Wizlaw I.
- Lebensdaten
- vor 1193 – 1250 oder 1256
- Beruf/Funktion
- Fürst von Rügen
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 139148604 | OGND | VIAF: 100451186
- Namensvarianten
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- Wizlaus
- Wiszlauus
- Wizeslaus
- Witislaus
- Wissezslaus
- Wiscelaus
- Wizlaw I. von Rügen
- Wizlaw I.
- Wizlaus
- Wiszlauus
- Wizeslaus
- Witislaus
- Wissezslaus
- Wiscelaus
- Wizlaw I. von Rügen
- Wizlaw, Rügen, Fürst
- Wizlaw I., von Rügen
- Rügen, Wizlaw von I.
- Rügen, Wizlaw von
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Wizlaw I. (unter anderem Wi[s]zlau[u]s, Wizeslaus, Witislaus, Wissezslaus, Wiscelaus)
| Fürst von Rügen, * vor 1193 (um 1180), † 7.6.1250/56, ⚰ vermutlichKloster Neuenkamp (heute Franzburg bei Stralsund).
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Genealogie
Aus d. Geschl. d. slaw. Rügenfürsten;
V →Jaromar I. (v. 1141–1218, s. ADB 13;
LexMA), S d. →Ratislaus (v. 1105–1141);
M →Hildegard (um 1135–1237), T d. →Knut V. Magnusson (um 1128–57), (Mit-)Kg. v. Dänemark, u. d. Sophie v. Östergötland u. Schweden;
mind. 3 B →Barnuta (v. 1193–1236, evtl. ⚭ →Slavomira v. Gützkow), →Pybygnew († 1232), →Zwentopulk (erw. 1207), 1 Schw →Lucia (erw. 1208, ⚭ →Władisław III., 1161–1231, Hzg. v. Polen, aus d. Geschl. d. →Piasten, s. NDB 20);
– ⚭ →Margarete (v. 1200-zw. 5.3.1232 u. 16.9.1237), wohl aus vornehmem dän. Geschl., evtl. Nichte →Absalons, Ebf. v. Lund;
6 S →Jaroslaw (v. 1219–42/43), Propst v. Rügen u. Tribsees, Dekan d. Domkap. zu Cammin, →Peter (v. 1219 – n. 1237), →Jaromar II. (um 1218–60 ermordet), Fürst v. Rügen, (s. ADB 13;
LexMA), →Wizlaw (um 1220–43/44), →Burislaw (v. 1231 – n. 1237), →Nikolaus (v. 1231 – n. 1237);
E →Wizlaw II. (um 1240–1302), Fürst von Rügen (s. NDB 28);
Ur-E →Wizlaw III. (um 1265–1325), Fürst v. Rügen (s. NDB 28). -
Biographie
W. folgte 1218 seinem Vater →Jaromar I. als Rügenfürst, obwohl vermutlich →Barnuta sein älterer Bruder war. Womöglich entstammte dieser jedoch einer nichtehelichen oder unstandesgemäßen Beziehung oder er wurde geboren, als der Vater noch nicht zum christl. Glauben übergetreten war. Jedenfalls kam Barnuta nicht für die Nachfolge in Frage und wurde daher auch nicht wie W. als „iunior princeps“ bezeichnet. W. urkundete 1221 im Kontext eines Vergleichs mit Bf. →Brunward von Schwerin (reg. 1192–1238) um das Land Tribsees erstmals als „princeps Rujanorum“.
Über seine →Mutter familiär, aber auch über ein seit 1168/69 bestehendes vasallitisches Lehnsverhältnis eng mit dem dän. Königshaus verbunden, beteiligte er sich 1219 am erfolgreichen Kriegszug →Waldemars II. nach Estland. Anscheinend nahm W. bei dieser Gelegenheit Stiftungen zugunsten des Doms von Riga vor, von denen sein Enkel →Wizlaw II. berichtet. W.s Fürstentum Rügen wurde damals – genauso wie das aufstrebende Lübeck – wichtiger Bestandteil von Waldemars II. Ostseeimperium. Dazu paßt, daß W. den Lübeckern am 14.9.1224 das Recht auf freien Fischfang in den Gewässern um Rügen bestätigte und ihnen in diesem Gebiet freies Geleit garantierte. W.s aktive Beteiligung an Waldemars II. Kampf von 1226/27 um die Wiedererrichtung seiner Herrschaft über Nordelbingen ist wahrscheinlich, aber nicht sicher bezeugt. Vermutlich hing W.s für 1225 belegte Schenkung des Dorfes Pütnitz bei Damgarten an das Ratzeburger Domstift mit diesen Vorgängen zusammen. Kg. →Erich VI. von Dänemark belohnte jedenfalls die seinem Vater erwiesene Treue W.s mit der Belehnung der Hälfte des Landes Wolgast. Dadurch erlangte W. die größte Ausdehnung des rügischen Herrschaftsbereichs in der Geschichte des Fürstentums. Auch W.s schildförmiges Siegel läßt sich in Richtung des festen Vasallitätsund Treueverhältnisses zum dän. Königtum deuten, zeigt es doch – erstmalig für einen Rügenfürsten – einen aus einem Stufengiebel herauswachsenden aufgerichteten halben Löwen mit dreizackiger Krone sowie erhobenen Klauen und erhobenem Schweif. Er erinnert an die drei gekrönten Löwen als Wappentiere des dän. Königs. Zudem wird W.s Ehe im dän. Kontext verortet und gemutmaßt, seine Frau entstammte einer hochgestellten dän. Familie. Vielleicht war sie eine Nichte Ebf. →Absalons von Lund. Ihr eigener Vorname, der Name ihres Sohnes →Peter und die belegte Betitelung →Jaromars II. als „consanguineus“ des Ebf. →Jakob Erlandsen von Lund sowie als Neffen des Bf. →Peter Bang von Roskilde – beide waren mit genanntem Absalon verwandt–, deuten darauf hin.
W. sorgte für den Ausbau seiner fürstlichen Herrschaft, indem er nicht nur die Klöster in Bergen (Zisterzienserinnen) und Eldena (Zisterzienser) begabte, sondern 1231 auch die Errichtung eines weiteren Zisterzienserklosters in Neuenkamp auf den Weg brachte, das dann 1233/34 von einem Konvent bezogen wurde. Außerdem verlieh W. am 31.10.1234 Stralsund als erster Stadt seines Fürstentums das Rostocker Stadtrecht, das sich am Lübecker Vorbild orientierte. Er legte damit und mit der 1240 erfolgten Verleihung wichtiger Privilegien wie Fischereirechten oder Zollfreiheit den Grundstein für den Aufstieg Stralsunds zu einer der bedeutendsten Städte im|Ostseeraum. Als Sitz diente W. zeitweilig Garz auf Rügen. Letztmalig sind Schriftzeugnisse zu ihm für 1249 belegt, ohne daß sein Name darin direkt genannt würde. Offenbar hatte W. seine Herrschaft bereits 1247 zugunsten seines Sohnes Jaromar II. niedergelegt.
Das genaue Sterbejahr – zwischen 1250 und 1256 – ist unbekannt; laut Neuenkamper Nekrolog war sein Todestag ein 7. Juni.
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Quellen
Qu C. G. Fabricius, Urkk. z. Gesch. d. Fst. Rügen unter d. eingeborenen Fürsten, Bd. II, 1843; Codex diplomaticus Pomeraniae, Bd. I, hg. v. Fr. W. Hasselbach u. J. G. L. Kosegarten, 1862; Pomerania, Eine pomm. Chronik aus d. 16. Jh., Bd. I, hg. v. G. Gaebel, 1908; Th. Kantzow, Chronik v. Pommern in niederdt. Mundart, hg. v. G. Gaebel, 1929; Pomm. Urk.b., Bd. I, neu bearb. v. K. Conrad, 1970.
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Literatur
L ADB 43;
C. Hamann, Die Beziehungen Rügens zu Dänemark v. 1168 bis z. Aussterben d. einheim. rüg. Dynastie 1325, Diss. Greifswald 1933;
U. Scheil, Zur Geneal. d. einheim. Fürsten v. Rügen, 1962;
J. Wächter, Das Fst. Rügen, Ein Überblick, in: H. T. Porada (Hg.), Btrr. z. Gesch. Vorpommerns, 1997, S. 299–313;
I. Schmidt, Die Dynastie d. Rügenfürsten, 2009. -
Autor/in
Oliver Auge -
Zitierweise
Auge, Oliver, "Wizlaw I. (unter anderem Wi[s]zlau[u]s, Wizeslaus, Witislaus, Wissezslaus, Wiscelaus)" in: Neue Deutsche Biographie 28 (2024), S. 363-364 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd139148604.html#ndbcontent
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Wizlaw I., Fürst von Rügen
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Biographie
Wizlaw I., Fürst von Rügen, war ein Sohn Jaromar's I. (siehe A. D. B. XIII, 722), anscheinend aus dessen Ehe mit Hildegard, einer Tochter des Königs Canut VI. von Dänemark, und folgte seinem Vater im J. 1218 in der Herrschaft, obwol sein Bruder Barnuta als der ältere Sohn bezeichnet wird. Diese Abweichung vom fürstlichen Erbrechte mag vielleicht dadurch begründet sein, daß Barnuta aus einer vor Einführung des Christenthums (1168) bestandenen polygamischen Verbindung entsproß, während W. der oben erwähnten christlichen Ehe seinen Ursprung verdankt. Dessenungeachtet blieb die Eintracht unter den Brüdern ungetrübt und tritt namentlich darin hervor, daß Barnuta sich wiederholt (1218—1237) als Zeuge an wichtigen Regierungsacten Wizlaw's betheiligte und sich hinsichtlich des Grundbesitzes mit der Herrschaft Gristow und der Insel Koos begnügte. Die beiden jüngeren Söhne Zentepolk und Pribignews, welche sich um die Ausstattung der Klöster Eldena und Bergen verdient machten, scheinen schon vor dem Vater (1218) verstorben zu sein. Möglich bleibt auch die Annahme, daß Barnuta die untergeordnete Stellung eines apanagirten Dynasten vorzog, um sich dem Druck der dänischen Herrschaft zu entziehen, welche seit 1168 auf Rügen und Pommern lastete. Als Lehnsmann und Großneffe des dänischen Königs Waldemar II., des Siegers, hatte W. nicht nur an dessen Feldzügen theilzunehmen, sondern auch mit dem Oberlehnsherrn alle unglücklichen Schicksale, welche über denselben seit seiner Gefangennahme durch den Grafen Heinrich I. von Schwerin (1223) hereinbrachen, zu theilen. Zuerst folgte er dem König (1219) auf dessen Zuge gegen die heidnischen Völker in Esth- und Livland und zeichnete sich durch große Tapferkeit in den dortigen Kämpfen rühmlich aus, während er zugleich die Domkirche in Riga mit reichen Stiftungen bedachte. In der Folge leistete er dann dem befreiten Herrscher gleiche Hülfe in dessen Kriegen gegen Pommern und Mecklenburg, sowie gegen Lübeck, welches bald darauf an die Spitze des Hansischen Bundes trat, erlitt aber mit ihm, in den Schlachten bei Mölln (1225) und bei Bornhövde (1227), eine so entscheidende Niederlage, daß Waldemar (17. Nov. 1225) der Herrschaft über sämmtliche südbaltische Länder, mit Ausnahme Rügens c. p., entsagte, indessen Lübeck die Reichsfreiheit erlangte und mit W. (14. Sept. 1224) einen Handelsvertrag schloß. Während dieser Fehde hatten Pommern und Mecklenburg das Fürstenthum Rügen besetzt, sodaß W. erst, nach dem Vertrage vom 17. Nov. 1225, wieder zum freien Besitz seines Landes kam und in dankbarer Anerkennung dieser Fügung das Domstift¶ von Ratzeburg, welches in diesem|Kampfe vermittelt haben mochte, mit dem Dorfe Pütnitz beschenkte. Andererseits belohnte Waldemar's Sohn und Mitregent Erich VI. (5. Febr. 1235) die seinem Vater bewiesene Treue dadurch, daß er W. mit der Hälfte des Landes Wolgast belehnte. Mit diesem Namen ist wol nicht nur das W. Burgland (terra Wolgast, Pom. Ub. Nr. 1730), sondern auch das übrige nördlich der Peene belegene pommersche Gebiet bezeichnet und die Theilung desselben in zwei Hälften anscheinend in der Weise vollzogen, daß die Grafschaft Gützkow, sowie die Bezirke Lassan, Bukow und Ziethen beim Pom. Schloß Wolgast verblieben, während das Land Wusterhusen zu Rügen gehörte, und die Herrschaft Lositz (Loitz) an Detlev von Gadebusch, einen Agnaten des rügischen Fürstengeschlechtes, fiel, Circipanien aber mit dem Kl. Dargun an Mecklenburg abgetreten wurde. Nachdem W. so nach langen Kriegen endlich in den ruhigen Besitz seines Erbes gelangt war, wendete er seine Aufmerksamkeit mit gleichem Eifer den Werken des Friedens zu, indem er, theils in Gemeinschaft mit seinem Bruder Barnuta, die von seinem Vater begründeten Klöster Bergen und Eldena mit Grundbesitz und anderen Gütern ausstattete, theils (1231) im Mittelpunkte des rügischen Festlandes ein neues Cist.- Kloster Neuencamp¶, als Filial von Altencamp, ins Leben rief, welches in der Anlage und im Umfang seines Besitzes Eldena noch übertraf. Zugleich verlieh er der an der Meerenge Gellen zwischen der Insel Rügen und dem Festlande belegenen und durch seinen Verkehr mit den anderen baltischen, später zum Hansabund vereinigten Städten mächtig emporblühenden Stadt Stralsund (1234) das Lübische Recht, nach dem Vorbilde von Rostock, sowie den umliegenden Grundbesitz, u. a. die benachbarte Insel Strale (Dänholm), nach welcher jene den Namen führt. Aus seiner Ehe mit Margarete, wahrscheinlich einer Nichte des Bischofs Absalon von Lund († 1201), stammten 6 Söhne: Jaroslaw, Petrus, Jaromar, Wizlaw, Burislaw und Nikolaus, von denen der erste dem geistlichen Stande angehörte, und (1238) als Domherr und Decan von Cammin, sowie (1232—1242) als Präpositus von Tribsees und Rügen genannt wird, während Jaromar seit 1245 dem Vater, bei dessen hohen Jahren, als Mitregent zur Seite trat. Der durch vorgerücktes Alter bedingte Mangel an Thatkraft hatte auch zur Folge, daß W., in der Zeit von 1245 bis zu seinem Tode am 7. Juni 1249, sich von den in Dänemark zwischen den Söhnen Waldemar's II. und der Geistlichkeit ausgebrochenen Unruhen und Fehden fernhielt, welche für seinen Sohn und Nachfolger Jaromar II. (1249—1260; s. A. D. B. XIII, 724) so verhängnißvoll geworden sind.
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Literatur
Fabricius, Urk. z. Gesch. d. Fürstenthums Rügen, Th. II, 4 ff. —
Balt. Stud. XI, 1, S. 58 ff.; XII, 2. S. 61 ff. —
Kosegarten. Cod. Pom. Dipl. Nr. 79, 155, S. 367; Nr. 193, 232. —
Klempin, Pom. Urk.-Buch, Nr. 139, 226, 282, 317, S. 104; Dipl. Beitr. S. 413. —
Fock, Rüg.-Pom. Gesch. II, 41 ff. —
Pyl, Gesch. Eldenas, S. 89 ff., 572 ff. -
Autor/in
Pyl. -
Zitierweise
Pyl, Theodor, "Wizlaw I., Fürst von Rügen" in: Allgemeine Deutsche Biographie 43 (1898), S. 680-681 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd139148604.html#adbcontent