. Übergriffe (s. NDB XI), und Damian Hartard (1624–78), seit 1675 Erzbischof von Mainz und Bischof von Worms (s. NDB III), der große Aufstieg des Geschlechts auch in weltlicher Hinsicht einsetzte. Sämtliche Mitglieder der Äste Saffig und Adendorf erhielten 1653 den Reichsfreiherrenstand.

    Bis zum Ende des 18. Jh., vor allem im 17. Jh., hatten Mitglieder des Hauses Kanonikate der wichtigsten deutschen Domstifte inne: Trier 14 (und 3 Chorbischöfe), Mainz 6, Würzburg 4, Worms 3, Eichstätt 2, Köln und Bamberg je 1. Dazu trug nicht wenig die enge Versippung mit anderen in den Domkapiteln maßgebenden Familien wie Metternich, Pallant, Orsbeck, Breidbach, Walderdorff, Schönborn und Dalberg bei.

    1660 erhielt der weltliche Bruder der beiden Erzbischöfe, Hugo Ernst ( 1665), das trier. Lehen Haus und Amt Blieskastel, wo die Familie seit Ende 16. Jh. ein Burglehen besaß. Sein Sohn Carl Caspar (1655–1739) bekam 1677 vom Kaiser die Anwartschaft auf die Reichsgrafsch. Hohengeroldseck und wurde 1693 nach dem Tode des letzten dortigen Grafen von Cronberg damit belehnt. Infolge zeitweiliger Besetzung durch Baden-Durlach konnte er aber den Besitz erst 1697 antreten. 1711 wurde Carl Caspar in den Reichsgrafenstand erhoben; kurz zuvor wurde er wegen Hohengeroldseck in das Schwäb. Grafenkollegium aufgenommen.

    Die Residenz dieser Adendorfer Linie des Geschlechts war in Anbetracht ihrer kurtrier. Dienste und Beziehungen lange der Leyensche Hof in Koblenz, jedoch seit 1773 das Schloß in Blieskastel. Für den Verlust aller linksrhein. Gebiete gab es im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 keinen Ersatz, da es sich nicht um reichsständische Gebiete gehandelt hatte. Jedoch erhielt Philipp (1766–1829), der zuerst unter der Vormundschaft seiner Mutter Marianne, geb. Freiin v. Dalberg (1745–1804), einer bedeutenden Frau, die Herrschaft angetreten hatte, durch kaiserl. franz. Dekret einen Teil der linksrhein. Besitzungen, allerdings ohne Blieskastel, zurück. Seiner Eigenschaft als Neffe des Fürstprimas Carl Theodor v. Dalberg verdankte es Philipp, daß er als einziger deutscher Graf beim Vertragsschluß des Rheinbunds am 12.7.1806 in Paris beteiligt wurde. In der Rheinbundakte wurde seinem Haus der Fürstenstand zuerkannt. Die nachteiligen Folgen dieser Politik, die zunächst dem Hause die Souveränität gab, wurden offenbar, als nach dem Sieg der Alliierten über Napoleon Hohengeroldseck 1813-15 unter Sequester gestellt und das Haus durch die Verträge von 1815 (Wiener Schlußakte, Deutsche Bundesakte) der Staatshoheit Österreichs unterworfen wurde. Österreich trat Hohengeroldseck 1819 an Baden ab. Die Grafschaft wurde nun bad. Standesherrschaft, auf Grund deren dem Fürsten v. der Leyen die erbliche Mitgliedschaft in der I. Kammer des Großherzogtums zustand. Seinen Sitz hatte das Haus in die 1820 erworbenen Rittergüter Waal und Unterdiessen in Bayer.-Schwaben verlegt, während es den Rest der rhein. Besitzungen veräußerte. Politisch tätig war der 4. Fürst Erwein II. (1863–1938) als Vorstandsmitglied des Bayer. Grundbesitzerverbandes und Präsident des Vereins deutscher Standesherrn. Mit seinen Söhnen, Fürst Erwein III. (1894–1970) und Prinz Ferdinand (1898–1971), welcher den Fürstentitel nicht führte, ist nach dem Kriegstod des Erbprinzen Wolfram (1924–45) das Haus im Mannesstamme erloschen. Tradition und Namen des Hauses werden fortgeführt von dem von Fürst Erwein III. 1969 adoptierten Enkel und Erben, Philipp Erwein Frhr. v. Freyberg (* 1967), welcher bürgerlichrechtlich den Namen Prinz von der Leyen und zu Hohengeroldseck führt.

  • Literatur

    L. Eid, Reichsgfn. Marianne v. d. Leyen, geb. v. Dalberg, hrsg. v. W. Krämer, 1937;
    W. Möller, Stammtafel d. mediatisierten Hauses v. d. L. u. zu Hohengeroldseek, 1950;
    W. Krämer, Btrr. z. Fam.gesch. d. mediatisierten Hauses v. d. L. u. zu Hohengeroldseck, vornehml. im 16. Jh., 1964;
    G. Nebinger, Die Standesherren in Bayer.-Schwaben, in: Augsburger Btrr. z. Landesgesch. Bayer. -
    Schwabens II, hrsg. v. P. Fried, 1982, S. 154 f.

  • Autor/in

    Gerhart Nebinger
  • Zitierweise

    Nebinger, Gerhart, "Leyen, von der" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 431-432 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd1073135977.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA