Lebensdaten
1521 – 1588
Geburtsort
Hamburg
Sterbeort
Bardowick bei Lüneburg
Beruf/Funktion
lüneburgischer Kanzler ; holsteinischer Rat ; Jurist ; Schüler und Freund Melanchthons
Konfession
lutherisch?
Normdaten
GND: 138412006 | OGND | VIAF: 12554551
Namensvarianten
  • Moller, Joachim der Jüngere
  • Moller, Joachim von
  • Moller, Joachim der Jüngere
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Zitierweise

Moller, Joachim von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138412006.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Joachim (d. Ä., 1500-58), Ratsherr in H. (s. ADB 22), S d. Hans (um 1469–1502) u. d. Anna Brandes (um 1475–1534);
    M Anna (1494–1574), T d. Joachim Nigel (v. 1491-1526) u. d. Gesche Bockholt ( 1541);
    B Eberhard (1527–88), Bgm. in H., Johann (1529–90), Hptm. zu Bergedorf u. Amtmann in Reinbek, Heinrich (1530–89), Prof. u. Rektor d. Univ. Wittenberg (s. ADB 22);
    wohl Celle 1549 Anna (1533–95), T d. lüneburg. Kanzlers Balthasar Klammer (um 1504–78, s. NDB XI) u. d. Kunigunde Furster ( n. 1558, wohl v. 1562);
    8 S, 4 T, u. a. Friedrich (1550–69), Propst in B., Wilhelm (1559-um 1620), Kanoniker an St. Michaelis in H., hinterließ als einziger d. Brüder Söhne u. wurde z.|Stammvater aller niedersächs. Nachkommen d. Fam., Otto (1564–1600), Propst an St. Cyriacus in Braunschweig, Adolf (1568–96), Propst in B.

  • Biographie

    Nach theologischen und philologischen Studien bei Philipp Melanchthon in Wittenberg 1535–42, danach juristischem Studium in Padua, Bologna und Ferrara bis 1547 wurde der Doktor beider Rechte am 1.10.1548 zum Hofrat im vormundschaftlichen Kollegium für den gerade 18jährigen Celler Hzg. Franz Otto (1530–59) bestallt. In dem Amt als Hofrat, das er bis 1570 ununterbrochen ausübte, hatte er als einziger graduierter Jurist am Celler Hofe maßgeblichen Anteil an Verwaltungsgeschäften und an der Rechtsprechung (u. a. in Vertretung des Kanzlers). Auch übernahm er juristische Berater- und Vermittlertätigkeiten, bei denen seine ausgeprägte Fähigkeit zu ausgleichender Politik deutlich wurde. So führte er 1554 und nochmals 1578-84 die Verhandlungen in äußerst schwierigen Konflikten zwischen Fürstentum und Stadt Lüneburg einerseits und der Stadt Hamburg andererseits um die Elbschiffahrt, ohne daß sich dabei das Verhältnis zu seiner Vaterstadt verschlechtert zu haben scheint. 1556-62 war er wesentlich an dem für die Celler Herzöge siegreichen Prozeß gegen die Stadt Lüneburg um den Fortbestand der alten städtischen Privilegien beteiligt; nach Abschluß des Vertrages erhielt M. 1562 das von der Stadt Lüneburg abgetretene ehemalige Klostergut Heiligenthal bei Lüneburg als Rittergut zu Lehen. Der strenge Protestant war maßgeblich an der herzoglichen Kirchenpolitik beteiligt. So konzipierte er 1565 die Instruktion für die Kirchenvisitation im Fürstentum Lüneburg, gehörte auch selbst zu den Visitatoren. Nicht ganz ausgeschlossen sind spätere kryptokalvinistische Neigungen, vermittelt durch seinen Bruder Heinrich in Wittenberg und den Leibarzt des wolfenbüttelschen Hzg. Julius, Dr. Jodokus Pilitius. In wichtigen diplomatischen Missionen war M. auf den Versammlungen des Niedersächs. Kreises zwischen 1553 und 1572 tätig; auf den Reichstagen zu Augsburg (1566) und Regensburg (1576) führte er die Verhandlungen als lüneburg. Abgeordneter und vertrat beide Male auch andere Potentaten.

    1570 übernahm M. das Kanzleramt von seinem Schwiegervater Klammer, verzichtete aus gesundheitlichen Gründen jedoch schon 1573 wieder darauf. Von Hzg. Georg Wilhelm sofort zum „Rat von Haus aus“ bestallt, war er von Heiligenthal aus weiterhin als Advokat in Rechtssachen, so auch Reichskammergerichtsprozessen, in privaten Fragen für die Herzöge und als Reichs- und Kreistagsvertreter tätig. Daneben stellte er seine Dienste den Herzögen von Holstein und der Stadt Hamburg (1560–79), Kg. Friedrich II. von Dänemark (1560–63), Hzg. Ulrich von Mecklenburg-Güstrow, Gf. Otto v. Schaumburg und anderen zur Verfügung. 1583 übersiedelte er zu seinem Sohn Adolf nach Bardowick.

    M. ist ein typischer Vertreter der – häufig auswärtigen und bürgerlichen – gelehrten Räte und Kanzler, die ihren Landesherren in einer Zeit der Verwaltungsmodernisierung und der Konsolidierung ihrer Territorien in allen wichtigen juristischen und politischen Fragen zur Seite standen. Allerdings ist M. wohl der letzte lüneburg. Rat, der in großem Umfang auch andere Potentaten beriet. Er muß sehr häufig auf ausgedehnten Reisen unterwegs gewesen sein und ein ernormes Arbeitspensum bewältigt haben, das er bis ins hohe Alter durchhielt. Neben seinem diplomatischen Geschick kennzeichnen ihn politisch-juristische und theologische Interessen: er gab die „Metropolis“ des Theologen und Rechtsgelehrten Dr. Albert Krantz (1448–1517) heraus (Basel 1548, ²1568) und blieb Männern wie seinem Lehrer Melanchthon, dem Rechtsgelehrten Dr. Heinrich Husanus (1536–87) oder dem Harburger Hzg. Otto II. (1528–1603) zeitlebens freundschaftlich verbunden.

  • Literatur

    ADB 22;
    G. C. Knod, Dt. Studenten in Bologna(1289–1562), 1899, S. 351;
    A. Eckhardt, J. M. aus Hamburg, in: Niedersächs. Jb. f. Landesgesch. 37, 1965, S. 46-74.

  • Autor/in

    Joachim Brauß
  • Zitierweise

    Brauß, Joachim, "Moller, Joachim von" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 741-742 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138412006.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Moller: Joachim M. (Möller), Dr. jur., geb. zu Hamburg am 25. Sept. 1521. am 2. (nicht 11.) August 1588 zu Bardowik als herzoglich lüneburgischer Kanzler, stammte aus der alten Hamburger Bürger- und Rathsfamilie der Moller, die zum Unterschiede von den „Moller vom Baum“ und anderen nach ihrem Helmzeichen „Moller vom Hirsch“ genannt wurde. Sein Vater Joachim M., geb. am 25. März 1500, verheirathete sich schon 1520, wurde Rathmann 1529 und war von 1527—1531 einer der Hauptführer der Lutheraner in Hamburg, Gesandter der Stadt 1539 in Frankfurt a. M. und 1540 in Speier bei den Bundesverhandlungen der Evangelischen. 1541 legte er das „Slechtbôk“, das Geschlechtsbuch seiner Familie an, namentlich um die Verwaltung der alten Stiftungen zu sichern, seinem ältesten Sohne, dem späteren Kanzler, dictirte er es in die Feder. Seine weitreichenden Verbindungen erhellen daraus, daß er, der schon früher Helm und Schild (mit halbem Kammrad, verwandelt in eine halbe Rose) führte, am 27. September 1537 einen Adels- und Wappenbrief als J. Molitor für England von Heinrich VIII. erhielt, und gleichfalls einen kaiserlichen durch Karl V. am 25. Mai 1541. In beiden wurde sein Stammwappen „gemehrt“. Er starb als Proconsul auf Schloß Ritzebüttel 1558, am 9. October nach Lappenberg's Hamburger Chroniken in niedersächsischer Sprache, andere weichen ab vom 5.—28. October. Der Sohn Joachim studirte in Wittenberg, für den an der Hand erkrankten Melanchthon schrieb er Briefe vor dem Colloquium zu Worms 1541 und Regensburg, die in das Corpus reformatorum übergingen, am 9. Februar 1542 promovirte ihn, mit für diese Dienstleistung, die philosophische Facultät zu Wittenberg zum Magister; am 22. December 1547 erhielt|er in Ferrara den Grad eines Doctors beider Rechte. Melanchthon widmete ihm noch 1546 seine Collatio actionum forensium Atticarum et Romanorum; auch 23 Briefe von ihm an M. sind erhalten; darunter einer vom 20. August 1549, der zur Rückkehr aus Italien Glück wünscht. Bald nachher zog ihn die Vormundschaft über die Söhne Herzog Ernst des Bekenners in den Kreis der juristischen Räthe (Havemann setzt das II, 186 viel zu früh), und bald' in die Regentschaft für die Herzoge Heinrich und Wilhelm. Er trat streng in die Fußtapfen des alten Kanzlers Hans Forster aus Hessen, der entgegen den Bestrebungen des Urbanus Rhegius alle Klöster einziehen und zur Abtragung der fürstlichen und Landesschulden verwenden wollte, während Rhegius daraus Fonds für Kirchen und Schulen zu bilden strebte. Auch des alten Kanzlers Arbeit, das nach Unabhängigkeit strebende Lüneburg wieder straff unter den Herzog zu beugen, ging auf den jüngeren Nachwuchs über, zunächst auf Forster's Schwiegersohn, den Vicekanzler, dann Kanzler, Lic. jur. Balthasar Klammer aus Kaufbeuren, 1578, dessen Tochter Anna wieder M. heirathete, wie er auch des Schwiegervaters Nachfolger wurde. Wir finden dann M. als lüneburgischen Rath 1554 bei einer Gesandtschaft nach Worms, darauf als eifrigen Vertreter der herzoglichen Ansprüche gegen die Stadt auf das berühmte Michaeliskloster und die Güter der Prämonstratenser von Heiligenthal. Letztere wurden auch den Lüneburgern entrissen und ihm selbst 1562 gegen ein Kaufgeld als Rittergut zu Mannlehen gegeben, wie später ein Ritterhof zu Rethem und zu Drackenburg. 1563—73 wurde er in mannigfachen Verhandlungen mit dem wüsten Erich von Göttingen verwendet. Da die Regentschaft eine ständische war, unter dem Großvoigt Thomas Grote, so wich ihre Politik wesentlich von der des Herzogs Ernst ab, und M. folgte diesem Zuge. Sein Name steht auch unter dem Recesse über die fürstlichen Mündel vom 1. April 1555. Da ebenso wie das Michaeliskloster auch das Chorherrenstift zu Bardowik auf Andrängen der Stadt Lüneburg und der Ritterschaft erhalten bleiben mußte, so verstand es M., seinen ältesten Sohn, Friedrich, und den sechsten, Adolf in Bardowiker; den fünften, Wilhelm, in ein St. Michaelis Canonicat zu bringen; 1570 ließ er sich den Adelsbrief seines Vaters erneuern, aber erst viel später, nach der Zeit des 30jährigen Krieges, nennt sich die Familie „v. Möller“ und gehört noch zur Lüneburger Ritterschaft als Inhaber des Rittergutes Heiligenthal. — Moller's Sohn Friedrich folgte schon 1557 seinem Oheim Ernst Klammer in der Dompropstei zu Bardowik, resignirte die Rente aber 1569 zu Gunsten seines Bruders Adolf und fiel vor Maestricht; der zweite, Joachim, starb als Pfandinhaber des fürstlich laueuburgischen Hofes Anker, der dritte starb früh, der vierte, Balthasar, sollte das Geschlecht mit der Tochter Ludolfs v. Estorff fortsetzen, starb aber gleich nach der Hochzeit 1603; die Güter fielen nun an den Conventualen Wilhelm zu St. Michael in Lüneburg, der 1605 eine v. Appelen heirathete und Stammvater des jetzigen Geschlechts wurde. Der Bardomiker Propst Adolf starb 1596 in Indien, der siebente Sohn Otto 1600. Joachim M. wurde in Bardomik im Dome begraben, die Inschrift seines Leichensteins ist in Schlöpken Chronicon von Bardewick S. 455 mit falscher Jahreszahl abgedruckt. Es hat sich von ihm aus den Wittenberger Jahren eine „Declamatio de exemplo emendati latronis“ etc. erhalten. Verdienst erwarb er sich durch die Herausgabe von Albert Krantz' Metropolis, Basel 1548 und 1568.

    Dat Slechtbok, Geschlechtsregister der Hamb. Familie Moller (vom Hirsch). Von Otto Beneke. Hamb. 1876; Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig u. Lüneburg, II; Lappenberg, Hamburg. Chroniken in nieders. Sprache; Schlöpken Chronicon, d. i. Beschr. etc. Bardewick; Spiel, Vaterland. Archiv, Bd. II (1820), S. 353 ff. U. F. C. Manecke, Biograph. Skizzen von den Kanzlern der Herzoge von Braunschweig-Lüneburg.

  • Autor/in

    Krause.
  • Zitierweise

    Melle, W. von, "Moller, Joachim von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 125 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138412006.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA