Dates of Life
1560 – 1639
Place of birth
Walheim bei Besigheim/Neckar
Place of death
Tübingen
Occupation
Jurist ; Professor der Rechte in Tübingen ; Assessor am Hofgericht ; Publizist
Religious Denomination
evangelisch?
Authority Data
GND: 100160107 | OGND | VIAF: 17564342
Alternate Names
  • Harpprecht, Johann
  • Harpprecht, Johannes
  • Harpprechtius, Iohannes
  • more

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Citation

Harpprecht, Johann, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100160107.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Johann ( 1564), Bauer u. Schultheiß in W.;
    M Margarete Reuschlin ( 1564);
    1) Tübingen 24.2.1590 Maria (1560–1624), Wwe d. Pfarrers Gg. Schütz, T d. Jak. Andreae ( 1590), Prof. d. Theol. u. Kanzler d. Univ. Tübingen (s. NDB I),|u. d. Anna Entringer, 2) ebd., 2.10.1625 Anna Barth, Wwe d. Hofgerichtsadvokaten Gg. Oth;
    3 S, 4 T aus 1);
    Ur-E Ferd. Christoph (s. 1).

  • Biographical Presentation

    H. verlor seine Eltern schon in frühester Jugend durch die Pest. Trotz aller Widerstände setzte er den Besuch der Lateinschule in Besigheim durch und studierte seit 1578 in Straßburg Philosophie und Philologie und bald auch Jurisprudenz. Vielleicht ist hierin nicht zuletzt ein gewisser Einfluß von Hubert Giphanius zu erkennen, welcher zu dieser Zeit in Straßburg neben Logik und Ethik auch ein Kolleg über die Institutionen las. In Marburg hörte er Nikolaus Vigelius, Hermann Vultejus und Johannes Göddäus, in Tübingen neben Anastasius Demmler vor allem Nikolaus Varenbühler (1589 Dr. iur.). Markgraf Ernst Friedrich von Baden sandte ihn im selben Jahre nach Speyer, wo H. sich am Reichskammergericht während einiger Monate mit der damaligen Gerichtspraxis vertraut machte. Nach einer Reihe von Disputationen in Tübingen wurde ihm schon 1592 die durch den Tod von Demmler freigewordene Professur übertragen, welche er nun bis zu seinem Tode versah (sechsmal Rektor). H. war neben seiner Lehrtätigkeit Assessor am Hofgericht. Von seiner Gutachtenpraxis zeugen mehrere von ihm ausgearbeitete Consilia.

    Seine 1. Ehe verhalf H. zu einer bevorzugten Stellung am herzoglichen Hofe, wo sein Schwiegervater Andreae in hoher Gunst stand. Dies blieb nicht ohne Einfluß auf seine berufliche Laufbahn, Herzog Ludwig hat ihn selbst als Nachfolger Demmlers vorgeschlagen. H. blieb auch in späteren Jahren dem Hofe verbunden, so stand er Herzog Friedrich 1607 in dessen wenig rühmlichen Kampf gegen die Landschaft bei.

    Als wissenschaftlicher Autor ist H. vor allem durch seinen umfangreichen Institutionenkommentar bekannt geworden, in dem er sein zahlreiches Schrifttum zu den einzelnen Büchern und Titeln der Institutionen zusammenfaßte. In diesem Werk, das H. als Handbuch für den Praktiker gedacht hat, ist in nur allzu gewissenhafter Weise Literatur, Gesetzgebung und Praxis der Zeit sowie alles, was dem Verfasser einigermaßen wissenswert erschien, hineingearbeitet; dadurch wirkt es an vielen Stellen langatmig und weitschweifig und sprengt den Rahmen dessen, was sinnvollerweise noch anhand des Institutionstextes geboten werden kann. Indessen handelt es sich hierbei um eine mehr oder weniger typische Darstellungsform dieser Zeit, und H.s Kommentar hat dementsprechend doch eine ziemlich weite Verbreitung erfahren; die 4. und 5. Auflage sind in Lausanne 1748 und Genf 1765 erschienen.

  • Works

    Verz. b. M. Lipenius, Bibl. realis juridica, Frankfurt u. Leipzig 1720;
    Würdigung d. Arbb. b. Stintzing-Landsberg I, S. 689-92. - Commentarius in Titulum Institutionum de publicis judiciis, Frankfurt 1599;
    Tractatus de processu judiciario in Decades XXIII … distinctus, Tübingen 1602;
    Tractatus criminalis … aliquot titulorum Iibri IV Instit. explicationem complectens, Frankfurt/O. 1603;
    Opera omnia multis insignibus quaestionibus adaueta, atque in sex tomos divisa, Tübingen 1626–30, in 2. Aufl. vermehrt: Commentariorum J. H. … in IV libros Institut., letztmals Genf 1765.

  • Literature

    L (auch z. 1) Th. Lansius, J. H., Antecessor in Ac. Tubigensi, Tübingen 1640;
    E. Niethammer, in: Lb. Schwaben I, 1940, S. 234-49 (W, L, P). - Zu Gg. Frdr.: H. Schnee, Die Professoren Dr. H. u. Dr. Schöpff v. d. jur. Fak. Tübingen u. d, Prozeß Jud Süß, in: Dona Westfalica, Festschr. Gg. Schreiber, 1963, S. 272-81. - S. a. L z. Gesamtfam.

  • Portraits

    Gem. (Tübingen, Univ.);
    Stich (Stuttgart, Landesbibl.). Abb. b. Niethammer, s. L.

  • Author

    Claudio Soliva
  • Citation

    Soliva, Claudio, "Harpprecht, Johann" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 695-696 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100160107.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Harpprecht: Johann H., Rechtsgelehrter, geb. im Januar 1560 zu Wahlheim im Würtembergischen als Sohn schlichter Landleute, ist der Stammvater einer angesehenen noch heute in Würtemberg blühenden Juristenfamilie. Im Laufe von 250 Jahren sind aus ihr 9 bedeutende Rechtskundige (s. diese) hervorgegangen, als deren jüngster der am 10. Febr. 1859 gestorbene Obertribunalpräsident Heinrich v. H., Mitglied der würtembergischen Kammer der Standesherrn, namhaft zu machen ist. — Kaum vier Jahre alt verlor H. 1564 seine Eltern an der Pest, welche zu jener Zeit in Südwestdeutschland wüthete, und wurde zu seinem in Gemmrichheim wohnenden Oheim, Stephan H. gebracht, um sich bei diesem für die Landwirthschaft heranzubilden. Mit vierzehn Jahren schickte ihn der Onkel zur besseren Erlernung des Deutschen nach Besigheim; allein der strebsame Knabe von mächtigem Drange nach Erweiterung seiner Kenntnisse erfüllt, besuchte dort wider den Willen seiner Vormünder die Lateinschule, und vermochte bereits im J. 1578 die Straßburger Hochschule zu beziehen. Er trieb zunächst philosophische und philologische Studien, hörte dann mehrere Jahre zu Straßburg, Tübingen und seit 1586 zu Marburg die ersten Rechtslehrer dieser Universitäten und erlangte am 22. Septbr. 1589 in Tübingen mit Auszeichnung den Grad eines Doctors beider Rechte. Markgraf Ernst verlieh ihm die Stelle eines Hofrathes und veranlaßte ihn beim kaiserlichen Kammergerichte zu Speyer in Praxis zu treten. Nach wenigen Monaten kehrte|jedoch H. nach Tübingen zurück, hielt häufig Disputationen und wurde 1592 auf einstimmigen Antrag der Facultät an Demler's Stelle berufen, welche er 40 Jahre bekleidete. Als im J. 1594 zu Tübingen die Pest ausbrach, flohen Professoren und Studenten theils nach Herrenberg theils nach Calw; ersteres wählte auch H. als Zufluchtsstätte, setzte daselbst seine Vorlesungen emsig fort und kehrte nach erloschener Seuche im Februar 1595 mit den übrigen Studiengenossen nach Tübingen zurück. Einen zweiten Auszug erlebte er im September 1610. Damals „entwichen wegen Pestilenz“ die theologische Facultät nach Calw, die medicinische und juristische nach Herrenberg. Nahezu 80 Jahre alt entschlief er am 29. (nach Andern am 18.) Septbr. 1639. Sein Amtsnachfolger Thomas Lansius aus Niederösterreich schildert in einer begeisterten Gedächtnißrede das leutselige, offene Wesen, die hohe Gelehrsamkeit und den Eifer Harpprecht's, der in der langen Zeit seines Wirkens um persönlicher Angelegenheiten willen auch nicht eine Vorlesung versäumte, und seit Gründung der Hochschule nächst Heinrich Bocer die häufigsten und siegreichsten Disputationen gepflogen habe. Zweimal verheirathet schloß er den ersten Ehebund 1590 mit der Tochter des Probstes und Kanzlers Jacob Andreä, einer verwitweten Schüz; bereits Mutter von fünf Kindern schenkte sie ihm noch drei Söhne und vier Töchter und starb nach 24jähriger glücklicher Ehe. Ein minder frohsamer Hausstand erwuchs durch seine Vermählung (2. Octbr. 1625) mit der Wittwe des Hofgerichtsadvokaten Barth, einer streitsüchtigen Frau, deren täglich wiederkehrende Zänkereien der friedfertige Gelehrte 14 volle Jahre mit sokratischem Gleichmuth ertrug. Damals mag es gewesen sein, daß er eigenhändig in seine Bibel schrieb:

    — — — — — — — — — — „Wer mit Gedult und Glümpff aushelt Der siget endlich ob aller Welt. Still seyn, verhören helt den Platz Glümpff u. Gedult ein edler Schatz. Gedult ist diß das christlich Kraut Welches nicht ein Jeder im Garten baut. Gedult zu sehr vil Sachen dient, Mit Gedult man all Ding überwindt. Wer Gedult gebraucht zu allen Sachen Der thut seine Feinde zu Schanden machen.“

    H. war in einer selbst für die damalige Zeit überraschenden Weise mit dem Corpus juris vertraut. So rühmt auch die ihm gewidmete Leichenrede: „daß er ein Ornamentum und rechte Zierde an der Universität gewesen; man auch in Italia, wenn man seinen Namen genannt, den Huet abgenommen habe“. Harpprecht's vorzüglichstes Werk ist der „Commentarius ad IV libros institutionum imperialium theoretico-practicus“, T. 1—5, Fol. 1615—27, 1658 zu Frankfurt in zweiter, 1765 zu Genf in fünfter Auflage erschienen. Ein im 17. und 18. Jahrhundert hochgeschätzter Institutionen-Commentar, welcher hauptsächlich für den Praktiker bestimmt war. Die Uebersichtlichkeit des reichhaltigen Werkes leidet durch Einflechtung manch' unnöthigen Beiwerkes; denn „wenn er irgend etwas Merkwürdiges observirte, brachte er es gleich in seinen commentarius“. — Außerdem sind zu erwähnen: „Tractatus de processu judiciario in decades XXIII. distinctus“, Tub. 1602 und 1611 Fol.; „Tractatus criminalis“, Francof. 1603. 4°.; „auctior multis materiis et quaestionibus, Tub. 1615. 4°.; Gesammtausgaben der kleinern juristischen Schriften wurden in vier Bänden verlegt Tübingen 1628, Frankfurt 1658. H. war auch ein Freund der altclassischen Litteratur und hat nicht ohne dichterische Begabung in den Mußestunden lateinische geistliche und weltliche Gedichte verfaßt, welche unter dem Titel: „Poëmatum libri IV. 1. Epithalamorium. 2. Epicediorum. 3. Anagrammatum. 4. Miscellaneorum 1617 in Tübingen gedruckt wurden. Seine gesammelten „Orationes“ enthalten sehr werthvolles Quellenmaterial für die würtembergische Geschichte jener Zeit. Ein vollständiges Verzeichniß der Werke bei Claudius Sincerus, vitae et scripta magnorum juris consultorum, T. II. 87—90.

    • Literature

      Joann Harpprechtus antecessor in acad. Tubing. suprema laudatione celebratus a Th. Lansio, Tub. 1640, 4°. — Freher, Theatrum virorum clarorum p. 939 und 1090, woselbst sein Leben und Wirken von Pros. Cellius in schwungvollen Distichen besungen ist.

  • Author

    Eisenhart.
  • Citation

    Eisenhart, August Ritter von, "Harpprecht, Johann" in: Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 621-623 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100160107.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA