Lebensdaten
um 1504 – 1578
Geburtsort
wohl Kaufbeuren
Sterbeort
Celle
Beruf/Funktion
lüneburgischer Kanzler ; Staatsmann ; Jurist
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 100303218 | OGND | VIAF: 32339448
Namensvarianten
  • Clammer, Balthasar
  • Klammer, Balthasar
  • Clammer, Balthasar
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Zitierweise

Klammer, Balthasar, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100303218.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Matthias ( 1527), 1496 tirol. Diener v. Haus aus, 1503 Pfleger d. Burg Hohenfreyberg b. Füssen, seit 1510 8mal Bgm. v. K., erfolgreicher Gegner d. Ref., S d. Hans, aus Tannheim in Tirol, Pfleger zu Imst 1459–61, zu Kronburg seit 1462, in d. tiroler Ritterstand 1474 erhoben, seit 1479 in K.;
    M wahrsch. Veronika, T d. Patriziers Anton Honold zum Lux in K.;
    Kassel wohl Sept. 1531 Kunigunde, T d. Heinrich Furster aus Krumbach, Schultheiß, dann Bgm. zu Kassel, u. d. Margarethe (illeg. T Landgf. Ludwigs II. v. Hessen, 1471); Schwäger Ludwig Furster ( 1528) u. Johann Furster ( 1547), beide braunschweig.-lüneburg. Kanzler (s. NDB V);
    2 S, 3 T, u. a. Anna ( Joachim Moller, 1521–88, Schüler u. Freund Melanchthons, braunschweig.-lüneburg. Rat u. Kanzler, holstein. Rat v. Haus aus, s. L);
    E Hermann Balthasar ( 1634), Großvogt in C., Letzter d. Fam.

  • Biographie

    Nach theologischen und juristischen Studien in Ingolstadt und Leipzig nahm K. als Notar an der Reise einer hessischen Gesandtschaft im Frühjahr 1529 an den Kaiserhof nach Barcelona teil und wurde 1530 zum ersten Professor der Institutionen an der Universität und zum Anwalt am Hofgericht in Marburg ernannt. Vor seinem Weggang nach Celle, wo er Ostern 1532 zum Hofrat und damit Stellvertreter des Kanzlers, seines Schwagers Johann Furster, bestallt wurde, promovierte ihn die Universität Marburg zum Licentiatus iuris. Ostern 1540 wurde er Kanzler des Herzogs Ernst in Celle und behielt dieses Amt unter mehreren Fürsten bis zu seinem freiwilligen Rücktritt zugunsten seines Schwiegersohnes J. Moller 1569/70. Als Altkanzler und Rat blieb er bis zu seinem Lebensende die einflußreichste Persönlichkeit unter den Celler Räten. Für das Fürstentum Lüneburg und die Herzöge in Celle besuchte er die Reichstage 1542 und 1544 in Speyer sowie 1544/45 in Worms, wo er auch den König von Dänemark vertrat, mehrere Tagungen des Schmalkaldischen Bundes und des Niedersächsischen Kreises sowie die letzte Versammlung des Schwäbischen Bundes 1533/34 in Augsburg. In wichtigen Prozessen gegen die Städte Lüneburg und Hamburg fungierte er als fürstlicher Anwalt. Er hatte maßgeblichen Einfluß auf die landesherrliche Rechtsprechung, Verwaltungsorganisation und Religionspolitik. Daneben war er dänischer Rat von Haus aus (1538-63) und in dieser Eigenschaft anwesend auf den Hansetagen in Kopenhagen (1552 und 1553) und Odense (1560). Er handelte auch den Torgauer Vergleich zwischen Kurfürst August von Sachsen und Markgraf Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach 1553 und den Naumburger Vertrag zwischen den sächsischen Albertinern und Ernestinern 1554 mit aus. Außerdem beriet K. eine Reihe von anderen Fürsten und verhandelte für Landgraf Philipp von Hessen auf dem Speyerer Reichstag 1544 in dem Katzenelnbogischen Erbfolgestreit, lehnte jedoch die Übernahme der hessischen Kanzlerstelle ab. Zweifellos der bedeutendste Kanzler der Celler Welfenlinie, hat er einen wichtigen Beitrag zur Rezeption des römisch-italienischen Rechts und zur Modernisierung der Verwaltung im Lüneburgischen geleistet.

    K. verfaßte eine 1569/70 unter dem Pseudonym Theophilus Baldanus viermal gedruckte und 1582 auf den Münchener Index gesetzte deutschsprachige Streitschrift gegen die Beschlüsse des Trienter Konzils von 1563 und 1565, für seinen als Amtshauptmann in Medingen tätigen Sohn Otto ein Rechtskompendium mit Lehn-, Zivil- und Strafrecht, das neben römisch-italienischem Zivilrecht und langobardischem Lehnrecht sowie dem Strafrecht der Carolina und des Corpus juris Canonici auch Sätze aus dem Sachsenrecht und dem heimischen Gewohnheitsrecht wie auch aus fürstlichen Ordnungen und einigen Reichskonstitutionen enthielt. Da es deutsch und leicht verständlich geschrieben war, fand es bald entgegen dem Willen K.s handschriftliche Verbreitung (mindestens 10 Handschriften) und wurde 1591 erstmals von Abraham Saur als Breviarium juris herausgegeben. Zahlreiche Ausgaben unter verschiedenen Titeln, wie etwa Promptuarium juris, Compendium juris, erschienen von verschiedenen Bearbeitern, darunter Joachim Scheplitz, Christian Praetorius und Tobias Heidenreich, in schneller Folge. Bis 1732 erlebte das Werk mehr als 45 Auflagen. Als Lehrbuch für die Studenten und Handbuch für die Verwaltungs- und Gerichtspraxis erfreute es sich großer Beliebtheit. Im Fürstentum Lüneburg ersetzte es weitgehend das fehlende Landrecht und wurde noch bis weit ins 18. Jahrhundert am Celler Oberappellationsgericht benutzt. Die kommentierte Ausgabe von Scheplitz ist auch für das Württembergische Landrecht von 1610 herangezogen worden.

  • Literatur

    ADB IV (unter Clammer);
    Stintzing-Landsberg I;
    H.-J. v. d. Ohe, Die Zentral- u. Hofverwaltung d. Fürstentums Lüneburg (Celle) u. ihre Beamten 1520-1648, 1955;
    A. Eckhardt, Die Brüder Furster u. d. Entstehung d. jur. Kanzlertums im Fürstentum Lüneburg (1515–22), in: Niedersächs. Jb. f. Landesgesch. 35, 1963, S. 98-108;
    ders., Der Lüneburger Kanzler B. K. u. s. Compendium juris, 1964;
    ders., Die Fam. d. Lüneburger Kanzlers K. v. 1427-1634, in: Geneal. 7, 1965, S. 673-90;
    G. Theuerkauf, Lex, Speculum, Compendium iuris, Rechtsaufzeichnung u. Rechtsbewußtsein in Norddtld. v. 8.-16. Jh., 1968;
    ders., in: Hdwb. z. dt. Rechtsgesch., 1971 ff., II, Sp. 857 f. - Zu Schwieger-S J. Moller:
    ADB 22;
    A. Eckhardt, Joachim Moller aus Hamburg, Jurist, lüneburg. Kanzler u. holstein. Rat (1521–88), in: Niedersächs. Jb. f. Landesgesch. 37, 1965, S. 46-74.

  • Autor/in

    Albrecht Eckhardt
  • Zitierweise

    Eckhardt, Albrecht, "Klammer, Balthasar" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 704-705 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100303218.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Clammer: Balthasar C. (Klammer), Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. zu Kaufbeuren aus der zweiten Ehe des Kaufmanns und Bürgermeisters Matthias C. ( 1526) mit Elisabeth Brandenburger ( 1501), starb 9. Febr. 1578. Zum geistlichen Stande bestimmt, studirte er 1520 in Ingolstadt und 1527 in Leipzig zuerst Theologie, wandte sich aber bald der Rechtswissenschaft zu, trat zur evangelischen Religion über und entsagte 1531 seiner Pfründe an U. L. Frauencapelle zu Kaufbeuren. In demselben Jahre wurde er von Landgraf Philipp dem Großmüthigen als Professor der Institutionen an die neu errichtete Universität Marburg berufen. Schon im folgenden Jahre jedoch (1532) vertauschte er die akademische mit der staatsmännischen Laufbahn und ging, nachdem er zuvor noch die juristische Licentiatenwürde erlangt hatte, nach Celle als Adlatus des braunschweig-lüneburgischen Kanzlers Johann Forster, seines Schwiegervaters, dem er nach dessen Tode in dem Kanzleramte folgte. Ein eifriger Förderer der Reformation, betheiligte er sich als Gesandter an dem|Bundestage zu Augsburg 1533, an den Reichstagen zu Speier 1542 und 1544, zu Worms 1545. 1554 unterzeichnete er zu Naumburg als Bevollmächtigter des Königs von Dänemark den Erbvertrag zwischen den Herzogen August und Johann Friedrich von Sachsen. Von ihm erschien im Drucke nur eine deutsche Schrift mit lateinischem Titel, die er für seinen Sohn Otto abgefaßt hatte: „Promptuarium tam iuris civilis, quam feudalis“. Ursprünglich nicht zur Veröffentlichung bestimmt, erfreute sich das Werkchen einer so außerordentlichen Beliebtheit, daß es nach dem Tode des Verfassers von verschiedenen Seiten bis ins 18. Jahrhundert sehr häufig herausgegeben, mit Zusätzen vermehrt und neu bearbeitet wurde. Die erste Ausgabe mit Allegaten und ausführlichem lateinischen Commentar veranstaltete Joachim Scheplitz, Frankfurt 1599, 2. Ausg. das. 1608 u. ö. Eine bloße Textausgabe mit hinzugefügten Belegstellen besorgte Christian Praetorius 1606, dann Frankfurt a. d. O. 1616, das. 1621 etc. Eine kürzere Bearbeitung der Scheplitz’schen Ausgabe lieferte Tobias Heidenreich unter dem Titel: Clamerus redivivus et Scheplitzius enucleatus h. e. Compendium juris tam civilis quam feudalis, Halle 1625, 2. Ausg. Schleusingen 1630 (mehrfach wieder aufgelegt durch H. L. Notar. Publ., z. B. Leipzig 1650), 3. Ausg. Alten Stettin 1663. Nur eine Wiederholung der Heidenreich’schen Bearbeitung, mit erweitertem Titel ist endlich das von Esaias Chromhard herausgegebene: Compendium juris feudalis, civilis, matrimonialis et criminalis, Erfurt 1708, aufs neue revidirt Frankfurt und Leipzig 1732. Ein handschriftliches Werk von C.: „Bericht an seinen Sohn von den vornehmsten Rechts-Fällen“, befand sich in der 1751 zu Dresden versteigerten Bibliothek des sächsischen Theologen Valentin Ernst Loescher.

    • Literatur

      Melch. Adam, Vitae Germanor. ICtorum p. 73. Freher, Theatrum viror. erud. claror. p. 821. Strieder, Hess. Gel.-Gesch. II. 207 ff. IV. 508 ff. Kobolt, Baier. Gel.-Lex. S. 132. Ergänzungen S. 56. Catalogus bibliothecae Val. Ern. Loescheri III. 711 No. 12793.

  • Autor/in

    Steffenhagen.
  • Zitierweise

    Steffenhagen, "Klammer, Balthasar" in: Allgemeine Deutsche Biographie 4 (1876), S. 272-273 unter Clammer [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100303218.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA