Lebensdaten
1852 – 1909
Geburtsort
Halle/Saale
Sterbeort
Göttingen
Beruf/Funktion
Jurist ; Professor für römisches und bürgerliches Recht in Göttingen
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 101129815 | OGND | VIAF: 27246455
Namensvarianten
  • Merkel, Johannes Paul Moritz
  • Merkel, Johannes
  • Merkel, Johannes Paul Moritz

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Merkel, Johannes, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd101129815.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johannes (s. 3);
    Ur-Gvv Paul Wolfgang (s. 1);
    Ov Friedrich (s. 2);
    - 1881 Käthe (1858–1919), T d. Karl Friedrich v. Dollmann (1811–67), Prof. d. Rechte in München (s. ADB V), u. d. Pauline v. Roth;
    Ov d. Ehefrau Georg v. Dollmann (1830–95), Architekt (s. NDB IV);
    2 S, 2 T.

  • Biographie

    Nach dem frühen Tod des Vaters fand M. Aufnahme bei Nürnberger Verwandten, die ihm eine Gymnasialausbildung ermöglichten. Seine rechtswissenschaftlichen Studien an den Universitäten Göttingen, Halle und München schloß er 1874 in Göttingen mit der Promotion ab. 1877 habilitierte er sich in Halle für röm. Recht; hier wurde er 1881 zum ao. Professor ernannt. Noch im selben Jahr erhielt er einen Ruf als o. Professor an die Univ. Rostock. 1885 wechselte er an die Univ. Göttingen, der er bis an sein Lebensende angehörte. Hier vertrat er die Fächer röm., deutsches und bürgerliches Recht. 1899/1900 stand er der Universität als Prorektor vor. Durch die Gründung und musterhafte Verwaltung des Juristischen Seminars hat er sich bedeutende Verdienste um die Fakultät erworben. Wie sein Vater engagierte er sich auch stark in der ev. Kirche. In Rostock wurde er Mitglied des Konsistoriums, in Göttingen gehörte er dem Landeskonsistorium und der Landessynode an. 1909 starb er nach langer, schwerer Krankheit.

    Das Werk M.s gliedert sich in vier Bereiche. Während er zunächst der Dogmatik des röm. Rechts verpflichtet war, wandte er sich zwischen 1881 und 1892 der röm. Rechtsgeschichte zu. Zwischenzeitlich erschienen 1879/80 drei Schriften zur gerade verabschiedeten Zivilprozeßordnung. In seinem letzten Lebensjahrzehnt galt sein Interesse der deutschen Rechtsgeschichte, zu der er den Zugang über die Rezeptionsgeschichte fand. Mit dem sich abzeichnenden Erfolg der BGB-Gesetzgebung wandte sich M., wie nahezu die ganze Generation der Romanisten seiner Zeit, von der dogmatisch-systematischen Interpretation des röm. Rechts ab und der Rechtsgeschichte zu.

    Bleibendes Verdienst erwarb sich M. mit seinen Schriften zur Geschichte der Rezeption des röm. Rechts in Deutschland. Sie sind weder in ihrem Ansatz noch in der Mehrzahl ihrer Ergebnisse überholt und fanden sogleich die Zustimmung angesehener Rechtshistoriker. M. legte überwiegend regionale Untersuchungen vor; das gilt auch für die biographische Arbeit über Husanus. Dieses Vorgehen ermöglicht differenzierte Resultate bezüglich der örtlichen Unterschiede und des Grades der tatsächlichen Aufnahme des fremden Rechtes, zeigt auch zeitliche Verzögerungen dabei auf. In seinem letzten Werk legt er methodisch abweichend eine dogmengeschichtliche Arbeit vor, deren Schwerpunkt die deutschen Rezeptionsformen des röm. Instituts ausmachen. M.s Interesse richtet sich darauf, „den Rezeptionsprozeß … von der Seite des angewandten materiellen Rechtes her“ zu erfassen. Daher traten seine Arbeiten eine Zeitlang in den Hintergrund, weil das Forschungsinteresse sich dem Prozeßrecht zuwandte oder gar die Rezeption wesentlich als Verwissenschaftlichung des Rechts verstehen wollte. Mit der einsetzenden Rückbesinnung auf die ursprüngliche Bedeutung der Rezeption findet auch M.s Ansatz wieder mehr Beachtung.

  • Werke

    Die Lehre v. d. successio graduum unter Intestaterben, 1876;
    Über d. Koncurs d. Aktionen nach röm. Privatrecht, 1877;
    Über Arrest u. einstweilige Verfügungen nach d. geltenden dt. Proceßrecht, 1880;
    Abhh. aus d. Gebiete d. röm. Rechts, H. 1-3, 1881/83/88;
    Über Sepulcralmulten, 1892;
    Heinrich Husanus (1536–87), Hzgl. Sächs. Rath, Meckl. Kanzler, Lüneburg. Syndicus, Eine Lebensbeschreibung, 1898;
    Quellen d. Nürnberger Stadtrechts, in: Festgabe f. F. Regelsberger, 1901, S. 57-149;
    Der Kampf d. Fremdrechtes mit d. einheim. Recht in Braunschweig-Lüneburg, 1904;
    Die Justinian. Enterbungsgründe, 1908.

  • Literatur

    Chronik d. Univ. Göttingen f. 1909, S. 6 f., Dt. Juristenztg. 15, 1910, Sp. 131 f.;
    W. Ebel, Catalogus Professorum Gottingensium 1734-1962, S. 52 (L).

  • Autor/in

    Bernd-Rüdiger Kern
  • Zitierweise

    Kern, Bernd-Rüdiger, "Merkel, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 147-148 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd101129815.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA