Croissant, Klaus
- Lebensdaten
- 1931 – 2002
- Geburtsort
- Kirchheim unter Teck bei Stuttgart
- Sterbeort
- Berlin
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Strafverteidiger
- Konfession
- unbekannt
- Normdaten
- GND: 118522825 | GND-Explorer | OGND | VIAF
- Namensvarianten
-
- IM Thaler / Deckname
- Croissant, Klaus
- IM Thaler / Deckname
- Croissant, Claus
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Croissant, Klaus
Deckname: IM Thaler
1931 – 2002
Jurist, Strafverteidiger
Klaus Croissant war einer der bekanntesten Rechtsanwälte der Roten Armee Fraktion (RAF) und Verteidiger von Andreas Baader (1943–1977). Mit Hans-Christian Ströbele (1939–2022) und Kurt Groenewold (geb. 1937) betrieb er ein Kommunikationssystem zwischen den RAF-Häftlingen, weshalb er als Verteidiger vom sog. Baader-Meinhof-Prozess ausgeschlossen und 1979 zu einer Freiheitsstrafe sowie vierjährigem Berufsverbot verurteilt wurde. Nach 1989 wurde seine 1981 begonnene Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bekannt, wofür er 1993 erneut verurteilt wurde.
Lebensdaten
Klaus Croissant, Imago Images (InC) -
Autor/in
→Klaus Pflieger (Sersheim)
-
Zitierweise
Pflieger, Klaus, „Croissant, Klaus“, in: NDB-online, veröffentlicht am 01.07.2026, URL: https://www.deutsche-biographie.de/gnd118522825.html#dbocontent
Croissant begann nach dem Schulbesuch in Kirchheim unter Teck bei Stuttgart und dem Abitur 1951 an der Universität Tübingen das Studium der Rechtswissenschaften und wechselte dann an die Universität Heidelberg, wo er 1955 das Erste juristische Staatsexamen ablegte. Nach Referendariat und Promotion zum Dr. iur. 1958 bei Ernst Forsthoff (1902–1974) absolvierte er 1960 das Zweite juristische Staatsexamen und war anschließend als Rechtsanwalt, seit 1961 in eigener Kanzlei, in Stuttgart tätig.
Croissant wurde bekannt als Strafverteidiger der fünf im Juni und Juli 1972 verhafteten Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF), die vom 11. bis 24. Mai 1972 fünf Sprengstoffanschläge, u. a. auf US-amerikanische Hauptquartiere mit Toten und Verletzten, verübt hatten. Nach dem Verbot der Mehrfachverteidigung war er seit 1. Januar 1975 nur noch Verteidiger von Andreas Baader (1943–1977). Aufsehen erregte Croissant, als er am 4. Dezember 1974 den Philosophen Jean-Paul Sartre (1905–1980) zu einem Gespräch mit Baader nach Stuttgart-Stammheim brachte.
Noch vor Beginn des sog. Baader-Meinhof-Prozesses wurde Croissant am 12. März 1975 als Verteidiger von dem Verfahren ausgeschlossen wegen des dringenden Verdachts, die RAF-Häftlinge über ein internes Kommunikationssystem mit Schriftstücken versorgt und damit in strafbarer Weise unterstützt zu haben. Wegen dieses Vorwurfs befand sich Croissant vom 23. Juni bis 12. August 1975 sowie vom 16. Juli bis 19. August 1976 in Haft, wurde aber nach Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt.
Am 11. Juli 1977 floh Croissant nach Frankreich, wo er politisches Asyl beantragte. In der Folge verfiel die hinterlegte Kaution, Croissant verlor wegen Verletzung der Residenzpflicht seine Anwaltszulassung. Während der Entführung Hanns-Martin Schleyers (1915–1977) durch die RAF wurde Croissant am 30. September 1977 in Paris verhaftet, auch wegen des Verdachts der Beteiligung an den RAF-Attentaten auf Siegfried Buback (1920–1977), Jürgen Ponto (1923–1977) und Schleyer, und an die Bundesrepublik ausgeliefert; das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen ihn wurde 1980 eingestellt. Ende 1977 wurde ermittelt, dass die Waffen, mit denen sich Baader und Jan-Carl Raspe (1944–1977) in der Nacht zum 18. Oktober 1977 in der Haft erschossen hatten, durch Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Croissants in das Gefängnis geschmuggelt worden waren; eine Beteiligung Croissants konnte nicht nachgewiesen werden.
Der Strafprozess gegen Croissant wegen des Kommunikationssystems zwischen den RAF-Häftlingen fand ab 9. März 1978 vor dem Landgericht Stuttgart in Stuttgart-Stammheim statt und endete am 16. Februar 1979 mit Croissants Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren sowie einem Berufsverbot von vier Jahren wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Im Rahmen der sog. Weihnachtsamnestie wurde er im Dezember 1979 aus der Haft entlassen. Am 21. April 1980 bestätigte der Bundesgerichtshof die Rücknahme der Anwaltszulassung.
Ende 1982 übersiedelte Croissant nach Berlin-West, wurde dort im März 1985 wieder als Anwalt zugelassen und trat erneut als Strafverteidiger auf. Parallel dazu war er bis 1989 als Fraktionsassistent der Partei Die Grünen im Europäischen Parlament tätig. Von Frühjahr 1981 bis 10. November 1989 war Croissant als „IM Thaler“ Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. In dieser Funktion warb er seine Lebensgefährtin Brigitte Heinrich (1941–1987) an und führte sie als „IM Beate Schäfer“ bis zu deren Tod 1987. Für die Alternative Liste war Croissant von 1989 bis Frühjahr 1990 Mitglied im Berlin-Kreuzberger Bezirksparlament. 1990 trat er in die PDS ein. Nach dem Fall der Berliner Mauer wurde Croissants Spionagetätigkeit für die DDR bekannt, weshalb er im September 1992 erneut verhaftet und im März 1993 vom Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu 21 Monaten Haft mit Bewährung sowie einer Geldbuße von 10 000 D-Mark verurteilt wurde.
Nachlass:
nicht bekannt.
Weitere Archivmaterialien:
Landesarchiv Berlin, B REP 068-3929 bis B REP 068-2935. (Personalakten)
Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 302 VII Bü 11, Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen Croissant v. 16.2.1979, XII KLs 97/76.
Kammergericht Berlin, Urteil gegen Croissant v. 4.3.1993, Aktenzeichen (1) 3 StE 17/92-1 (8) (82/92).
Hauptstaatsarchiv Stuttgart. (weiterführende Informationen)
Der gegenwärtige Stand der Lehre vom domaine public, 1958. (ungedr. Diss. iur.)
Erklärung auf dem Prozess in Stammheim, 1978.
Schlusswort, 1979.
Procès en République Fédérale Allemande, 1979.
Mord beginnt beim bösen Wort, in: Der Spiegel, Nr. 42 v. 9.10.1977. (Onlineressource)
Frankreich – noch das Land des Asyls?, in: Die Zeit, Nr. 49 v. 25.11.1977. (zugangsbeschränkte Onlineressource)
Ja, jetzet!, in: Der Spiegel, Nr. 18 v. 7.5.1978. (Onlineressource)
Wolfgang Gast, Klaus Croissant verurteilt, aber frei, in: taz v. 5.3.1993. (Onlineressource)
Gestorben. Klaus Croissant, in: Der Spiegel, Nr. 15 v. 8.4.2002.
Klaus Pflieger, Die Rote Armee Fraktion RAF, 14.5.1970 bis 20.4.1998, 32011.
Peter O. Chotjewitz, Mein Freund Klaus, 2014
Felix Bohr/Klaus Wiegrefe, Der Alte und das Arschloch, in: Der Spiegel, Nr. 6 v. 4.2.2013. (zugangsbeschränkte Onlineressource)
Klaus Pflieger, Gegen den Terror. Erinnerungen eines Staatsanwalts, 2016.
Klaus Pflieger, Croissant, Klaus. Jurist, Strafverteidiger, in: Baden-Württembergische Biographien, Bd. VIII, 2022, S. 67-70.
Stefan Aust, Der Baader-Meinhof-Komplex, Neuausg. 2020.
Gerichtszeichnung v. Erich Dittmann (1916–1999) während des sog. Croissant-Prozesses, 1978, Privatbesitz des Verfassers.