Lebensdaten
1330 – 1364 oder 1365
Geburtsort
München
Beruf/Funktion
Markgraf von Brandenburg ; Herzog von Bayern
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 102507597 | OGND | VIAF: 32388584
Namensvarianten
  • Ludwig VI. der Römer
  • Ludwig der Römer
  • Ludwig
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Zitierweise

Ludwig VI., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd102507597.html [16.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Wittelsbacher;
    V Kaiser Ludwig d. Bayer ( 1347, s. NDB 15);
    M Margarete v. Holland ( 1356);
    Halb-B Mgf. Ludwig d. Brandenburger ( 1361, s. NDB 15), Hzg. Wilhelm v. Bayern-Straubing ( 1389), Hzg. Albrecht I. v. Bayern ( 1404, b. NDB I), Kf. Otto V. v. Brandenburg ( 1379);
    - 1) 1345 Kunigunde ( 1357), T d. Kg. Kasimir v. Polen ( 1370) u. d. Anna v. Litauen, 2) 1360 Ingeborg ( n. 1395), T d. Hzg. Albrecht v. Mecklenburg ( 1379) u. d. Euphemia v. Schweden; kinderlos.

  • Biographie

    L., der älteste Sohn Ludwigs des Bayern aus dessen zweiter Ehe, der, wenige Monate nach dem Romzug seines Vaters geboren, bereits von den Zeitgenossen „der Römer“ („Romanus“) genannt wurde und sich in seinen Urkunden ebenfalls dieses Beinamens bediente, dürfte schon früh dazu ausersehen gewesen sein, zusammen mit Ludwig dem Brandenburger die Belange deswittelsbach. Hauses im Nordosten Deutschlands zu vertreten. Bereits 1335 angesichts zunehmender Spannungen zwischen Ludwig dem Bayern und König Johann von Böhmen als Bräutigam der poln. Prinzessin Elisabeth in Aussicht genommen und 1338 erneut als Schwiegersohn Kg. Kasimirs von Polen im Gespräch, heiratete L. 1345 schließlich Elisabeths jüngere Schwester Kunigunde und trug damit zum Zustandekommen einer wittelsbach.-poln. Abwehrfront gegen Böhmen bei.

    Seit dem Herbst 1348 beteiligte sich L., der spätestens seit dem Tod seines Vaters am Hof seines gleichnamigen Halbbruders lebte, unter der Leitung Friedrichs v. Lochen, des Stellvertreters Ludwigs des Brandenburgers in der Mark, mit wechselndem Erfolg an den Kämpfen gegen die Anhänger des „falschen Waldemar“. Zusammen mit Ludwig dem Brandenburger und seinem damals noch unmündigen Bruder Otto erhielt er anläßlich der 2. großen bayer. Landesteilung im September 1349 das oberbayer. Teilherzogtum sowie die Mark zugesprochen; doch tauchte bereits Ende 1350 – wenige Monate nachdem Karl IV. im Vertrag von Bautzen (16.2.1350) diewittelsbach. Ansprüche auf die Mark anerkannt hatte – der Gedanke einer Teilung des gemeinsamen Besitzes auf, bei der L. und Otto die Herrschaft über die Mark erhalten sollten. Da L. den größten Teil des folgenden Jahres in den Niederlanden zubringen mußte, wo er seiner Mutter, Kaiserin Margarete, bei ihrer Auseinandersetzung mit seinem Bruder Wilhelm und dessen Anhängern zur Seite stand und sich dabei gleichzeitig ungeachtet seines Verzichts auf alle Rechte am niederländ. Erbe der Mutter (ausgesprochen am 7.9.1346 auf dem Reichstag zu Nürnberg) den (später mit Geld abgelösten) Anspruch auf die Herrschaft Voorne und die Burggfsch. Seeland zu sichern wußte, konnte der Plan einer Teilung des oberbayer.-brandenburg. Besitzes erst nach seiner Rückkehr im Vertrag von Luckau (24.12.1351) verwirklicht werden.

    Die hohe Verschuldung des Landes infolge der Kriegswirren der vergangenen Jahre sowie das mangelnde Durchsetzungsvermögen L.s führten bald dazu, daß die Städte und insbesondere der märk. Adel bestimmenden Einfluß auf die Regierung des Landes gewannen und L. schließlich gezwungen war, die Ausübung der Herrschaft einem von den Ständen bestimmten Landeshauptmann zu überlassen. Der weitgehende Verlust des Mitspracherechts in märk. Angelegenheiten (L. hatte sich mit einer karg bemessenen Summe Geldes zur Bestreitung seiner persönlichen Bedürfnisse zu begnügen) sowie wohl auch die zunehmende Entfremdung von seinen in Süddeutschland regierenden Halbbrüdern ließen L. seit der Mitte der 50er Jahre Rückhalt bei Karl IV. suchen. Dessen Vermittlung war es zu danken, daß er 1358 nach der Rückkehr von einer abermaligen Reise in die Niederlande, wo inzwischen sein Bruder Albrecht die Regentschaft für den wahnsinnig gewordenen Wilhelm übernommen hatte, von den noch aus der Zeit seines Vaters herrührenden Kirchenstrafen losgesprochen werden konnte. Wurde schon 1362 mit der auf Betreiben Karls IV. erfolgten Ernennung EB Dietrichs von Magdeburg zum Landesverweser auf drei Jahre dem luxemburg. Einfluß in der Mark Tür und Tor geöffnet, so schuf schließlich zu Beginn des folgenden Jahres der Tod Hzg. Meinhards von Oberbayern, der als einziger Nachkomme Ludwigs des Brandenburgers kinderlos verstorben war, die Voraussetzungen für den Erwerb der Mark|durch Böhmen. Nachdem Hzg. Stephan von (Nieder-) Bayern, L.s Halbbruder, entgegen den Bestimmungen des Vertrags von Luckau, jedoch im Einvernehmen mit den Ständen, die den Fähigkeiten L.s zu Recht mißtrauten, die Herrschaft in Oberbayern an sich gebracht hatte, schlossen L. und sein inzwischen volljährig gewordener und von Karl IV. Anfang 1360 als Mitregent der Mark Brandenburg belehnter Bruder Otto („der Faule“) im März 1363 anläßlich der Verlobung Ottos mit Karls IV. Tochter Elisabeth einen Erbvertrag mit Wenzel und allen zukünftigen Söhnen des Kaisers. Damit war dem luxemburg. Haus der Weg zur Erwerbung der Mark geebnet.

    L.s Herrschaft stand unter keinem glücklichen Stern. Lange Zeit im Schatten des tüchtigen Ludwigs des Brandenburgers stehend, übernahm er die Regierung in einem finanziell ausgebluteten Land und wurde schließlich durch seine nächsten Verwandten seiner Rechte beraubt. So war es nicht alleine seine Schuld, daß die von seinem Vater erworbene und von seinem Halbbruder unter großen Mühen behauptete Mark Brandenburg nach seinem Tod an den alten Gegner der Wittelsbacher fiel.

  • Literatur

    ADB 19;
    H. M. Brokken, Het ontstaan van de Hoekse en Kabeljauwse twisten, 1982 (zu L.s Tätigkeit in d. Niederlanden).

  • Literatur

    zu Ludwig d. Brandenburger u. Ludwig d. Römer: Bibliogr. z. Gesch. d. Mark Brandenburg I, bearb. v. H.-J. Schreckenbach, 1970, S. 278 ff., Nr. 3498 ff.;
    Regg. sive Rerum Boicarum Autographa, Bd. 6-13, 1837-54;
    Codex diplomaticus Brandenburgensis, hrsg. v. A. F. Riedel, 3 T., 34 Bde., 1938-63;
    Mon. Wittelsbacensia, hrsg. v. F. M. Wittmann, II, 1861;
    Th. Straub, Bayern im Zeichen d. Teilungen u. d. Teilherzogtümer, in: Hdb. d. bayer. Gesch., hrsg. v. M. Spindler, II, ²1974, S. 185 ff.;
    Johs. Schultze, Die Mark Brandenburg II, 1961, S. 25 ff.;
    H. Bier, Die Siegel d. Markgrafen v. Brandenburg a. d. H. Wittelsbach 1323–73, 1933;
    - s. a. L zu Ludwig d. Bayern
    , S. 346 f.

  • Autor/in

    Alois Schütz
  • Zitierweise

    Schütz, Alois, "Ludwig VI." in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 385-386 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102507597.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Ludwig der Römer, der dritte der Söhne Kaiser Ludwigs des Baiern, der älteste aus seiner zweiten Ehe mit Margaretha von Holland, geb. zu München wahrscheinlich am 12. Mai 1330, Markgraf von Brandenburg 1351—65, am 17. (oder 14.) Mai 1365, bestattet im Chore des grauen Klosters zu Berlin. Den Beinamen des Römers hat er nicht davon erhalten, daß er etwa, wie man wol annimmt, zu Rom geboren oder erzeugt wäre, sondern als der Erstgeborene Ludwigs nach der Kaiserkrönung. — Kaum war L. im Mai 1335 mit Elisabeth der ältesten Tochter des Polenkönigs Kasimir III., verlobt (s. den vor. Art.), so ließ dieser sich schon im November von den Gegnern des Kaisers zum Bruche des Vertrages bewegen und versprach seine Tochter dem Tochtersohne Johanns von Böhmen, dem jungen Johann von Niederbaiern. Dennoch hörte Kaiser Ludwig, die ihm angethane Beschimpfung nicht beachtend, nicht auf den Polenkönig zu umwerben, bis derselbe endlich bei einem abermaligen Parteiwechsel 1344 seine jüngere Tochter Kunigunde dem L. zusagte. Die Vermählung verzögerte sich bis 1352, aber erst 1357 wurde die polnische Königstochter ihrem Gemahle nach Brandenburg zugeführt; sie starb noch in demselben Jahre. Da im Uebrigen für die Schicksale und die Thätigkeit Ludwigs bis zum Vertrage von Luckau auf den vorstehenden Artikel verwiesen werden kann, so soll hier nur noch die Zeit|seiner selbstständigen Regierung in der Mark, die er zugleich im Namen seines jüngsten Bruders Otto führte, dargestellt werden. Diese Zeit war aber wegen der Kriege der ersten Jahre, wegen der daraus erwachsenden unheilbaren Geldnoth und wegen der theils durch diese veranlaßten, theils in den Friedensvertragen eingegangenen vielen Verpfändungen eine äußerst böse, wie denn die brandenburgische Episode überhaupt bei den Wittelsbachern nur die unangenehmsten Erinnerungen wachzurufen angethan ist. Der falsche Waldemar fand, auch nachdem ihn der Kaiser hatte fallen lassen, noch in einem großen Theile des Ukerlandes und bei einigen Orten der Mittelmark, so besonders bei den beiden Städten Brandenburg, einen festen Anhang, außerhalb der Marken bei den Grafen von Anhalt, mit denen sich der Erzbischof von Magdeburg und der Herzog von Sachsen-Wittenberg, vorübergehend auch die Herzöge von Pommern-Wolgast, verbanden, während die Herzöge von Lauenburg und von Stettin zu L. hielten. Von den Kriegen selbst ist zwar so gut wie nichts überliefert, doch weiß man, daß der Markgraf zunächst alljährlich zu Felde ziehen mußte, und ferner, daß er sich des Krieges wegen genöthigt sah unaufhörlich bei seinen Unterthanen, Rittern und Städten, Geld aufzunehmen, sei es durch einfache Darlehen oder durch Verpfändung von markgräflichen Gütern und Einkünften. Zuletzt war er so arg bedrängt, daß er darein willigen mußte sich 1354 für das Land über der Oder (die Neumark) ein Curatorium von vier Rittern und vier städtischen Rathmannen und 1355 für die Mittelmark einen Hofmeister zur Seite setzen zu lassen, ohne deren Rath und Einwilligung er keine Staatshandlung Vorzunehmen sich verpflichtete. Vom Kaiser erhielt er trotz aller Versprechungen ebenso wenig eine Unterstützung und Förderung wie Ludwig der Aeltere. Zuerst wurde der Erzbischof des für ihn fruchtlosen Krieges müde und schloß im Juli 1354 seinen Frieden mit dem Markgrafen, und ihm folgten, wahrscheinlich von ihm bestimmt, noch in demselben Jahre Wolgast und Wittenberg. Zuletzt gaben auch die anhaltischen Askanier ihren Schützling auf und bequemten sich im Februar 1355 zu einem Frieden mit L., welchen auch sie, gleichwie ihre früheren Bundesgenossen die eigenen Verträge, als einen sehr günstigen zu betrachten alle Ursache hatten. Im März entließ darauf der angebliche Waldemar selbst die Städte und Lande, welche ihm bis dahin noch treu geblieben waren, ihres Huldigungseides und wies sie an die Markgrafen L. und Otto. Wol erlangte L. alle wesentlichen Theile der Mark, die bis dahin dem Lande entfremdet waren, durch jene Verträge zurück, aber doch zunächst mehr nur dem Namen nach und dazu stets für Preise, die alles gehörige Maß überschritten und dem schon jetzt zahlungsunfähigen Fürsten eine neue, unerschwingliche Schuldenlast aufbürdeten. Seine bisherigen Gegner ließen sich jedesmal für die Rückgabe märkischer Gebiete und für sonstige Verzichtleistungen hohe Summen verschreiben und behielten bis zur Abzahlung derselben zum Mindesten, was sie bereits in Händen hatten, weiter in Pfandschaft. Die Gesammtsumme dessen, was L. durch diese Friedensschlüsse an Sachsen, Anhalt, Pommern und Magdeburg zu zahlen übernahm, betrug nicht weniger als 40 000 Mark, welche dem Silberwerthe von etwa 1 600 000 Mk. entsprechen. Dazu kam außer kleineren Verpfändungen noch die Niederlausitz, welche ebenfalls während dieses Krieges um 21 000 Mark an die Markgrafen von Meißen verpfändet worden war und dadurch für immer von den Marken abkam. Schon 1353 hatte L., obwol Karl IV. keine Hand zu seiner Unterstützung regte, weder als Reichsoberhaupt, noch als angeblicher Freund, ihm gestattet die Niederlausitz aus der meißnischen Pfandschaft zu lösen, und 1354 leisteten beide Brüder, Ludwig der Aeltere und L., völligen Verzicht auf das Land Bautzen oder die Oberlausitz zu Gunsten der Krone Böhmen. — Auf dem ersten Reichstage, welchen Karl IV. nach seiner Rückkehr|von der Kaiserkrönung im Herbste 1355 zu Nürnberg abhielt, erschien auch L. persönlich und empfing die kaiserliche Belehnung. Vollends bestach die dort und in der goldenen Bulle von 1356 ausgesprochene Bevorzugung dem älteren Bruder gegenüber den Markgrafen, welchem jeder politische Scharfblick abging, so sehr, daß dem Kaiser die weiteren Schritte zur empfindlichsten Schädigung und Kränkung der gehaßten Wittelsbacher, zu ihrer Verdrängung aus der Mark und zur Entzweiung der Familienmitglieder untereinander, nicht eben sehr schwer mehr wurden. Als 1361 ein neuer Erzbischof von Magdeburg gewählt war, Dietrich v. Portitz, ein geborener Märker, ließ sich L. dazu bestimmen demselben auf drei Jahre die volle Verwaltung der Mark zu übertragen; Erzbischof Dietrich aber stand gänzlich im Dienste des Kaisers und wußte den Markgrafen durchaus den Absichten desselben gemäß zu lenken. Bereits gleich nach dem Tode Ludwigs des Aelteren brach eine Spannung zwischen den beiden Markgrafen und ihrem Bruder Stephan von Niederbaiern aus, als aber zwei Jahre darauf (im Januar 1363) auch sein junger einziger Sohn Meinhard hinstarb, besetzte Stephan, während die Oesterreicher sich Tirols bemächtigten, sofort Oberbaiern, das Erbe seiner märkischen Brüder. Den so entstandenen Bruderzwist wußte der Kaiser so geschickt zu benutzen, daß, mochte die Sache selbst verlaufen wie sie wollte, für ihn und sein Haus nur Vortheile erwachsen mußten. Auf dem Reichstage zu Nürnberg im März desselben Jahres sagte er dem Markgrafen L. durch einen Vertrag seine Hülfe im bevorstehenden Kampfe gegen den Bruder zu und Verlobte zum Beweise seiner Freundschaft seine jüngste Tochter mit dem abwesenden Markgrafen Otto; L. dagegen versprach ihm nicht blos für gewisse Fälle den gänzlichen Anfall der Niederlausitz an Böhmen, sondern gestattete sogar die Aufnahme der Söhne des Kaisers selbst und seines Bruders Johann in die Mitbelehnung mit den Marken und den sofortigen Empfang der Erbhuldigung durch Wenzel, den ältesten der kaiserlichen Söhne. Im Sommer erschien darauf der Kaiser selbst in den Marken und nahm für seinen Sohn die Huldigung der oft widerwilligen Städte entgegen. Wie wenig aber der Kaiser gesonnen war seine eigenen Zusagen den Markgrafen zu halten, bewies er sehr bald dadurch, daß er dem Herzoge Stephan, der inzwischen um Tirols willen mit Oesterreich in Krieg gerathen war, die Versicherung gab die Markgrafen, solange dieser Krieg währen würde, an der Verfolgung ihrer Ansprüche am Oberbaiern zu hindern, wenigstens sie nicht dabei zu unterstützen. L., der von dieser Treulosigkeit des Kaisers natürlich keine Ahnung hatte, ließ sich auch weiterhin noch zum Abschlusse einiger höchst ungünstigen Tauschverträge von ihm bereden; und nur sein bald eintretender Tod hat es vielleicht verhütet, daß er sich wol gar noch des ganzen Besitzes der Mark begab. — Im J. 1360 war L. eine zweite Ehe eingegangen mit Ingeburg, einer Tochter des Herzogs Albrecht von Mecklenburg, mit der er sich bereits 1357 verlobt gehabt hatte; auch diese Ehe war kinderlos geblieben.

    • Literatur

      Aus der umfassenden einschlägigen Litteratur über Ludwig d. Aelteren und Ludwig d. Römer seien hier besonders erwähnt: M. Freih. v. Freyberg, Beurkundete Geschichte Herzog Ludwig des Brandenburgers (in Abhandl. der hist. Klasse d. k. baier. Akademie d. Wiss. II), 1837; Klöden, Diplomat. Gesch. des Markgr. Waldemar v. Brandenburg, III u. IV (geht bis 1373 hinab), 1845 u. 1847; Huber, Gesch. d. Vereinigung Tirols mit Oesterreich, 1864; Scholz, Erwerbung d. Mark Brandenb. durch Karl IV., 1874; Heidemann, Graf Berthold VII. v. Henneberg als Verweser d. Mark Brandenb. von 1323—1336 (in Forsch. z. Deutschen Gesch. XVII), 1877; Riezler, Gesch. Baierns, II. (bis 1347), 1880; Werunsky. Gesch. Kaiser Karls IV. u. seiner Zeit, I u. II 1 (bis 1350), 1880 u. 1882.

  • Autor/in

    Lohmeyer.
  • Zitierweise

    Lohmeyer, "Ludwig VI." in: Allgemeine Deutsche Biographie 19 (1884), S. 538-540 unter Ludwig der Römer [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102507597.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA