Lebensdaten
1781 – 1852
Geburtsort
Herrnhut
Sterbeort
Weimar
Beruf/Funktion
sachsen-weimarischer Staatsmann ; Minister
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 116591455 | OGND | VIAF: 13062460
Namensvarianten
  • Gersdorff, Ernst Christian August Freiherr von
  • Gersdorf, Ernst Christian August Freiherr von
  • Gersdorf, Ernst Freiherr von
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Gersdorff, Ernst Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116591455.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ernst Sigismund (1737–97), auf Ober- u. Niederaltseidenberg u. Neuklix/Oberlausitz. Senior civis d. Herrnhuter Brüder-Unität, S d. Siegmund August u. d. Erdmuthe Charl. v. Metzradt;
    M Beata Christiane Charl. (1738–85), T d. Hans Chrstn. v. Schweinitz, auf Leuba (Fam. im Dienst d. Herrnhuter Brüder-Unität), u. d. Joh. Sophia v. Seydlitz;
    1) Eisenach 1808 Amalia Luise (1789–1812), T d. Joh. Chrstn. v. Damnitz (1747–1818), sachseneisenach. Kanzler, u. d. Frieder. Eva Rosina Woldeck v. Arneburg, 2) Weimar 1816 Diana (1788–1844), Wwe d. Wilh. Rabe v. Pappenheim ( 1815), weimar. Major, dann westfäl. Hofmarschall, T d. Gottfr. Gf. Waldner v. Freundstein (1757–1818), auf Ollweiler, Mitgl. d. Gen.-rats d. Oberrheins, u. d. Friederike Freiin v. Stein z. Nord- u. Ostheim; Schwägerin Isabella Gfn. W. v. F. ( Aug. Frhr. v. Egloffstein, 1771–1834, weimar. Gen.-Major);
    1 S aus 1);
    1 T aus 2) Cäcilie ( Frdr. Gf. v. Beust, 1813–89, sachsenweimar. WGR, Oberhofmarschall, Gen.-Lt. u. Gen.-Adj.);
    Stief-T Jenny Rabe v. Pappenheim (1811–90, natürl. T d. Kg. Jérôme v. Westfalen), verehel. v. Gustedt, bekannt durch ihre Weimarer Erinnerungen (s. L) (Gmm d. Schriftstellerin Lily Braun, 1916, s. NDB II).

  • Biographie

    G. wurde seit 1789 am Institut der Herrnhuter in Niesky und dann am Pädagogium in Barby erzogen, wo er eine ausgezeichnete|klassische Bildung erhielt, aus der er bis zum Lebensende schöpfte. Das Studium des klassischen Altertums und des Rechts, das er 1801-03 in Leipzig und Wittenberg betrieb, mußte er wegen eines Duells aufgeben und wurde sächsischer Offizier. Das militärische Leben sagte ihm nicht zu, und er zog sich bald auf sein Gut Altseidenberg und nach Herrnhut zurück. Nach einer russischen Reise kam er 1807 durch Herrnhuter Vermittlung in das Haus des Eisenacher Kanzlers von Damnitz, dessen Schwiegersohn er wurde. Er trat 1807 in den sachsen-weimar-eisenachischen Staatsdienst ein und wurde Assessor und 1808 Regierungsrat in Regierung und Landespolizeidirektion in Eisenach.

    Nach einer italienischen Reise wurde G. 1812 als Geheimer Assistenzrat in das Geheime Consilium in Weimar, das oberste Beratungsorgan des Herzogs, eingeführt. Hier bildete die Vertretung Weimars auf dem Wiener Kongreß 1815 seine erste große Aufgabe. Zwar scheiterten die Absichten auf Erfurt und Fulda, aber durch Gebietserwerbungen und Großherzogswürde konnte doch Weimars Hegemonie unter den thüringischen Staaten hergestellt werden. Zurückgekehrt widmete sich G. der Reorganisation des Staatsorganismus und trat im Dezember 1815 als Staatsminister in das neugebildete Staatsministerium ein, in dem er die Ressorts des Kultus und der Kammerfinanzen übernahm. Wenn auch damals seine weitgehenden Reformpläne, besonders die scharfe Trennung von Verwaltung und Justiz in der oberen Instanz am Widerstand seiner Ministerkollegen scheiterten, so wurde G. doch einer der Hauptvertreter des „liberalen Autokratismus“ in Weimar, der unter strenger Wahrung der staatlichen Initiative allmählich den feudalen in den bürgerlich-liberalen Staat umzuwandeln bestrebt war und die späte Carl-August-Zeit prägte. Er war maßgebend an der Ausarbeitung der Weimarer Verfassung von 1816 beteiligt.

    Seine Hauptarbeit galt den Finanzen und der Wirtschaft, besonders seit er 1819 unter Abgabe des Kulturressorts auch die Leitung der landschaftlichen Finanzen und damit des Steuerwesens übernommen hatte. Als er 1814-19 gleichzeitig auch Kammerpräsident war, reorganisierte er die Kammerverwaltung, widmete sich aber dann als Finanzminister einer umfassenden Steuerreform, die das Abgabewesen vereinheitlichte, 1821 eine Einkommensteuer einführte und damit den modernen Grundsatz einer Steuerpflichtigkeit aller Staatsbürger durchsetzte. Auf wirtschaftlichem Gebiet führte er seit 1822 die thüringischen Staaten enger zusammen, wirkte 1828 auf ihren Beitritt zum Mitteldeutschen Handelsverein hin, den er aber nur als Übergangslösung ansah, und führte sie, immer von der Notwendigkeit einer Anlehnung an Preußen überzeugt, 1833 dem preußischen Zollsystem zu. Nach 1840 standen G.s politische Ansichten nicht mehr ganz mit den geschichtlichen Notwendigkeiten im Einklang, wie an seiner Haltung zur Domänenfrage und seinem zu langfristigen Plan einer Grundlastenablösung deutlich wird. Gehörte G. noch zu den liberalen Kräften im Staatsministerium, so war deren Leitung 1843 an Watzdorf übergegangen. Schon bei den ersten Unruhen trat er im März 1848 zurück, obwohl sich der Unwille des Volkes nicht gegen ihn richtete. Er lebte seitdem zurückgezogen und mit Studien beschäftigt in Weimar.

  • Werke

    Übers. d. „Philoktet“ v. Sophokles, 1822;
    Über Preußens erbl. Pairschaft, 1850.

  • Literatur

    ADB IX;
    G. T. Stichling, E. Ch. A. Frhr. v. G., Weimar. Staatsmin., 1853;
    F. Hartung, Das Ghzgt. Sachsen unter d. Regierung Carl Augusts 1775-1828, 1923;
    O. Bessenrodt, Die äußere Pol. d. thüring. Staaten v. 1806 bis 1815, 1925 (P);
    H. K. Gräfe, Zur großen Steuerreform unter Carl August, Habil.schr. Jena 1945;
    U. Heß, Geh.Rat u. Kab. in d. ernestin. Staaten Thüringens, 1962;
    NND 30. - Zu Jenny v. Gustedt: J. Kühn, in: Preuß. Jbb. 239, 1935.

  • Porträts

    Lith. v. Ch. Inger (Weimar, Staatl. Kunstslgg.), Abb. b. O. Bessenrodt, s. L;
    Zeichnung v. J. Schmeller (Weimar, Goethe-Nat.mus.).

  • Autor/in

    Ulrich Heß
  • Zitierweise

    Heß, Ulrich, "Gersdorff, Ernst Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 320-321 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116591455.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Gersdorff: Ernst Christian August v. G., weimarischer Staatsminister, geb. zu Herrnhut am 23. Nov. 1781, zu Weimar am 10. Nov. 1852, verlor schon in frühester Jugend seine Eltern, erhielt seine Vorbildung in den Erziehungsanstalten der Brüdergemeinde zu Niesky und Barby und studirte seit 1801, zuerst in Leipzig, dann in Wittenberg die Rechte. Als er sich auf letztgenannter Universität durch ein Duell 1803 das consilium abeundi zugezogen hatte, trat er als Lieutenant in die kursächsische Garde du Corps; indeß gab er die militärische Laufbahn bald wieder auf und lebte dann, mit mannigfachen Studien beschäftigt, theils auf seinem Gute Alt-Seidenberg, theils in Herrnhut, theils bei einem Schwager in Kurland, bis er 1807 durch Empfehlungen der Brüdergemeinde ins Haus des Kanzlers v. Damnitz zu Eisenach kam, mit dessen Tochter er sich kurz darauf verlobte. Seit Ende des J. 1807 Assessor in Eisenach und seit 1808 Rath beim Regierungscollegium und der Landespolizeidirection daselbst, wurde er 1810 als Geh. Assistenzrath nach Weimar berufen, wo er bald nachher zugleich Vicepräsident des Landschafts- und Präsident des Kammercollegiums wurde. 1814—15 hatte G. das Interesse des weimarischen Landes auf dem Wiener Congresse zu vertreten, und er that nicht blos dies mit ebenso vielem Geschick, als patriotischem Eifer, sondern übte auch einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Verhandlungen über die Gestaltung der deutschen Bundesverhältnisse im allgemeinen aus. Insbesondere gelang es ihm, den von den Bevollmächtigten der größeren deutschen Staaten gefaßten Plan, nach welchem Deutschland in fünf Kreise unter je einem Kreisobersten getheilt werden sollte, durch die Bildung eines engeren und weiteren Bundesraths zu verdrängen, und er setzte es durch, daß die Stadt Mainz, auf welche Baiern Absichten hatte, zur Bundesfestung erklärt wurde. Für das Haus Sachsen-Weimar erlangte er ziemlich leicht die Anerkennung der großherzoglichen Würde. Dagegen erfolgte die Entschädigung des weimarischen Staates für den mittelbaren Verlust des sächsischen Kurkreises nicht ganz nach seinen Wünschen. Diese Angelegenheit gestaltete sich schließlich so, daß Weimar das ihm zugedachte fuldaische Gebiet mit Ausnahme einiger Aemter an Kurhessen abtrat und dafür einige ans Fürstenthum Eisenach grenzende, bisher kurhessische Aemter, sowie das vormalige reichsritterschaftliche Gebiet von Lengsfeld etc. erhielt und daß G. am 1. Juni 1815 einen Vertrag mit Preußen abschloß, durch den Weimar mit dem Neustädter Kreise, dem Blankenheimer Gebiete und einigen anderen kleineren Distrikten abgefunden wurde. Den am 28. Sept. 1815 in Paris ratificirten Vertrag überreichte G., inzwischen bereits zum Geh. Rath ernannt, persönlich dem Großherzoge Karl August in Darmstadt, von wo er dann mit demselben nach Weimar zurückkehrte. Er brachte übrigens für seine Person die feste Ueberzeugung mit, daß ein Staat, wie Weimar, sein Heil nur in einem Anschlusse an Preußen zu suchen habe, ja daß die Zukunft ganz Deutschlands hauptsächlich von Preußen abhänge. Im April 1816 betheiligte sich G. an den Berathungen über eine neue Verfassung, welche von den Landtagsabgeordneten im Residenzschlosse zu|Weimar gepflogen wurden und deren Ergebniß das am 5. Mai desselben Jahres publicirte Grundgesetz war. Mit großer Umsicht widmete er sich sodann, zumal nachdem ihm im April 1818 die Leitung des landschaftlichen Finanzhaushaltes übertragen worden war, einer neuen Ordnung der finanziellen Verhältnisse des Staates. Die betreffenden Resultate, die er 1821 in einem Aufsatze „Ueber die Bedeutung des Kammervermögens im Staatshaushalte des Großherzogthums Sachsen-Weimar“ beleuchtete, bestanden darin, daß die Bestimmung und die Verwaltung des fürstlichen Kammervermögens an gesetzliche Normen gebunden, die Tilgung der Landesschulden geordnet, die Oberkammercasse aufgehoben und den Landständen eine Controle der Kammerverwaltung eingeräumt wurde. Auch den vielfachen Mängeln des Kammerrechnungswesens suchte er abzuhelfen und nicht minder widmete der rastlos thätige Mann seine Aufmerksamkeit der Steuerverwaltung; in letzterer Beziehung ist namentlich die 1822 erfolgte Einführung der Einkommensteuer hervorzuheben. Und wie er sich hierbei durch viele Gegner nicht hatte beirren lassen, so betrieb G. auch den, seiner Ueberzeugung nach, heilsamen Anschluß Weimars an das preußische Zollsystem; derselbe vollzog sich 1833. Dagegen scheiterte sein mit gewissenhaftester Berücksichtigung der verschiedenartigsten Interessen ausgearbeiteter Plan für die Ablösung der grundherrlichen Gerechtsame des landesfürstlichen Kammerfiscus an der revolutionären Bewegung des J. 1848. Diese führte auch den Abschluß seiner ganzen öffentlichen Wirksamkeit herbei. Am 13. März 1848 nahm er seine Entlassung aus dem Staatsdienste, um fortan in stiller Zurückgezogenheit zu leben, wenn er auch die Bestrebungen und Kämpfe der Zeit stets mit regem Interesse verfolgte; ließ er doch selbst noch 1850 eine Schrift „Ueber Preußens erbliche Pairschaft“ erscheinen. Im October 1852 erkrankte er und wenige Wochen darauf erlag er einem Schlagfluß. Trefflich beanlagt und durch fleißiges Studium in den Besitz einer gediegenen Bildung gelangt, der er auch in den Mußestunden, die ihm seine Amtsthätigkeit ließ, stete Nahrung gab (1822 veröffentlichte er eine Uebersetzung des „Philoktet“ von Sophokles), reich an Lebenserfahrungen, wie an Welt- und Menschenkenntniß besaß G. auch einen edlen Charakter, einen hohen, der Gerechtigkeit nie verschlossenen Sinn und ein warmes Herz. Diese Eigenschaften wirkten bei seinem zur Heftigkeit neigenden Temperamente ausgleichend und machten, in Verbindung mit Umsicht und Energie, seine staatsmännische Wirksamkeit zu einer sehr verdienstvollen. Nach dem Tode seiner ersten Frau hatte er sich 1817 mit Diana, verwittw. Freifrau v. Pappenheim, geb. Gräfin Waldner v. Freundstein, vermählt, die ihm 1844 wieder entrissen wurde. Aus seiner ersten Ehe hinterließ er einen Sohn, den jetzigen preußischen Hauptmann a. D. Freiherrn Karl v. G. (geb. am 7. Mai 1811), der als Besitzer von Ostrichen in der preußischen Oberlausitz Mitglied des preußischen Herrenhauses ist. Seiner zweiten Ehe war eine Tochter, Cäcilie, entsprossen, die sich 1842 mit dem nachmaligen sächsisch-weimarischen Oberhofmarschall Grafen Friedrich v. Beust verheirathete. In deren Nähe verbrachte er den Abend seines Lebens.

    • Literatur

      Stichling, E. Christ. Aug. v. Gersdorff, Weimar 1853. N. Nekr. d. Deutschen, Jahrg. XXX. 2. Thl., S. 738 ff. Ersch u. Gruber, Allg. Encykl.

  • Autor/in

    Schramm-Macdonald.
  • Zitierweise

    Schramm-Macdonald, "Gersdorff, Ernst Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 9 (1879), S. 52-53 unter Gersdorf, Ernst Christian August Freiherr von [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116591455.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA