Wizlaw II.

Dates of Life
um 1240 – 1302
Occupation
Fürst von Rügen
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 123989256 | OGND | VIAF: 40960641
Alternate Names

  • Witzlav
  • Wizlaus
  • Witzslaus
  • Witzlaus
  • Wizslaus
  • Wiszlaus
  • Wiczslaus
  • Wisslaus
  • Wislaus
  • Wisclaus
  • Wizlavus
  • Witzslavus
  • Witzlavus
  • Wizslavus
  • Wiszlavus
  • Wiczslavus
  • Wisslavus
  • Wislavus
  • Wisclavus
  • Wizlaw II. von Rügen
  • Wenceslaus
  • Wenceslaus von Rügen
  • Wizlaw II.
  • Witzlav
  • Wizlaus
  • Witzslaus
  • Witzlaus
  • Wizslaus
  • Wiszlaus
  • Wiczslaus
  • Wisslaus
  • Wislaus
  • Wisclaus
  • Wizlavus
  • Witzslavus
  • Witzlavus
  • Wizslavus
  • Wiszlavus
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  • Wisslavus
  • Wislavus
  • Wisclavus
  • Wizlaw II. von Rügen
  • Wenceslaus
  • Wenceslaus von Rügen
  • Witzlaw II., Rügen, Fürst
  • Wizlav II., Rügen, Fürst

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Citation

Wizlaw II., Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd123989256.html [11.12.2025].

CC0

  • Wizlaw II. (Wi[t]zla[v]us)

    | Fürst von Rügen, * um 1240, † 29.12.1302, ⚰ Oslo, Marienkirche.

  • Genealogy

    Aus d. Geschl. d. slaw. Rügenfürsten;
    V Jaromar II. (um 1218–60 ermordet), Fürst v. Rügen (s. ADB 13; LexMA), S d. Wizlaw I. (v. 1193–1250/56), Fürst v. Rügen (s. NDB 28);
    M Euphemia ( um 1270, Stralsund, Johanniskloster), T d. Swantopolk II. (Swa[n]tipolk, Swantepolk, Svatopluk, Swietopelk, Zwantepolc de Danceke) (um 1195–1266), Hzg. v. Pommerellen;
    Om Mestwin II. v. Pommerellen (v. 1220–94);
    1 B Jaromar III. (v. 1249 – um 1282/85), 1 Schw Margarete (* um 1247–72, Erich I., um 1242–72, Hzg. v. Schleswig);
    zw. 1263 u. 1269 Agnes v. Braunschweig (v. 1252 – n. 1302), T d. Otto I. („d. Kind“) (um 1204–52), Hzg. v. Braunschweig-Lüneburg (s. NDB 19; LexMA), u. d. Mechthild v. Brandenburg ( 1261);
    4 S Wizlaw III. (um 1265–1325), Fürst von Rügen (s. NDB 28), Jaromar (um 1267–93/94), Elekt v. Cammin, Sambor (um 1267–1304), Swantepolk (um 1273 – n. 1285), 4 T Margarete (* um 1270/71–1318, Bogislaw IV., v. 1278–1309, Hzg. v. Pommern-Wolgast, s. NDB II), Helena (um 1271–1315, 1] Johann III., n. 1266–89, Herr v. Mecklenburg, 2] Bernhard II., Fürst v. Anhalt-Bernburg, um 1260 – n. 1323), Euphemia (um 1280–1312/21, Håkon V., Kg. v. Norwegen, 1270–1319, s. Norsk Biografisk Leksikon), Sophia (um 1281 – n. 1302).

  • Biography

    Nach der Ermordung seines Vaters übernahm W. als der vermutlich ältere Sohn 1260 die Herrschaft, teilte sich diese aber ab spätestens 1268 bis mindestens 1282 mit seinem Bruder Jaromar. Zwischen 1282 und 1285 scheint letzterer verstorben zu sein, da W. seitdem nur noch allein urkundete. Vielfach knüpfte er an die Herrschaft seiner Vorgänger, speziell seines gleichnamigen Großvaters an. So bestätigte er auf einer 1282 unternommenen Reise nach Riga am 19. 4. der Stadt alle von seinem Vorfahren gewährten Rechte und erteilte ihr ein Handelsprivileg; am 8.9.1282 verlieh er der dortigen Marienkirche die höchste Gerichtsbarkeit für ihre Güter auf Rügen, ohne daß klar ist, um welche Güter es sich handelte. Zu Lübeck pflegte er gute Beziehungen, indem er 1266 dessen Kaufleute für den Bereich seines Fürstentums von Zollabgaben befreite. Auch förderte W. die in seinem Fürstentum gelegenen Zisterzen Eldena (1295 Schenkung der rüg. Halbinsel Mönchgut), Neuenkamp und deren Filialstiftung Hiddensee (1296 Schenkung d. gleichnamigen Insel), zusätzlich die Niederlassungen der Franziskaner und Dominikaner in Stralsund, aber auch außerhalb seines Fürstentums gelegene Klöster wie Reinfeld, Dargun, Ivenack und Bukow. Die Bevorzugung der Zisterzienser tritt deutlich zutage. Zudem bemühte sich W. um ein positives Verhältnis zu der in seinem Fürstentum gelegenen Stadt Stralsund; so sorgte er für eine Vergrößerung ihres Grundbesitzes und gab 1269 seine als neu bezeichnete Stadt Schadegard auf Rat und Bitten der Stralsunder Bürger auf, die offenbar deren Konkurrenz fürchteten. 1290 verlieh W. Stralsund das Recht des Heringfangs vor der rüg. Halbinsel Wittow und eine bevorzugte Position im Handel mit der ganzen Insel Rügen, zudem die freie Gerichtsbarkeit auf den Stadtgütern, das ius de non evocando, ungehinderten Handelsverkehr, Befreiung von Heeresfolge und Strandrecht.

    Überhaupt förderte W. die städtische Entwicklung in seinem Herrschaftsbereich, etwa durch die Verleihung des Stadtrechts an Tribsees 1285 sowie von Privilegien an Barth 1278 und Loitz 1299. Greifswald erhielt 1288 die Saline in Wieck und 1297 das Recht, an der Mündung des Ryck in die dän. Wiek einen Hafen zu erbauen. W. gilt auch als Gründer von Rügenwalde im Land Schlawe, das er 1271 als „civitas nostra“ bezeichnete. Im Jahr zuvor hatte ihm Hzg. Barnim I. von Pommern Schlawe als Pfandbesitz übertragen. Schon 1275 verlor W. das Gebiet aber an seinen Onkel mütterlicherseits, Mestwin II. von Pommerellen. 1277 verkaufte er dann seine Pfandrechte am Schlawer und Rügenwalder Land an die brandenburg. Markgrafen. Mit diesen hegte er jedoch weiterhin oder, wie ein Vertrag vom 12.3.1289/92 nahelegt, wieder Ambitionen auf Teile Pommerellens, als absehbar war, daß Mestwin II. ohne männlichen Erben sterben würde. Indes sollte sich diese Hoffnung im pommerell. Erbfolgestreit zer|schlagen. 1301 tauschte W. schließlich seine wohl über das Heiratsgut seiner Mutter erlangten Güter um Schlawe und Stolp mit der Stadt Rügenwalde gegen Besitz in Dänemark. 1283 empfing W. sein Land von Kg. Rudolf I. (1218–91) zu Lehen, was vermutlich nur den der Insel Rügen vorgelagerten festländischen Teil seines Fürstentums meinte. Im zeitlichen Umfeld der Belehnung erfolgte unter W.s Beteiligung der Abschluß des gegen die Markgrafen von Brandenburg gerichteten Rostocker Landfriedens vom 13.6.1283. Das Lehnsverhältnis zum dän. Königtum blieb davon unberührt. So begegnet W. in verschiedenen dän. Königsurkunden als Zeuge und ist als regelmäßiger Teilnehmer dän. Hoftage bezeugt. Nach der Ermordung Kg. Erichs V. Klipping 1286 unterstützte er dessen Witwe Agnes (von Brandenburg, 1257–1304) und den noch unmündigen Sohn Erich VI. Menved in ihrem Kampf gegen den König von Norwegen Erik II. Magnusson, der auf der Seite der des Königsmordes bezichtigten dän. Adelsopposition stand. 1291 ergriff W. die Partei der Söhne Heinrichs I. von Werle, die ihren Vater nach dessen zweiter Heirat ermordet hatten, und wurde deswegen von deren Vetter Nikolaus II. von Werle-Parchim (v. 1275–1316) gefangengenommen. Für seine Freilassung trat W. das Land Gnoien an Nikolaus ab. 1294 erfolgte der offizielle Friedensschluß zwischen Nikolaus, Heinrich II. von Mecklenburg (1266–1329) und W., nachdem letzterer schon 1293 das Land Tribsees vom Bischof von Schwerin, Gottfried I. v. Bülow (reg. 1292–1314), zu Lehen genommen hatte.

    Am 29.9.1302 nahm W. in Solberga nördlich von Göteborg an einem Treffen des seit 1299 regierenden norweg. Kg. Håkon V. mit dem schwed. Kg. Birger, dessen Bruder Hzg. Erik und Jacob von Halland teil. Wohl im direkten Anschluß daran reiste er nach Oslo zu seiner Tochter Euphemia, die als Braut von Nikolaus von Mecklenburg verschmäht und danach mit Håkon verheiratet worden war, um dort mit ihr, seiner weiteren Tochter Sophia, die bei ihrer Schwester lebte, und seinen Söhnen Wizlaw (III.) und Sambor Weihnachten und vielleicht auch die Verlobung seiner Enkelin Ingeborg mit Erik Magnusson, Herzog von Södermanland, zu feiern. Hier erkrankte W. so schwer, daß er am 27.12.1302 sein Testament machte und zwei Tage später verstarb. Auf seinen Wunsch hin wurde er in der Osloer Marienkirche bestattet. 1868 wurden bei archäologischen Ausgrabungen in der im 16. Jh. weitgehend zerstörten Kirche drei Gräber im ehemaligen Chorbereich entdeckt, wovon eines das Skelett eines älteren, für seine Zeit mit ca. 183 cm ungewöhnlich großen Mannes enthielt, vermutlich W.s sterbliche Überreste.

  • Primary Sources

    Qu C. G. Fabricius, Urkk. z. Gesch. d. Fst. Rügen unter d. eingeborenen Fürsten, Bd. III, 1852/53; Liv-, Esth- u. Curländ. Urk.b., Bd. I u. III, hg. v. F. G. v. Bunge, 1853 u. 1857; Pomm. Urk.b., Bd. II–IV, hg. v. StA zu Stettin, 1881–1903.

  • Literature

    |ADB 43;
    C. Hamann, Die Beziehungen Rügens zu Dänemark v. 1168 bis z. Aussterben d. einheim. rüg. Dynastie 1325, Diss. Greifswald 1933;
    U. Scheil, Zur Geneal. d. einheim. Fürsten v. Rügen, 1962;
    P. Holck, Der rüg. Fürst Witzlaw II. u. sein Grab in Oslo, in: Balt. Studien NF 87, 2001, S. 36–45;
    O. Auge, Handlungsspielräume fürstl. Pol. im MA, 2009;
    I. Schmidt, Die Dynastie d. Rügenfürsten, 2009.

  • Author

    Oliver Auge
  • Citation

    Auge, Oliver, "Wizlaw II. (Wi[t]zla[v]us)" in: Neue Deutsche Biographie 28 (2024), S. 364-365 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd123989256.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Wizlaw II., Fürst von Rügen

  • Biography

    Wizlaw II., Fürst von Rügen, der ältere Sohn Jaromar's II. aus dessen Ehe mit Euphemia, einer Tochter des Herzogs Swantepolk des Großen von Ostpommern oder Pomerellen, gelangte zur Regierung, als sein Vater, unter den erbitterten Kämpfen zwischen den Söhnen Waldemar's II. und der dänischen Geistlichkeit, in den nordischen Reichen (1260) von rächerischer Hand den Tod erlitten hatte. In Erinnerung an alles Unheil, welches der rügischen Heimath und dem fürstlichen Hause aus diesem Kriege erwachsen war, enthielt sich W. jeder Einmischung in jene Streitigkeiten, welche erst am 10. Mai 1274 ihren Abschluß fanden, vielmehr vereinigte er sich mit seinem jüngeren Bruder Jaromar zu Unternehmungen, welche ein friedliches Verhältniß zu den Nachbarländern Pommern und Mecklenburg, sowie zu den Bischöfen von Cammin und Schwerin bezweckten, andererseits aber zur Hebung des Landes Schlawe, welches nach dem|Aussterben der Ratiboriden (1236) an Pomerellen fiel, dann aber, als Mitgift seiner Mutter Euphemia, an W. überging, namentlich (1270) durch Anlage der nach dem Stammeilande benannten Stadt Rügenwalde. Den unverkennbaren Hintergrund dieser Politik bildet das Bestreben seine Unabhängigkeit von dem stets wachsenden Einfluß Brandenburgs unter dem askanischen Hause zu bewahren, da letzteres, seit dem Sinken der dänischen Macht (1223—1238), die Oberherrschaft an der baltischen Küste beanspruchte und seit 1231—1236 von Kaiser Friedrich II. mit Pommern belehnt war. Jenes Ziel zu erreichen, wünschte W. vor allem seine Kräfte zu concentriren, und überließ demgemäß, nach dem Vorbilde des Herzogs Wartislaw III. von Pommern, welcher die streitige Ukermark an Brandenburg (1250) abgetreten hatte, das Land Schlawe, mit der von ihm gegründeten Stadt Rügenwalde (1277) an die Markgrafen Johann II., Otto IV. und Konrad, anscheinend, wie aus dem späteren Vertrage mit ihnen vom 26. März 1289 hervorgeht, um dieselben für die Theilung Ostpommerns zwischen Rügen und Brandenburg, bei dem bevorstehenden Tode des unbeerbten letzten Herzogs Mestwin II. (s. A. D. B. XXI, 504) günstig zu stimmen; ein Plan, welcher jedoch später (1295), als dieser Fall eintrat, durch die Bildung des Deutschen Ordenslandes auf pommerellischem Boden verhindert wurde. Während W. auf diese Art eine friedliche Stellung zu dem mächtigen brandenburgischen Nachbar zu erlangen strebte, suchte er ähnlichen Vortheil durch Erneuerung der Handelsverträge (1266 ff.) mit dem glänzend emporblühenden Lübeck und dem unter dessen Führung erstarkenden Hansabunde, sowie durch Förderung der zu letzterem gehörenden, in seinem Fürstenthum belegenen Stadt Stralsund, in dessen Mauern seine (1270) verstorbene Mutter Euphemia bei den Franciscanern, im jetzigen Johanniskloster, ihre letzte Ruhestätte gefunden hatte. Diesem Zwecke entsprechend vermehrte er einerseits den städtischen Grundbesitz, namentlich in Voigdehagen, Lüdershagen und Langendorf, dessen letzteren Einkünfte Stralsunds ältester Bürgermeister Leo Valke zu der noch jetzt unter dem Namen der Siegfried’schen Vicarie (s. A. D. B. XXXIV, 204) bestehenden Stiftung verwandte; andererseits sicherte er die Verfassung der Stadt durch eine Reihe wichtiger Privilegien, unter welchen das von 1269 die Aufhebung der von W. in der Nähe Stralsunds projectirten Stadt Schadegard versprach, während das vom 23. Mai 1290 den Bürgern die freie Gerichtsbarkeit auf den Stadtgütern, das ius de non evocando, den unbehinderten Handelsverkehr, sowie die Befreiung von der Kriegsfolge und dem Strandrechte gewährte. Aehnliche, wenn auch nicht so umfangreiche Privilegien empfingen die kleineren im rügischen Fürstenthum begründeten Städte Barth (1278), Tribsees (1285) und Loitz (1299), während das an der Hilda (dem Ryckfluß, seit 1249 Grenze zwischen Rügen und Pommern) aufblühende Greifswald (1288) die dortige Saline und (1297) die Erlaubniß erhielt, an der Mündung des Rycks in die dänische Wiek, bei dem Eldenaer Klosterdorfe Wyk, einen Hafen anlegen zu dürfen. Die durch letztere Schenkung hervorgerufene Beeinträchtigung der von seinem Urgroßvater Jaromar I. gestifteten Cistercienser-Abtei glaubte W. ohne Zweifel dadurch vor seinem Gewissen verantworten zu können, daß er nicht nur Eldena selbst, sondern auch die anderen rügischen Cistercienser-Klöster, besonders das von seinem Großvater gestiftete Neuencamp mit fast übertriebener Freigebigkeit ausstattete. In gleichem Sinne widmete er aber auch seine Fürsorge den Franciscanern und Dominicanern in Stralsund, sowie den Klöstern in den Nachbarländern: Holstein, Mecklenburg und Pommern, u. A. Reinfeld, Dargun, Ivenak und Bukow bei Schlawe, ja er dehnte sogar seine Schenkungen bis Riddagshausen bei Braunschweig, bis Riga und bis zu den nordischen Reichen aus. Der Eifer für die Ausbreitung des Christenthums führte ihn auch, nach dem Vorbilde seines Großvaters (s. oben S. 680)|auf einem Kreuzzuge nach Livland, während welcher Zeit ihn sein Bruder Jaromar als Regent des Fürstenthums vertrat, und als solcher u. A. (6. Juli 1282) dem Kloster Eldena seine Privilegien bestätigte. Im Zusammenhange mit dieser Fahrt stehen die von W. der Stadt Riga (19. April 1282) verliehenen Privilegien und der Plan, Wizlaw's Bruder Jaromar zum Herrscher über einen Theil von Preußen und zum Widerstande gegen den Deutschen Orden zu berufen, ein Unternehmen, welches jedoch durch dessen frühzeitigen Tod (1282) ohne Erfolg blieb. Zugleich wurde W. auch in die erbitterten Kriege verwickelt, welche theils zwischen Brandenburg und den wendischen Fürsten, theils zwischen den deutschen Städten und den norwegischen Herrschern, sowie König Eduard I. von England ausbrachen, von denen jener durch den Rostocker Landfrieden (1283—1284), dieser durch den Vertrag von Calmar (1285) zum Ausgleiche kam. Eine neue Fehde entbrannte dann durch den Tod Heinrich's I. von Werle (1291), in welcher W. die Partei der von Nikolaus II. von Parchim vertriebenen Söhne desselben nahm, und infolge dessen, nebst mehreren hundert Rittern in die Gefangenschaft nach Parchim geführt wurde. Erst nach längeren Verhandlungen kam es zur Versöhnung, dergemäß W. (1293) das Land Tribsees vom Bischofe von Schwerin zu Lehn nahm und sich mit den übrigen streitenden Parteien theils durch Erneuerung des Landfriedens (21. Aug. 1292), theils durch den Frieden zu Rostock (31. Oct. 1294) verglich. Langwieriger und verderblicher als die Werlesche Fehde, war jedoch der erbitterte Kampf, welcher nach dem Tode des kinderlosen Mestwin II. von Pomerellen (Decbr. 1294) entstand. Zwar hatte W. sich mit Brandenburg, wie oben erwähnt ist (1289), über eine eventuelle Theilung des ostpommerschen Landes geeinigt, und auch schon den von Mestwin dem Kloster Eldena verliehenen Grundbesitz bei Danzig zur Anlage eines Filials bestätigt: dennoch blieb die wohlwollende Stimmung des Markgrafen nicht von Bestand, anscheinend aus dem Grunde, weil Nikolaus das Kind von Mecklenburg-Rostock seine Verlobung mit Margarete, einer Tochter des Markgrafen Albrecht von Brandenburg (seit 1296 Witwe des Königs Przemeslaw von Polen) wieder auflöste und statt dessen sich (1299) mit Wizlaw's Enkelin, Margarete, Tochter des Herzogs Bogislaw IV. von Pommern-Wolgast, vermählte. Diese persönliche Beleidigung, sowie die Hoffnung, ganz Pomerellen mit Brandenburg zu vereinigen, mochte die Markgrafen veranlassen, statt einer friedlichen Theilung und eines mäßigen und sicheren Erfolges, den zweifelhaften Ausgang eines Krieges zu wählen, eine Entscheidung, die wol kaum dem Sinne des damals schon bejahrten rügischen Fürsten entsprach, desto mehr aber den Beifall seiner kampflustigen Söhne Wizlaw III. und Sambor fand, welche schon seit 1283 an der Regierung des Vaters betheiligt waren. Das Resultat des langen blutigen Krieges (1295—1302) war jedoch ein ganz anderes, als die Parteien erwarteten, weder Rügen, Mecklenburg und Pommern, noch Brandenburg ernteten die erhoffte Frucht, vielmehr benutzten die Nachbarfürsten ihren Zwist, um durch Einmischung in denselben für sich Vortheile zu erlangen. Polen und Böhmen besetzten Pomerellen, während Dänemark und Norwegen die alte Herrschaft über Mecklenburg zu erneuern suchten, infolge dessen Nikolaus das Kind (1300) das Land Rostock vom König Erich VIII. Menved zu Lehn nahm. Die mecklenburger Fehde, durch eine Heirath hervorgerufen, wurde auch durch eine solche beigelegt, indem sich Wizlaw's Tochter Euphemia mit dem König Hakon VII. von Norwegen (1299) vermählte, welchem Ehebündnisse bald darauf unter Vermittelung der Hansastädte die Friedensschlüsse von 1301—1302 folgten; Pomerellen gelangte aber erst nach dem Tode Wizlaw's zur Ruhe, und kam (1308—1310) fast in seinem ganzen Umfange in den Besitz des Deutschen Ordens. Mit dieser kriegerischen Thätigkeit gingen|milde Stiftungen des Fürsten parallel, u. A. (1295) die in Gemeinschaft mit dem Hause Putbus ausgeführte Schenkung der Halbinsel Mönchgut an das Kloster Eldena und der Insel Hiddensee an das Filial gleichen Namens, das von Neuencamp (1296) ausging, endlich in seinem kurz vor seinem Tode errichteten Testamente mehrere Vermächtnisse an norwegische Kirchen. W. starb nämlich auf einer Reise zu seinem Schwiegersohn Hakon am 29. Decbr. 1302 in Asloe (Christiania) und wurde dort in der Marienkirche bestattet. Aus seiner Ehe mit Agnes, einer Tochter Otto's des Kindes von Braunschweig, welche ihn überlebte, stammen 4 Söhne, von denen Wizlaw III und Sambor ihm in der Regierung folgten, während Jaromar von 1290—1294 die Würde eines Bischofs von Cammin erlangte, sowie 4 Töchter, Euphemia, Hakons VII. Gattin; Margarete, vermählt mit Bogislaw IV. von Pommern; Helena, zuerst mit Johann II. von Mecklenburg und dann mit Bernhard von Bernburg vermählt, und Sophie. Von Wizlaw's Schwestern waren Margarete ( 1272) mit Erich von Jütland, und Euphemia mit Günther I., Grafen von Lindow verheirathet.

  • Literature

    Fabricius, Urk. z. Gesch. des Fürstenthums Rügen, Th. III, S. 1—142; IV, 4, S. 118, m. d. betr. Stammtafeln und Siegelabbildungen; in den Stammtafeln des Pom.-Rüg. Fst. h. v. Dr. v. Bülow, S. 12—13 fehlt Euphemia, Hakon's Gattin. —
    Fock, Rüg.-Pom. Gesch. II, 78 ff. —
    Kratz und Klempin, die Städte der Pr. Pommern. S. 154, 327, 346. —
    Pyl, Gesch. Eldenas, S. 196, 210, 333, 381, 593—624. —
    Perlbach. Pommerellisches Urkundenbuch, h. v. Westpreuß- Gesch.-V. 1882, S. XII ff.

  • Author

    Pyl.
  • Citation

    Pyl, Theodor, "Wizlaw II., Fürst von Rügen" in: Allgemeine Deutsche Biographie 43 (1898), S. 681-684 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd123989256.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA