Lebensdaten
erwähnt 1234, gestorben 1269
Sterbeort
Cividale
Beruf/Funktion
Herzog von Kärnten
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 133129950 | OGND | VIAF: 75033174
Namensvarianten
  • Ulrich III. von Kärnten
  • Ulrich III. von Spanheim
  • Ulrich III. von Sponheim
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Zitierweise

Ulrich III., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd133129950.html [16.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Grafen v. Spanheim (Sponheim) (s. NDB 24);
    V Bernhard II., Hzg. v. Kärnten (1176/81–1256, s. NDB II), S d. Hermann II., Hzg. v. Kärnten ( 1181, s. NDB VIII), u. d. Agnes v. Österr. ( 1181);
    M Judith (Jutta, Jítka, 1230), T d. Přemysl Otakar I., Kg. v. Böhmen ( 1230, s. NDB 20), u. d. Konstanze v. Ungarn ( 1240);
    Ov Ulrich II., Hzg. v. Kärnten ( 1202), Om Wenzel, Kg. v. Böhmen (um 1205–53, s. ADB 42; LexMA);
    B Philipp ( 1279), 1247–57 Elekt v. Salzburg u. 1269 v. Aquileia, Hzg. v. Kärnten;
    1) 1248 Agnes (um 1215–vor 12. 1. 1263, 1] 1229 1243 Friedrich II., d. Streitbare, Hzg. v. Österr. u. Steiermark, 1246, s. NDB V), T d. Otto II., Pfalzgf. v. Burgund, als Otto VII., Hzg. v. Andechs-Meranien ( 1234, s. NDB 19), u. d. Beatrix v. Staufen, Pfalzgfn. v. Burgund ( 1231), 2) 1263 Agnes (1250–95), T d. Hermann VI., Mgf. v. Baden, Hzg. v. Österr. u. Steiermark (um 1225–50), u. d. Gertrud v. Babenberg (1226–88);
    Vt Přemysl Otakar II. (Ottokar II.), Kg. v. Böhmen (um 1232–78, s. NDB 20);
    Ov d. 2. Ehefrau Friedrich II., d. Streitbare, Hzg. v. Österr. u. Steiermark (s. o.).

  • Biographie

    Über U.s frühe Jahre gibt es keine Quellen. Aufgrund seiner Verwandtschaft mit den Přemysliden befand sich U. seit 1234 am Hof Mgf. Přemysls von Mähren (1209–39) und erhielt 1237 von seinem Onkel, Kg. Wenzel von Böhmen, die Provinz Lundenburg (Südmähren) übertragen. 1245/46 kämpfte U. in der Grenzfehde zwischen den Přemysliden und Hzg. Friedrich II. d. Streitbaren (1211–46) auf der Seite seiner mähr. Verwandten. Als diese unterlagen, geriet U. kurzzeitig in Gefangenschaft. 1248 heiratete er die Babenbergerin Agnes, Witwe Friedrichs II., die dieser allerdings schon 1243 verstoßen hatte, und führte|als Titel „Herzog von Kärnten und Fürst von Lundenburg“. Solange sein Vater lebte, bediente er sich eines neuen Wappens, das seit Ottokar II. von Böhmen (um 1232–78) das Kärntner Wappen wurde und bis heute das offizielle Landeswappen bildet: in von Gold und Rot gespaltenem Schild rechts drei schreitende Löwen, links die österr. silberne Binde. Wahrscheinlich nahm U. dieses die beiden Linien der Babenberger zusammenfassende Wappen an, um damit seine Ansprüche auf das babenberg. Erbe zu betonen. Seit 1251 führte er den Titel „Herr von Krain“, verzichtete auf seine Stellung als böhm.mähr. Teilfürst und hielt sich in Kärnten und Krain auf. Damals wurde Laibach, alter Besitz der Spanheimer, zum Hauptort von Krain. Den Angriff der Görz-Tiroler auf Kärnten wehrte sein Bruder Philipp durch den Sieg bei Greifenburg 1252 ab, während U. die Auseinandersetzung mied.

    Nach dem Tod des Vaters Anfang 1256 trat U. die Nachfolge an, einigte sich noch im April desselben Jahres mit Philipp über die Aufteilung der spanheim. Eigengüter und setzte diesen für den Fall seines kinderlosen Todes auch zu seinem Erben ein. Schon bald nach Regierungsantritt berief U. die Augustiner-Eremiten in die hzgl. Stadt Völkermarkt und gründete damit die erste Niederlassung des erst 1256 vom Papst bestätigten Ordens in Österreich. U. und Philipp unterstützten ihren Vetter Ottokar von Böhmen in dessen Auseinandersetzung mit den Ungarn (1260 Sieg bei Kressenbrunn, heute Groißenbrunn) und der Aneignung des babenberg. Erbes. Im Streit um das Salzburger Hochstift stand U. ebenfalls auf der Seite seines Bruders, den der Papst 1257 abgesetzt hatte; 1267 mußte Philipp jedoch endgültig auf den Titel eines Salzburger Elekten verzichten. Zu dieser Zeit versuchte er durch ein wahrscheinlich gefälschtes Diplom Kg. Wilhelms von Holland ( 1256) seine Erbanspüche auf Kärnten zu sichern. U., der 1263 erneut geheiratet hatte, anerkannte das Diplom offensichtlich als echt. Da sein Sohn aus erster Ehe nicht mehr lebte und die zweite Ehe kinderlos blieb, dürfte er seinen Bruder als Nachfolger im Herzogsamt akzeptiert haben. Gemeinsame Schenkungen von U. und Philipp nach 1263 und die Titulierung Philipps als Erbe von Kärnten und Krain, als Herzog sowie als Miterbe scheinen darauf hinzudeuten.

    Hinter den Schenkungen der Spanheimer Brüder seit 1263 werden Ambitionen des Kärntner Herzogshauses auf das babenberg. Erbe vermutet. Durch Vergabungen an Klöster in Österreich und Steiermark sollte die Gunst der dortigen Geistlichkeit errungen werden. Unter U. bestand die Kanzlei seines Vaters Bernhard fort. Der Kaplan Heinrich, Pfarrer von Pulst, wird 1261 erstmals Vizedom und 1263 erstmals Vizedom von Kärnten genannt. Der Aufbau einer hzgl. Finanz- und Liegenschaftsverwaltung wird hier deutlich. 1267 bereiteten U. und Philipp eine Erbteilung vor und ließen zu diesem Zweck auf Anraten Ottokars den hzgl. Besitz zur Anlage eines Urbars aufnehmen (nur fragmentarisch überliefert). Möglicherweise konnte Ottokar damals U. davon überzeugen, daß das von Philipp präsentierte Wilhelm-Diplom gefälscht sei. Die Erbteilung zwischen den Brüdern kam jedenfalls nicht zustande, vielmehr entstand am 4. 12. 1268 das sog. „Podiebrader Vermächtnis“, in dem U. für den Fall seines kinderlosen Todes seinen Vetter Kg. Ottokar von Böhmen zum Alleinerben einsetzte. Ebenfalls 1268 entschädigte U. die Salzburger Kirche für Schäden, die ihr durch ihn und seinen Bruder Philipp zugefügt worden waren, mit einer großen Schenkung. Mit Ebf. Wladislaw (1237–70) traf er auch eine Übereinkunft bezüglich des Münzwesens: Der Erzbischof münzte in Friesach, der Herzog in St. Veit, Völkermarkt und Windischgraz, beide verwendeten einen einheitlichen Münzfuß, und den so geprägten Münzen wurde der freie Umlauf in den Besitzungen der vertragschließenden Parteien garantiert.

    Als U. im Jahr darauf starb, konnte sich gegen den Widerstand seines Bruders Philipp Ottokar von Böhmen als Nachfolger durchsetzen.

  • Quellen

    Qu Monumenta historica Ducatus Carinthiae, Geschichtl. Denkmäler d. Herzogthumes Kärnten, Bd. 4: Die Kärntner Gesch.quellen 1202–1269, hg. v. A. v. Jaksch, 1906.

  • Literatur

    L ADB 39;
    A. v. Jaksch, Gesch. Kärntens, II, 1929, S. 1–59;
    A. Ogris, Der Kampf Kg. Ottokars II. um d. Hzgt. Kärnten u. d. Anfänge d. Landeshptm.schaft, in: Ottokar-Forsch., Jb. d. Ver. f. Landeskde. v. Niederösterr. 44/45, 1978/79, S. 92–141;
    H. Dopsch, Přemysl Otakar II. u. d. Erzstift Salzburg, ebd., S. 470–508;
    ders., Die Länder u. d. Reich, Der Ostalpenraum im Hochma., 1999, S. 340–43;
    C. Fräss-Ehrfeld, Gesch. Kärntens, I, 1984, S. 315–33; LexMA

  • Autor/in

    Christine Tropper
  • Zitierweise

    Tropper, Christine, "Ulrich III." in: Neue Deutsche Biographie 26 (2016), S. 585-586 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133129950.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Ulrich III., Herzog von Kärnten und Herr von Krain, aus dem Hause der Sponheim-Lavantthaler Grafen 1256—1269. Er war der Sohn Herzog Bernhard's (1202—1256) aus dessen Ehe mit Jutta (Bohuslawa),|Tochter König Ottokar's I. von Böhmen. Das erste historische Zeugniß für seine Lebensgeschichte fällt ins Jahr 1234. Damals nahm ihn sein Vater Bernhard mit sich nach Mähren, an den Hof des Markgrafen Premysl (1228 bis 1239), seines Schwagers. Wir finden nun U. 1237 im Besitze der „Provinz Lundenburg“ (Breclava, provincia Breclaviensis) in Mähren als königlicher Schenkung Wenzel's I., des Oheims Ulrich's, der damals, im Zwiste mit seinem Bruder, dem Markgrafen Premysl, und erst am Jahresschlusse ausgesöhnt, mehrere Gebiete Mährens von der markgräflichen Verwaltung ausgeschieden und anderweitig verwesen ließ, was wol auch bei der obenerwähnten Apanagirung Ulrich's von Kärnten mit der Lundenburger Provinz in Rechnung gebracht werden muß. U. scheint in Mähren geraume Zeit auch nach dem Tode des Markgrafen Premysl, zur Zeit der königlichen Verwaltung des Landes verweilt zu sein, denn die Urkunden König Wenzel's I. führen ihn dort wiederholt (1240) als Zeugen an. Dies erklärt uns auch die Theilnahme an der blutigen Grenzfehde zwischen den Premysliden und Herzog Friedrich dem Streitbaren von Oesterreich und Steier im Winter des Jahres 1245/6. Die Entscheidung wurde bei Laa (26. Januar 1246) ausgefochten, wobei die österreichischen Adeligen die „Preußler“ über die kärntnischen Edeln, „die Weisen“, den Sieg im Einzelkampfe davongetragen haben sollen. Sicher ist die Gefangennehmung des Prinzen Ulrich, der aber bald wieder freigelassen wurde. Wir finden noch 1247 (Febr.) seinen Aufenthalt in Mähren beurkundet. Er führt als Nachfolger im Herzogthum Kärnten den Titel „Herzog v. K. und Fürst von Lundenburg“. Im März 1247 begegnen wir ihm aber schon in Laibach mit dem urk. Titel „Herzog von Kärnten und Herr von Krain“, woraus hervorgeht, daß bezüglich Lundenburgs ein Abkommen mit dem neuen Markgrafen Mährens, Wladislav Heinrich (1245/6), Erstgeborenem König Wenzel's I., getroffen worden sein dürfte und anderseits Herzog Bernhard seinem Sohne U. den reichen Besitz der Sponheimer im Krainer Lande als Apanage zuwies. 1247 wurde auch Ulrich's jüngerer Bruder, Philipp, „Erwählter des Erzbisthums Salzburg“ (s. Art. Philipp v. Sp., A. D. B. XXVI, 43), was seiner Zeit zu schweren Verwicklungen führen sollte.

    1248 vermählte sich U. mit der geschiedenen Gattin Herzog Friedrich's II., des letzten Babenbergers ( 1246) und schloß 1250 (Sept. Stein) einen Vergleich mit dem Oheim seiner Frau, Berthold, Patriarchen von Aquileja, worin letzterer seiner Nichte Krainer Besitzrechte zuspricht, die eidliche Zusage Ulrich's entgegennimmt und das Versprechen leistet, den Sponheimern gegen die Görzer Grafen als Gegnern des Patriarchates beistehen zu wollen. U. tritt nunmehr, seinem Vater, Herzog Bernhard, zur Seite immer mehr in den Vordergrund. Am 16. Juni 1251 regelt er die strittigen Krainer Besitzverhältnisse mit dem Hochstift Freising. 1252 unterstützte er seinen Bruder Erzbischof Philipp im Kampfe mit den Görzern, der zum Vortheile Philipp's ausschlug. Am 10. Januar 1256 stirbt sein Vater Herzog Bernhard und U. tritt nun das Herzogthum Kärnten an. Schon am 4. April 1256 kam es zu dem wichtigen Lichtenwalder Vertrage mit seinem Bruder Erzbischof Philipp, worin letzterem die Schloßherrschaften Himmelberg und Werdenberg in Kärnten und Krainer Besitzungen zugewiesen erscheinen. Nach Ulrich's und seiner Erben Ableben sollen alle seine Güter Philipp zufallen. Diesen Vertrag hielt der Erwählte von Salzburg als Bürgschaft seiner Hoffnungen auf Kärnten und Krain fest.

    In dem Streite um das Salzburger Hochstift (s. Art. Philipp v. Sponheim a. a. O.) 1256—1260 war U. der thätigste Verbündete seines Bruders, besonders 1258, als Erzbischof Ulrich, Philipp's Gegner, im Herbste des Jahres mit seinen Verbündeten nach Salzburg aufbrach. Bei Radstadt erlitt U. wol|eine Schlappe, machte sie aber bald wett und nöthigte den Gegner zur Flucht. Der Angriff der Verbündeten Ulrich's, der Ungarn, von Steiermark aus (Frühjahr 1259), auf Kärnten führte wol zu Verheerungen des Landes bis gegen St. Veit, doch räumte der Feind bald das Land, ohne daß es zu einem entscheidenden Kampfe kam. Die Streitigkeiten mit dem Patriarchen von Aquileja, Gregor von Montelongo, über den Lehnsbesitz der Sponheimer führten zur Klage des Kirchenfürsten beim römischen Stuhle und bewirkten im Sommer 1258 die Bannung Herzog Ulrich's und das Interdict über Kärnten. 1259 kam es zu einem Ausgleiche.

    In dauernd freundschaftlichen Beziehungen zu seinem Verwandten, dem Böhmenkönige Ottokar, erscheint Herzog U. nach dem Kreissenbrunner Siege des Premysliden über die Ungarn (12. Juli 1260) als Bevollmächtigter Ottokar's in Gesellschaft seines brandenburgischen Vetters Otto zu Preßburg, um die Friedenspräliminarien festzustellen. Zum Schlusse des Jahres befand er sich auch unter den Ehrengästen Ottokar's, als dieser sich zur Entgegennahme der Huldigung der Steiermärker in Graz einfand. 1262 starb seine Gattin Agnes von Andechs-Meran; zwei Kinder aus dieser Ehe, Sohn und Tochter, starben im zarten Kindesalter. 1263 schloß U. die zweite Ehe mit der kaum 12jähr. Agnes, der Tochter der Babenbergerin, Gertrude von Mödling, aus ihrer Verbindung mit dem Markgrafen Hermann von Baden ( 1250). Die zweite Heirath blieb kinderlos; so schien sich denn die Hoffnung seines Bruders Philipp auf die Erbfolge in Kärnten und Krain erfüllen zu sollen. War er doch bereits 1265 auch thatsächlich nicht mehr Erzbischof von Salzburg, der schlesische Piastenprinz, Wladislaw, Ottokar's Vetter, an seine Stelle getreten, und, da Philipp eine eigentliche Priesterweihe nie empfangen, sein Eintritt in den Laienstand leicht verwirklicht. Ueberdies finden wir den ursprünglichen Erbvertrag vom 4. April 1256 zwischen den Sponheim’schen Brüdern im Juni 1267 erneuert und zwar in der Form, daß, wenn U. ohne Kinder und Erben verstürbe, alle seine Güter und Lehen an Philipp gelangen sollten. Dieser Sachverhalt bedrohte aber die Bestrebungen des Böhmenkönigs, selbst der Erbfolger Ulrich's zu werden, und veranlaßte ihn zu Verständigungen mit U., deren Endergebniß wir bloß kennen, nämlich den unter Zeugenschaft des Görzer Grafen Albert, des Grafen Ulrich von Heunburg, des Hardeckers und anderer Edlen auf dem böhmischen Königsschlosse zu Podiebrad am 1. December 1268 abgeschlossenen Erbvertrag, in welchem Herzog U. den Böhmenkönig (im Falle seines Ablebens ohne Söhne und Töchter als ehelichen „Leibeserben") zum Anwärter aller Länder, Eigengüter und Lehen einsetzt. Seines Bruders Philipp wird mit keinem Worte gedacht. Somit erscheinen die Erbverträge der Brüder von 1256 und 1267 stillschweigend außer Kraft gesetzt. Jedenfalls war es Philipp gegenüber ein Geheimvertrag, der die Geschicklichkeit des böhmischen Königs im Ueberreden des Herzogs allein oder auch Zerwürfnisse der Sponheim’schen Brüder zur Voraussetzung hat. — Die böhmische Staatskunst ging nun bald daran, Philipp — auch gegen seinen Willen — bei Zeiten auf dem gleichen Wege wie vorher als geistlichen Fürsten zu versorgen. Sehr gelegen kam daher am 8. Septbr. 1269 der Tod des Aglaier Patriarchen Gregor von Montelongo, denn nun beeilte sich Ottokar, seit 1268 bereits von maßgebendem Einfluß in den Friauler Angelegenheiten, die Wahl Philipp's zum Kirchenfürsten von Aquileja durchzusetzen, was bei dem Umstande, daß sein Bruder, Herzog U. (14. Septbr. 1269) zum Capitano generale Friauls erwählt worden, bereits am 23. September gelang. Dies erlebte noch Herzog U., denn schon am 27. October erlag er der Krankheit in Cividale, ohne sein Land wieder betreten zu haben, und hinterließ eine 18jährige, kinderlose Wittwe.

    Herzog U. war an dem glänzenden, dem Ritterspiele, prunkvollen Festlichkeiten und dem Minnesange befreundeten Hofe seines Vaters aufgewachsen und bewahrte zeitlebens eine freigebige Hand und gastfreien Sinn. Auch die Kirche zog Vortheil von dem Behagen des Herzogs am Gründen und Schenken, wie dies z. B. die gemeinsame Gründung Ulrich's und seiner Gattin im Krainer Lande, die Freudenthaler Karthause (1260), die Stiftung des Aug.- Klosters in Völkermarkt, die große Schenkung an Salzburg im J. 1268 zur Sühne früherer Feindseligkeiten, die Güterschenkungen an die steirischen Klöster Seckau und Göß, an das Spital am Pyhrn und an das Benedict.- Kloster zu Kremsmünster, an das Cistercienserstift in Landstraß (Landestrost) in Krain und die Einführung des deutschen Ackers in letzterem Lande beweisen. Seine Bedrückungen des Kärntner Klosters St. Paul sühnte er 1267 durch wesentliche Zugeständnisse. Selbst im Schwabenlande finden wir das Kloster in Kaisersheim mit der Tapfheimer Kirche und der Zusicherung bedacht, daß seine Vasallen im Augsburger Kirchensprengel dem genannten Kloster Stiftungen zukommen lassen dürfen, was in Sponheimischen Stammgütern oder in der Mitgift seiner ersten Gattin seine Erklärung findet. Das Städtewesen Kärntens machte unter U. III. Fortschritte. Die landesfürstlichen Münzstätten zu St. Veit, Laibach und Landstraß (Landestrost) tauchen unter ihm auf, und zur Hintanhaltung der Münzverfälschung einigte er sich am 14. Juli 1268 mit dem Salzburger Erzbischof über die allgemeine Durchführung der Friesacher Münze nach Schrot und Korn.

    • Literatur

      Ankershofen, Regg. z. Gesch. Kärntens 1231—1269 (Arch. f. K. ö. G. XXXII, 1. Hälfte). — Erben, Regesta diplom. nec non epist. Boh. Mor. I bis 1253, II 1253—1310. —
      Bianchi, Docum. hist. Forojul. saec. XIII (Arch. f. d. oest. Gesch. XXII). —
      Chmel, Gesch. v. 1246—1300; Fontes rer. aust. II. Abth. 1. Bd. —
      Aelschker, Gesch. Kärntens I. —
      Dudik, Gesch. Mährens V, VI. —
      Hermann, Verhältnisse des Herzogthums Kärnten unter dem Hause der Sponheimer (Arch. f. G. u. Topogr. Kärnt. X, 1866). —
      Lorenz, Deutsche Gesch. i. 13. u. 14. Jahrh. I, II u. s. Abh. über den Salzb. Kirchenstreit (Sitz.-Ber. d. Wien. Akad. Hist.-phil. S. XXXIII). —
      Muchar, Gesch. d. Hz. Steierm. V. — Schroll's Aufs. i. d. Carinthia 1879.

  • Autor/in

    Krones.
  • Zitierweise

    Krones, Franz von, "Ulrich III." in: Allgemeine Deutsche Biographie 39 (1895), S. 222-225 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133129950.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA