Lebensdaten
1874 – 1964
Geburtsort
Wien
Sterbeort
Wien
Beruf/Funktion
Strafrechtler
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118714422 | OGND | VIAF: 9998149068602265730007
Namensvarianten
  • Kadečka, Ferdinand (korrekte Schreibweise mit Sonderzeichen)
  • Kadecka, Ferdinand
  • Kadečka, Ferdinand (korrekte Schreibweise mit Sonderzeichen)
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Zitierweise

Kadecka, Ferdinand, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118714422.html [27.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ferdinand, Versicherungsbeamter;
    M Leopoldine Hák;
    1912 Theodora Ehrenberg (* 1888);
    1 S, 1 T.

  • Biographie

    K. erhielt am Stiftsgymnasium der Schotten zu Wien eine ihn für sein Leben zum Humanisten prägende Ausbildung. Ursprünglich zum Studium der Philologie entschlossen, immatrikulierte er sich auf väterlichen Wunsch 1892 an der Wiener juristischen Fakultät, die er 1898 als Doktor der Rechte in der Absicht verließ, sich für bürgerliches Recht zu habilitieren. Sein Interesse für das Strafrecht wurde während seiner richterlichen Vorbereitungszeit durch Alexander Löffler geweckt. Nach 4jähriger Tätigkeit als Staatsanwalt wurde er 1912 in das Justizministerium berufen, in dessen Abteilung für Strafrechtspflege er 22 Jahre lang, zuletzt als deren Leiter, tätig war.

    Als nach dem Zusammenbruch der österr. Monarchie die Wiederaufnahme der Strafrechtsreform zur Debatte stand, setzte er sich für eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reich ein. In diesem Sinn legte er zum Deutschen Strafgesetzentwurf 1919 im Jahre 1920 einen Gegenentwurf des Allgemeinen Teils vor, der zum Auftakt des gemeinsamen deutsch-österr. Strafgesetzentwurfes von 1927 wurde, der nach mehrjähriger parlamentarischer Behandlung der politischen Entwicklung des Jahres 1933 zum Opfer fiel. – Neben der Arbeit an der großen Reform verstand es K., die Hauptanliegen der von Franz v. Liszt begründeten Strafrechtsschule in mehreren Novellen und Einzelgesetzen zu verwirklichen.

    Als 1954 die – mit dem österr. Strafgesetzbuch vom 23.1.1974 abgeschlossenen – Bemühungen um ein neues Strafrecht wieder einsetzten, übernahm K. nicht nur den bis 1962 beibehaltenen Vorsitz der vielköpfigen Reformkommission, sondern legte dieser auch die von ihm erarbeiteten Entwürfe der zu beratenden Bestimmungen vor.

    K.s legislative Arbeiten sind durch einen klaren Aufbau, konsequente Durchführung des ihnen zugrundegelegten Programms und eine allgemeinverständliche Sprache ausgezeichnet. Die von ihm verfaßten Kommentare zum Tilgungsgesetz 1918, zum Jugendgerichtsgesetz 1928, zum Strafgesetzentwurf 1927 und die 1931 erschienene Darstellung des Presserechts von 1922 trugen wesentlich zur raschen Integrierung der für ihre Zeit oft revolutionären Gesetze in die Rechtspraxis bei und sind wissenschaftlich beachtliche Leistungen.

    Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeiten K.s, der an der Univ. Wien 1922 die Lehrbefungnis für Strafrecht und Strafprozeßrecht erhielt und 1934 in Nachfolge Gleispachs o. Prof. wurde, standen das Schuldproblem und eine rein von der Spezialprävention getragene Reaktion auf das Verbrechen. Von einem strengen Determinismus ausgehend, entwickelte er eine am Charakter des Täters als Ausdruck seiner Gefährlichkeit orientierte Schuldlehre und eine streng subjektive Versuchstheorie, der er Tatbildmäßigkeit und Rechtswidrigkeit als rein objektive Verbrechenselemente gegenüberstellte. Die unbeirrbare Konsequenz, mit der er seine Thesen verfocht, setzte ihn gelegentlich der Gefahr aus, wirklichkeitsfremd zu werden.

    In der einem freien Wort nicht geneigten Zeit 1938-45 fand K. Trost bei der Philologie, die allen seinen strafrechtlichen Erfolgen zum Trotz (1925 Dr. h. c. Berlin, 1949 Wien) in seinem Herzen für immer den ihr einmal eingeräumten Ehrenplatz behielt. 1941-45 übersetzte er die erhaltenen Dramen des Aischylos und Sophokles in deutsche Hexameter, 1948 folgte Euripides’ Iphigenie auf Tauris. Später lieferte er nicht veröffentlichte Übersetzungen von Shakespeares König Lear, Antonius und Kleopatra, Macbeth und Othello.

  • Werke

    Ges. Aufsätze, hrsg. v. F. Nowakowski u. Th. Rittler, 1959 (W-Verz.);
    Autobiogr. in: N. Grass, Österr. Rechts- u. Staatswissenschaftler d. Gegenwart, 1952.

  • Literatur

    R. Graßberger, in: Österr. Jur. Bll., 1954, S. 353 f.;
    F. Nowakowski, ebd., 1959, S. 368 f., 1964, S. 255 f.;
    Th. Rittler, in: Österr. Juristen-Ztg., 1964, S. 225 f.

  • Autor/in

    Roland Graßberger
  • Zitierweise

    Graßberger, Roland, "Kadecka, Ferdinand" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 721 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118714422.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA