Lebensdaten
um 1490 – 1532
Geburtsort
Dömitz/Elbe
Sterbeort
Rostock
Beruf/Funktion
Reformator in Rostock
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 119194449 | OGND | VIAF: 73941663
Namensvarianten
  • Slüter, Joachim
  • Kutzer, Joachim
  • Kutzker, Jochim
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen im NDB Artikel

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Slüter, Jochim, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119194449.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V N. N. Kutz(k)er, Fährmann in D.;
    Stief-V N. N. Slüter;
    M N. N.;
    Schw Ilse verh. Wibelß;
    1528 Katharina Jelen, T e. Kleinschmieds aus R.;
    1 S (früh †).

  • Biographie

    S. erhielt nach dem Tod des Vaters den Nachnamen seines Stiefvaters. Als Priester, der Totenmessen las, ist er 1517 in Rostock nachweisbar. Im folgenden Jahr wurde er an der dortigen Universität immatrikuliert und später als Magister und baccalaureus decretorum bezeichnet. Zeitpunkt und Ort des Erwerbs dieser Grade sowie früherer Studien sind unbekannt. Seit 1521 war S. laut Angabe seines ersten Biographen Nikolaus Gryse (1543–1614) Schulmeister an der St. Petri-Kirchspielschule in Rostock; 1523 wurde er von Hzg. Heinrich von Mecklenburg als Kaplan an St. Petri eingesetzt.

    Hier begann S. vermutlich 1523 im ev.-luth. Sinne zu predigen, rein volkssprachliche Gottesdienste zu halten und Schriften in mittelniederdt. Sprache drucken zu lassen. 1525 gab er das älteste bekannte niederdt. Gesangbuch „Eyn gantz schone vnde seer nutte gesangk boek“ heraus, das bis nach Dänemark und England wirkte; außerdem erschien nach dem Vorbild der Kinderfragen der Böhm. Brüder sein Katechismus „Eyne schone vnde ser nutte Christlike vnderwysynge“ (beides als Faks. hg. v. G. Bosinski, 1986). 1526 veröffentlichte S. ein Gebetbuch (²1530), 1531 das später so genannte „Doppelte Gesangbuch“, das im ersten Teil Luthers Klugsches Gesangbuch von 1529 in niederdt. Fassung enthält und im zweiten Teil 144 von S. gesammelte Lieder.

    1531 veröffentlichte S. mit Zustimmung der Predigerkollegen und des Rostocker Rates ein Gutachten zur Frage der gottesdienstlichen Zeremonien. Im ev. Lager aber gab es Meinungsverschiedenheiten besonders über die Rolle der Volkssprache im Gottesdienst, die S. mit Nachdruck favorisierte. Im Herbst 1531 kam es zum offenen Streit, wobei der Rat in einem durch Stadtsyndikus Johannes Oldendorp (um 1490–1567) verfaßten höchst einseitigen Anschreiben an Luther, Melanchthon, Bugenhagen und Rhegius um Gutachten gegen die Positionen eines ungenannten Predikanten, mit dem S. gemeint war, ersuchte. Die im Nov. 1531 eingegangenen Gutachten empfahlen, den Abweichler zu überzeugen oder aus der Stadt zu weisen. S. war Anfang 1532 noch im Amt, wurde also vermutlich überstimmt; wenig später verstarb er.

  • Auszeichnungen

    Denkmal an St. Petri, Rostock (1862, neugestaltet 1967);
    S.-Bote, hg. v. d. S.-Gde., Rostock-Dierkow (seit 1950).

  • Werke

    Ghebedebokelyn nyge vth der hylghen schrifft, 1526;
    Bedebokelyn nye vth der hyllighen schryfft, 1530;
    Geystlyke leder vppt nye gebetert, 1531;
    Eine korte doch gründtlyke bericht der Ceremonien, 1531 (verloren).

  • Literatur

    L ADB 34;
    N. Gryse, Historia v. Lehre, Leben u. Tod J. S.s mit anschließender Chronik, 1593, bearb. u. hg. v. S. Pettke, 1997;
    K. F. L. Arndt, M. J. S., 1832;
    F. K. Serrius, J. S. oder d. Ref. in Rostock, 1840;
    K. Koppmann, Gesch. d. Stadt Rostock, 1887;
    ders., Die angebl. Vergiftung J. S.s, in: Btrr. z. Gesch. d. Stadt Rostock, I/1, 1895, S. 37–46;
    ders., J. S.s Ehefrau, ebd., III/3, 1903, S. 99–104;
    J. v. Walter, Die Ref. in Rostock, in: Das Ev. Rostock, 1931, S. 7–46;
    G. Bosinski, J. S. u. Martin Luther, in: Herbergen d. Christenheit 1969, 1970, S. 67–109;
    ders., Das Schr.tum d. Rostocker Reformators J. S., 1971 (W);
    ders. u. S. Pettke, Die Nachwirkungen d. Rostocker Reformators J. S. im Norden Dtld.s u. Europas, in: De Kennung 12, 1989, S. 13–19;
    S. Pettke, Die Ref. in Rostock, in: Heimatgesch. 16, 1983, S. 49–61;
    dies., Zwei Briefe Bugenhagens an d. Rostocker Rat, in: Bugenhagen, Gestalt u. Wirkung, hg. v. H. G. Leder, 1984, S. 118–43;
    dies. u. C. Prowatke, „Er predigte unter d. Linde“, J. S., Rostocks Reformator, 1990;
    S. Pettke, Ein Verz. über in Rostock gehaltene Messen in d. J. 1514–1522, in: Meckl. Jbb. 108, 1991, S. 55–62;
    dies., J. S.s Heirat, ebd., S. 63–78;
    dies., Offene Fragen, Gesichertes u. Ungesichertes zu Leben u. Wirken J. S.s, ebd., S. 79–90;
    dies., Anm. zu e. Biogr. d. Rostocker Reformators J. S., in: Schrr. d. Ver. f. Schleswig-Holstein. KGesch., R. II, 45, 1992, S. 143–52;
    Grewolls, Meckl.-Vorpommern;
    Wer ist wer im Gesangbuch?, hg. v. W. Herbst, 2001;
    BBKL X (W, L).

  • Autor/in

    Sabine Pettke
  • Zitierweise

    Pettke, Sabine, "Slüter, Jochim" in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 507 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119194449.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Slüter: Jochim (Joachim) S., der Reformator Rostocks, am Pfingstsonntage, 19. Mai 1532, war 1491 oder 1492 zu Dömitz an der Elbe geboren, sein Vater war Fährmann und hieß Kutzer oder Kutzker. Da nach dessen frühem Tode die Mutter wieder heirathete, so wurde der Sohn, wie heute noch in Mecklenburg sehr üblich, nach des Stiefvaters Namen Slüter genannt, und behielt diesen später bei. Er muß früh dem geistlichen Stande gewidmet sein, denn als er am 19. Juli 1518 in Rostock immatriculirt wurde, ist er schon mit dem Titel dominus eingetragen. Von da ging er nach Wittenberg, und sein Biograph Nicolaus Gryse nennt ihn „des Lutheri Discipel“, er muß in der Matrikel der im Winter 1519/20 eingetragene Joach. Dutzo ex Rebnitz Schwirin. dioc. (Meckl. Jahrb. 48, S. 61) und dort auch zum Magister promovirt sein, obwohl Referent ihn in Köstlin's Aufzählung der dortigen Magistri (1888) nicht fand. 1521 übernahm er die Kirchspielschule zu St. Petri in Rostock und hatte während der Zeit einen Freitisch bei einem Barbier Peter Smidt. 1523 ernannte ihn Herzog Heinrich der Friedfertige von Mecklenburg in Vertretung seines Sohnes Magnus, des postulirten Bischofs von Schwerin, als Patrons der Kirche zu einem der Capellane an St. Petri, wo er das kleine spätere „Orgelistenhaus“, die heute sog. Flöhburg an der Nordseite der Kirche, bewohnte. Er begann sofort das Evangelium nach Luther's Lehre zu predigen, deutsche Kirchenlieder einzuführen und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu reichen. Er ist damit, nachdem vorher der Rigaer M. Silvester Tegtmeier im Dome zu St. Jacobi als Capellan einen kurzen, schüchternen Anlauf genommen, der erste lutherische Prädicant Rostocks; nicht Pastor, denn das Pastorat gehörte zur Cantorei des Domes und war unbesetzt. Der Fortgang der Reformation geschah wie in Hamburg, Lübeck und Lüneburg; die kleinen Handwerker, Gesellen und das kleine|Volk strömten S. zu, der deshalb im Sommer im Freien unter einer Linde des Zudranges wegen predigen mußte, die Universität, die mächtige Klerisei, der Rath und das Patricierthum waren ihm entgegen. 1525 mußte er aus Rostock flüchten, doch versorgte ihn Herzog Heinrich; vielleicht ist er der in demselben Jahre in Güstrow unter dem Schutz des Herzogs Albrecht predigende M. Joachim, der sonst auf M. Joachim Kruse gedeutet wird. 1526 setzte ihn Herzog Heinrich nach dreivierteljähriger Abwesenheit in Rostock wieder ein. Der Versuch einer Vergewaltigung durch den Rath 1527 wurde durch einen Volksaufstand gebrochen, und in demselben Jahre bestätigte ihn abermals Herzog Heinrich und beschenkte ihn mit einem neuen Priesterkleide. 1528 trat noch ein Capellan von St. Petri, Paschen Gruwel, später Pastor zu Warnemünde, und sein Nachfolger in der Kirchspielsschule, Joachim Schröder (A. D. B. XXXII, 515), auf seine Seite, auch mußte der Rath, dem Verlangen der kleinen Bürgerschaft in der Neustadt nachgebend, den früheren Franciscaner Valentin Korte (A. D. B. IV, 652 v. Curtius, wo als sein Geburtsort noch Lebus angegeben) als evangelischen Prädicanten in der H. Geist-Kirche anstellen. Inzwischen war die reformatorische Bewegung stark durch den offenen Hader der Dominicaner und Franciscaner über die Lehre von der unbefleckten Empfängniß Mariä gefördert worden, und da die ersteren die vornehme Welt für sich gewannen, wurden die Franciscaner mehr und mehr zum Lutherthum gedrängt, dem auch in der Stadt ihr früherer Hauptanhang sich zuneigte. Es ist daher eine ganz verkehrte Sage, daß gerade die Franziskaner versucht hätten, S. zu vergiften. Auch der Bürgermeister Heinrich Gerdes wandte sich jetzt S. und der Reformation zu. In diesem Jahre verheirathete sich S., nachdem eine erste Verlobung durch den Druck des Rathes auf seinen Schwiegervater (Sibera oder Siverdes) aufgehoben war, mit Katharina Gelem, der Tochter eines Kleinschmieds, unter großem Auflauf; sein Amtsbruder Gruwel vollzog die Trauung. Im J. 1529 zwang das Volk den Rath, einen Prädicanten (Bartelt, Barthold) auch im Dome zu St. Jacobi anzustellen, der sich aber gegen den Anhang der Klerisei, ein Mandat des Herzogs und den Widerwillen des Rathes gegen die immer mehr meuternde Masse nicht behaupten konnte, sicher aber nicht der erst 1531 aus Lübeck gekommene „elende“ Priester (Koppmann, Gesch. d. St. Rostock S. 137) war. 1530 hatte sich auch der frühere Gegner Slüter's, der Capellan Antonius Becker zu St. Nicolai auf die Seite der Evangelischen gestellt. Jetzt wurde der Rath eifrig vorwärts gedrängt, ein Haupttreiber der Massen war unfraglich nach seinen Einräumungen an Bugenhagen S.; am 30. December 1530 verfügte der Rath nach längeren Verhandlungen ein Provisorium, in dem der Sieg der Evangelischen schon enthalten war; die Prädicanten der letzteren sollten aber noch gemeinsam „ere bedencket, Meinung und erklerung“ über diese Ordnung und andere Religionserklärung abgeben. Diese verfaßte S. namens der anderen Prediger, welche sämmtlich unterschrieben, und überreichte sie am 10. März 1531 dem Rathe. Da die katholische Klerisei aber der Ordnung vom 30. December sich nicht fügen wollte, so setzte nun der Rath am 1. April, am Tage vor Palmarum, auf neues Drängen der Massen definitiv den lutherischen Gottesdienst für alle Kirchen fest. Wegen Verlästerung der Slüter’schen Eingabe und Entstellung des Inhalts durch die Gegenpartei gab S. jene alsbald bei L. Dietz mit einem Nachworte unter dem Titel: „Eine korte und doch grundtlyke bericht der Ceremonien des Olden und Nyen Testaments etc.“ in Druck, die leider verloren ist (Wiechmann I, S. 156), aber die Ausstreuungen gegen ihn waren doch schon nach Lübeck zu dem dort weilenden Bugenhagen gedrungen, der ihretwegen den ebenso wie Korte ihn aufsuchenden S. zur Rede setzte. Es waren 4 Punkte, über die S. sich ihm gegenüber verantworten sollte: der Glaube und die Beichte, die Ceremonien und|„tuegen“ (der Gebrauch der lateinischen Gesänge), und der Gehorsam gegen die Obrigkeit. Wegen Glaubens und der Beichte fand aber Bugenhagen keine Abweichung, den der Obrigkeit schuldigen Gehorsam erkannte S. auch an, erklärte aber, was bisher geschehen sei, habe des Evangelii wegen geschehen müssen. Daß er gegen die lateinischen Gesänge und das nicht deutsche Ceremonienwesen aufgetreten sei, räumte S. ein, erklärte sich aber mit Bugenhagen's Auseinandersetzungen völlig einverstanden, wie dieser sich mit Slüter's Einräumungen zufrieden gab, so daß beide als Freunde schieden. Bugenhagen hatte darüber auch an Luther berichtet. Im Sommer brach aber dennoch Streit zwischen den Prädicanten aus, die sich über Matthäus Eddeler (A. D. B. V, 636) beschwerten, den der Rath auch vor dem 25. Juli 1521 suspendirte, und dessen vorläufige Beseitigung auch aufrecht erhielt. Dunkel bleibt nun der Streit, den der Rath durch den Syndikus Joh. Oldendorp, etwa im October gleichzeitig an Luther, Melanchthon, Bugenhagen und Urbanus Rhegius bringen ließ, worauf von Luther und Melanchthon gemeinsam (in einem fast überall nach dem „Etwas“ 1737, S. 705 ff. irrig abgedruckten) Schreiben aus Wittenberg vom 10., von Bugenhagen am eingehendsten aus Lübeck am 24., von Urbanus Rhegius aus Celle am 8. November geantwortet wurde. Sie riethen sämmtlich den, wie Luther im Originale sagt, „zänkischen“ Prediger zu entlassen. Da der Rath vom Streiterheber ohne Namhaftmachung gesprochen hatte, rieth Luther ziemlich deutlich auf S., Bugenhagen nennt ihn sogar, freilich sehr zweifelnd; und da Gryse ebenfalls von einem beigelegten Streite Slüter's mit den übrigen Prädicanten berichtet, so liegt es nahe, auf S. zu schließen. Der Hauptstreit lag aber in der Frage wegen der Beichte, in welcher S. mit Bugenhagen einverstanden war; auch geschah vom Rath nichts gegen S., der freilich schon krank war; aber auch vom Herzog Heinrich liegt noch ein Schreiben an ihn vom 25. Januar 1532 vor. So bleibt kaum etwas anderes übrig, als an den nun definitiv abgesetzten Eddeler oder an den 1532 aus Rostock nach Riga abgegangenen Barthold zu denken. S. siechte seit dem Herbst 1531, seit dem 1. November predigte schon Joachim Schröder für ihn; am Pfingstsonntage 1532 starb er und wurde nahe der Hofthüre seines Hauses unter der Friedhofslinde, seiner alten Predigtstelle, begraben. Das Grab deckte ein Stein mit lateinischer Inschrift, derselbe liegt jetzt an derselben Stelle, in eine breite Cementplatte eingelassen, vor dem 1862 errichteten einfachen eisernen Denkmale. In die Mauer dahinter ist eine neuere (hochdeutsche) Inschrift, wol im 17. Jahrhundert eingefügt. Seine Krankheit und sein Tod wurden von seiner aufgeregten Gemeinde einer Vergiftung durch die Papisten, sicherlich ohne Grund, schuld gegeben. Einige in dieselbe Zeit fallende Giftmischer- und Zauber-Untersuchungen, in welche auch ein „Pape“ Niebuhr verwickelt war, der die Stadt räumen mußte, halfen dem Gerede zu allseitigem Glauben. S. hinterließ einen etwa dreijährigen Sohn, Elias, der später nach Ribnitz übersiedelte. Die angebliche Erheirathung eines Brauhauses mit der Katharina Gelem scheint auf einer Namensgleichheit (einem nicht bekannten anderen M. Jochim Slüter) zu beruhen. Die Wiederauffindung eines bei Ludwig Dietz in Rostock 1525 gedruckten Gesangbuches, des ältesten bisher bekannten niederdeutschen, weist durch die Bezeichnung der Vorrede mit J. S. entschieden auf Slüter, als den Uebersetzer und zum Theil Zusammensteller; doch scheint der Titel eine noch frühere Ausgabe anzudeuten. Er wird dann auch der Uebersetzer des „Ghebedebokelins“ von 1526 (Wiechmann I, S. 96) und des Katechismus „Eyne schone unnd ser nutte Christlike underwysynge“ von 1525 (das. I, S. 89) sein. Mit Sicherheit stammt von ihm das berühmte niederdeutsche Gesangbuch von 1531 (das. I, S. 145 ff.), welches Wiechmann mit dem vorhin genannten Katechismus 1858 neu herausgegeben hat. Die Vorrede zum zweiten Theil dieses Gesangbuches ist die „schöne Präsation“, von der Gryse fol. J. 2 spricht, sie sei der Abschluß des Prädicantenstreites gewesen. Lateinisch abgefaßt ist die Abfertigung „Humilis in Christo ministri Joachimi in hasce contra Evangelion conclusiones judicium“ (1525, Druck von Ludw. Dietz) gegen die Herausforderung des späteren evangelischen Predigers Antonius Becker, zur Disputation unter Vorsitz des Dr. Bartold Moller (A. D. B. XXII, 122). Vgl. Mecklenb. Jahrb. 4. S. 167; 22, S. 247, wobei zu bemerken, daß die frühere Marianische Bibliothek der Rostocker Universitätsbibliothek einverleibt ist.

    Nach kurzen Angaben von D. Ehyträus und Lucas Bacmeister (Westph. Mon. ined. I, p. 1554, vgl. III, 116) ist die grundlegende Darstellung: des Nicolaus Gryse: Historia van der Lere, Levende und Dode Joachimi Slüters etc. Rostock, Steffen Müllman. 1593. Auf ihm beruhen: Arndt, M. Joach. Slüter. Lübeck 1832; Serrius, M. Joach. Slüter, Rostock 1840; J. Wiggers, Kirchengesch. Mecklenburgs; Krabbe, die Univ. Rostock im 15. und 16. Jahrh.; M. G. V. H. Niehenck, Gemeinnützige Aufsätze, Rostock 1769 p. 110 ff.; Meckl. Jahrb. 16, S. 9—56 und 193; K. Koppmann, Geschichte der Stadt Rostock L; derselbe, Beitr. z. Gesch. d. Stadt Rostock I., S. 37 bis 46 und 101 f. — Vgl. Schröder, Evang. Mecklb. I., S. 95 und 186 ff. — Krey, Beitr. II, S. 62, 257. Ueber den Briefwechsel mit Bugenhagen etc.: Wiechmann in Mecklb. Jahrb. 24, S. 140—155. — O. Vogt. Dr. J. Bugenhagen's Briefwechsel S. 107—122. Ueber die Gesangbücher: Joh. Bachmann, Gesch. des evangel. Kirchengesanges in Mecklenburg. Rostock 1881 (in sehr gründlicher Erwägung) und Ad. Hofmeister, in Wiechmann-Hofmeister, Mecklb. Altniedersächs. Litt. III., s. Reg.

  • Autor/in

    Krause.
  • Zitierweise

    Krause, "Slüter, Jochim" in: Allgemeine Deutsche Biographie 34 (1892), S. 470-473 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119194449.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA