Lebensdaten
1777 – 1852
Geburtsort
Kassel
Sterbeort
Kassel
Beruf/Funktion
Jurist ; Publizist ; Oberappellationsgerichtsrat
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 116162791 | OGND | VIAF: 10590511
Namensvarianten
  • Pfeiffer, Burchard Wilhelm
  • Pfeiffer, Burkhard Wilhelm
  • Pfeiffer, Wilhelm
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Zitierweise

Pfeiffer, Wilhelm, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116162791.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann Jakob (1740–91), Prediger in K., dann o. Prof. d. Theol. u. Pädagogiarch in Marburg, seit 1789 Konsistorialrat u. Insp. aller ref. Gemeinden d. Oberfürstentums Hessen (s. Meusel);
    M Lucie Rebekka (1752–84), T d. Johannes Rüppel ( 1770), Konsistorialrat, Dekan d. Freiheiter Gde. (s. Strieder);
    B Franz Georg (1784–1856), Polizeidir. in K., Geh. Reg.rat (s. W);
    Kassel 1801 Louise, T d. Kaspar Harnier, hess. Kriegsrat;
    2 S Karl (1803–81), Oberger.rat in Fulda, Ludwig (1805–77), Arzt, seit 1831 Naturforscher (s. ADB 25; BLÄ), 2 T, u. a. Marianne (1807–92, Louis Spohr, 1784–1859, Komp., Gen.musikdir. in K., s. ADB 25; New Grove), Pianistin;
    N Otto Bähr (1817–95), Jurist u. Parl. in K (s. ADB 47).

  • Biographie

    Nach Besuch des Pädagogiums (1787–93) und kurzem Studium der Theologie in Marburg wechselte P. zur rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät, wo er mit Friedrich Carl v. Savigny (1779–1861) eine Jahrzehnte währende Freundschaft schloß. 1798 promoviert, begann er 1799 als Archivar eine außerordentlich vielseitige und erfolgreiche Karriere. Seit 1803 führte er hoheitliche Prozesse als procurator fisci und rückte im Kgr. Westphalen 1808 zum Substitut des Generalprokurators beim Appellationsgericht in Kassel auf. Daneben publizierte P. über verschiedene Rechtskreise und -materien wie röm. Recht, Patrimonialgerichtsbarkeit, Code Civil und die westfäl. Gerichtsverfassung. Er erwies sich als zuverlässiger Rechtspraktiker, dessen Rat auch Savigny schätzte. P. überwarf sich allerdings mit Savigny, als er in dessen Auseinandersetzung mit Thibaut Vorschläge für eine überregionale Privatrechtskodifikation unterbreitete. 1815 wurde P. Regierungsrat, 1817 Rat am kurhess. Oberappellationsgericht in Kassel, dessen seit 1771 nicht mehr edierte Urteile er herausgab. In der Frage der Gültigkeit von Verfügungen über die Staatskasse während der franz. Besatzungszeit geriet P. in Gegensatz zu Kf. Wilhelm I. und wechselte deshalb 1820 an das soeben in Lübeck gebildete Oberappellationsgericht der vier Freien Reichsstädte. Kf. Wilhelm II. holte ihn 1821 zurück und betraute ihn mit der rechtswissenschaftlichen Ausbildung des Kurprinzen. In den folgenden drei Jahrzehnten publizierte P. sein achtbändiges Hauptwerk „Praktische Ausführungen aus allen Teilen der Rechtswissenschaften, Mit Erkenntnissen des Oberappellationsgerichts zu Kassel“ (1825-46, Registerbd. 1850). Es enthält 98 Aufsätze, deren Verzicht auf eine philosophisch-systematische Ausrichtung dem Verfasser den Spitznamen „der praktische Pfeiffer“ eintrug. Die Sammlung berührt das Recht aller deutschen Staaten und zeigt P. als gemäßigten Liberalen, der für den subjektiven Rechtsschutz eintrat. Er forderte die Errichtung eines obersten Gerichts des Deutschen Bundes zur Fortführung der vordem von der höchsten Gerichtsbarkeit des Alten Reichs wahrgenommenen Aufgaben, ferner die gerichtliche Kontrolle sämtlicher Hoheitsgewalt und eine maximale Kompetenz der Ziviljustiz. 1830 arbeitete P. mit an der kurhess. Verfassung. Er wurde in den Landtag gewählt und vom Kurfürsten zu dessen Präsidenten bestimmt. Die Wahl war jedoch aus formalen Gründen ungültig. Nach ihrer Wiederholung wurde P. Vorsitzender im Ständigen Ausschuß und geriet im folgenden in anhaltenden Konflikt mit Ludwig Hassenpflug (1794–1862), gegen den er im Namen des Ausschusses zwei Ministeranklagen verfaßte. Um P.s Einfluß auf die Landtagsverhandlungen zu unterbinden, bewirkte Hassenpflug 1832 dessen Abordnung als kommissarischer Leiter des Oberappellationsgerichts. Auf weitere Landtagsmandate mußte P. verzichten, 1834 wurde er bei der Besetzung des obersten kurhess. Richteramts übergangen. In seiner „Geschichte der landständischen Verfassung in Kurhessen, Ein Beitrag zur Würdigung der neueren teutschen Verfassungen überhaupt“ (1834) verteidigte P. das Verfassungswerk gegen radikale Liberale wie Konservative. 1843 ließ er sich in den Ruhestand versetzen. Die Ereignisse 1848-50 begleitete er mit engagierter Tagespublizistik. Sein letztes großes Werk trug den programmatischen Titel „Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Richteramtes, Ein Wort der ernsten Mahnung“ (1851). Anlaß dazu gab die 1850 erfolgte Bundesintervention gegen das Kasseler Oberappellationsgericht. P. war der Überzeugung, daß der Rechtsprechung keine eigenständige Gewalt zustehe, sie vielmehr eine „logische“ Funktion wahrnehme; zu ihren Aufgaben gehöre es deshalb nicht, unabhängig vom Gesetz Recht zu schöpfen.

  • Werke

    u. a. Vermischte Aufss. üb. Gegenstände d. Teutschen u. d. Röm. Privatrechts, 1803;
    Über d. Grenzen d. Civil-Patrimonial-Jurisdiction, Ein Btr. z. Territorialstaatsrecht, 1806 (mit Franz Georg Pfeiffer);
    Napoleons Gesetzbuch nach seinen Abweichungen v. Teutschlands gemeinem Rechte, Ein Hdb. f. teutsche Geschäftsmänner, 2 Bde., 1808/10;
    Rechtsfälle entschieden nach d. Gesetzbuche Napoleons v. Frankreichs u. Westphalens Ger.höfen, 2 Bde., 1811/13;
    Ideen zu e. neuen Civil-Gesetzgebung f. Teutsche Staaten, 1815;
    Inwiefern sind Reg.handlungen e. Zwischenherrschers f. d. rechtmäßigen Regenten nach dessen Rückkehr verbindlich? Zur Berichtigung e. wiss. Prüfung d. Gründe d. v. d. Kurhess. Oberappellationsger. am 27. Juni 1818 ergangenen Ausspruchs, 1819;
    Das Recht d. Kriegseroberung in Beziehung auf Staatscapitalien, 1823;
    Über d. Ordnung d. Reg.-Nachfolge in teutschen Staaten überhaupt u. in d. hzgl. Gesammthause Sachsen-Gotha insbesondere. 2 Bde., 1826;
    Einige Worte über d. Entwurf e. Vfg.urk. f. Kurhessen v. 7. Okt. 1830;
    Das dt. Meierrecht nach seiner rechtl. Begründung u. dermaligen Gestaltung, 1848;
    Fingerzeige f. alle dt. Ständeverslgg., 1849. |

  • Nachlass

    Nachlaß im 2. Weltkrieg vernichtet.

  • Literatur

    ADB 25;
    R. Bovensiepen, in: Lb. aus Kurhessen u. Waldeck 1830-1930, II, 1940, S. 308-21 (P);
    J. Nolte, B. W. P., Gedanken z. Reform d. Zivilrechts. Ein Btr. d. dt. Zivilgesetzgebung, 1969 (Teil-Bibliogr.);
    H. Hattenhauer, B. W. P. u. d. Bauernbefreiung in Kurhessen, Eine Exegese, in: FS f. Hermann Krause, hg. v. S. Gagnér u. a., 1975, S. 188-209 (P);
    E. Grothe, Vfg.gebung u. Vfg.konflikt, Das Kft. Hessen in d. ersten Ära Hassenpflug 1830-1837, 1996;
    P. Popp, Min.verantwortlichkeit u. Min.anklage im Spannungsfeld v. Vfg.gebung u. Vfg.wirklichkeit, Ein Btr. z. Vfg.gesch. d. Kft. Hessen, 1996;
    F. Theisen, Zw. Machtspruch u. Unabhängigkeit, Kurhess. Rechtsprechung v. 1821-1848, 1997;
    Kosch, Biogr. Staatshdb.;
    J. Lengemann u. a., MdL Hessen 1808-1996, 1996 (P).Zur Fam.: A. Ludwig Pfeiffer, Die Fam. P., 1886.

  • Autor/in

    Karl H. L. Welker
  • Zitierweise

    Welker, Karl H. L., "Pfeiffer, Wilhelm" in: Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 324-325 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116162791.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Pfeiffer: Burkhard Wilhelm P., hessischer Publicist und Rechtsgelehrter, geb. am 7. Mai 1777 in Kassel als ältester Sohn des Johann Jakob P., welcher 1769—1779 Prediger an der dortigen Oberneustädter Gemeinde, dann Professor und Pädagogarch in Marburg, 1789 Consistorialrath und Inspector der resormirten Gemeinden des hessischen Oberfürstenthums, auch Religionslehrer des Erbprinzen, nachherigen Kurfürsten Wilhelm II., war. Die Mutter war Lucie Rebekka geb. Rüppel. Nach Beendigung des Rechtsstudiums erhielt P. zwar 1803 die Stelle eines Staatsanwalts in Kassel; bei seiner früh zu Tage tretenden Tüchtigkeit auch in anderen Fächern, wurde er aber im Juli 1805 zum Hof- und im November 1805 zum wirkl. Regierungsarchivar in Kassel bestellt. Daneben blieb er jedoch der Rechtswissenschaft treu. Den „Vermischten Aufsätzen über Gegenstände des römischen und des deutschen Privat-Rechts“, welche er schon 1802 in Marburg herausgegeben hatte, ließ er 1806 eine Schrift „Ueber die Grenzen der Civil-Patrimonial-Jurisdiction. Ein Beitrag zum Territorial-Staatsrecht“ (Göttingen) folgen und gab 1808, nachdem die französische Gesetzgebung in Hessen eingeführt worden, mit einem jüngeren Bruder „Napoleon's Gesetzbuch nach seinen Abweichungen von Deutschlands gemeinem Recht“ (2 Bände, Göttingen) heraus. Die Folge war, daß er wieder in das Justizfach zurückkam. Er wurde 1808 Stellvertreter des Generalprocurators beim Appellationsgericht in Kassel. Nach dem Ende der Fremdherrschaft verwendete ihn die Hessische Regierung als Rath in der Verwaltung. Mit ganzem Herzen der damaligen liberalen Zeitströmung zugethan, erregte er 1816 in weiteren Kreisen Aufmerksamkeit durch seine Schrift „Ideen zu einer neuen Gesetzgebung für deutsche Staaten“. 1817 trat er abermals in das Justizfach zurück, indem er zum Rath beim Appellationsgericht in Kassel bestellt wurde. Als solcher gab er eine „Neue Sammlung bemerkenswerther Entscheidungen“ dieses Gerichts heraus (4 Bände, Hannover 1818—1820). Um diese Zeit wurde Kurhessen lebhaft bewegt durch die Frage der rechtlichen Folgen verschiedener Maßnahmen der westfälischen Zwischenregierung. Kurfürst Wilhelm I. hatte durch Verordnung vom 14. Januar 1814 alle während der Zwischenzeit geschehenen Benachtheiligungen des Staatseigenthums für nichtig erklärt und diese Verordnung am 31. Juli 1818 im Gesetzblatt authentisch dahin erläutert, daß die 1806 erfolgte Ueberziehung Hessens durch französische Truppen nicht den Charakter einer völkerrechtlichen Eroberung, sondern den eines Raubzugs gehabt habe und daß daher auch alle Verfügungen über die vorher aus den Staatscassen ausgeliehenen Capitalien ungiltig seien. Damit wurden diejenigen, welche Capitalien zurückgezahlt hatten, schwer betroffen. In deren Interesse gab P. 1819 die dem Kurfürsten gewidmete Schrift heraus: „Inwiefern sind Regierungshandlungen eines Zwischenherrschers für den rechtmäßigen Regenten nach dessen Rückkehr verbindlich?“ Darin machte er namentlich darauf aufmerksam, daß der Bundestag am 30. Juli 1818 sich für eine entgegengesetzte Ansicht ausgesprochen zu haben scheine. Das Oberappellationsgericht in Kassel sah sich genöthigt, im Sinne der kurfürstlichen Erläuterung zu entscheiden, P. aber, welcher diesem Gericht angehörte, gerieth nun in eine schiefe Stellung, und nahm daher 1820 die Stelle eines Mitglieds des Oberappellationsgerichts in Lübeck an. In Anbetracht seiner bewährten Tüchtigkeit rief ihn jedoch Kurfürst Wilhelm II. gleich nach seiner Thronbesteigung 1821 zurück. Wiederum Mitglied|des höchsten Gerichtshofs Kurhessens, gab P. 1824 eine Schrift über „das Recht der Kriegseroberung in Bezug auf Staatscapitalien“ (Hannover) und 1825—1841 „Praktische Ausführungen aus allen Theilen der Rechtswissenschaft“ (8 Bände, Hannover) heraus. Durch dieses Werk erlangte P. das grüßte Ansehn in der hessischen Juristenwelt und lange Zeit gab es wol keinen praktischen Juristen in Hessen, welcher sich nicht in Besitz dieser Fundgrube des Wissens gesetzt hätte. 1826 folgte Pfeiffer's Schrift „Ueber die Ordnung der Regierungsnachfolge in deutschen Staaten überhaupt und in dem herzoglichen Gesammthause Sachfen-Gotha insbesondere“ (2 Bände, Hannover). Es konnte nicht fehlen, daß ein Mann von dieser juristischen Befähigung und zugleich liberaler Richtung bei der 1830 beginnenden Neugestaltung der öffentlichen Verhältnisse des Landes Einfluß gewann. Er gab zunächst eine Flugschrift heraus, mit der Mahnung, in Mäßigung den Verfassungsentwurf der Regierung im wesentlichen anzunehmen. Während der dann folgenden Verhandlungen der alten Stände mit der Regierung stand P. dem Verhalten des Regierungsvertreters Eggena sehr nahe, welcher das größte Verdienst am Zustandekommen der Verfassung von 1831 hatte. In dem ersten auf Grund derselben berufenen Landtage erschien P. als Vertreter der Diemelgegend, wurde vom Kurfürsten zum Präsidenten ausersehen, mußte aber zurücktreten, da die Wahl für ungiltig erklärt wurde. Wiedergewählt, konnte er um so besser sich an den Verhandlungen betheiligen. Er that dies bei allen bald folgenden Streitfällen mit der Regierung in Sinne einer entschiedenen Geltendmachung der Verfassungsbestimmungen. Dieses Ziel verfolgte er auch in seiner „Geschichte der landständischen Verfassung in Kurhessen“ (Kassel 1834). Für den Eintritt in den zweiten Landtag wurde ihm, angeblich wegen Unabkömmlichkeit im Beruf, die Genehmigung versagt, obgleich er sich in der ständischen Anklage gegen Hassenpflug wegen seiner früher als Mitglied des permanenten Ständeausschusses entwickelten Thätigkeit, im höchsten Gerichte der Stimme enthielt. In Ungnade gefallen, wurde er auch bei der Wiederbesetzung der Stelle eines Präsidenten dieses Gerichts übergangen, obwol er dessen ältester Rath war. Am 13. Juni 1843 in Ruhestand versetzt, nahm er schriftstellerisch noch vielfach an öffentlichen Fragen Theil, 1848 stand er dem hessischen Märzministerium sehr nahe, 1849 gab er „Fingerzeige für alle deutschen Ständeversammlungen“ (Kassel) heraus; zur Zeit des Verfassungsstreits mit Hassenpflug sprach er sich in einer Schrift „Zur Würdigung des Bundestagsbeschlusses vom 21. September 1850“ im Sinne der Landstände über die Steuerfrage aus; ähnlicher Tendenz war seine Schrift „Der alte und neue Bundestag nach ihrer Wirksamkeit für die Aufrechterhaltung des allgemeinen Rechtszustandes in Deutschland“ (Leipzig 1851). Die Zeit der Bundesexecution rief seine Schrift über „Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Richteramts“ (Göttingen 1851) hervor. Seine „Praktischen Ausführungen“ führte er bis 1846 fort. Eine Bearbeitung von Ledderhose's kurhessischem Kirchenrecht gab er 1821 (Marburg) heraus. Eine Reihe von juristischen Aufsätzen legte er nieder in Hitzig's Annalen der Criminalrechtspflege, Weiske's Rechtslexikon, Reyscher's u. Wilda's Zeitschr. f. d. Recht, im Archiv f. civilist. Praxis und in Linke's Zeitschr. f. Civilrecht u. Proceß. P. starb am 4. October 1852 in Kassel. Vermählt war er seit 1801 mit Louise, Tochter des dortigen Kriegsraths Harnier.

    • Literatur

      Strieder, Hess. Gelehrlengesch. Bd. XIV, XV, XVII; Justi's Forts. ders. (1831) u. Gerland's Forts, ders. (Kassel 1868). — Wippermann, Kurhessen seit den Freiheitskriegen (Kassel 1850).

  • Autor/in

    Wippermann.
  • Zitierweise

    Wippermann, Karl, "Pfeiffer, Wilhelm" in: Allgemeine Deutsche Biographie 25 (1887), S. 633-634 unter Pfeiffer, Burkhard Wilhelm [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116162791.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA