Lebensdaten
um 1255 oder 1258 – 1309
Sterbeort
Stettin, Marienkirche
Beruf/Funktion
Herzog von Pommern-Wolgast
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 138735786 | OGND | VIAF: 90992671
Namensvarianten
  • Bogislaw IV.
  • Bogislaw III.
  • Bogislav III.
  • mehr

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen in der NDB Genealogie
Personen im NDB Artikel

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Bogislav IV., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138735786.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Barnim I., Herzog von Pommern ( 1278), S Bogislaws II. ( 1220) und der Miroslawa von Pommerellen;
    M Marg.;
    1) vor 14.12.1278 Mechtild, T Markgraf Johanns I. von Brandenburg ( 1266), 2) vor 1290 (um 1283/84?) Margareta ( 1315/20), T des Fürsten Wizlaw II. von Rügen;
    1 S, 4 T aus 2), u. a. Wartislaw IV. ( 1326), Eufemia ( 1330, König Christoph II. von Dänemark, 1332).

  • Biographie

    B. folgte seinem Vater im Regiment auch für dessen unmündige Söhne Barnim II. ( 1295) und Otto I. ( 1344) aus der Ehe mit Mechthild, Tochter des Markgrafen Otto III. von Brandenburg. In den bald ausbrechenden Streitigkeiten fand diese Unterstützung bei ihren Brüdern, woraufhin B. sich dem gegen Brandenburg gerichteten Rostocker Landfriedensbündnis von 1283 anschloß. Das Anrecht Brandenburgs auf Lehenshoheit über Pommern, schon 1231 durch Friedrich II. erteilt, wurde 1295 durch Adolf von Nassau erneuert. Den Streit zwischen B. und seinen Stiefbrüdern beendete 1295 die in Stettin zu gesamter Hand abgeschlossene Landesteilung. B. erhielt den nördlichen Teil des Landes (Pommern-Wolgast), Otto den südlichen (Pommern-Stettin), die bis zum Aussterben der Stettiner Linie (1464) getrennt blieben.

  • Literatur

    ADB III;
    Th. Pyl (s. L z. Bogislaw I.);
    M. Wehrmann, Vom Kriege Brandenburgs u. Pommerns in d. J. 1283/84, in: Mbll. d. Ges. f. pomm. Gesch. u. Altertumskde., Jg. 17, 1903, S. 129-35;
    s. a. DW. Nr. 7179.

  • Autor/in

    Roderich Schmidt
  • Zitierweise

    Schmidt, Roderich, "Bogislav IV." in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 416 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138735786.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Bogislav III., Herzog von Pommern, mit Einreihung des schon im J. 1224 früh verstorbenen Bogislav (III.) auch der Vierte genannt, führte nach dem Tode seines Vaters Barnim I. (13. Nov. 1278) während der Minderjährigkeit seiner jüngeren Brüder Barnim II. (gest. 1295) und Otto I. zuerst die Regierung allein und wird noch im J. 1295 in der Theilungsurkunde provisor fratrum genannt. In diese Zeit fiel die für die Gestaltung des nordöstlichen Deutschlands hochwichtige brandenburgische Fehde von 1278—84, an welcher auch B. wesentlich betheiligt war. Denn obwol der Herzog durch seine Heirath mit Mechtild, einer Tochter des Markgrafen Johann, mit den Ascaniern verschwägert war, so suchte er sich doch durch ein mit Sachsen, Mecklenburg, Rügen und den Hansestädten geschlossenes Bündniß vom 13. Juni 1283 der immer mehr wachsenden und von Dänemark unterstützten Macht Brandenburgs zu entziehen, mußte aber am 13. Aug. 1284 den ungünstigen Frieden zu Vierraden schließen. Die gänzliche Beilegung der großen Fehde ging einerseits von der neubegründeten Kaisergewalt, welche nach ihrer Befestigung im südlichen Deutschland auch das nördliche in den Bereich der nationalen Politik hereinzuziehen begann, andererseits von den norddeutschen Fürsten, Ständen und Städten selber aus; wenn nach der Besiegung Ottokars von Böhmen Kaiser Rudolf von Habsburg den süddeutschen Landen die Segnungen des Friedens gewährte, so einte man sich in Norddeutschland am 15. Mai 1287 zu dem berühmten Rostocker Landfrieden. Von besonderer Wichtigkeit war dieser Vertrag für die Entwicklung der Städte an Ost- und Nordsee, und des von ihnen gestifteten Hansabundes, dessen Macht sich mit jedem Jahr mehr befestigte. Die Ausbreitung des lübischen Rechtes an den baltischen Gestaden schuf Gleichheit der gesellschaftlichen und staatlichen Zustände und verband die Städte zu einer solidarisch haftenden Gesammtheit, deren Kern in den auch von Bogislav und Witzlav II. von Rügen durch Erweiterung ihrer Privilegien sehr begünstigten Stadtgemeinden des Wendengebietes beruhte. Unter Adolf von Nassau brach jedoch das sorglich gepflegte Friedenswerk wieder zusammen, indem derselbe 1295 zu Mühlhausen den Markgrafen das von Kaiser Friedrich II. ertheilte Anrecht auf Lehnshoheit über Pommern erneuerte. Hieran schlossen sich wiederholte Händel in Mecklenburg und der Erbfolgestreit in Pomerellen; dagegen wurde der nach Barnims Tode 1295 zwischen den überlebenden Brüdern Bogislav und Otto ausgebrochene Zwist durch Vermittlung der Stände am 12. Juli 1295 in Stettin in der Weise beigelegt, daß B. das Landgebiet Pommern-Wolgast und Otto I. Pommern-Stettin als sein Erbtheil empfing, wodurch fortan beide Herzogthümer für 169 Jahre getrennt blieben. So in den inneren Verhältnissen seines Landes gestärkt suchte B., als nach Przemyslavs Tode im J. 1296 Wladislav Lokietekdie vielbestrittene Herrschaft in Polen und Pomerellen antrat, auf seine Erbberechtigung in dem letztgenannten Gebiet gestützt, einen Theil Hinterpommerns in Besitz zu|nehmen; doch erhob gleichzeitig Brandenburg Ansprüche darauf, welchen B. im Bunde mit Wladislav Lokietek und Bischof Petrus von Cammin zu begegnen suchte. Als aber nach dessen Tode sein Nachfolger, Bischos Heinrich, die Partei des Landesherrn verließ und nach Wladislavs Lokietek Thronentsetzung der mit Brandenburg altbefreundete König Wenzel von Böhmen die Oberhoheit über Pommern beanspruchte, mußte B. auf seine Pläne verzichten, namentlich da ihm in dem großen Markgrafen Waldemar, dem gefeiertsten Helden des Nordens, ein überlegener Gegner erwuchs. Auch die nach Wenzels Tode wiederholte Erhebung Wladislavs Lokietek auf den polnischen Thron blieb für ihn ohne günstige Folgen: er mußte das jenseits der Persante und des Golm besetzte Landgebiet aufgeben, und schließlich sah sich der alternde Herzog zu einem Frieden genöthigt, in welchen auch der abtrünnige Bischof Heinrich von Cammin eingeschlossen wurde. In diesem erlangte er zwar eine Erweiterung der Landesgrenze durch das Belgarder Gebiet, mußte aber dagegen die Oberlehnsherrlichkeit Brandenburgs für sich und seine Nachfolger anerkennen. Bald darauf starb B. nach einer unruhvollen dreißigjährigen Regierung am Matthiastage (24. Febr.) 1309 und fand sein Grab in der wiederhergestellten Domkirche zu Cammin. Aus seiner zweiten Ehe mit Margarethe, einer Tochter des Fürsten Witzlav II. von Rügen, stammt Wartislav IV., welcher ihm in der Regierung von Pommern-Wolgast folgte.

    • Literatur

      Vgl. Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern III. 1—85.

  • Autor/in

    Häckermann.
  • Zitierweise

    Häckermann, Adolf, "Bogislav IV." in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 42-43 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138735786.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA