Lebensdaten
1824 – 1910
Geburtsort
Göttingen
Sterbeort
Göttingen
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 119059606 | OGND | VIAF: 52491126
Namensvarianten
  • Planck, Gottlieb Karl Georg
  • Planck, Gottlieb
  • Planck, Gottlieb Karl Georg
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Planck, Gottlieb, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119059606.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus württ. Gelehrten- u. Theologenfam., d. auf d. Müller Wolf ( vor 1535) in Untergruppenbach zurückgeht;
    V Wilhelm (1785–1858), Dr. iur., hann. Oberappellationsger.rat in Celle, Oberger.dir. in G., S d. Gottlieb Jakob (1751–1833), aus Nürtingen/Neckar, ev. Kirchenhist., 1781-84 Prof. an d. Hohen Karlsschule in Stuttgart, seit 1784 in G., Gen.-sup. ebd. (s. ADB 26; BBKL), u. d. Luise Schickhardt (1755–1833), aus Stuttgart;
    M Dorothea, T d. Heinrich Christoph Oesterley (1727–92), Eisenkramer in G. (s. NDB 19*), u. d. Amalie Schwarzkopf (1750–95);
    Ur-Gvv Georg Jacob (1726–91), Stadtschreiber in Nürtingen;
    Ov Heinrich Ludwig (1785–1831), Prof. d. Theol. in G. (s. ADB 26; BBKL);
    Om Georg Heinrich Oesterley (1774–1847), Advokat, Univ.rat in G. (s. ADB 24);
    Meppen 1865 Johanna, T d. Sanitätsrats N. N. Steinbömer;
    1 S;
    N Max (s. 2);
    Gr-N Erwin (s. 3).

  • Biographie

    Nach dem Abitur am Celler Gymnasium (1842) studierte P. in Berlin unter dem Pandektenrechtler Georg Friedrich Puchta (1798–1846) sowie in Göttingen 1842-45 Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen 1846, 2. Examen 1850). Wegen Teilnahme am politischen Vereinsleben (Arbeitervereine) wurde er 1849 nach Osnabrück, 1852 nach Aurich (hier Geltung des preuß. Allg. Landrechts) versetzt. 1852-55 war er für die liberale Opposition Mitglied der 2. Kammer des Kgr. Hannover. Als Mitunterzeichner der Anträge des Verfassungsausschusses vom Juli 1855 und als Verfasser eines Urteils des Auricher Gerichts, das die Verordnung vom 1.8.1855 zur Außerkraftsetzung wichtiger Teile der hann. Verfassung von 1848 für nichtig erklärte, wurde P. im September 1855 nach Dannenberg versetzt, wo er mit Johannes Miquel (1828–1901) zusammentraf. P.s 1856 in Bremen veröffentlichte Schrift: „Ueber die verbindliche Kraft der Verordnung vom 1.8.1855“ führte zu weiteren Disziplinar- und Strafverfahren. Nach Auflösung des Dannenberger Gerichts 1859 wurde er auf unbestimmte Zeit beurlaubt; der Zugang zur Advokatur wurde ihm als Staatsdiener versagt. P. unterstützte die Arbeit des 1859 gegründeten Nationalvereins und beteiligte sich intensiv an den justizpolitischen Debatten der ersten Juristentage. Mit Einschränkungen der Freizügigkeit wies ihm der hann. Justizminister Ludwig Windthorst 1863 eine Ratsstelle am Obergericht in Meppen zu (1868 Rat am Appellationsger. in Celle). Die Rückkehr in die 2. Ständekammer wurde ihm als Beamten untersagt. Nach der Annexion Hannovers durch Preußen kehrte P. in das politische Leben zurück und gehörte 1867-73 dem Reichstag und 1867/68 dem preuß. Abgeordnetenhaus an.

    Mit P.s Namen verbunden sind die Initiative zur Schaffung eines gesamtdeutschen Strafgesetzbuchs und einer Strafprozeßordnung (März 1868), ferner der Versuch, in der Frage der Todesstrafe zu vermitteln (Mai 1870). 1871/72 nahm P. an den Beratungen der Bundesratskommission über den vom preuß. Justizminister Adolf Leonhardt (1815–80) aufgestellten Entwurf einer gesamtdeutschen|Zivilprozeßordnung teil, den er für einen größeren Leserkreis in den preuß. Jahrbüchern verteidigte. Für Leonhardt war dies Anlaß, den bereits damals völlig erblindeten P. 1874 in die 1. Kommission zur Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als gemeinrechtlichen Juristen wählen zu lassen. Diese Kommission (1874–89) ernannte ihn zum Redaktor des Familienrechts. Neben Heinrich Eduard Pape (1816–88), Bernhard Windscheid (1817–92) und Karl Kurlbaum (1830–1906) gehörte P. zu den einflußreichsten Mitgliedern der Kommission. Mit Beendigung der Kommissionsarbeit zog P. nach Göttingen zur Übernahme einer o. Honorarprofessur (Juli 1889). Im Dez. 1890 wurde er in die 2. BGB-Kommission gewählt und zu deren Generalreferenten ernannt. Nach Abschluß der Arbeiten in der 2. BGB-Kommission kehrte P. 1896 nach Göttingen zurück, wo er mit Mitarbeitern am BGB den ersten und für lange Zeit maßgebenden Kommentar zum BGB herausgab.

    P. schloß sich Mitte der 60er Jahre der Nationalliberalen Partei an. Als hann. Jurist neigte er zeitlebens zu einem detailreichen „Rechtsformalismus“ entsprechend der Celler Obertribunalsjudikatur. Seiner dezidiert liberalen Haltung im Verfassungs- und öffentlichrechtlichen Bereich stand seine sozialkonservative Sicht des Privatrechts gegenüber. P.s wissenschaftliches Hauptwerk ist der Teilentwurf des Familienrechts von 1880 mit grundlegenden rechtspolitischen Überlegungen zu Ehe und Familie. Die Kritik am 1. BGB-Entwurf und später auch am BGB mit dem Vorwurf, dieses sei „undeutsch“ und zugleich „antisozial“, trafen P. tief: Nach seiner Auffassung bildeten Eigentum, Erbrecht und „die auf die Ehe sich gründende Familie“ die Grundlagen der bestehenden Gesellschaftsordnung, welche die Sozialdemokratie zerstören wolle. Die Leistung P.s als Mitautor des BGB besteht darin, die dogmatischen Errungenschaften des 19. Jh. übernommen und in ein noch heute tragfähiges kodifikatorisches System gebracht zu haben. Seit 1890 näherte sich P. in seinen Arbeiten der damals entdeckten sozialpolitischen Aufgabe der Zivilgesetzgebung vorsichtig an durch Beschränkung der individuellen Rechte und Schutz der wirtschaftlich Schwachen. Dank P, der vor allem für eine Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau eintrat, ist das BGB nicht nur ein „spätgeborenes Kind des klassischen Liberalismus“ (Wieacker), sondern gleichzeitig auch die erste moderne sozialpolitisch beeinflußte Zivilrechtskodifikation, die allerdings, wie P. selbst, den engen Schranken des Sozialkonservativismus der Wilhelminischen Zeit verhaftet blieb.|

  • Auszeichnungen

    Dr. iur. h. c. (Tübingen 1877);
    WGR (1896);
    Ehrenbürger v. Göttingen (1897);
    Ehrenmitgl. d. Göttinger Sozietät d. Wiss. (1901) u. d. Jur. Ges. in Berlin.

  • Werke

    W. Schubert (Hg.), Die Vorlagen f. d. erste Komm. z. Ausarbeitung d. Entwurfs e. BGB, Fam.-recht, T. 1-3, 1983;
    Parl.reden insbes. im RT (1867–1873);
    zahlr. Btrr. in nat.lib. Ztgg. |

  • Nachlass

    Nachlaß: Niedersächs. Staats- u. Univ.bibl. Hannover.

  • Literatur

    R. Sohm, in: DJZ 1910, S. 609;
    F. Frensdorff, G. P., Dt. Jurist u. Pol., 1914 (P);
    R. Jahnel, in: W. Schubert (Hg.), Beratung d. BGB, Materialien z. Entstehungsgesch. d. BGB 1908, 1978, S. 80 ff. (W-Verz.);
    W. Schubert, in: ZSRGR 95, 1978, S. 283 ff.;
    ders., in: HRG;
    W. Ordemann, in: FS f. F. J. Brieske, 1986, S. 209;
    M. Coester, in: F. Löss, Rechtswiss. in Göttingen, 1987, S. 299 ff.;
    J. Berkemann, G. R. Richterl. Prüfungsrecht u. Staatsstreich, in: Staatswiss. u. Staatspraxis 5, 1994, S. 393;
    Allg. hann. Biogr., hg. v. W. Rothert, 1912 (P);
    BJ 15, S. 3-11 (P)– -Zur Fam.: F. W. Euler, in: Mercksche Fam.-Zs. 20, 1960, S. 91-99;
    Geneal. Hdb. d. in Bayern immatr. Adels X, 1970, S. 315-19.

  • Porträts

    Marmorbüste v. F. Hartzer, 1901 (Göttingen, Aula d. Univ.), s. Kat. d. Bildnisse im Bes. d. Georg-August-Univ. Göttingen, hg. v. K. Arndt, 1994, S. 100 f.

  • Autor/in

    Werner Schubert
  • Zitierweise

    Schubert, Werner, "Planck, Gottlieb" in: Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 496-497 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119059606.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA