Lebensdaten
1827 – 1916
Geburtsort
Berlin
Sterbeort
Heidelberg
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118655027 | OGND | VIAF: 7451149
Namensvarianten
  • Bekker, Ernst Immanuel
  • Becker, Ernestus Immanuel
  • Becker, Ernst Immanuel
  • mehr

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen in der NDB Genealogie

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Bekker, Ernst Immanuel, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118655027.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V August Immanuel s. (1);
    1911 Helene, verwitwete Zorn, T des Karl Ludwig Sulzer und der Philippine Maria Magdalena Görck.

  • Biographie

    Nach gründlichem Sprachunterricht durch seinen Vater, der ihn später zum philologisch am besten vorgebildeten Romanisten befähigte, studierte B. 1844-47 in Berlin und Heidelberg u. a. bei K. von Vangerow, G. Puchta, K. Homeyer, A. Rudorff. Darauf trat er für zwei Jahre als Auskultator in die juristische Praxis ein, promovierte 1849 in Berlin und war 1848-51 aktiver Offizier. Dann wandte er sich der akademischen Laufbahn zu, die nur 1863 durch eine kurze Hilfsarbeitertätigkeit im auswärtigen Amt unter Bismarck unterbrochen wurde. 1853 habilitierte er sich unter K. Bruns in Halle für römisches Recht, wurde dort 1855 außerordentlicher Professor, 1857 ordentlicher Professor in Greifswald und 1874 in Heidelberg (beide Male Nachfolger B. Windscheids).

    B., der im väterlichen Hause die Gegenwart von A. von Humboldt, F. Schleiermacher und Stahl erlebte und Freund von Mommsen, Ihering, K. Bruns, L. Pernice, A. Brinz und H. Böhlau wurde, war ein universaler Geist, den es immer mehr von den Einzelwissenschaften zu deren gemeinsamem Untergrund drängte. In seinem wissenschaftlichen Werk sind außer Arbeiten aus seinem Spezialgebiet solche über Völkerrecht, Strafrecht und dessen Reform, Todesstrafe, Erbschaftssteuer usw., auch philosophische Abhandlungen und naturwissenschaftliche Betrachtungen enthalten. Auch Probleme der Mathematik und Astronomie beschäftigten ihn eingehend. Er, der letzte der großen Pandektisten, ist gleich hervorragend als exakt quellenmäßig forschender, auf Erkenntnis des reinen römischen Rechts gerichteter Historiker wie als tiefgründiger, durch neue Anregungen und Gedankenreichtum ausgezeichneter Dogmatiker. Sein romanistischer Ruhm beruht vor allem auf seinen Werken über „Die prozessuale Konsumtion im alten römischen Recht“ (1853), „Die Aktionen des römischen Privatrechts“ (2 Bände, 1871–73), dem (unvollendeten) „System des heutigen Pandektenrechts“ (2 Bände, 1886–89) und der kritischen Rekonstruktion des Edikts. Er war Vorkämpfer der historischen Schule, stand jedoch ihr und ihren Häuptern, insbesondere F. K. von Savigny, dessen großes Gebäude der Willenstheorie er angriff, kritisch gegenüber, suchte über sie hinaus zu gehen und den Kreis der zu behandelnden Stoffe zu erweitern (Papyri, griechisches Recht). Das moderne Recht war ihm ein wichtiges Anliegen. Dem Naturrecht stand er entschieden ablehnend gegenüber. Recht war für ihn Menschenwerk, für dessen Erforschung die induktiven Methoden der exakten Naturwissenschaften vorbildlich sein sollten. Der Gegensatz zwischen der Überzeugung von der Existenz oder der Nichtexistenz selbstherrlicher Begriffe tritt in R. Sohms Gegenstandslehre einerseits und B.s, des „alten nominalistischen Kämpen“, Gegenschrift „Grundbegriffe des Rechts und Mißgriffe der Gesetzgebung“ (1910) andererseits hervor.

  • Werke

    Weitere W Das Recht d. Besitzes b. d. Römern, 1880;
    Üb. d. Streit d. hist. u. philosoph. Rechtsschule, 1886;
    Sprache u. System d. Entwurfes d. BGB, in: B.s u. Fischers Btrr. … (s.u.), H. 2, 1888 (v. starker Wirkung auf d. 2. Entwurf d. BGB);
    Das Recht als Menschenwerk, in: SB d. Heidelberger Ak. d. Wiss., 1912;
    Das Völkerrecht d. Zukunft, 1915;
    Mithrsg.: Jb. d. gemeinen Rechts, 1857–63;
    Btrr. z. Erläuterung d. Entwurfs eines BGB f. d. dt. Reich;
    Krit. Vjschr. f. Gesetzgebung u. Rechtswiss.;
    ZSRGR.

  • Literatur

    H. Burckhard, Zum Begriff d. Schenkung, Festgabe f. E.I.B., 1899;
    Aus röm. u. bürgerl. Recht, E.I.B. z. 16.8.1907 überreicht, 1907;
    Stintzing-Landsberg III/2, Text S. 892 f., 847-52, Noten S. 293, 354-57 (W);
    DJZ, 1916, Sp. 780ff.;
    L. Mitteis, in: ZSRGR 37, 1916, S. V f. (P);
    O. Gradenwitz, ebenda, S. VII-XXXII;
    R. Kukula, Bibliogr. Jb. d. dt. Hochschulen, Innsbruck 1892;
    DBJ I (Totenliste 1916, L).

  • Autor/in

    Dietrich Lang-Hinrichsen
  • Zitierweise

    Lang-Hinrichsen, Dietrich, "Bekker, Ernst Immanuel" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 25 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118655027.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA