Dates of Life
1828 – 1887
Place of birth
Augsburg
Place of death
München
Occupation
bayerischer Justizminister
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 116380039 | OGND | VIAF: 30286544
Alternate Names
  • Fäustle, Johann Nepomuk (bis 1872)
  • Fäustle, Johann Nepomuk von
  • Fäustle, Johann Nepomuk (bis 1872)
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Citation

Fäustle, Johann Nepomuk von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116380039.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Joh. (1787–1862), Lehrer, Mesnerssohn;
    M Ursula Wisbaur (1798–1883) aus Freising;
    1881 Philippine (ev.), T des Karl Frhr. v. Stengel (1784-1865), Reg.-Präs. v. Schwaben u. Neuburg 1838-43, dann Präs. des Appellationsgerichts in München (s. Schärl), u. der Julie v. Meyer;
    3 T, u. a. Julie ( Heinr. v. Thelemann, 1851–1923, bayerischer Justizminister 1912-18, s. Schärl), Marie ( Wilh. v. Finck, 1924, Bankier).

  • Biographical Presentation

    Nach kurzer richterlicher Tätigkeit in Augsburg und Donauwörth wurde F. 1862 Stadtrichter in München; von 1865 ab war er ununterbrochen im bayerischen Justizministerium tätig, zunächst als Ministerialassessor, später als Oberappellationsgerichtsrat, 1871-87 bayerischer Justizminister, seit 1872 Bundesratsbevollmächtigter, 1875-81 als Vertreter des Bezirks Kempten Abgeordneter der 2. Kammer des Landtags.

    Der starke Einfluß Bayerns auf die Reichs-Prozeßgesetzgebung nach 1870, wie er insbesondere durch F. geübt worden ist, wird im Gegensatz zu dem preußischen Anteil in seiner Bedeutung manchmal noch nicht voll erkannt. Dank F.s umsichtiger Vorsorge vollzog sich in den Jahren nach Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze (1879) die Überleitung in Bayern in geradezu mustergültiger Weise, obwohl zum Beispiel die Anpassung der historisch gewordenen und daher sehr vielgestaltigen bayerischen Zivilprozeßgesetze an den neuen Rechtszustand eine schwierige Aufgabe darstellte. Daß der bayerische oberste Gerichtshof bestehen blieb und so die Rechtseinheit in den landesrechtlichen Materien sichergestellt werden konnte, war nicht zuletzt F.s Verdienst. In seinen politischen Anschauungen stand F. der damaligen bayerischen Fortschrittspartei nahe. Zu führenden Persönlichkeiten des bayerischen Liberalismus, insbesondere zu Josef Völk, stand er in engen Beziehungen. Seine Stellung zur Kirchenfrage entsprach der Haltung des Königs, der einen harten Kampf gegen die Kirche möglichst vermeiden wollte, aber doch eine wirksame Zurückdrängung des kirchlichen Einflusses auf die staatliche Verwaltung und die politische Meinungsbildung für nötig hielt. Diese Grundlinie hat F. in der Zeit der Kulturkampfgesetzgebung mit Geschick und Besonnenheit eingehalten. Hinsichtlich der Stellung Bayerns zum Reich trat er für einen föderativen Ausbau der Reichsgewalt unter Beachtung der bayerischen Sonderinteressen ein. Ihm erschien dabei ein loyales und tatkräftiges Zusammenarbeiten der beteiligten Staaten notwendig; er wußte jene unfruchtbare Haltung zu vermeiden, die – wie er es in einer seiner grundsätzlichen Stellungnahmen ausgedrückt hat – immer nur negiert und erst dann paktieren will, wenn es zu spät ist. Freilich stieß F. dabei auf Mißtrauen bei denen, die in der Ausdehnung der Gesetzgebungszuständigkeit des Reiches auf das gesamte bürgerliche Recht und auf die Gerichtsorganisation eine untragbare Beeinträchtigung der einzelstaatlichen Vorrechte erblickten. Bei den Konservativen geriet F. in den Verdacht, daß er die Justizhoheit der Länder preisgeben wolle; bei den Liberalen dagegen argwöhnte man teilweise, daß er insgeheim partikularistische Ideen verfolge. In der bayerischen Justizverwaltung, die F. 16 Jahre geleitet hat, ist sein Name mit einer Reihe wichtiger Reformen verbunden, vor allem mit der Vereinheitlichung des bayerischen Landesprivatrechts, mit dem Ausbau des zu seiner Zeit stark kritisierten bayerischen Notariats zu einer allseitig geschätzten Institution und mit der Neueinteilung der Gerichtsbezirke.

  • Literature

    Allg. Zeitung v. 19.4.1887, S. 1574, 1580;
    F. Drescher, in: Die Kgl. bayr. Staatsmin. d. Justiz in d. Zt. v. 1818-1918, ihre Herkunft, ihr Werdegang u. ihr Wirken II, 1931, S. 816-97 (P).-Qu.: Bayr. Hauptstaatsarchiv München.

  • Author

    Erich Döhring
  • Citation

    Döhring, Erich, "Fäustle, Johann Nepomuk von" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 743 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116380039.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA