Dates of Life
erwähnt 1100, gestorben 1140
Occupation
Landgraf von Thüringen ; Graf von Schauenburg
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 143629093 | OGND | VIAF: 168190398
Alternate Names
  • Ludwig I. von Thüringen
  • Ludwig
  • Ludwig I.
  • more

Relations

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Citation

Ludwig I., Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd143629093.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    Aus d. Geschl. d. Ludowinger (s. NDB 15);
    V Gf. Ludwig d. Springer v. Schauenburg ( 1123, s. NDB 15);
    M Adelheid v. Stade ( 1110);
    B Hermann ( 1114), Gf. Heinrich Raspe I. v. Gudensberg ( 1130, n. 1122 Hedwig?, Wwe d. Gf. Giso IV. v. Gudensberg), Udo ( 1148), Bischof v. Naumburg (seit 1125);
    - wohl v. 1122 Hedwig, T d. Gf. Giso IV. v. Gudensberg ( 1122) u. d. Kunigunde v. Bilstein ( 1148);
    3 S, 4 T, u. a. Landgf. Ludwig II. d. Eiserne ( 1172, s. NDB 15), Gf. Heinrich Raspe II. v. Gudensberg ( 1154/55), Gf. Ludwig v. Thamsbrück ( 1189), Cäcilie ( Hzg. Ulrich II. v. Böhmen), Jutta ( 1153 Kg. Wladislaw II. v. Böhmen, 1174), Adelheid, Äbtissin v. St. Nikolaus zu Eisenach, Mechthild ( Gf. Dietrich v. Werben).

  • Biographical Presentation

    Hermann, der älteste Sohn Gf. Ludwigs des Springers, war schon 1114 in kaiserl. Gefangenschaft gestorben. So folgte dem Vater 1123 der jüngere Sohn L. Er verwaltete die ludowing. Besitzungen zunächst gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich Raspe I. (ermordet 1130). Als Ehemann der Hedwig, Tochter des Grafen Giso IV., erbte er einen Teil der gisonischen Güter in Hessen und am Rhein. Heinrich Raspe I. heiratete die Witwe Gisos IV. und verwaltete als Vormund das ihrem unmündigen Sohn Giso V. zugefallene Erbteil; wie Giso IV. und vor diesem die Grafen Werner übte Heinrich Raspe das Amt des königl. Bannerträgers aus. Nach dem kinderlosen Tode des Gf. Giso V. (1137) fielen auch dessen Besitzungen, wozu vor allem die aus dem Erbe der 1121 ausgestorbenen Grafen Werner stammende Gfsch. Gudensberg (Hessen) gehörte, an seine Schwester Hedwig und ihren Gemahl L. Mit Marburg in Oberhessen und Gudensberg in Niederhessen, wozu die Vogteien über die Klöster Hersfeld, Breitenau und Hasungen und über die Stifte Fritzlar und Wetter sowie die Besitzungen am Rhein kamen, besaßen die Ludowinger außerhalb ihrer Stammlande wichtige Herrschaftsmittelpunkte im westlichen Nachbarland Hessen, das in der Folgezeit für über 100 Jahre dynastisch mit Thüringen verbunden blieb.

    L. setzte die vom Vater überkommene Bündnispolitik mit Erzbischof Adalbert I. von Mainz und den sächs. Fürsten auch nach der Königswahl Lothars III. von Supplinburg fort. Doch hielt er sich in der Reichspolitik zurück, nahm daher auch nicht an dessen Feld- und Italienzügen teil. Kg. Lothar ernannte 1131 L. an der Stelle des geächteten Hermann II. von Winzenburg zum herzogsgleichen Landgrafen von Thüringen. Mit dieser Rangerhöhung wurde die verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Eintritt der Ludowinger in den eben damals sich bildenden sog. jüngeren Reichsfürstenstand geschaffen.

    Zwar hatte Kaiser Lothar III. seinen Schwiegersohn Hzg. Heinrich den Stolzen von Bayern und Sachsen auch zum Nachfolger im Reich vorgesehen, doch wurde am 7.3.1138 nicht dieser, sondern Konrad von Stauten zum König gewählt; der neue König entzog Heinrich das Hzgt. Sachsen und verlieh es an Mgf. Albrecht den Bären von Brandenburg. In dieser für das mitteldeutsche Territorium Thüringen bedrohlichen Lage trafen die Ludowinger eine folgenreiche Entscheidung. Nachdem schon der einflußreiche und angesehene Bischof Udo von Naumburg, L.s Bruder, im Sommer 1138 zu dem neuen König übergetreten war, vollzog im Sommer 1139 Landgf. L. den Kurswechsel auf die staufische Seite. Das ludowingisch-staufische Bündnis blieb für über 100 Jahre, fast bis zum Ende des landgräfl. Hauses, eine tragende Säule der ludowingischen Politik. Die gleichzeitige Verlobung des Sohnes des Landgrafen, Ludwigs II., mit der Tochter (Jutta) Hzg. Friedrichs II. von Schwaben, der Halbschwester Friedrich Barbarossas, festigte das Bündnis und öffnete zugleich dem Geschlecht der Ludowinger den Zugang zu den deutschen und europäischen Fürstenhäusern.

  • Literature

    s. L zu Ludwig IV. , S. 423.

  • Portraits

    Grabmal, 14. Jh., aus d. Kloster Reinhardsbrunn, jetzt in d. Georgenkirche in Eisenach.

  • Author

    Walter Heinemeyer
  • Citation

    Heinemeyer, Walter, "Ludwig I." in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 419-420 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd143629093.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Ludwig, als Landgraf von Thüringen L. I., Sohn des Vorhergehenden, hat anfangs, bis 1130, gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich die ererbten Besitzungen verwaltet, dann 1130—1140 als Landgraf allein regiert. In seine Zeit fallen Ereignisse, welche für die Geschichte der Dynastie und des Landes von eingreifender Wichtigkeit waren, nämlich einmal die Erwerbung der ausgebreiteten Besitzungen der hessischen Grafen von Gudensberg, die im Jahre 1137 ausstarben. L. war mit der Erbtochter Giso's vermählt und erlangte nun die hervorragendste Machtstellung in dem westlichen Nachbarlande Thüringens, insbesondere war er der Erste unter den Lehensträgern des Stiftes Fulda. Für mehr als ein Jahrhundert wurden Hessen und Thüringen unter einer Dynastie vereinigt. Noch vor dieser Erwerbung aber, 1130, wurde L. durch die Gunst|König Lothars eine Rangerhöhung zu Theil, deren Bedeutung leider nicht klar erkennbar ist, die Verleihung der landgräflichen Würde. L. trat 1130 an die Stelle Hermanns II. von Winzenburg, der wegen Ermordung eines seiner Vasallen zum Verlust aller Güter und Lehen verurtheilt war. Hermanns Vater gleichen Namens hatte wahrscheinlich nach dem Aussterben des Hauses Orlamünde um 1112 eine vorwaltende Stellung in Thüringen erhalten, welche auf der Vereinigung noch vorhandener Grafenrechte in mehreren Gauen beruhte. Diese Stellung war auf Hermann II. übergegangen. Er ward 1129 als Landgraf bezeichnet. Nun erhielt sie L. Wie vortheilhaft war schon die Beseitigung der Winzenburger. Wenn jene kleine Reinhardsbrunner Chronik, welche zuerst um 1200 ausgezeichnet sein dürfte, das Ereigniß von 1130 als Erhebung der Dynastie in den Fürstenstand betrachtet, so geht sie entschieden zu sehr von der Anschauung eines kleinen Kreises weltlicher Fürsten aus, der sich erst am Ende des Jahrhunderts abschloß. Die Bedeutung, welche gerade in Thüringen der Landgrafenwürde inwohnte, ist noch durch urkundliche und rechtshistorische Forschungen zu ermitteln, ein dringendes Postulat der thüringischen Geschichte. Sonst ist von L. nur noch zu melden, daß er in freundlichen Beziehungen zu Lothar III. und Konrad III. stand, ohne in den Gang der Reichsgeschichte irgend einzugreifen. Sobald sich die Wagschale zu Gunsten Konrads III. gegen Heinrich den Stolzen zu senken schien, im Sommer 1139, war er in das Lager König Konrads gekommen. Daß die gewaltige Macht des welfischen Hauses, die vom Fels zum Meer reichte, die durch die Gunst Lothars das Herzogthum Baiern und Sachsen vereinigte, an den Staufern ein Gegengewicht erhielt, war überaus wichtig für die Landgrafen, die in der Mitte erdrückt werden mußten, wenn diese Vereinigung Bestand hatte. Das haben L. und seine Nachfolger wohl verstanden und ihre Macht in engem Anschluß an die Staufer zu fördern gewußt. Wie sehr dieselbe ihrer anfänglichen Unbedeutsamkeit bereits entwachsen war, das zeigt die große Zahl von Annalen, welche Ludwigs Tod ( 12. Januar 1140) berichten.

    • Literature

      Knochenhauer, Gesch. Thüringens. Landau, Zeitschr. f. hess. Gesch. IX (1862) S. 314.

  • Author

    Wenck.
  • Citation

    Wenck, Karl, "Ludwig I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 19 (1884), S. 590-591 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd143629093.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA