Dates of Life
1866 – 1929
Place of birth
Szentes, Komitat Csongrád (Ungarn)
Place of death
Wien
Occupation
Jurist
Religious Denomination
keine Angabe
Authority Data
GND: 117676748 | OGND | VIAF: 32780017
Alternate Names
  • Löffler, Alexander
  • Löffler, Alexander
  • Loeffler, Alexander
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Citation

Löffler, Alexander, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117676748.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Samuel, Kaufm.;
    M N. N.;
    1902 Clara Eisenschitz (* 1880);
    1 S, 1 T.

  • Biographical Presentation

    L. studierte in Wien Jura (u. a. bei den Strafrechtlern W. Wahlberg und E. v. Ullmann) und promovierte 1889 zum Dr. iur. Vertiefung seiner Studien fand er im Seminar F. v. Liszts in Halle. 1896 habilitierte er sich in Wien für Straf- und Strafprozeßrecht. 1902 wurde er zum ao. Professor, 1903 (nach Ablehnung eines Rufes nach Bern) zum o. Professor für Straf- und Strafprozeßrecht an der Univ. Wien ernannt, womit seine praktische Tätigkeit im österr. Gerichtsdienst ihr Ende fand. L. wurde 1917 zum Vorsitzenden der Kommission zur Erhebung militärischer Pflichtverletzungen im Kriege ernannt. 1925 mußte er wegen schwerer Krankheit in den Ruhestand versetzt werden.

    L. verband in zahlreichen Arbeiten dogmatische, historische und rechtspolitische Ausführungen. Zu nennen ist vor allem sein Buch „Die Schuldformen des Strafrechts in vergleichend-historischer und dogmatischer Darstellung“, von dem Band I (Die Entwicklung des geltenden Rechts, Abt. 1: Deutschland und Österreich, 1895) fertiggestellt wurde; sonst ist von diesem Projekt nur noch eine Vorarbeit zum 2. Band als Aufsatz (Die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, in: Österr. Zs. f. Strafrecht 2, 1911, S. 131 ff.) erschienen. Darin untermauerte L. die in der Einleitung des Buches vertretene These, daß die übliche Zweiteilung in Vorsatz und Fahrlässigkeit den wirklich bestehenden Beziehungen der Täterpsyche zum strafrechtlich|relevanten Erfolg nur sehr wenig entspreche, durch eine umfassende dogmengeschichtliche Darstellung des Schuldproblems. Er trat für eine Dreiteilung der Schuldformen (Absicht, Wissentlichkeit, Fahrlässigkeit) ein.

    In methodisch ähnlicher Weise untersuchte L. die „Behandlung der in der Trunkenheit begangenen Delikte“ (in: Allg. österr. Gerichts-Ztg. 1906, S. 359 ff.). Vorwiegend dogmatisch ist der 1901 veröffentlichte Aufsatz „Unrecht und Notwehr“ (in: Zs. f. d. Ges. Strafrechtswiss. 21, 1901, S. 537 ff.), in dem L. für die These der objektiven (d. h. auch schuldlosen) Rechtswidrigkeit eintrat und von daher die Notwehr bestimmte, die er von der unbeschränkten Trutzwehr (gegen friedbrecherischen, rechtsverhöhnenden Angriff) unterschied. Zu nennen sind auch seine Kommentierung des neuen Wucherrechtes (1914) und der strafrechtlichen Bestimmungen der Konkursordnung (1917) sowie die Darstellung des Kriegsrechtes. Auch aus dem Gebiete des Strafprozeßrechtes veröffentlichte L. mehrere Aufsätze sowie einen Kommentar zur Strafprozeßnovelle von 1918 (1919).

    Seit der Jahrhundertwende (mit Beginn einer Periode der Strafrechtsreform in Deutschland und Österreich) trat bei L. das kriminalpolitische Interesse in den Vordergrund. Das Strafrecht war für ihn wesentlich eine „Zweckmäßigkeitseinrichtung“ im Dienste vor allem der Generalprävention und nur sekundär auch der Individualprävention. Für diese Begründung des Strafrechts reichte der Erfahrungssatz aus, daß die Menschen durch Motive bestimmbar sind, weshalb L. den Streit zwischen Determinismus und Indeterminismus (den er selbst für richtig hielt) als belanglos ansah. „Zurechnungsfähigkeit“ als Voraussetzung der Strafe war für L. nur die Umschreibung der „passiven Straffähigkeit“ desjenigen, den man strafen müsse, damit die übrigen an den Ernst der Strafdrohung glauben würden. Gerecht war somit für ihn die Strafe, die einen der Präventionszwecke zu erreichen tauglich und notwendig war, was in vielen Fällen wegen des Unterschiedes von General- und Individualprävention zu Kompromissen führen mußte. In diesem kriminalpolitischen Sinne bearbeitete L. als Vorlage für die Reform des RStGB 1905 die Körperverletzung in der „Vergleichenden Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts“ (Bd. V, S. 205 ff.). 1912 diskutierte er für den Deutschen Juristentag die Sicherungsmaßregeln in den deutschen und österr. Vorentwürfen. 1907 schrieb L. – der selbst nicht Mitglied der Kommission war – auf Aufforderung des Justizministers ein ausführliches Gutachten über die gerade fertiggestellten österr. „Kommissionsentwürfe zur Strafgesetzreform vom Juli 1906“, worin er scharfe Kritik am Inhaltlichen und vor allem an der bisherigen heimlichen Vorgangsweise übte; noch im selben Jahre wurde über diese Bedenken in einer Enquete verhandelt, aus deren Ergebnis der Vorentwurf von 1909 entstand. 1908 veröffentlichte L. unter dem Titel „Die strafrechtliche Behandlung Jugendlicher“ (in: Österr. Gerichts-Ztg., S. 165 ff., 181 ff.) seine kritische Würdigung eines 1907 vorgelegten österr. Gesetzesentwurfs, 1909 seine Kritik am Gesetzesentwurf über die Fürsorgeerziehung.

    Die Einheit von Dogmatik und Kriminalpolitik fand ihren Ausdruck in der Herausgabe der Österr. Zeitschrift für Strafrecht (Bd. 1, 1910, bis Bd. 8, 1918-20), die - wie L. im Programm formulierte – Aufsätze theoretischen und legislativpolitischen Inhaltes bringen, die Gesetzgebung in Österreich und die im Ausland aufmerksam verfolgen und den Praktiker mit den wissenschaftlichen Grundlagen der Entwürfe vertraut machen, schließlich eine umfassende Berichterstattung über die Praxis der Strafgerichte bringen sollte. In der Beilage, der „Österr. Rechtsprechung“, nahm L. immer wieder zur Judikatur des Obersten Gerichtshofes kritisch Stellung; umfassende Gelehrsamkeit und Wirklichkeitssinn zeichneten diese „Bemerkungen“ aus, die für die Fortbildung des österr. Strafrechts von größtem Wert waren. Der Strafrechtspflege diente L. schließlich auch durch die Besorgung der Manzschen Ausgaben des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung.

  • Works

    Weitere W u. a. Bedingte Verurteilung im MA, in: Mitt. d. Internat. Kriminalist. Vereinigung 4, 1894, S. 92 ff.;
    Der Begriff d. Verantwortlichkeit, ebd. 6, 1897, S. 387 ff.;
    Zur Lehre vom dolus indirectus, in: Cbl. f. d. jur. Praxis 14, 1896, S. 649 ff.;
    Briefwechsel mit F. v. Liszt üb. d. Frage d. Zurechnungsfähigkeit, in: Zs. f. d. ges. Strafrechtswiss. 18, 1898, S. 242 ff.;
    Alkohol u. Verbrechen, ebd. 23, 1903, S. 509 ff.;
    Die Begnadigung jugendl. Verbrecher in Österreich, ebd., S. 806 ff.;
    Unheilbare Nichtigkeit im österr. Strafverfahren, in: Grünhuts Zs. f. d. Privat- u. öffentl. Recht d. Gegenwart 31, 1904, S. 495 ff.;
    Die Entschädigung unschuldig Verhafteter, in: Allg. Österr. Gerichts-Ztg. 1906, S. 552 ff.;
    Strafe u. Fürsorgeerziehung, ebd. 1909, S. 81 ff.;
    Die Reform des österr. Strafgesetzes, in: Österr. Zs. f. Strafrecht 1, 1910, S. 140 ff., 342 ff., 353 ff.;
    Vorschläge z. österr. Strafgesetzentwurfe, ebd. 3, 1912, S. 401 ff., 4, 1913, S. 45 ff.;
    Die Arbeiten d. Komm. d. Herrenhauses f. Justizgegenstände üb. d. Gesetzesvorlagen z. Reform d. Strafrechts, ebd., S. 117 ff.;
    Die Beratungen d. österr. Herrenhauses üb. d. Gesetzesvorlagen z. Reform d. Strafrechts, ebd., S. 232 ff.;
    Das neue Kriegsstrafrecht, ebd. 6, 1915, S. 25 ff., 145 ff., 414 ff.;
    Die Verleitung z. Mißbrauche d. Amtsgewalt, ebd. 7, 1916-18, S. 411 ff.;
    Die strafrechtl. Bestimmungen d. Kaiserl. Verordnung v. 10.12.1914, in: Bartsch-Pollak, Konkursordnung, 1917, II, S. 417 ff.;
    Der Schutz d. Gläubigerrechte in d. schweizer. Vorentwürfen, in: Schweizer. Zs. f. Strafrecht 29, 1916, S. 73 ff.;
    Organisation d. Justiz u. Strafverfahren, 1919 (mit F. Engel). -
    Hrsg.: Gesetzestexte (österr. StG, österr. StPO, TierseuchenG) im Rahmen d. Studienausgg. österr. Gesetze, 1904 ff., u. d. Manzschen Taschenausgg. österr. Gesetze, 1910 ff.

  • Literature

    Th. Rittler, in: Jur. Bll. 1930, S. 44;
    F. Schnek, in: Allg. Österr. Gerichts-Ztg. 1930, S. 53 ff.;
    W. Gleispach, in: Die Feierl. Inauguration d. Rektors d. Wiener Univ. f. d. Studienj. 1930/31, 1930, S. 25-27;
    F. Kobler, in: J. Fraenkel (Hrsg.), The Jews of Austria, 1967, S. 39 f.;
    ÖBL.

  • Author

    Wolfgang Schild
  • Citation

    Schild, Wolfgang, "Löffler, Alexander" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 30-32 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117676748.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA