Lebensdaten
1872 – 1929
Geburtsort
Breslau
Sterbeort
Frankfurt/Main
Beruf/Funktion
Jurist ; Strafrechtler
Konfession
jüdisch
Normdaten
GND: 116774088 | OGND | VIAF: 74612308
Namensvarianten
  • Freudenthal, Berthold
  • Freudenthal
  • Freudenthal, B.
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Zitierweise

Freudenthal, Berthold, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116774088.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Jakob (1839–1907), Prof. d. Philos., Spinoza-Forscher (s. Ziegenfuß), S d. Kaufm. Abraham in Bodenfelde/Weser u. d. Frommet Eckstein;
    M Therese (1847–1910), T d. Michael Sachs (1818–64), Dr. phil., jüd. Prediger, Sprachforscher, aus Glogauer Kaufm.fam.;
    Frankfurt/M. 1917 Margarete (* 1894, 2] Shaie Sallis), Dr. phil., T d. Kaufm. Robert David u. d. Elisabeth Hirsch;
    1 S.

  • Biographie

    F. studierte bis 1894 Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft in Breslau, Tübingen und Berlin (und nochmals in Halle bei F. von Liszt 1898/99). 1895 promovierte er in Breslau zum Dr. iur., wurde 1898 Gerichtsassessor und habilitierte sich 1899 in Breslau für Strafrecht, Völkerrecht, Staatslehre und Internationales Recht. 1901 wurde er an die Akademie für Handels- und Sozialwissenschaften in Frankfurt am Main berufen (1905 Professor, 1909-11 Rektor). Mit F. Adickes setzte er sich für die Umwandlung in eine Universität ein, wurde bei ihrer Gründung 1914 ordentlicher Professor für Strafrecht, öffentliches Recht und Rechtsvergleichung und 1914/15 Dekan der juristischen Fakultät. – F.s wissenschaftliche Arbeiten betreffen Strafrechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Auf dogmatischem Gebiet ist vor allem seine Schrift „Schuld und Vorwurf“ (1922) zu nennen. Durch sie ist er im Anschluß an Reinhard Frank und James Goldschmidt einer der Begründer einer materiellen Schuldlehre, des sogenannten normativen Schuldbegriffs geworden. Das eigentliche Gepräge erhielt sein Wirken durch seine kriminalpolitischen Veröffentlichungen und Bemühungen. Hier stand er im Banne der soziologischen Schule Liszts, für deren Forderungen er mit großem Nachdrude auch in der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung eintrat. Starken Einfluß hatte auf ihn auch seine Studienreise in die Vereinigten Staaten 1905 (eine weitere auch nach England 1927) ausgeübt. Er setzte sich vor allem für die unbestimmte Verurteilung, die Bekämpfung der Kriminalität Jugendlicher und die Reform des Strafvollzuges ein. Das Ziel der staatlichen Verbrechensbekämpfung soll in erster Linie die Resozialisierung des Verbrechers durch spezialpräventive Einwirkung sein, die, wenn sie erfolgreich sein solle, nicht von vornherein zeitlich begrenzt sein dürfe. Daher müsse der Strafvollzug grundlegend nach diesen Grundsätzen umgestaltet, insbesondere auf dem sogenannten Progressivsystem aufgebaut, das Jugendstrafrecht ausschließlich am Erziehungsgedanken orientiert werden. Die Errichtung des ersten deutschen Jugendgerichts in Frankfurt am Main, die 1912 erfolgte Gründung der Jugendstrafanstalt zu Wittlich/Mosel, die erstmalig in Preußen eine Sonderbehandlung Jugendlicher durchführte, die Gestaltung des Jugendgerichtsgesetzes von 1923 (die Jugendstrafe von unbestimmter Dauer ist jedoch erst wesentlich später, Verordnung von 1941, eingeführt worden) und die damaligen Reformen des Strafvollzuges überhaupt (Stufenstrafvollzug) sind weitgehend auf seinen Einfluß zurückzuführen. Dem Strafvollzug hat F. seine Aufmerksamkeit nicht nur unter kriminalpolitischen Gesichtspunkten zugewandt. Wohl als erster hat er ihn als ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Gefangenen gekennzeichnet und von dieser Grundlage aus dessen Rechtsstellung juristisch untersucht. – GJR.

  • Werke

    Weitere W u. a. Die Wahlbestechung, 1896;
    Die notwendige Teilnahme am Verbrechen, 1901;
    Griech. Strafrecht in Th. Mommsens „Ältestes Strafrecht d. Kulturvölker“, 1905;
    Die Untreue, in: Vgl. Darst. d. dt. u. ausländ. Strafrechts, Bes. T., VIII, 1906;
    Unbestimmte Verurteilung, ebd., Allg. T., III, 1908, S. 245-320;
    Amerikan. Kriminalpol., in: Mitt. d. Internat. Kriminalist. Vereinigung 14, 1907;
    Gefängnisrecht u. Recht d. Fürsorgeerziehung, in: v. Holtzendorff u. J. Kohler, Enc. d. Rechtswiss. V, 1914, S. 75-113;
    Die staatsrechtl. Stellung d. Gefangenen, Rektoratsrede, 1910;
    Das Jugendger. in Frankfurt a. M., 1912 (mit Allmenroeder u. a.);
    Das erste dt. Jugendger., in: Dt. Juristenztg., 1913;
    Das erste dt. Jugendgefängnis, ebd., 1918;
    Der amtl. Entwurf e. Strafvollzugsgesetzes v. 1927, ebd. 1932;
    Ak. Gedächtnisrede auf F. Adickes, 1915;
    Strafrecht u. Strafvollzug im Rechtsstaat, 1918;
    Der Student als Staatsbürger, 1919;
    Wider d. Auslieferung, 1920;
    Die pol. Erziehung des Deutschen, 1921;
    Maßregeln d. Besserung u. Sicherung, in: Reform d. Strafrechts, hrsg. v. P. F. Aschrott u. E. Kohlrausch, 1926;
    Der Sinn d. Strafe, in: Mschr. f. Kriminalpsychol. 17, 1926;
    Die rechtl. Stellung des Gefangenen, in: E. Bumke, Hdb. d. dt. Gefängniswesens, 1928;
    Todesstrafe, in: Hdwb. d. Rechtswiss., 1928;
    Tagebücher üb. e. amerikan.-engl. Studienreise, in: Bll. f. Gefängniskde., 1930.

  • Literatur

    L. Ebermayer, in: Zs. f. d. gesamte Strafrechtswiss. 50, 1929/30, S. 339 ff.;
    J. Goldschmidt, in: Juristen-Ztg., 1929, S. 1039;
    Eberh. Schmidt, in: Frankfurter Ztg., Nr. 540 v. 23.7.1929;
    ders., in: DBJ XI, S. 106-10 (L, u. Tl. 1929, W, L);
    B. F. z. Gedächtnis, gewidmet v. G. Schlosser, o. J. (P).

  • Autor/in

    Dietrich Lang-Hinrichsen
  • Zitierweise

    Lang-Hinrichsen, Dietrich, "Freudenthal, Berthold" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 411 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116774088.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA