Dates of Life
1763 – 1830
Place of birth
Karlsruhe
Place of death
Karlsruhe
Occupation
Großherzog von Baden
Religious Denomination
lutherisch
Authority Data
GND: 124485979 | OGND | VIAF: 30472249
Alternate Names
  • Ludwig
  • Ludwig I. von Baden
  • Ludwig Wilhelm August
  • more

Relations

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Citation

Ludwig I., Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd124485979.html [25.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Ghzg. Karl Friedrich v. B. ( 1811, s. NDB XI);
    M Karoline Prn. v. Hessen-Darmstadt ( 1783);
    Halb-B Ghzg. Leopold v. B. ( 1852, s. NDB 14);
    - Katharina Werner, seit 1827 Gfn. v. Langenstein ( 1850, s. L). T d. Martin Werner, aus Weisenbach/Murgtal, Korporal in d. fürstl. Leibkompanie, u. d. Katharina Bauer;
    1 S, 2 T (1 früh †) (legitimiert, nicht thronfolgeberechtigt, seit 1827 Gf. bzw. Gfn. v. Langenstein).

  • Biographical Presentation

    Als zweiter Sohn erstrebte Mgf. L. zunächst eine militärische Karriere in der preuß. Armee. Er hatte es bis zum Regimentschef gebracht, als ihn 1795 die politischen Konstellationen nötigten, den preuß. Dienst zu verlassen und nach Baden zurückzukehren, wo er wiederum seinen Neigungen entsprechend ein militärisches Wirkungsfeld als Regimentskommandant und Leiter des Kriegsdepartements fand. Unter dem obrigkeitsstaatlichen Absolutismus aufgewachsen, trat L. 1818, nach dem Tod seines Neffen, des Ghzg. Karl, der keinen männlichen Erben hinterließ, die Regierung eines Staates an, dem wenige Monate zuvor eine liberalen Vorstellungen entgegenkommende Verfassung gegeben worden war. Die Haltung L.s in der Verfassungsfrage trug dazu bei, daß von Anfang an die unterschiedlichen Auffassungen der liberalen Kammermehrheit und der Regierungsmitglieder über die Ausgestaltung des konstitutionellen Verfassungssystems aufeinanderprallten. Zu seinen engsten Beratern gehörten die konservativen Minister v. Berstett und v. Berckheim, die eine wirksame Beschränkung der Regierungsgewalt durch die Volksvertreter und eine Unterhöhlung des monarchischen Prinzips nicht gestatten wollten. Konflikte mit dem ersten bad. Landtag von 1819 entwickelten sich vor allem um den Militäretat und die Mediatisiertenfrage. Die Vorliebe L.s für das Militär und sein Bemühen, die Standesherren durch Zugeständnisse für sich zu gewinnen, ließen den Konflikt in seiner ganzen Schärfe entbrennen. L. schloß den Landtag, ohne daß die Beratungen zu einem Ergebnis gekommen waren. Die bad. Regierung versuchte, die konstitutionelle Entwicklung im Innern durch äußeren Druck zu dämpfen, der von den konservativen Ostmächten und dem Deutschen Bund ausgehen sollte. Baden wirkte in diesem Sinne in Karlsbad und auf den Wiener Ministerialkonferenzen, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Ein Versuch L.s, 1820 durch die Urlaubsverweigerung für in die Kammer gewählte Beamte die liberale Opposition niederzuhalten, scheiterte am Widerstand des Parlaments. Vorübergehend gewann der Minister v. Berstett den Großherzog dafür, die Zusammenarbeit mit einigen Führern in der Kammer zu suchen. 1822 kam es mit der Kammer aber erneut zum Konflikt, vor allem wiederum um den Militäretat. Die Folge war, daß L. keines der fertiggestellten Gesetze publizierte und einige der Beamten, die gegen die Vorlagen der Regierung gestimmt hatten, strafversetzte. Durch massive Wahlbeeinflussung gelang es 1825, eine regierungstreue Kammer wählen zu lassen, mit deren Hilfe Verfassungsänderungen vorgenommen werden konnten, vor allem die Verlängerung der Budgetperiode von zwei auf drei Jahre und die Veränderung der Wahlperioden. – Die Regierung L.s war von weitreichendem Einfluß des Hofadels und konservativer, „antikonstitutioneller“ Minister auf die bad. Politik bestimmt.

  • Literature

    ADB 19;
    F. Schnabel, Sigismund v. Reitzenstein, 1927, S. 170 f.;
    W. v. Hippel, Frdr. Landolin Karl v. Blittersdorf 1792-1861, 1967, S. 20 ff.;
    F. Götz u. A. Beck, Schloß u. Herrschaft Langenstein im Hegau, 1972 (P).

  • Portraits

    in: H. Müller, Bad. Fürstenbildnisse II, 1893;
    Ölgem. v. M. Ellenrieder (Schloß Langenstein), Abb. b. F. Götz u. A. Beck, s. L.

  • Author

    Klaus Gerteis
  • Citation

    Gerteis, Klaus, "Ludwig I." in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 354-355 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124485979.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Ludwig Wilhelm August, Großherzog von Baden, zweiter Sohn des Großherzogs Karl Friedrich (s. d. Art.) aus dessen Ehe mit der Prinzessin Karoline Louise von Hessen-Darmstadt, wurde zu Karlsruhe am 9. Febr. 1763 geboren und starb daselbst am 30. März 1830. Die bei Gründung des Fürstenbundes Seitens des Markgrafen von Baden bethätigte Hinneigung zur preußischen Politik fand einen Ausdruck auch in dem Eintritte des Prinzen L. in preußische Kriegsdienste. Noch von König Friedrich II. in die preußische Armee aufgenommen, wurde er im J. 1789 von König Friedrich Wilhelm II. zum Obersten und Commandeur des Bataillons Rohdich, nachherigen Grenadier-Garde-Bataillons ernannt, in welcher Eigenschaft er mehrere Jahre zu Potsdam in Garnison stand. 1792 mit seinem Bataillon an den Rhein marschirt, nahm er an mehreren Gefechten gegen die Armee der französischen Republik rühmlichen Antheil. 1793 wurde Prinz L. zum Generalmajor und zum Chef des Jung-|Barnstedtischen Infanterieregiments ernannt. Als solcher stand er in Magdeburg in Garnison, bis im J. 1795 die Veränderung, die in den politischen Verhältnissen eingetreten war, seinen Austritt aus preußischen Kriegsdiensten und seine Heimkehr nach Baden veranlaßte. Dort übernahm er das Commando eines Infanterieregiments und führte, an die Spitze des Kriegsdepartements gestellt, die erprobten Einrichtungen der preußischen Armee in Baden ein. Sein Einfluß auf die militärischen Zustände des Großherzogthums mißfiel dem Kaiser Napoleon und dessen Machtwort verbannte ihn aus der Residenz nach dem säcularisirten Kloster Salem, welches ihm und seinem jüngeren Bruder, Prinz Friedrich, als Entschädigung für die durch die Revolution verlorenen Familiengüter jenseits des Rheins zugefallen war. Nach Napoleons Sturz wieder in die Residenz zurückgekehrt, hielt er sich von allen Staatsangelegenheiten fern, bis ihn der Tod seines Neffen, des Großherzogs Karl, der keine männlichen Erben hinterließ (Bd. XV, 248 f.), am 8. December 1818 auf den Thron berief. Kurz vorher, am 22. August 1818, hatte dieser seinem Lande eine Verfassungsurkunde gegeben, und eine der ersten Regierungshandlungen des Großherzogs L. war die Genehmigung einer dazu gehörigen Wahlordnung, welche sein Vorgänger nicht mehr unterzeichnet hatte. Die Stellung eines constitutionellen Fürsten entsprach weder den persönlichen Neigungen noch den Anschauungen, in denen L. aufgewachsen und alt geworden war. Es fehlte demnach schon in der ersten Tagung der Landstände, die der Großherzog am 22. April 1819 persönlich eröffnete, nicht an Conflicten zwischen den auf Erweiterung ihrer Rechte hinarbeitenden Abgeordneten der zweiten Kammer und der Regierung des Großherzogs L., der sich keineswegs geneigt zeigte, solchen Bestrebungen zu willfahren. Die Haltung der zweiten Kammer gegenüber dem auf Andrängen des Bundestags erlassenen Edict zur Regelung der Rechtsverhältnisse des grundbesitzenden Adels veranlaßte eine ungnädige Vertagung der Stände am 28. Juli 1819, und als dieselben, nach eifriger Betheiligung des badischen Staatsministers Freiherrn v. Berstett (Bd. II, 508) an dem Zustandekommen der Karlsbader Beschlüsse und an den Berathungen der Wiener Ministerialconferenzen, wieder zusammentraten, gelang es nur der großen Mäßigung der einflußreichsten Abgeordneten, den Ausbruch offener Feindseligkeiten hintanzuhalten. Um so stürmischer verlief der Landtag von 1822. Nachdem im Verlaufe der Verhandlungen die verschiedensten Regierungsvorlagen und einige den Grundsätzen der österreichischen wie der Bundespolitik widersprechende Motionen aus der Mitte der Abgeordneten heraus Anlaß zu heftigen Debatten gegeben, wurde der chronische Conflict zu einem acuten, als die zweite Kammer, hauptsächlich auf Antreiben des Abgeordneten v. Itzstein (Bd. XIV, 649), beim Militärbudget, allerdings nur mit der Mehrheit einer Stimme, den Jahresetat in der Höhe, welche die Regierung unter Berufung auf ihre Bundespflichten festgestellt hatte, verwarf. Diesem Beschlusse folgte der sofortige Schluß des Landtags und die Veröffentlichung eines Manifestes, welches dem Landtage die Schuld aufbürdete, das Zustandekommen des Budgets verhindert zu haben. Wie schwer den Großherzog L. dieser Beschluß verletzt hatte, bewies unter Anderem der Umstand, daß keines der auf diesem Landtage zu Stande gekommenen Gesetze publicirt wurde. Dem darauf folgenden Landtage, aus dem durch den Einfluß, welchen die Regierung auf die Wahlen ausübte, alle Oppositionsmänner bis auf drei verdrängt waren, wurden Verfassungsänderungen vorgelegt und von demselben auch angenommen, wonach statt der bisherigen von zwei zu zwei Jahren eintretenden theilweisen Erneuerung der zweiten Kammer alle sechs Jahre eine Integralerneuerung stattfinden und der Landtag nicht mehr alle zwei, sondern hinfort nur alle drei Jahre sich versammeln sollte. Die beiden Landtage von 1825 und 1828 bewegten sich in ausschließlich geschäftlicher Form|und ohne auf einem der Gebiete der Gesetzgebung, die der erste Landtag in den Kreis seiner Verhandlungen hereingezogen hatte, irgend einen Fortschritt zu bezeichnen. — Wenn so die Regierung des Großherzogs L. verlief, ohne in dem politischen Leben des Landes erfreuliche Spuren zu hinterlassen, so erwarb sich dieser Fürst doch ein bleibendes Verdienst um sein Volk durch die Ordnung, die er mit der ausgezeichneten Unterstützung seines Finanzministers v. Böckh in die während der langen Kriegsjahre völlig zerrütteten Finanzen des Landes brachte. Hier war seine in der preußischen Schule erworbene Anschauung von den Erfordernissen eines geordneten Staatshaushaltes von durchschlagender Wirkung. In den 11 Jahren seiner Regierung vollzog sich der Uebergang von zur Regel gewordenen Deficits zu eben so regelmäßigem Vorhandensein von Ueberschüssen. Sonst sind es zwei dem kirchlichen Gebiet angehörende Ereignisse, welche der Regierung des Großherzogs L. eine Bedeutung in der Landesgeschichte und zugleich in der Geschichte Deutschlands verleihen, die Begründung der oberrheinischen Kirchenprovinz mit dem Metropolitansitz in Freiburg und die erste Besetzung des erzbischöflichen Stuhles daselbst und der Vollzug der Union der lutherischen und reformirten Gemeinden Badens. Als L. starb, athmete das Land auf und jubelte seinem Nachfolger, seinem Halbbruder Großherzog Leopold, hoffnungsvoll entgegen.

    • Literature

      Vgl.: Baden unter den Großherzogen Karl Friedrich, Karl, Ludwig von Fr. v. Weech. Freiburg i. Br. 1863.

  • Author

    v. Weech.
  • Citation

    Weech, Friedrich von, "Ludwig I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 19 (1884), S. 491-493 unter Ludwig Wilhelm August [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124485979.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA